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26.03.2024

BVMed-Positionspapier zur Europawahl

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seinem Positionspapier zur Europawahl am 9. Juni 2024 einen eigenen Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, um den gestiegenen Stellenwert der Gesundheitsthemen abzubilden. Unter dem Titel „Medizintechnik-Standort Europa stärken“ ist es für den deutschen Medizintechnik-Verband besonders wichtig, dass Europa Lehren aus der Corona-Pandemie zieht, die Resilienz des Gesundheitssystems stärkt und damit die medizinische Versorgung krisenfest gestaltet. „Wir brauchen als MedTech-Branche vor allem einen einheitlichen regulatorischen Rahmen – ohne zusätzliche oder gar weitergehende Standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Um ein widerstandsfähiges Gesundheitssystem zu schaffen, fordert der BVMed attraktive Rahmenbedingungen für lokale Produktion und die Stärkung der Resilienz der Lieferketten. Eine „digitale Bestandsplattform für versorgungskritische Medizinprodukte und Arzneimittel“ könne zudem dazu beitragen, dass kritische Produkte uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Sinnvoll sei auch eine „Whitelist für kritische Rohstoffe unter dem Critical Raw Materials Act“. Bei der Erarbeitung von politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Integrität von Lieferketten müssen alle relevanten Stakeholder einbezogen werden – „inklusive der Medizintechnikbranche“, heißt es im BVMed-Europapapier.

Beim Thema Nachhaltigkeit spricht sich der MedTech-Verband dafür aus, die Vorgaben des europäischen Green Deals am Wohl der Patient:innen auszurichten. „Neue oder geänderte Regulierungen dürfen niemals die Versorgung von Patient:innen gefährden“, heißt es im Positionspapier. Da Produktänderungen zeit- und ressourcenintensiv sowie in der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) streng reguliert seien, benötigen umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben, angemessene Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen.

Ein wichtiges Anliegen sind dem BVMed die Verbesserungen der MDR, um einen effizienten regulatorischen Rahmen für Medizinprodukte zu schaffen, der die Patient:innenversorgung gewährleistet. Der BVMed fordert daher unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungs-Pflicht, die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens für innovative Produkte, Orphan Devices und Nischenprodukte, die Steigerung der Effizienz, der Transparenz und der Berechenbarkeit des MDR-Systems sowie die Zusammenführung der Verantwortung im System über eine zu schaffende Governance-Struktur. Doppelregulierungen müssten durch die Harmonisierung der Anforderungen in verschiedenen Rechtsakten verhindert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Positionen des deutschen MedTech-Verbandes ist es, Innovationen voranzutreiben und Digitalisierung zu forcieren. Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) lege die Grundlage für den Datenaustausch und die Datennutzung für Unternehmen. Der Artificial Intelligence Act (AI-Act) solle bessere Möglichkeiten für die KI-Entwicklung schaffen, bringe aber auch neue Pflichten für Medizinprodukte mit sich, die effizient mit der bestehenden MDR in Einklang gebracht werden müssten. Der BVMed setzt sich für die Schaffung eines echten Binnenmarkts für digitale Gesundheitslösungen mit europaweiten Zulassungen und einheitlichen Standards für Datensicherheit aus. Der EHDS müsse allen Stakeholdern einen gleichberechtigten mit geringem bürokratischem Aufwand bieten. Außerdem müsste die Interoperabilität von Daten auf der Grundlage von international anerkannten Standards ausgebaut werden – „bei weitgehendem Verzicht auf nationale Besonderheiten bei Datenstandards“.

Schließlich sei es auf europäischer Ebene wichtig, Handel auszubauen, Fachkräfte zu sichern und Exporte zu stärken. Tendenzen der Renationalisierung und des Protektionismus erschwerten Europa die Handelsbeziehungen mit Drittstaaten und sorgen für erhebliche Marktzugangshürden. „Eine offene Handelspolitik ist jedoch für die exportstarke Medizintechnik-Branche ein entscheidender Faktor. Damit die Industrie so stark bleibt, bedarf es zudem der Sicherung des nötigen Fachkräftebedarfes“, heißt es in dem BVMed-Papier.

 

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

28.12.2023

bvse fordert CO2-Bepreisung für Neukunststoffe

Die Kunststoffrecyclingunternehmen kämpfen mit existenzbedrohenden Herausforderungen, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell auf der 6. Konferenz Verpackungsrecycling, einer Veranstaltung von AGVU, BDE und bvse, am 5. Dezember in Berlin.

In einer Umfrage unter den im bvse organisierten Kunststoffrecyclingunternehmen gaben 30 % an, dass sie ihre wirtschaftliche Situation als mangelhaft oder ungenügend einschätzen. 25 % der Unternehmen erwarten keine Verbesserung ihrer Situation im neuen Jahr.

Die hohen Energiekosten treffen die Recyclingbranche stark. In den letzten beiden Jahren mussten die Unternehmen eine 60%ige Energiekostensteigerung verkraften. Die Rezession und die damit verbundene Konsumzurückhaltung in Deutschland trifft die Branche ebenso.

Die Kunststoffrecyclingunternehmen bewegen sich in einem Markt mit fixen bzw. steigenden Kosten auf der Beschaffungsseite: Sammlung, Sortierung und massiv steigenden Prozesskosten.

Die Kunststoffrecyclingunternehmen kämpfen mit existenzbedrohenden Herausforderungen, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell auf der 6. Konferenz Verpackungsrecycling, einer Veranstaltung von AGVU, BDE und bvse, am 5. Dezember in Berlin.

In einer Umfrage unter den im bvse organisierten Kunststoffrecyclingunternehmen gaben 30 % an, dass sie ihre wirtschaftliche Situation als mangelhaft oder ungenügend einschätzen. 25 % der Unternehmen erwarten keine Verbesserung ihrer Situation im neuen Jahr.

Die hohen Energiekosten treffen die Recyclingbranche stark. In den letzten beiden Jahren mussten die Unternehmen eine 60%ige Energiekostensteigerung verkraften. Die Rezession und die damit verbundene Konsumzurückhaltung in Deutschland trifft die Branche ebenso.

Die Kunststoffrecyclingunternehmen bewegen sich in einem Markt mit fixen bzw. steigenden Kosten auf der Beschaffungsseite: Sammlung, Sortierung und massiv steigenden Prozesskosten.

"Auf der Absatzseite kämpfen wir mit dem Problem, dass die Absatzpreise für Recyclate massiv eingebrochen sind. Zum Beispiel PP Copolymer, schwarz, laut Kunststoff Information von Juni/Juli letzten Jahres um 36 % bis letzten Monat oder klare PET Flakes von August 22 um 42 % zum November 23", führte Snell in Berlin aus.

Die Neuwarepreise richten sich nach Angebot und Nachfrage der kunststoffverarbeitenden Industrie sowie nach Kosten für Energie und Rohstoffe. Fehlende Nachfrage, wie zurzeit weltweit, führt zu einem Verfall der Neuwarepreise.

Momentan tobe ein brutaler Preiskampf zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten. Der Absatz von Mahlgütern, Regranulaten und Compounds stocke. Die Kunststoffrecycler laufen im Input mit Verarbeitungsware voll und finden für ihre Produkte im Warenausgang keine Abnehmer.

Auf die Frage, wann rechnen die Kunststoffrecycler damit, dass sich der Recyclat-Absatz wieder bessert, haben 37 % geantwortet, dass sie im nächsten Jahr keine Besserung erwarten. "Das zeigt: Die Branche steht mit dem Rücken zur Wand. Der dauerhafte wirtschaftliche Betrieb der Recyclinganlagen ist kaum noch möglich. Wir sehen eine bedrohliche Situation, die das gesamte Recycling gefährdet", warnte der bvse-Vizepräsident.

Entscheidend für die prekäre Situation ist laut Herbert Snell ein strukturelles Problem, das angepackt werden müsse. Die Jahre 2021 und 2022 hätten gezeigt, dass es nicht an der Qualität oder Verfügbarkeit von Recyclaten liegen kann, denn in diesen Jahren konnten die Kunststoffverarbeiter alles gebrauchen und einsetzen. Die jahrelangen Beschwerden über die Qualität verstummten.

Das strukturelle Problem liegt offensichtlich darin, das Recyclate nicht eingesetzt werden, wenn Neuware preisgünstiger ist.

Allein im zweiten Quartal dieses Jahres ist die Menge der in die EU eingeführten PETs gegenüber dem Vorjahr um 20 % gestiegen, weil PET-Neuware aus dem Ausland billiger ist. Weil der klimaschädliche CO2-Rucksack, der bei der Produktion von Kunststoffneuware entsteht, bei der Preisbildung völlig außen vor bleibt – erst recht bei der importierten Neuware.

Der CO2-Rucksack von Recyclaten ist im Verhältnis zur Neuware um 1,5 bis 3,2 t leichter pro Tonne Kunststoff. Vereinfacht gesagt, für die Herstellung von Recyclaten wird nur die Hälfte an Energie genutzt wie für Neuware. Würde diese positive Klimabilanz eingerechnet werden, könnte eine Parität zwischen Recyclaten und aus fossilen Rohstoffen gewonnenen Kunststoffen hergestellt werden. "Wir sind uns deshalb mit vielen Akteuren einig, dass eine angemessene CO2-Bepreisung als wirksames marktwirtschaftliches Instrument das dringend benötigte Level-Playing Field schaffen kann", erklärte der bvse-Vizepräsident.

Wenn mehr Recyclate und weniger Kunststoffneuware eingesetzt würden, reduzierten sich die CO2-Emissionen. Wer darauf aus Kostengründen verzichte, dürfe nicht belohnt, sondern müsse mit einem deutlichen Preisaufschlag sanktioniert werden.

Der Gesetzgeber, ob in Berlin oder in Brüssel, sei aufgefordert, das Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe beizubehalten, ohne die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Märkte zu gefährden.

Es müssen, so der Verband, die notwendigen Anreize gesetzt werden, die auf die gesamte Wertschöpfungskette abzielen, um Investitionen in Recyclingkapazitäten und technologische Entwicklungen voranzutreiben. Zu diesem Zweck müssen die Stärkung der Recycling- und Recyclateinsatzziele, die Förderung von Design-for-Recycling und die Bewältigung verbleibender Herausforderungen in der Abfallwirtschaft, z. B. die Qualität der dem Recycling zur Verfügung gestellten Rohstoffe, wie z. B. aus den dualen Systemen, ganz oben auf der politischen Agenda stehen.

 

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

30.08.2023

Kein Durchbruch - Südwesttextil sieht großen Handlungsbedarf der Bundesregierung

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Nach Abschluss der Kabinettsklausur der Bundesregierung, sieht Südwesttextil im vorgestellten 10-Punkte-Plan viele sehr gute Ansätze, aber noch nicht den entscheidenden Durchbruch gerade mit Blick auf die Energiekrise.

Die Frage des Wachstumschancengesetzes stand oben auf der Agenda bei der zweitägigen Kabinettsklausur in Meseberg. Dass die Bundesregierung eine Einigung erzielt hat und von verschiedenen Seiten eine Stärkung von Wirtschaft und Investitionen vorsieht, begrüßt der baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in weiten Teilen. Im Vordergrund müsse stehen, dass die Investitionsprämien dauerhaft eine Perspektive bieten und dass kleine und mittelständische Unternehmen unbürokratisch Förderbedingungen erfüllen können. Auch müssen die angesetzten Werte der aktuellen Inflation angemessen sein und Forschungszulagen einen wesentlichen Anreiz geben, um die Aktivitäten der Wirtschaft in den herausfordernden Zeiten anzukurbeln.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner schildert die Perspektive des Verbandes auf die Ergebnisse der Kabinettssitzung: „Trotz vieler wichtiger Aspekte, bleibt der Durchbruch aus, der einen Schub nach vorne und die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit bedeuten würde. Die Beschlüsse der Bundesregierung sind aktuell hart erkämpft und bleiben im unkritischen – und aus Perspektive der Wirtschaft längst überfälligem – Bereich. Zusätzlich zur dringend benötigten Umsetzung der Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Unternehmensbesteuerung und Digitalisierung, brauchen wir eine klare Linie, wie Wertschöpfung und Wirtschaften in Zukunft noch in Deutschland möglich sein werden. Wir müssen endlich die Grundlage für Fortschritt schaffen, statt nur aufzuholen!“

Dringend notwendig ist aus Perspektive von Südwesttextil, ein Zustimmen von Kanzler und Finanzminister zum Vorschlag für einen Industriestrompreis aus dem Bundeswirtschaftsministerium. „Auch die energieintensive Produktion der Textil- und Bekleidungsindustrie braucht eine Perspektive, die nicht nur von Winter zu Winter reicht“, erklärt Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Nachhaltigkeits-Kodex BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.08.2023

BVMed: Muster-Kodex Nachhaltigkeit für MedTech-Unternehmen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

  • Soziale Nachhaltigkeit: Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten, Förderung von Diversität und Inklusion, Diskriminierungsfreiheit, Zahlung eines angemessenen und gleichen Arbeitslohns, Koalitionsfreiheit sowie Verbot der Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit.
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Ressourcenschonung, Reduktion der CO2-Emissionen, Abfallreduktion und Recycling sowie Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Ökonomische Nachhaltigkeit und Governance: Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Strategie sowie nachhaltige und transparente Lieferketten.

Der Muster-Kodex kann freiwillig von allen Unternehmen der Medizintechnologie für sich übernommen und um individuelle Selbsterklärungen erweitert werden.

Zur Umsetzung des Muster-Kodex Nachhaltigkeit gibt der BVMed drei Grundprinzipien vor:

  • Egalitätsprinzip
    Gewährung eines unterschiedslosen Zugangs zu Medizinprodukten und damit verbundenen Gesundheitsleistungen. In Bezug auf Arbeitsbedingungen sollen vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund ungleich behandelt werden.
  • Vorrangprinzip
    Vorrang einer schonenden Verwendung von Ressourcen (Reduce – Reuse – Recycle) und der Einrichtung und Befolgung effizienter Prozesse.
  • Vorsorgeprinzip
    Ergreifen von präventiven Maßnahmen, um negative ökologische und soziale Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

„Geschäftspartner:innen, Krankenhäuser und andere Stakeholder verlangen zunehmend von den Medizintechnik-Herstellern weitreichende Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Mit unserem Muster-Kodex Nachhaltigkeit können die Unternehmen ihr soziales, ökologisches und ökonomisches Nachhaltigkeitsverständnis erklären“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der neue Muster-Kodex wurde vom BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance entwickelt und durch das Bundeskartellamt geprüft. Er kann unter www.bvmed.de/kodex-nachhaltigkeit heruntergeladen werden.

Bereits 2022 gab das BVMed-Institut eine Nachhaltigkeitsstudie zur Bestimmung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der MedTech-Branche in Auftrag. Die „SEE-Impact-Study der deutschen MedTech-Branche“ des WiFOR-Instituts setzte die Grundlage für eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung der Lieferkette und damit einen neuen wissenschaftlichen Standard. Die Studie kann unter bvmed.de/branchenstudien eingesehen werden.

 

Weitere Informationen:
BVMed Kodex Medizintechnik
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

26.07.2023

Design for Recycling: Mindeststandards berücksichtigen Anliegen der Recycler

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

"Wir begrüßen die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, dies umfasst insbesondere die Fraktionen PPK, Kunststoffe und Glas. Durch diese Vorgaben wird deren Recyclingfähigkeit voran gebracht. Änderungen oder Ergänzungen am Mindeststandard sind in der vorliegenden Entwurfsfassung daher nicht notwendig", betonen Thomas Braun und Thomas Probst.

In der Stellungnahme weist der bvse jedoch darauf hin, dass eine stringente Umsetzung der im Mindeststandard definierten Kriterien durch die Systeme zwingend erforderlich ist, um die anspruchsvollen Quotenvorgaben aus dem VerpackG, die zum 1. Januar 2022 nochmals deutlich erhöht wurden, zu erfüllen.

Abschließend mahnen die bvse-Vertreter jedoch an, dass ein Weg gefunden und umgesetzt werden müsse, wie recyclinggerechte Verpackungen bei der Lizensierung gefördert werden können. Denn das würde die Lenkungswirkung beim Design for Recycling noch weiter verbessern.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

(c) Messe Düsseldorf GmbH
19.06.2023

A+A Expert Talk: Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft im Fokus

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

  • Die A+A Expert Talks gehen in die dritte Runde

In Kooperation mit dem German Fashion Verband präsentieren und diskutieren am 20. Juni 2023 Experten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz sowie Corporate Fashion und Produktmanagement von 10:00 bis 11:30 Uhr über Nachhaltigkeit in Lieferketten, Normierungen und Siegel sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungen. Sie bieten damit eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und innovativen Ansätzen.

Der Fokus auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft spiegelt die wachsende Bedeutung dieser Themen in der Arbeitswelt wider. Immer mehr Unternehmen erkennen die Notwendigkeit, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Ressourcen zu optimieren.

Moderiert wird dieser Expert Talk von Irina Olm, Syndikus Rechtsanwältin, Beraterin des GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. und Spezialistin für Kreislaufwirtschaft und CSR, die ihr Know-how auch auf europäischer Ebene einbringt.

Benjamin Helfritz, Head of Quality in Digital and Green Transformation, DIN - Deutsches Institut für Normung klärt über die neuen Normierungen zur Grünen Transformation auf.
Der DPP wird nicht nur für den grünen, sondern vielmehr für den digitalen Fortschritt benötigt. Seinen vollen Mehrwert wird er aber nur erlangen, wenn bestehende und entstehende Systeme interoperabel funktionieren. Der Einsatz eines Digitalen Produktpasses zur Normierung schafft mehr Nachhaltigkeit und digitalen Fortschritt.

Henk Vanhoutte, Secretary General, European Safety Federation (ESF) und Lucia Mendori, Regulatory Affairs Associate / Chair ESF working group sustainability präsentieren Praxisbeispiele und konkrete Anwendungsfaktoren zur nachhaltigen PSA sowie Lösungen für nachhaltige Berufskleidung. Sie geben einen Überblick über Ergebnisse von Umfragen mit Mitgliedern zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten als Hinweis darauf, wie die Branche dieses wichtige Thema behandelt; weisen aber auch auf Grenzen der Nachhaltigkeit für PSA hin.

Lena Bay Høyland, Produktdirektorin des schwedischen Workwear Herstellers Fristads Kansas präsentiert die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens, das sich verpflichtet hat, die Auswirkungen durch Ziele und wirksame Maßnahmen auf die Umwelt zu minimieren. Der Fortschritt wurde bei Fristads Kansas anhand konkreter Zahlen und Überprüfungen Dritter gemessen. Es handelt sich dabei um einen Use Case, der die Innovationen und Herausforderungen bezüglich nachhaltiger Berufskleidung aufzeigt.

Mit den Expert-Talks bietet die Weltleitmesse A+A gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz ihrer Community eine Netzwerk- und Informationsplattform.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

15.02.2023

BTE kooperiert mit DMI: Modetrendanalysen für den Handel

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

  1.  Orderinfo – The Bestsellers To Come: Bereits zum Auftakt der Orderrunde wurde eine umfassende Orientierung über die Themen, Key Pieces und Must-Haves in der Women’s und Men‘s Wear inklusive Accessoires als Grundlage für die eigene Saison-Order erstellt. Diese erhielt nach den Messen in Berlin und Düsseldorf auf Grundlage der ersten Orderergebnisse ein umfangreiches Update, das die Highlights der Saison noch einmal zusammenfasst und zusätzliche Ordersicherheit gibt.
  2. Orderinfo Schuhe & Taschen – The Must Haves To Come: Diese spezifische Analyse enthält sämtliche für Einkäufer von Schuhen und Taschen relevanten Trendinformationen und -inspirationen. In Vorträgen mit opulenten Moodboards wird zunächst in die jeweilige Farb- und Gedankenwelt der Trendthemen eingeführt und die Must-Have-Produkte im Bereich Schuhe und Taschen herausgearbeitet. Zusätzlich zu dem Zugang zum Video-Streaming erhält man eine umfangreiche digitale Dokumentation mit dem gesamten Bildmaterial und den wichtigsten Informationen.

Beide Produkte sind für Mitglieder im Einzelhandelsverband zum Sonderpreis von jeweils 199 Euro erhältlich, Nicht-EHV-Mitglieder zahlen 226 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Weitere Informationen und Bestellung auf der BTE-Website.

Weitere Informationen:
BTE DMI-Orderinfo
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.01.2023

Südwesttextil: Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

  • Südwesttextil begrüßt die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zur vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt vor.

Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.

Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind, begrüßt der Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie das Vorhaben, die Corona-ArbSchV aufzuheben. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Wir haben als Wirtschaft das Hochlaufen des pandemischen Schutzes mitgetragen und selbstverständlich Verantwortung übernommen. Mit dem Auslaufen vieler Corona-Beschränkungen muss die Arbeitsschutzverordnung aber analog angepasst werden. Die Ankündigung von Bundesminister Heil ist daher überfällig – der Virus ist leider längst Bestandteil unseres Alltags. Nach der Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die angekündigten unverbindlichen und praxisgerechten Empfehlungen des BMAS für zukünftige Infektionsausbrüche ausreichend und angemessen.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Foto Pixabay
08.12.2022

Südwesttextil hält Vertrauensarbeitszeit mit Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vereinbar

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Grundsätzlich positiv bewertet der Verband den vorhandenen Spielraum in der Ausgestaltung des Systems. Nichtsdestotrotz bedeute die Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber einen erheblichen Bürokratie-Mehraufwand. Dass die Verpflichtung ab sofort, ohne Übergangsfrist gelte, hält der Verband insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Personalabteilungen für problematisch.

Angesichts der Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu machen, plädiert Südwesttextil für eine Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wesentlicher Baustein, um in einer globalisierten Welt mit volatilen Märkten und der damit verbundenen just-in-time-Produktion wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch um eine angemessene Work-Life-Balance zu ermöglichen, damit insbesondere Eltern oder pflegende Angehörige ihren Alltag bewältigen können.

Mit einer Reform hat der Gesetzgeber aus Perspektive des Verbands nun die Chance das überholte und praxisferne Recht an die Realität unserer heutigen, digitalen Arbeitswelt anzupassen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen an erster Stelle. Durch die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung dürfen aber bestehende und sehr gut funktionierende Systeme nicht komplizierter oder gar verhindert werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

28.10.2022

Revision des DOWNPASS Standards: Auditpflicht auch für reine Elternfarmen

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie auch ursprünglich bei seiner Entwicklung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen eingeholt: Tierschutzorganisationen, Veterinäre und Agrarwissenschaftler haben sich ebenso eingebracht wie Handelspartner und Verbraucher:innen.

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie auch ursprünglich bei seiner Entwicklung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen eingeholt: Tierschutzorganisationen, Veterinäre und Agrarwissenschaftler haben sich ebenso eingebracht wie Handelspartner und Verbraucher:innen.

Ein zentraler Aspekt des DOWNPASS-Standards ist der Ausschluss jeglicher Ware vom lebenden Tier. Daunen und Federn dürfen weder aus Mauserrauf noch aus Lebendrupf stammen. Dies wird von akkreditierten unabhängigen Auditorganisationen überwacht, die weltweit die Lieferketten der Produzenten vor Ort kontrollieren. Eine intensivierte Überwachung von Risikogebiete ist verpflichtend, deren Frequenz bleibt in das Ermessen der prüfenden Auditoren gestellt, die sowohl angekündigt wie auch unangekündigt die Farmen inspizieren.
 
Daunen und Federn, die in mit dem DOWNPASS gesiegelten Fertigprodukte verfüllt werden, dürfen ausschließlich nach einer Schlachtung gewonnen werden, was eindeutig belegbar sein muss. Insofern werden alle Geflügelfarmen bereits erfasst, die Tiere zum Zweck der Nahrungsgewinnung schlachten lassen - gleichgültig, ob diese von Eltern- oder Aufzuchtfarmen oder von Farmen stammen, die sowohl Küken aufziehen als auch Elterntiere halten.

Reine Elterntierfarmen vs. Aufzuchtfarmen – neuer Pflichtbestandteil
Die überwiegende Mehrzahl aller Geflügelfarmen zieht Küken selbst auf, um sie entweder als Nahrungsmittel zu verwerten oder um sie später als erwachsene Tiere zum Zweck des Eierlegens zu halten. Reine Elterntierfarmen, die selbst keine Küken aufziehen, sondern ausgewachsene Enten und Gänse zur Eiablage zukaufen, sind selten. Dafür hatte der Standard ein optionales Zusatzmodul vorgesehen, das sich gemeinschaftlich auf Enten und Gänse bezog.

Da Lebendrupf bei Enten nicht bekannt ist, hatte der DOWNPASS 2019 bisher über einen Annex die optionale Auditierung reiner Gänse-Elterntierfarmen, die keine Aufzuchtbetriebe sind, ermöglicht. Diese freiwillige Option wurde in den vergangenen drei Jahren in der Praxis getestet und stieß bei Herstellern und Handelspartnern durchweg auf positives Feedback. Deshalb wird die Auditierung von Gänseelternfarmen in der neuen Version des DOWNPASS Standards künftig Pflichtbestandteil sein. Die Option für das freiwillige Gänse-Elternaudit entfällt ebenso wie dasjenige für die gleichzeitige Auditierung von Enten- und Gänseelternfarmen.

Quelle:

Downpass e.V.

Prof. Siegfried Russwurm Fotograf: Christian Kruppa. Prof. Siegfried Russwurm.
05.09.2022

BDI: Erhebliche Mängel und Lücken im Entlastungspaket

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses äußerte sich BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Der Koalitionsausschuss habe ein großvolumiges Entlastungspaket beschlossen, das überwiegend auf private Haushalte abziele. Die Wirtschaft erkenne das Bestreben der Bundesregierung an, den Bürgerinnen und Bürgern rasch und zielorientiert zu helfen, sehe aber erhebliche Mängel und Lücken im Entlastungspaket der Koalition. Aus Sicht der Wirtschaft seien die vorgestellten Maßnahmen enttäuschend und unkonkret: "Immer mehr Betriebe und Unternehmen sind angesichts explodierender Gas- und Strompreise existentiell bedroht."

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses äußerte sich BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Der Koalitionsausschuss habe ein großvolumiges Entlastungspaket beschlossen, das überwiegend auf private Haushalte abziele. Die Wirtschaft erkenne das Bestreben der Bundesregierung an, den Bürgerinnen und Bürgern rasch und zielorientiert zu helfen, sehe aber erhebliche Mängel und Lücken im Entlastungspaket der Koalition. Aus Sicht der Wirtschaft seien die vorgestellten Maßnahmen enttäuschend und unkonkret: "Immer mehr Betriebe und Unternehmen sind angesichts explodierender Gas- und Strompreise existentiell bedroht."

Die Industrie erwarte von der Bundesregierung, die Belange und praktischen Erfordernisse der Unternehmen stärker in ihr laufendes Krisenmanagement einzubeziehen und den Industriestandort mit aller Kraft zu schützen. Die Brisanz der Situation erfordere für die am stärksten betroffenen Unternehmen sehr schnell wirkende Maßnahmen und unkomplizierten Zugang zu angemessenen Hilfsleistungen über die jetzt angekündigte Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen hinaus. Eine staatliche Ko-Finanzierung der Strom-Übertragungsnetzentgelte wäre dafür ein zielgerichteter Ansatzpunkt.

Die Dramatik beim Strompreis verlange, dass vorübergehend alles, was geht, schnell wieder Strom produziert. Das komme privaten und gewerblichen Verbrauchern gleichermaßen zugute. Essenziell seien sofortige Entscheidungen und praktische Schritte für eine möglichst große Verbreiterung des Stromangebots durch den schnellen Hochlauf von Stein- und Braunkohlekraftwerken, die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke und die maximale Nutzung der Potenziale erneuerbarer Energien. Die tatsächliche Umsetzung längst getroffener Entscheidungen und die Lösung konkreter Probleme wie bei der Kohlelogistik dürften sich nicht noch weiter verzögern, damit eine stabile Versorgung über Herbst und Winter gewährleistet ist.

Die Industrie begrüßt die Ankündigungen der Bundesregierung, bevorzugt auf EU-Ebene Initiativen zur Dämpfung des drastischen Strompreisanstiegs zu ergreifen und dabei möglichst bald zu wirksamen Entscheidungen zu kommen. Die Industrie bietet ausdrücklich an, im Vorfeld ihre Expertise für Lösungen einzubringen. Wichtig sind eine Eingrenzung des Strompreisanstiegs und zugleich effektive Marktsignale für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren sowie die Versorgungssicherheit.

Unverständlich viel Zeit sei bisher durch fehlende Rechtssicherheit für den sogenannten Fuel-Switch, den befristeten Wechsel von Gas auf Öl in Betrieben, verloren gegangen. Gerade viele Mittelständler wollten und könnten ihre Produktion vorübergehend ohne Gas aufrechterhalten, ihren Gasbedarf senken und zugleich mehr Versorgungssicherheit für sich selbst und für ihre Kunden gewinnen.

"Es braucht eine deutliche Beschleunigung bei allen relevanten Genehmigungen und viel schnellere Entscheidungen der Behörden vor Ort. Die Bundesregierung muss verbindlich klarstellen, dass jetzige Einsparungen von Gas in den Unternehmen im Falle einer Gasmangellage auf Belieferungsreduzierungen angerechnet werden. Für rasche Einspareffekte wäre es kontraproduktiv, wenn diejenigen, die ihren Gasverbrauch jetzt bereits reduzieren, im Falle einer Gasmangellage dafür faktisch bestraft würden,“ so der BDI-Präsident.

Weitere Informationen:
BDI erneuerbare Energien Energiekrise
Quelle:

BDI e.V.

07.07.2022

BTE fordert Politik auf, Ladenöffnung sicherzustellen

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Für die gesamte Outfitbranche sei die Öffnungsfrage überlebenswichtig. Schließlich litten stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand am stärksten unter den Zwangsmaßnahmen, da saisonale Modekäufe in der Regel nicht von den Kunden nachgeholt werden. „Und aufgrund der aktuell schlechten Konsumstimmung liegen die Umsätze im ersten Halbjahr vielfach immer noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau“, berichtet der BTE-Hauptgeschäftsführer.
 
Nach über zwei Jahren Pandemie, die laut BTE-Berechnungen zu Umsatzausfällen von insgesamt rund 15 Milliarden geführt haben, sind die Rücklagen vieler Unternehmer aufgebraucht und die staatlichen Hilfen waren vielfach unzureichend. „Tausende stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte werden daher erneute gravierende Corona-Zugangsbeschränkungen oder sogar Lockdowns wirtschaftlich nicht verkraften können“, prognostiziert Pangels.
 
Pangels appelliert an die Politik: “Wir wollen unsere Geschäfte offenlassen und unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter nicht für fragwürdige Zugangskontrollen einsetzen. Lassen Sie uns unseren Job machen! Dieses Land steht vor der härtesten wirtschafts- und sozialpolitischen Krise seit der Wiedervereinigung. In dieser Situation können Milliarden-teure und damit volkswirtschaftlich nicht mehr finanzierbare Verkaufseinschränkungen oder Geschäftsschließungen keine adäquaten Mittel sein!“

Weitere Informationen:
Lockdown Coronakrise
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.07.2022

vti mit 17 Unternehmen auf der Techtextil

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Die Norafin Industries (Germany) GmbH präsentierte neben technischen Vliesstoffen zur Filtration auch die neue Produktpalette Komanda: Die langlebigen Materialien erfüllen die Forderungen des Marktes nach leichten, mehrfach verwendbaren, stabilen und atmungsaktiven Fabrikaten für Schutzbekleidung und Industrieanwendungen. Der Geschäftsführer, André Lang, resümierte die Messeteilnahme: „Ein großes DANKESCHÖN an die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und den vti für die Organisation im Vordergrund und hinter den Kulissen und natürlich DANKE für das Catering für uns Aussteller und unsere Gäste. Wir schätzen unser eigenes Standdesign am Sachsen-Stand und die gute Partnerschaft. Wir freuen uns auf die Techtextil 2024 mit Ihnen.“

Die Beschichtungsexperten der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen stellten ein neues, nachhaltiges Kunstleder vor, welches zu 51 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Gemeinsam mit VW entwickelte Vowalon das biologische Füllmaterial für Autositze von E-Automobilen: Es besteht aus den sogenannten Silberhäutchen, einem Abfallprodukt der Kaffeebohne, das sich beim Rösten löst. Ob es sich bequem auf Kaffeebohnen-Schalen sitzen lässt, konnten die zahlreichen Besucher dabei begeistert selbst testen. Gregor Götz, Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH Treuen, schätzt die Beteiligung am Gemeinschaftsstand hoch ein. „Wir haben eine sehr gute Besucherresonanz auf unser nachhaltiges Kunstleder verzeichnet. Das haben wir auch der guten medialen Vorbereitung der Messeteilnahme durch den vti zu verdanken.“

„Die Messetage sind für uns sehr positiv verlaufen und zahlreiche Besucher waren bei uns am Stand. Das Fachpublikum ist stark international und die Gespräche haben viel Potenzial für künftige Projekte", resümiert Marketingchefin Carina Schadek der Auerbacher Embro GmbH, das sich als Zulieferer von Halbzeugen für sogenannte Smart-Textilien spezialisiert hat. So ist das Unternehmen daran beteiligt, wenn sich Autositze oder Kleidung erwärmen und Textilien mit elektromagnetischen Feldern ausgestattet sind.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) präsentierte dem Fachpublikum textile Wandbegrünungsmatten, eine Sandwichkonstruktion aus zwei gewirkten PET-Matten mit zwischengelegtem Verteil- und Transportvliesstoff, die zu Flächengebilden verschiedener Größen zusammengefügt werden können. Die Vertikalbegrünung sorgt für einen Dämm- sowie Fassadenschutz gegen Witterung, reduziert die Hitze- und Staubbelastung und erzeugt eine nachhaltige Klimatisierung beispielsweise in Innenstädten und Fußgängerzonen.

Erstmals präsentierten sich die Techtextil und Texprocess auch virtuell. Die digitale Plattform steht noch bis zum 8. Juli 2022 zur Verfügung.
 
Die nächste Techtextil findet vom 23. bis 26. April 2024 statt.

13.06.2022

EU-Textilstrategie: BTE kämpft für praktikable Lösungen

Ende März 2022 hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht. Damit hat die EU einen Rahmen und eine „Vision“ für einen nachhaltigen und zirkulär wirtschaftenden Textilsektor vorgegeben. Textilien werden darüber hinaus zu den ersten Produktgruppen der EU Sustainable Products Initiative gehören, die für den gesamten Binnenmarkt eine verbindliche Regulierung vorsieht: Ökodesign-Anforderungen sollen bis 2030 eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil sicherstellen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe begrenzen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt verringern.
 

Ende März 2022 hat die EU-Kommission ihre „Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ veröffentlicht. Damit hat die EU einen Rahmen und eine „Vision“ für einen nachhaltigen und zirkulär wirtschaftenden Textilsektor vorgegeben. Textilien werden darüber hinaus zu den ersten Produktgruppen der EU Sustainable Products Initiative gehören, die für den gesamten Binnenmarkt eine verbindliche Regulierung vorsieht: Ökodesign-Anforderungen sollen bis 2030 eine bessere Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Faser-zu-Faser-Recyclingfähigkeit und einen höheren vorgeschriebenen Rezyklatfaseranteil sicherstellen sowie das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe begrenzen und negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt verringern.
 
Zur Umsetzung der EU-Textilstrategie hatte das für Deutschland federführende Bundesumweltministerium am 31. Mai zu einer ersten Fachveranstaltung in Berlin eingeladen. Neben zahlreichen NGO und Vertretern der Vorstufen hat daran auch der BTE teilgenommen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke machte in ihrem Eingangsstatement ergänzend zu den vorgezeichneten Ökodesign-Anforderungen deutlich, dass es einen Produktpass für Textilien geben wird und eine gestaffelte Gebühr für die Entsorgung von Textilien eingeführt werden soll.  Erfüllen Textilien die künftigen Anforderungen nicht, sollen „schlechte Produkte“ sukzessiv in der EU nicht mehr vertrieben werden dürfen.
 
Konkret wurde anschließend im Rahmen von Workshops u.a. über Möglichkeiten einer einheitlichen Kennzeichnung für kreislauffähige und langlebige Textilien diskutiert. Dabei wurde dem Bundesumweltministerium durch den BTE und den anwesenden Praktikern aus Handel und Industrie vor Augen geführt, wie komplex die gesamte Thematik ist und manche - vermeintlich einfache - Lösungen kaum praktikabel sind. Gerade seitens der NGO kommen immer wieder Vorstöße, so der Verband, die primär ideologisch geprägt seien und großen wirtschaftlichen Schaden für die Textil- und Modebranche nach sich ziehen würden.
 
Der BTE begrüßt daher ausdrücklich den Ansatz des Bundesumweltministerium, in Workshops nach praktikablen Lösungen für die Branche zu suchen und wird sich in den nachfolgenden Veranstaltungen vehement für angemessene Maßnahmen einsetzten. Ziel muss es nach Ansicht des BTE sein, ökonomische und ökologische Belange zu versöhnen und damit auch die Versorgung der Menschen mit bezahlbarer sowie fair und umweltgerecht produzierter Bekleidung sicherzustellen.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Virtuelle Verleihung des UMSICHT-Wissenschaftspreises 2021 © Shutterstock
UMSICHT-Wissenschaftspreis 2021
17.05.2021

Virtuelle Verleihung des UMSICHT-Wissenschaftspreises 2021

Das letzte Jahr und insbesondere die mediale Aufmerksamkeit rund um die Corona-Pandemie zeigen, wie wichtig eine verständliche und zielgruppenorientierte Kommunikation wissenschaftlicher Themen ist und welchen hohen Stellenwert die Wissenschaft einnimmt. Den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern, ist das Ziel des UMSICHT-Wissenschaftspreises, der 2021 zum zwölften Mal vom UMSICHT-Förderverein verliehen wird. Erfahren Sie im Rahmen der Preisverleihung mehr über die spannenden Beiträge der Preisträgerinnen und Preisträger in den Kategorien Wissenschaft und Journalismus.

Die diesjährige Bekanntgabe der Preisträger*innen und Preisverleihung findet am Donnerstag, den 24. Juni 2021 aufgrund der aktuellen Situation virtuell statt. Auf der Veranstaltung kann man sich über aktuelle Themen und Trends in der Wissenschaft und Wissenschaftskommunikation informieren. Nähere Informationen und auch bereits den Link zur Veranstaltung finden sie hier.

Das letzte Jahr und insbesondere die mediale Aufmerksamkeit rund um die Corona-Pandemie zeigen, wie wichtig eine verständliche und zielgruppenorientierte Kommunikation wissenschaftlicher Themen ist und welchen hohen Stellenwert die Wissenschaft einnimmt. Den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern, ist das Ziel des UMSICHT-Wissenschaftspreises, der 2021 zum zwölften Mal vom UMSICHT-Förderverein verliehen wird. Erfahren Sie im Rahmen der Preisverleihung mehr über die spannenden Beiträge der Preisträgerinnen und Preisträger in den Kategorien Wissenschaft und Journalismus.

Die diesjährige Bekanntgabe der Preisträger*innen und Preisverleihung findet am Donnerstag, den 24. Juni 2021 aufgrund der aktuellen Situation virtuell statt. Auf der Veranstaltung kann man sich über aktuelle Themen und Trends in der Wissenschaft und Wissenschaftskommunikation informieren. Nähere Informationen und auch bereits den Link zur Veranstaltung finden sie hier.

Quelle:

Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT

Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie bezieht neues Quartier © Thomas Wrede VG Bild-Kunst Bonn, verantwortlich für Entwurf und Planung behet bondzio lin architekten
Die Außenfassade des Neubaus als in Stein gebaute Visitenkarte für den Westdeutschen Textilverband in Münster.
21.04.2021

Ein Gebäude als Visitenkarte

  • Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie bezieht neues Quartier

„Bessere und moderne Arbeits- und Tagungsbedingungen für Mitarbeiter und Mitglieder schaffen“: So lautet eines der beiden Ziele für den Neubau des Verbandes der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie. Zusätzlich sollte das Gebäude als Zeichen für die Branche dienen und zeigen, dass die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie eine Zukunftsindustrie ist – modern, innovativ und am Puls der Zeit.

  • Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie bezieht neues Quartier

„Bessere und moderne Arbeits- und Tagungsbedingungen für Mitarbeiter und Mitglieder schaffen“: So lautet eines der beiden Ziele für den Neubau des Verbandes der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie. Zusätzlich sollte das Gebäude als Zeichen für die Branche dienen und zeigen, dass die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie eine Zukunftsindustrie ist – modern, innovativ und am Puls der Zeit.

Rund 255 Unternehmen der Branche vertritt der Verband und spiegelt somit ein Viertel der gesamten deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wider. Größen wie Schmitz Textiles mit der Marke drapilux, Hersteller von Objekttextilien Delius und Sonnenschutzprofi Markilux sind unter anderem Mitglieder in dem seit 1902 bestehenden Verband mit Hauptgeschäftsstelle in Münster. Der alten Geschäftsstelle an der Moltkestraße, bei der Parkplätze fehlten und die Infrastruktur veraltet war, ist der Verband entwachsen. Ein neuer Stammsitz mit Strahlkraft musste her. Der besondere Clou: Sowohl bei der äußeren als auch bei der inneren Gestaltung des Neubaus steht das Thema Textil im Fokus. Für die Inneneinrichtung hat der Verband ausschließlich auf die hochwertigen Textilprodukte seiner Mitglieder – wie der Emsdettener Marke drapilux – zurückgegriffen.

Textilanmutende Fassade und Innenräume
Die Pläne für den Neubau, der 2017 fertiggestellt wurde, stammen vom Architektenbüro behet bondzio lin architekten. Roland Bondzio, Geschäftsführer des Büros, erinnert sich zurück: „Bei der Entscheidung für einen Neubau stand schnell fest, dass das Gebäude eine eigene, dem Textilverband angemessene Anmutung haben sollte.“ Und das ist allemal gelungen, wie verschiedene Auszeichnungen beweisen. Die Jury vom Marketing+Architektur-Award lobt die „einzigartige Fassade, gleich einer in Stein gebauten Visitenkarte“. Denn: Die 1.300 Quadratmeter große Süd-, Ost- und Westfassaden erinnern an ein Tuch, das sich um das Gebäude legt. Das Textilthema setzt sich konsequent in der Inneneinrichtung, bei der Produkte der Verbandsmitglieder eingesetzt wurden, fort. Sie alle tragen zu einem modernen und stimmigen Erscheinungsbild bei.

drapilux 117 08 wirkungsvoll in Szene gesetzt
Selbes gilt auch für den Stoff von drapilux, den Thorsten Stoffel von MASTO DEKORATIONEN mit seinem Team angebracht hat. Insgesamt wurden rund 300 Meter Stoff des Artikels drapilux 117 08 für die Ausstattung eines lichtdurchfluteten Besprechungsraums an der Nordfassade vernäht. Die große Fensterfront öffnet die Fassade nach außen, macht so die Räumlichkeiten einsehbar und verleiht ihnen eine gewisse Leichtigkeit und Großzügigkeit, die sich auch in den Textilien wiederfinden. „Das zeitlose Grau des Vorhangstoffs unterstreicht die offene Raumwirkung“, so Thorsten Stoffel. Der Deko füge sich außerdem leicht und nahezu unauffällig ins Gestaltungskonzept ein. Um ein harmonisches und gleichzeitig abwechslungsreiches Farbkonzept zu schaffen, wurden im gesamten Neubau ausschließlich dieselben Grün-, Gelb-, Blau- und Grautöne verwendet.
 
Optik, Funktionalität und Haptik in Einklang
Wer durch das neue Quartier des Textilverbandes geht, merkt, dass Transparenz und Offenheit ganz wesentliche Leitmotive sind. „Scheint die Sonnen mal zu stark oder müssen vertrauliche Gespräche geführt werden, ist der blickdichte Deko absolut wirkungsvoll und reiht sich in das geschlossene Farbkonzept, das durch schlichte Eleganz überzeugt, ein“, ergänzt Thorsten Stoffel. Als überaus praktisch erweisen sich auch die intelligenten Zusatzfunktionen des drapilux-Textils. Der im Besprechungszimmer verwendete Artikel verfügt über die Funktionen drapilux flammstop und drapilux akustik: Er ist schwer entflammbar und verbessert zudem die Raumakustik. Dank der besonderen Gewebekonstruktion wird die Schallausbreitung behindert und die Schallintensität reduziert. Die Folge: Vorträge sind für Zuhörende akustisch gut zu verstehen und während arbeitsintensiver Phasen werden störende Raumgeräusche minimiert.

Der MASTO-Geschäftsführer erinnert sich an die Zusammenarbeit mit dem Textilverband zurück: Neben dem ästhetischen Anspruch sei die Nachhaltigkeit der eingesetzten Textilien ein ausschlaggebender Faktor gewesen. Überzeugt hat der Deko von drapilux durch seine Qualität und Langlebigkeit. Das Schaftgewebe kann bei 60 Grad Celsius gewaschen werden – Farbe, Qualität und der weich fließende Fall bleiben auch bei den hohen Temperaturen erhalten. „Das Textil schafft eine perfekte Symbiose aus Optik, Funktionalität und Haptik“, fasst Thorsten Stoffel zusammen. Ein weiteres Plus: drapilux produziert ressourcenschonend in Emsdetten und ist somit „made in Germany“.

Für sein neues Aushängeschild hat der Nordwestdeutsche Textilverband höchste Anforderungen gestellt und diese gemeinsam mit seinen Mitgliedern in bester textiler Tradition erfüllen können. Von außen und innen beeindruckt die neue textile Visitenkarte und macht deutlich: Traditionelles Handwerk und Modernität gehen Hand in Hand in Richtung Zukunft.