Gibt es Synthetik-Daunen?
Die Bezeichnung „Synthetik-Daune“ ist eine unzulässige, den Verbraucher irreführende Erfindung und darf in der Werbung für Bettwaren nicht verwendet werden.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hat erklärt, dass es unzulässig ist, in der Werbung für Bettwaren die Bezeichnung „Synthetik-Daune“ zu verwenden. Die Revision der Beklagten wurde vom Bundesgerichtshof nicht angenommen. (OLG Stuttgart 2 U 86/99 - BGH, Beschl. vom 21.09.2000, 1 ZR 287/99)
Das Gericht stellte fest, dass die Verwendung der Bezeichnung „Synthetik-Daune“ irreführend für Verbraucher sei. Da das Wort „Daune“ seit alters her ein fester Begriff für ein hochwertiges Naturprodukt sei, könne der falsche Eindruck entstehen, dass es sich bei der sogenannten „Synthetik-Daune“ um eine mit Zusatzstoffen bearbeitete Natur-Daune handele. Tatsächlich aber bestand das Material im streitgegenständlichen Fall zu 100 % aus Hochbauschpolyester-Hohlfasern und reichte in seinen wesentlichen Merkmalen nicht an die Eigenschaften einer natürlichen Daune vom Wassergeflügel heran.
Bisher sind solche Eigenschaften, wie sie bei der Daune existieren, bei Synthetikprodukten nicht erreicht worden; so der Informationsstand der Verbandsorganisationen von Herstellern daunen- und federngefüllter Bettwaren. Auch in Zukunft kann der Verbraucher danach also davon ausgehen, dass nur solche Produkte mit dem Zusatz „Daune“ ausgezeichnet werden dürfen, die diesen Namen auch verdienen: nämlich hochwertige Naturprodukte, die ihresgleichen suchen.
Aus diesem Grund ist die Bezeichnung „Daune“ – in der Wortkombination „Synthetik-Daune“ – irreführend, denn sie suggeriert dem Verbraucher, dass das synthetische Material der Naturdaune ähnlich sei.