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28.04.2026

Südwesttextil: Betriebliche Konflikte nicht kriminalisieren

Initiative zur Änderung von § 119 BetrVG schafft neue Rechtsunsicherheiten in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten: Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert Südwesttextil die Initiative zur Änderung des § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Diese fordert, die Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt auszugestalten. Der Vorstoß war sowohl Bestandteil der Forderungen des Bundesrats 2025 als auch am 23. April 2026 Inhalt eines Entschließungsantrags des Landes Niedersachsen an den Bundesrat. 

Initiative zur Änderung von § 119 BetrVG schafft neue Rechtsunsicherheiten in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten: Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert Südwesttextil die Initiative zur Änderung des § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Diese fordert, die Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt auszugestalten. Der Vorstoß war sowohl Bestandteil der Forderungen des Bundesrats 2025 als auch am 23. April 2026 Inhalt eines Entschließungsantrags des Landes Niedersachsen an den Bundesrat. 

Aus Sicht von Südwesttextil ist die Änderung weder erforderlich noch zielführend. Bereits nach geltender Rechtslage stellt § 119 BetrVG die Behinderung und Benachteiligung von Betriebsratsarbeit unter Strafe. Die Antragslösung gewährleistet dabei bewusst eine sachgerechte Vorprüfung im betrieblichen Kontext und verhindert eine vorschnelle Verlagerung von Konflikten in das Strafrecht. Die geforderte Umstellung auf ein Offizialdelikt würde hingegen die Schwelle für strafrechtliche Ermittlungen deutlich absenken. So könnten bereits Anzeigen Dritter oder vage Verdachtsmomente Ermittlungsverfahren auslösen – mit erheblichen Risiken für Unternehmen. Reputationsschäden, unnötige Eskalationen und eine zunehmende Verrechtlichung betrieblicher Auseinandersetzungen wären mögliche Folgen.

Südwesttextil sieht darüber hinaus die Gefahr einer missbräuchlichen Instrumentalisierung: In Konflikt- oder Trennungssituationen könnte der Vorwurf des sogenannten „Union Busting“ gezielt als Druckmittel eingesetzt werden, um unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen oder wirtschaftliche Zugeständnisse zu erzwingen. Auch die Auswirkungen auf die Strafverfolgung sind kritisch zu bewerten. Eine Ausweitung auf ein Offizialdelikt würde die Ermittlungsbehörden zusätzlich belasten – mit dem Risiko, dass Ressourcen zulasten der Verfolgung schwerwiegender Kriminalität verschoben werden.

Südwesttextil hat Anfang des Jahres bereits in einem Positionspapier zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung betont, dass eine funktionierende Sozialpartnerschaft auf klaren, praktikablen und rechtssicheren Rahmenbedingungen basiert. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Statt zusätzlicher strafrechtlicher Verschärfungen braucht es eine echte Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Das Betriebsverfassungsgesetz muss schlanker, klarer und praxistauglicher werden. Dazu gehört insbesondere, Mitbestimmungsrechte stärker an sachliche Kriterien zu binden, verbindliche Fristen für Entscheidungen des Betriebsrats einzuführen und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen in Eilfällen sicherzustellen. Mitbestimmung darf nicht zu Blockaden führen, sondern muss effiziente und rechtssichere Entscheidungsprozesse ermöglichen – gerade mit Blick auf die großen Transformationsaufgaben, vor denen unsere Industrie steht.“

Source:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.