bvse: Keine Zentralisierung der Textil-EPR
Der bvse warnt Bundesumweltminister Carsten Schneider eindringlich vor einer Zentralisierung der geplanten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. In einem Schreiben an den Minister kritisiert der Verband die geplante Systemarchitektur im vorliegenden Eckpunktepapier zur nationalen Umsetzung der europäischen Textil-EPR und fordert stattdessen ein wettbewerblich organisiertes Modell, das bestehende Sammel-, Sortier- und Verwertungsstrukturen einbindet.
„Die mittelständisch geprägte Textilrecyclingwirtschaft unterstützt die Einführung einer Herstellerverantwortung ausdrücklich. Allerdings droht die derzeit diskutierte Ausgestaltung die mittelständisch geprägte Textilrecyclingwirtschaft erheblich zu benachteiligen“, betonte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Bestehende Strukturen dürfen nicht verdrängt werden
Nach Auffassung des bvse werden die bestehenden Sammel- und Verwertungssysteme heute überwiegend von privaten Unternehmen betrieben und nicht – wie häufig angenommen – von kommunalen oder karitativen Einrichtungen. Diese Unternehmen haben über Jahrzehnte erhebliche Investitionen in hochwertige Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen getätigt, Arbeitsplätze geschaffen und eine qualitativ hochwertige Wiederverwendung und Verwertung von Alttextilien ermöglicht.
Insbesondere kritisch sieht der Verband die im Eckpunktepapier vorgesehene starke Stellung sogenannter Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH).
„In der derzeit vorgesehenen Form droht das geplante System zu einer weitreichenden Zentralisierung von Stoffströmen und Marktstrukturen zu führen“, warnt Rehbock. Die vorgesehene Konstruktion berge die Gefahr, dass bestehende mittelständische Sammel-, Sortier- und Verwertungsunternehmen ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit verlieren und künftig lediglich als abhängige Dienstleister innerhalb eines zentral gesteuerten Herstellersystems agieren könnten.
Zielkonflikte und Qualitätsverluste befürchtet
Besonders alarmiert zeigt sich der bvse über die Ankündigungen von GRS Pro, Stiftung GRS und Gesamtverband Textil und Mode zur Gründung einer „Gemeinsamen Stelle“ für die textile Herstellerverantwortung. Nach Einschätzung des bvse birgt die angekündigte Bündelung von Steuerungs-, Finanzierungs- und Verwertungsfunktionen bei wenigen systemnahen Akteuren erhebliche wettbewerbs- und kartellrechtliche Risiken. Marktbeherrschende Strukturen könnten entstehen und den Wettbewerb nachhaltig einschränken.
Darüber hinaus sieht der bvse einen grundlegenden Zielkonflikt. „Ausgerechnet jene Akteure, die wirtschaftlich von steigenden Produktionsmengen profitieren, sollen künftig maßgeblich die Entsorgungs- und Verwertungssysteme steuern. Dieser Zielkonflikt ist offensichtlich“, erklärt Rehbock.
Ein herstellergeführtes System werde zwangsläufig unter erheblichem Kostendruck stehen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass hochwertige Wiederverwendung und Recyclingprozesse zugunsten kostengünstigerer Entsorgungswege verdrängt würden, was nicht nur zu einem Qualitätsverlust, sondern letztlich zu einem Rückschritt hinter bereits erreichte Umweltstandards führen würde.
„Es kann doch nicht sein, dass hier die gleichen massiven Fehler aus dem Dualen System der Verpackungsentsorgung, die zu einer immer schlechter werdenden Qualität des Recyclings geführt haben, wiederholt werden. Das wäre skandalös“, so Rehbock.
Nach Auffassung des bvse steht die vorgesehene Systemarchitektur zudem nicht im Einklang mit den Zielsetzungen der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Diese sehe ausdrücklich vor, bestehende Sammel- und Verwertungsstrukturen in neue EPR-Systeme einzubinden und Abfallbewirtschaftungsunternehmen als zentrale Akteure zu berücksichtigen.
bvse fordert kooperatives Wettbewerbsmodell
Der bvse spricht sich daher für ein alternatives, kooperatives Wettbewerbsmodell aus. Danach sollen Hersteller weiterhin die Finanzierungsverantwortung und die rechtliche Verantwortung für die Zielerreichung tragen. Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung von Alttextilien sollen jedoch wettbewerblich organisiert bleiben. Private Entsorger, gemeinnützige Sammler, Kommunen, Re-Use-Organisationen und Sortierunternehmen sollen eigenständige Marktakteure mit diskriminierungsfreiem Zugang zu Sammelmengen bleiben.
Zudem fordert der Verband, private Sammel-, Sortier- und Verwertungsunternehmen gesetzlich als anerkannte Erfüllungsakteure der Herstellerverantwortung einzubinden. Herstellerorganisationen dürften dabei keine ausschließliche Mengen- oder Stoffstromhoheit über Alttextilien erhalten. Die Mengenbilanzierung, der Datenabgleich und die Zielkontrolle könnten durch eine neutrale Clearingstelle erfolgen.
Als Vorbild für eine wettbewerbsneutrale Organisation der Herstellerverantwortung verweist der bvse auf die Stiftung EAR im Bereich der Elektroaltgeräte.
„Die Stiftung hat bei den Elektroaltgeräten bewiesen, dass ein faires, wettbewerbsneutrales und rechtssicheres EPR-System, das keine Akteursgruppe bevorzugt oder benachteiligt, erfolgreich funktionieren kann“, so Rehbock.
Nach Auffassung des bvse würde ein solches Modell bestehende Investitionen schützen, zahlreiche Arbeitsplätze sichern sowie Wettbewerb, Innovation und mittelständische Vielfalt erhalten. Gleichzeitig könnten bestehende Sammel- und Verwertungsstrukturen erhalten bleiben, ohne funktionierende Infrastrukturen unnötig zu zerschlagen.
Auch die Finanzierung sollte nach Auffassung des bvse leistungsbezogen erfolgen. Unternehmen müssten EPR-Ausgleichszahlungen für nachweislich erbrachte Leistungen wie getrennte Sammlung, hochwertige Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling erhalten.
Fokus auf die eigentlichen Probleme des Textilmarktes
Der Verband fordert darüber hinaus, die eigentlichen Herausforderungen des Textilmarktes stärker in den Mittelpunkt der politischen Debatte zu rücken. Dazu zählen insbesondere Ultra-Fast-Fashion-Importe, mangelnde Recyclingkapazitäten, zunehmende Verunreinigungen der Sammelware, fehlende Produktverantwortung internationaler Onlineplattformen sowie unzureichende Anforderungen an Produktdesign und Recyclingfähigkeit.
„Wir lehnen die Herstellerverantwortung nicht ab. Vielmehr plädieren wir für ein kooperatives Wettbewerbsmodell, das die europarechtlichen Anforderungen erfüllt, ohne bestehende Marktstrukturen zu verdrängen“, erklärt Rehbock.
Abschließend appelliert der bvse an das Bundesumweltministerium, die weitere Ausgestaltung der Textil-EPR in einem offenen Dialog mit allen betroffenen Marktakteuren zu überarbeiten und die mittelständische Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft gleichberechtigt einzubinden.
„Die bestehenden privaten und gemeinnützigen Sammel- und Verwertungsstrukturen sind kein Hindernis für die Kreislaufwirtschaft – sie sind ihre tragende Grundlage“, betont Rehbock.
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