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BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel Grafik BTE
24.06.2024

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 
Zur Unterstützung der Branche veranstaltet der BTE einen praxisorientierten Intensiv-Kurs, der die Umsetzung der CSRD in den einzelnen Unternehmen erleichtern soll. Die Teilnehmer erhalten darin branchenspezifische Informationen, Vorlagen, Leitfäden und Hilfestellungen. Dazu gehört beispielsweise eine Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeitsthemen des ESRS aus Sicht eines fiktiven Beispiel-Unternehmens inklusive einer Vorlage zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeit für den Textil-, Schuh- und Modehandel. Ergänzt werden die Unterlagen um eine Vorlage zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für alle wesentlichen Themen, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer abgeglichen werden. Die Unternehmen erhalten zudem Empfehlungen für mögliche IT-Tools für die Datensammlung.
 
Der dreitägige Kurs startet am 12. September in Köln, weitere Termine sind der 26. November (online) und der 21. Januar 2025. Als besondere Serviceleistung gibt es einen wöchentlichen Jour fixe, bei dem auftretende Fragen zeitnah diskutiert und geklärt werden können. Referentin und Kursleiterin ist Unternehmensberaterin Marion Sollbach, die über 17 Jahre bei Metro und Galeria Kaufhof für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich war und über ein umfassendes Praxiswissen verfügt.
 
Die Teilnahmegebühr beträgt bis 11. August 2024 (Frühbucher) 1.950 Euro für EHV-Mitglieder und 3.450 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Bei einer Buchung nach dem 11. August 2024 erhöht sich die Gebühr um 500 Euro. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.bte.de/bte-veranstaltungen/.
 
Rechtliche Details zu CSRD
Das CSRD-UG verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen dazu, jährlich Auskunft über ihre nicht-finanziellen Chancen und Risiken zu geben. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte.
 
Die CSRD ist ein wichtiges Instrument des Sustainable Finance-Paketes der EU und soll vor allem Investoren vor möglichen Anlagerisiken bewahren. Die betroffenen Unternehmen müssen im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS abgeben, die nach ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt ist.
 
In die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden muss die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie, worüber die EU nachhaltigeres wirtschaftliches Handeln definiert. Banken, Versicherungen, Kreditgeber und Investoren müssen danach den Anteil von Investitionen in nachhaltigere Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Nachhaltigkeitskriterien werden damit Teil der Risikobewertung bei Krediten und können dazu führen, dass Unternehmen keine Kredite mehr bekommen oder einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Dies kann auch mittelständische Textil- und Schuhhändler treffen, die unterhalb der CSRD-Grenzwerte liegen!
 
Auch die Berichtspflichten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder in Zukunft nach der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) sollen in die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden.
 
In Deutschland erfolgt die Überwachung der Einhaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) durch qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Ein Verstoß gegen das Gesetz führt dazu, dass nur ein eingeschränktes Testat erteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden müssen.

Weitere Informationen:
CSRD BTE Nachhaltigkeitsbericht
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed