Aus der Branche

from to
Zurücksetzen
1173 Ergebnisse
Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk Bild: bvse
v.l.n.r. Lara Pietrucha, Verena Hoffmann, Angela Hank
25.09.2025

Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Die neu gewählten Vorständinnen freuen sich auf die Zusammenarbeit und den Austausch mit allen interessierten Frauen aus dem bvse-Netzwerk beim nächsten Workshop des bvse-Frauennetzwerks am 20. November.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Waldlichtung Foto: Joe, Pixabay
24.09.2025

Südwesttextil fordert grundlegende Überarbeitung der EUDR

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss die Europäische Kommission die Verschiebung nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, mit dem Schutz der Wälder einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR sei in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik, da das Ziel in dieser praxisfernen Ausgestaltung nicht zu erreichen sei.

Beispiel Papieretikett: Bürokratie statt Praxisnähe 
Auch wenn die Textilindustrie nicht zu den Kernbranchen der EUDR zählt, ist sie in mehreren Bereichen mittelbar betroffen. Holz und Kautschuk werden vielfach in Zubehör und Hilfsmitteln eingesetzt – etwa für Etiketten, Verpackungen, Paletten, Kleiderbügel, Büroausstattung oder Schuhsohlen. Am Beispiel eines Papieretiketts wird deutlich, wie komplex und praxisfern die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist. Beim Import muss das Unternehmen nachweisen, dass das Produkt entwaldungsfrei ist, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurde und dies in einer Sorgfaltserklärung belegen. Zu den vorgeschriebenen, zu ermittelnden Informationen gehören unter anderem die Geolokalisierung sämtlicher Grundstücke bis auf die Parzelle per GPS, auf dem der dem nunmehrigen Papierbrei zugehörige Baum, der als Rohstoffquelle des späteren Etiketts dient, gewachsen ist. Diese Information ist überdies mit dem Herstellungszeitpunkt zu kombinieren und zu belegen. Diese Angaben sind insbesondere bei Produkten wie Papieretiketten, deren Rohstoff regelmäßig aus einer Mischung verschiedener Holzfasern, aus unterschiedlichen Bezugsquellen besteht, im Zweifelfall auch aus unterschiedlichen Ländern, nicht mehr rekonstruierbar, erst recht nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Fehlt der Nachweis, droht nach dem bisherigen Verordnungstext der Ausschluss vom EU-Markt.

Das Papieretikett verdeutlicht einen zentralen Punkt, an dem die Praxisferne der Verordnung besonders sichtbar wird: wenn das Papieretikett separat beschafft und in Europa angebracht wird, fällt es unter die Verordnung. Wird das Etikett aber bereits außerhalb der EU an einem Kleidungsstück befestigt, gilt es als Bestandteil des Produkts und unterliegt damit nicht den Anforderungen der bisherigen EUDR. So drohen langfristig Verlagerungseffekte in wenig regulierte Märkte mit niedrigeren Standards, während die EU an Attraktivität und Innovationskraft verliert.

Maßnahmen für eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige EUDR
Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst vor diesem Hintergrund zusammen: „Die EUDR ist in ihrer jetzigen Form in der Praxis kaum beziehungsweise nur unter extrem hohem Kostenaufwand umsetzbar. Soll sie ihre Wirkung entfalten, braucht sie eine grundlegende Überarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Systematik. Wenn man das eigentliche Ziel der EUDR – der Entwaldung vorzubeugen – erreichen will, darf die Risikoermittlung nicht allein auf die Unternehmen abgewälzt werden.”

Statt zahlreiche Akteure ohne einheitliche Vorgaben in die Pflicht zu nehmen, fordert Südwesttextil, dass in die zentrale Plattform „TRACES“ der EUDR, Tools zur Geolokalisierung und Decision Support Systems integriert werden. Auch darüber hinaus muss die EUDR grundlegend überarbeiten werden. Zentrale Begriffe müssen verbindlich und präzise definiert sein, so z. B. der Begriff „entwaldungsfrei“, bei dem es aktuell große Interpretationsspielräume gibt. Grundsätzlich sollten vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit Bagatellgrenzen für geringe Holzanteile festgelegt und Doppelbelastungen vermieden werden, indem die Harmonisierung mit anderen Regulierungen gewährleistet wird.

Wenn die EU keinen einheitlichen, faktenbasierten Bewertungsrahmen schaffen kann, schlägt Südwesttextil vor, über eine Systemumkehr nachzudenken. Staaten außerhalb der EU, die in die EU exportieren möchten, sollten nachweislich belegen, dass ihre Rohstoffe entwaldungsfrei sind, und den geltenden EU-Standards und Kriterien entsprechen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

22.09.2025

Südwesttextil: „EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten unverhältnismäßig
In Deutschland gelten mit dem Entgelttransparenzgesetz bereits umfangreiche Regelungen zur Förderung der Entgeltgleichheit, darunter individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte sowie Berichtspflichten. Die europäische Richtlinie erweitert diese nun: die Begrenzung des Auskunftsanspruchs auf Arbeitgeber mit über 200 Beschäftigten soll wegfallen. Für die Berichterstattung wird der Geltungsbereich von Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten auf 100 gesenkt und der Turnus deutlich verkürzt. Die Richtlinie sieht ebenso eine Verschärfung der Sanktionen sowie neue Kollektivklagemöglichkeiten vor. Auch die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerte, bewährte Beweislast für Entgeltdiskriminierungen will die Richtlinie umkehren, sodass zukünftig eine glaubhafte Darlegung des Arbeitnehmers ausreicht, um eine Diskriminierungsvermutung auszulösen. Südwesttextil warnt vor einem unverhältnismäßigen Organisations- und Dokumentationsaufwand und einer deutlichen Verschlechterung der prozessualen Ausgangslage für Unternehmen. 

Südwesttextil sieht Tarifautonomie in Gefahr und fordert Erhalt bewährter Systeme
In Deutschland gewährleisten Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft bereits ein hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung in der Entgeltfindung. Deshalb gilt für tarifgebundene oder -anwendende Unternehmen aktuell die sogenannte Angemessenheitsvermutung im Entgelttransparenzgesetz. Für die Bewertung gleicher oder gleichwertiger Arbeit wird der Vergleich auf die jeweilige tarifliche Entgeltgruppe begrenzt. Diese Privilegierung von tarifgebundenen oder -anwendenden Unternehmen entfällt in der Richtlinie ebenso wie der verlängerte Berichtszeitraum und die Befreiung von der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten. Die Richtlinie sieht damit eine nachträgliche Überprüfung bestehender tariflicher Bewertungssysteme vor und unterläuft den durch das Grundgesetz geschützten Gestaltungsspielraum der Tarifparteien. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Südwesttextil fordert, dass tarifliche Bewertungssysteme und Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie erhalten bleiben. 

Neue Kriterien für „Equal Pay“: Komplexität statt Klarheit?
Für den zentralen Anspruchs auf „Equal Pay“ etabliert die EU-Richtlinie vier neue Kriterien – Kompetenz, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen – sowie die Möglichkeit weiterer ergänzender Faktoren. Dies führt in der Praxis zu komplexeren Bewertungen von Tätigkeiten und Rechtsunsicherheit. Südwesttextil fordert daher für die nationale Umsetzung, dass die vier Faktoren nach Maßgabe ihrer Relevanz für den jeweiligen Arbeitsplatz gewichtet werden können. Ebenfalls sollte zukünftig möglich sein, dass Leistung und Erfahrung als Kriterien herangezogen werden können. 

Auch die Bildung von Vergleichsgruppen erweitert die Richtlinie. Als Vergleich können nicht nur wie bislang Beschäftigte beim selben Arbeitgeber, sondern ebenfalls sogenannte „einheitliche Quellen“, die Entgeltbedingungen festlegen, herangezogen werden. Die Richtlinie ermöglicht damit konzern- und unternehmensübergreifende Vergleiche ebenso wie den Bezug auf historische Gehälter oder hypothetische Vergleichspersonen. Die vorgesehene nahezu grenzenlose Vergleichbarkeit geht zu weit und ist praxisfremd. Es muss eine gesetzliche Klärung des Begriffs „einheitliche Quelle“ erfolgen und sichergestellt werden, dass unternehmens-, branchen- und regionalspezifische Unterschiede hinreichend berücksichtigt werden können.

Gehaltstransparenz in Stellenausschreibungen: Risiken für den Fachkräftemarkt
Die Richtlinie sieht zudem eine Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf Bewerbende vor, sodass bereits im Bewerbungsverfahren Informationen zum Gehalt veröffentlicht werden müssen. Der Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber, gehaltlich auf individuelle Bewerbende einzugehen, wird so erheblich eingeschränkt. Der ohnehin schon herausfordernde Wettbewerb um Fachkräfte wird verschärft, wenn Wettbewerber dank unmittelbarer Einblicke in Vergütungsstrukturen gezieltere Abwerbeversuche platzieren können. Südwesttextil fordert daher, dass bei der nationalen Umsetzung eine größtmögliche Flexibilität sicherzustellen ist. Arbeitgebern sollte es freigestellt bleiben, wie sie Bewerbenden die Informationen bereitstellen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

Postbank Digitalstudie 2025 Postbank Digitalstudie 2025; (c) Postbank
22.09.2025

Rekord: Deutsche sind drei Tage pro Woche online

Die Bundesbürger verbringen so viel Zeit im Internet wie nie zuvor. Knapp 72 Stunden ist jeder Deutsche im Schnitt pro Woche online; das sind umgerechnet drei Tage. Vor fünf Jahren lag die wöchentliche Internetnutzung noch bei rund 56 Stunden. Jüngere Deutsche sind dabei deutlich online-affiner als ältere: Die 18- bis 39-Jährigen verbringen pro Woche fast 86 Stunden im Internet, bei den ab 40-Jährigen sind es mehr als 65 Stunden. Fast immer dabei: das Smartphone. Neun von zehn Deutschen gehen damit mobil online. Das sind Ergebnisse der repräsentativen „Postbank Digitalstudie 2025“.

Die Bundesbürger verbringen so viel Zeit im Internet wie nie zuvor. Knapp 72 Stunden ist jeder Deutsche im Schnitt pro Woche online; das sind umgerechnet drei Tage. Vor fünf Jahren lag die wöchentliche Internetnutzung noch bei rund 56 Stunden. Jüngere Deutsche sind dabei deutlich online-affiner als ältere: Die 18- bis 39-Jährigen verbringen pro Woche fast 86 Stunden im Internet, bei den ab 40-Jährigen sind es mehr als 65 Stunden. Fast immer dabei: das Smartphone. Neun von zehn Deutschen gehen damit mobil online. Das sind Ergebnisse der repräsentativen „Postbank Digitalstudie 2025“.

Deutsche verbringen die meiste Zeit mit dem Smartphone online
„Das Internet ist der zentrale Taktgeber im Alltag. Messenger, Streaming, aber auch das mobile Banking sind für viele inzwischen selbstverständlich“, sagt Thomas Brosch, Leiter Digitalvertrieb der Postbank. „Dabei ist das Smartphone zum ständigen Begleiter geworden, mit großem Abstand vor Laptops und Tablets.“ Wie wichtig das Smartphone für das digitale Leben ist, zeigt auch die Nutzungsdauer. Mit keinem anderen Gerät verbringen die Bundesbürger mehr Zeit im Internet: Fast 26 Stunden sind sie damit pro Woche online – knapp zehn Stunden mehr als noch vor fünf Jahren. Dahinter rangieren Notebooks und Laptops mit gut 11 Stunden und Desktop-PCs mit fast 10 Stunden.

Was machen die Deutschen online? 81 Prozent nutzen mehrmals pro Woche bis täglich Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal. Sieben von zehn suchen gezielt nach Informationen und Nachrichten, ebenso viele sind regelmäßig in sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook aktiv. Jeweils rund die Hälfte der Befragten schaut Videos auf YouTube und Filme oder Serien auf Streaming-Plattformen oder erledigt online Bankgeschäfte. 

Jüngere surfen besonders viel – und haben gute Vorsätze
Die intensive Nutzung führt bei vielen aber auch zu einer Sättigung: 72 Prozent der Befragten wollen ihre Online-Aktivität nicht weiter steigern. Ein knappes Fünftel will die Zeit im Internet sogar bewusst einschränken. Vor allem die Jüngeren denken darüber nach: 36 Prozent der 18- bis 39-Jährigen wollen künftig weniger online sein und sich zum Beispiel persönlich mit Familie und Freunden treffen. 

Hintergrundinformationen zur Postbank Digitalstudie 2025
Für die „Postbank Digitalstudie 2025 – die digitalen Deutschen“ wurden zwischen Mai und Juni dieses Jahres 3.050 Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Die Postbank untersucht mit der Studie im elften Jahr in Folge, welche Entwicklungen sich in verschiedenen Lebensbereichen in Bezug auf Digitalisierung allgemein und insbesondere zu Finanzthemen abzeichnen. Um eine bevölkerungsrepräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland (Proportionalisierung), Alter und Geschlecht. Als Referenzdatei wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Abweichungen in den Summen lassen sich durch Rundungsdifferenzen erklären.

Weitere Informationen:
Onlinenutzung Postbank
Quelle:

Postbank

16.09.2025

BVMed: Administrativen Aufwand insbesondere für KMU verringern

Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. 

„Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. 

„Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In der BVMed-Stellungnahme begrüßt der BVMed das Ziel der Initiative der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand durch Umweltvorschriften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung zu verringern. Aus Sicht des BVMed hemmen nach wie vor regulatorische und administrative Hindernisse das allgemeine Funktionieren des Binnenmarkts. „Oberste Priorität sollte die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der EU sein. Diese sollte nicht durch überbordenden Verwaltungsaufwand gefährdet werden.“

Ein wichtiger Hebel zur Straffung von Berichterstattungs- und Meldepflichten könnte aus Sicht des deutschen Medizintechnik-Verbandes die Anhebung der allgemeinen KMU-Schwellenwerte sei. „Dies wäre eine vergleichsweise einfach umzusetzende Maßnahme, auch unter Berücksichtigung, dass die finanziellen Schwellenwerte seit der EU-weiten Festlegung inflationsbedingt immer strenger wurden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. 

Als aktuelles Beispiel, bei dem sehr hoher Arbeitsaufwand entsteht, nennt der BVMed die Meldepflichten mach der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). „Allgemein wäre ein ganzheitlicher Systemansatz anstatt vieler isolierter Einzelmaßnahmen wünschenswert, um den Aufwand im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung zu reduzieren“, so der MedTech-Verband. 

Weitere konkrete Beispiele aus der BVMed-Stellungnahme:

  • Der BVMed begrüßt die Abschaffung der SCIP-Datenbank („Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften in Produkten“) nach der Abfallrahmenrichtlinie, da hier viel Aufwand ohne realen Nutzen entsteht.
  • Der BVMed fordert eine konsequente Harmonisierung der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) und Erleichterung der EPR-Berichterstattung.
  • Der BVMed setzt sich außerdem für eine standardisierte und harmonisierte Abfrage von Nachhaltigkeitskriterien ein, um zu verhindern, dass jedes Krankenhaus, jede Region und jedes Land unterschiedliche Nachhaltigkeitsfragen an Lieferanten richten.

Weitere konkrete Vorschläge enthält das gemeinsame KMU-Positionspapier des BVMed mit dem Diagnostikaverband VDGH vom Juni 2025.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed 

05.09.2025

HDE: Änderung des Lieferkettengesetzes trägt zu Rechtssicherheit bei

Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.

Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.

„Die geplante Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist essenziell für eine wirksame Entlastung der Unternehmen und sorgt für die dringend notwendige Rechtssicherheit. Allerdings dürfen jetzt auch keine neuen Belastungen folgen, das würde das Bekenntnis der Bundesregierung zum Bürokratieabbau untergraben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Dass die Unternehmen rückwirkend für die vergangenen beiden Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssten, sei eine große Entlastung. Vor allem die Berichts- und Dokumentationspflichten hätten durch die EU-Nachhaltigkeitsregulatorik in den vergangenen Jahren ein sehr hohes Maß an Komplexität und Umfang erreicht. „Eine rechtssichere Umsetzung ist für Unternehmen nicht mehr ohne den enormen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen möglich. Volumen, Detailgrad sowie zahlreiche Unklarheiten bei der Auslegung von Rechtsbegriffen belasten die Händlerinnen und Händler“, betont Gerstein.

Der HDE fordert, dass das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ausführende Kontrollbehörde die Änderungen des LkSG zügig veröffentlicht, um in der Praxis für Rechtsklarheit zu sorgen. Zudem müssten die teilweise übermäßigen Auskunftsersuchen des BAFA auf ein vertretbares Maß reduziert werden, damit bei den Unternehmen eine bürokratische Entlastung auch tatsächlich ankomme. Von großer Bedeutung sei zudem das laufende, europäische Omnibus-1-Gesetzespaket, da es insgesamt die Reduktion administrativer Pflichten und die Vereinheitlichung der EU-Regulatorik im Nachhaltigkeitsbereich avisiere. „Die Bundesregierung sollte den Omnibus-1 unterstützen und die nationale Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ohne Gold-Plating so bürokratiearm wie möglich realisieren“, so Gerstein weiter.

Scharfe Kritik übt der HDE an der kurzen Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. „Mit solch kurzen Fristen senden die Ministerien ein fatales Signal an die Wirtschaft. Eine wirksame Beteiligung der Verbände ist so kaum möglich“, so Gerstein. Das müsse sich zwingend ändern. Im Koalitionsvertrag habe man sich schließlich auf angemessene Fristen von in der Regel vier Wochen geeinigt.

 

03.09.2025

„Regierung beschließt Ende des unbeschwerten Rechnungskaufs“

Mit dem am 03. September beschlossenen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge, hat sich die Bundesregierung entschlossen, den sicheren Kauf auf Rechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermiesen, findet Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales:

„Verbraucherinnen und Verbraucher setzen beim Onlinekauf seit Jahrzehnten auf die sicherste Bezahlmethode: den Kauf auf Rechnung. Dieser ist zinsfrei und hat bisher unproblematisch einen Zahlungsaufschub gewährt. Das soll sich bald ändern. Zukünftig werden sie in vielen Fällen mit unnötiger Bürokratie, irreführenden Warnhinweisen und überzogenen Prüfungen konfrontiert. Das verunsichert, schafft Misstrauen gegenüber dem Onlinehandel und lenkt vom eigentlichen Ziel ab: dem Schutz vor Überschuldung. Der bevh appelliert daher an die Politik, den bewährten Kauf auf Rechnung attraktiv zu halten.“ 

Mit dem am 03. September beschlossenen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge, hat sich die Bundesregierung entschlossen, den sicheren Kauf auf Rechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermiesen, findet Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales:

„Verbraucherinnen und Verbraucher setzen beim Onlinekauf seit Jahrzehnten auf die sicherste Bezahlmethode: den Kauf auf Rechnung. Dieser ist zinsfrei und hat bisher unproblematisch einen Zahlungsaufschub gewährt. Das soll sich bald ändern. Zukünftig werden sie in vielen Fällen mit unnötiger Bürokratie, irreführenden Warnhinweisen und überzogenen Prüfungen konfrontiert. Das verunsichert, schafft Misstrauen gegenüber dem Onlinehandel und lenkt vom eigentlichen Ziel ab: dem Schutz vor Überschuldung. Der bevh appelliert daher an die Politik, den bewährten Kauf auf Rechnung attraktiv zu halten.“ 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Circular Textiles Grafik Technische Hochschule Augsburg
29.08.2025

Textile Kreislaufwirtschaft: Millionen-Förderung für Innovationscommunity Circular Textiles

Die Technische Hochschule Augsburg (THA) war bei der Förderrichtlinie DATIpilot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Projekt Circular Textiles erfolgreich. In den kommenden vier Jahren stehen der THA bis zu fünf Millionen Euro zu Verfügung, um technologische und gesellschaftliche Innovationen für eine nachhaltige textile Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. 
 
Im Fokus von Circular Textiles liegt dabei die komplette Recycling- und Wertschöpfungskette von Textilien. Kooperationspartner sind das Recyclingunternehmen TexAid, das Forschungskuratorium Textil e.V. und die hessnatur stiftung. Knapp 500 Anträge wurden bei DATIpilot beim BMBF eingereicht. Nach einem mehrstufigen Auswahlprozess konnte sich das THA-Projekt als eines von 20 sogenannten Innovationscommunities für die Förderung durchsetzen; als einziges Textilprojekt in Deutschland.
 

Die Technische Hochschule Augsburg (THA) war bei der Förderrichtlinie DATIpilot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Projekt Circular Textiles erfolgreich. In den kommenden vier Jahren stehen der THA bis zu fünf Millionen Euro zu Verfügung, um technologische und gesellschaftliche Innovationen für eine nachhaltige textile Kreislaufwirtschaft zu entwickeln. 
 
Im Fokus von Circular Textiles liegt dabei die komplette Recycling- und Wertschöpfungskette von Textilien. Kooperationspartner sind das Recyclingunternehmen TexAid, das Forschungskuratorium Textil e.V. und die hessnatur stiftung. Knapp 500 Anträge wurden bei DATIpilot beim BMBF eingereicht. Nach einem mehrstufigen Auswahlprozess konnte sich das THA-Projekt als eines von 20 sogenannten Innovationscommunities für die Förderung durchsetzen; als einziges Textilprojekt in Deutschland.
 
DATIpilot fungiert als Experimentierraum sowie als Erfahrungs- und Ideenspeicher für die Konzeption der im Aufbau befindlichen Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI).  An der Technischen Hochschule Augsburg wird in den kommenden vier Jahren im Rahmen von DATIpilot die Innovationscommunity Circular Textiles zur textilen Kreislaufwirtschaft aufgebaut. Dabei konzentriert sich das Projekt nicht nur auf Wissenschaft und Unternehmen, sondern bezieht auch wichtige Multiplikatoren aus Gesellschaft und Politik ein, um den Transfer zum Textilrecycling umfassend gestalten zu können. Die Ergebnisse der Innovationscommunity werden zudem durch ein begleitendes 360-Grad-Monitoring systematisch erfasst und dokumentiert.

„Es gibt ein enormes Innovations- und Transferpotenzial in unserem Land, das wir gezielt fördern wollen. Das anhaltend große Interesse an DATIpilot zeigt, dass wir mit unserem Ansatz auf dem richtigen Weg sind. Ich freue mich sehr, dass wir 20 Innovationscommunities eine finanzielle Förderung von bis zu fünf Millionen Euro durch DATIpilot ermöglichen können. Sie werden zu gesellschaftlich relevanten Forschungsthemen und Umsetzungsfragen arbeiten, etwa 40 Prozent zu Sozialen Innovationen. Wir setzen damit einen weiteren Impuls für Transfer und Innovation in Deutschland. Daran werden wir mit der Gründung der DATI anschließen. Ich beglückwünsche die ausgewählten Innovationscommunities und danke der Jury für ihren Einsatz”, erklärt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger anlässlich der Bekanntgabe der geförderten Projekte.

Innovative Lösungen für ein hochwertiges Textilrecycling
Textilrecycling und die Kreislaufwirtschaft der Textilindustrie sind Leuchtturmthemen an der Technischen Hochschule Augsburg. Geforscht wird hierzu im Institut für Textiltechnik Augsburg, dem ITA, einem An-Institut der THA, sowie im Recycling Atelier Augsburg, als weltweit erste Modellfabrik für textiles Recycling. „Knapp 500 Anträge wurden eingereicht, 20 davon werden jeweils mit bis zu fünf Millionen gefördert. Der Erfolg bei DATIpilot ist ein Ritterschlag für die Technische Hochschule Augsburg und eine Wertschätzung unserer bisherigen Arbeit”, freut sich Prof. Dr. Gordon Thomas Rohrmair, Präsident der Technischen Hochschule Augsburg.

Die Textilproduktion stellt in Europa den viertgrößten Wirtschaftsbereich dar, wenn es um die negative Auswirkung auf die Klimabilanz, den Ressourcenverbrauch und die Schadstoffbelastung der Umwelt geht.

„Wir versinken in einem Meer von gebrauchten Textilien. Jeder Deutsche kauft pro Jahr circa 18 Kilogramm Kleidung und wirft fünf Kilogramm Alttextilien in den Müll – technische Textilien sind hier noch gar nicht mitgerechnet. Tendenz steigend”, erklärt Prof. Dr. Stefan Schlichter, Sprecher der Innovationscommunity Circular Textiles an der THA. „Die meisten Alttextilien landen im Müll oder werden ineffizient recycelt. Gerade einmal ein Prozent der Textilien wird hochwertig wiederum zu neuen Textilien recycelt. Dieser Zustand ist in ökologischer, ökonomischer, technischer und sozialer Hinsicht inakzeptabel. Hier setzen wir mit der Inovationscommunity an. Gemeinsam wollen wir nachhaltige Lösungen für eine vollständige textile Kreislaufwirtschaft entwickeln.”

Circular Textiles zielt auf eine echte Kreislaufwirtschaft
Die Innovationscommunity Circular Textiles der Technischen Hochschule Augsburg hat sich mit den Kooperationspartnern Forschungskuratorium Textil e.V., TexAid sowie der hessnatur stiftung zum Ziel gesetzt, den Schritt von einer linearen Textilwirtschaft hin zu einer vollständigen Kreislaufwirtschaft zu realisieren. Während bislang überwiegend nur einzelne Prozesschritte betrachtet werden, wie die Herstellung, Nutzung und Verwertung von Textilien, so werden bei Circular Textiles alle Beteiligten und deren Sichtweisen einbezogen. Alleinstellungsmerkmal der Innovationscommunity ist die ganzheitliche und möglichst komplette Abbildung der beteiligten Prozesse und Geschäftsfelder. Aus diesem Grund kommen bei der Innovationscommunity Circular Textiles alle wichtigen Akteure aus den Bereichen Politik und Governance, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft und Unternehmen sowie Gesellschaft an einen Tisch und erarbeiten gemeinsam tragfähige Lösungen. Aktuell gibt es Interessenbekundungen von ca. 50 Firmen und Verbänden, die dieses Projekt aktiv begleiten wollen.

„Mit gezielt ausgewählten Communityprojekten, die die zirkuläre Textilwirtschaft mit technischen und gesellschaftlichen Innovationen voranbringen, einem Management, das eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Akteuren fördert und gezielter Wissenschafts-kommunikation wird die Innovationscommunity die ganzheitliche Vorgehensweise hin zu Circular Textiles maßgeblich gestalten – mit nationaler und internationaler Strahlkraft”, sagt Prof. Dr. Nadine Warkotsch, Vizepräsidentin für Forschung und Nachhaltigkeit an der Technischen Hochschule Augsburg.

Quelle:

Technische Hochschule Augsburg 

28.08.2025

Ultra Fast Fashion: „EU-Vernichtungsverbot wird Wirkung verfehlen“

Das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter geht inhaltlich an den Marktmechanismen vorbei und verfehlt sein Ziel, wenn parallel asiatische E-Commerce Plattformen weiter den Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen, das ist die Einschätzung des baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsverbandes Südwesttextil. 

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Kommission die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern wie Textilien oder Bekleidung zu verbieten. Stattdessen sollen Produkte aufbereitet, wiederverwendet und nur im Ausnahmefall vernichtet werden. 

Das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter geht inhaltlich an den Marktmechanismen vorbei und verfehlt sein Ziel, wenn parallel asiatische E-Commerce Plattformen weiter den Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen, das ist die Einschätzung des baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsverbandes Südwesttextil. 

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Kommission die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern wie Textilien oder Bekleidung zu verbieten. Stattdessen sollen Produkte aufbereitet, wiederverwendet und nur im Ausnahmefall vernichtet werden. 

Das Ziel dieser Regulierung, der massenhaften Vernichtung von Textilien vorzubeugen, sei zwar nachvollziehbar; verfehle aber vor dem Hintergrund der aktuellen Marktmechanismen seine Wirkung. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg, so der Verband, hat ein evidentes Interesse, nachhaltige Textilien zu produzieren, diese auch tatsächlich zu verkaufen und z.B. Retouren, soweit möglich, der Aufbereitung oder Wiederverwertung zuzuführen. Vernichtet wird nur, wenn eine Wiederverwertung ökonomisch keinen Sinn macht oder wichtige Produkteigenschaften beschädigt worden sind. 

Demgegenüber überschwemmen insbesondere asiatische Onlineplattformen mit zumeist minderwertigen Produkten den einheimischen Markt. Der sehr günstige Kaufpreis der Sendungen wird bei einem Rückgabewunsch der Kunden zwar erstattet, aber in der Regel als Retoure nicht zurückgenommen oder seitens des Kunden direkt vernichtet. Da es sich bei diesen Plattformen um reine Vermittler handele und der asiatische Produzent nicht dem Geltungsbereich der europäischen Ökodesignverordnung unterliege, laufe das Ziel des Vernichtungsverbots letztlich weitestgehend ins Leere. 

Demgegenüber werden Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie im Zuge dieser Verordnung weitere bürokratische Pflichten auferlegt, beispielsweise im Bereich des verantwortlichen Umgangs mit Retouren. 

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „In der europäischen Textil- und Bekleidungsindustrie werden unverkaufte Produkte nicht leichtfertig vernichtet. Im Gegenteil, unsere Branche ist bereit, Maßnahmen und Systeme für Kreislaufwirtschaft maßgeblich mitzugestalten. Umgekehrt sehen wir bereits nach wenigen Jahren des Markteintritts von Ultra Fast Fashion Plattformen aus dem asiatischen Raum ein stark erhöhtes Aufkommen von Produkten, die aufgrund mangelnder Qualität und schwer zu identifizierbaren Chemikalien bereits nicht mehr in der Abfallwirtschaft verwertbar sind. Trotz den Vorgaben der Europäischen Kommission, stehen wir schon jetzt vor Müllbergen, die nicht recycelt werden können.“

Entscheidend ist aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil, dass Verbraucherinnen und Verbraucher für den ressourcenschonenden Umgang mit Produkten sensibilisiert werden, die Flut an minderwertigen Produkten zu Dumpingpreisen bereits an den EU-Außengrenzen effektiv eingedämmt, die Zollfreigrenze zeitnah geschlossen und eine Bereitstellung von Produkten innerhalb der EU zwingend an einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigen gebunden ist, der bei möglichen Verstößen finanziell greifbar ist. 

Für das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter sieht Südwesttextil den Bedarf, dass die darin enthaltenen Regelungen verhältnismäßig bleiben müssen. Im Fokus müsse zuallererst stehen, ob die Wiederaufbereitung wirtschaftlich sei. Ausnahmeregelungen müssten erweitert werden für Produkte wie Hygieneartikel oder Arbeits- und Schutzbekleidung, die nach Beschädigung nicht wieder aufbereitet werden können. Offenlegungs- und Dokumentationspflichten sollten zudem reduziert, bestehende Nachweise anerkannt und Prüfmechanismen risikobasiert etabliert werden.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

27.08.2025

HDE: Bundesregierung soll Binnenkonjunktur zum Wachstumsmotor machen

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen Maßnahmen zur Stützung der Binnenwirtschaft auf. Geopolitische Unsicherheiten, globale Handelskonflikte und eine schwächelnde Weltkonjunktur machten es umso wichtiger, ein Hauptaugenmerk auf die Binnenkonjunktur zu richten. Denn gerade in diesem Bereich sei die Politik schnell handlungsfähig.

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen Maßnahmen zur Stützung der Binnenwirtschaft auf. Geopolitische Unsicherheiten, globale Handelskonflikte und eine schwächelnde Weltkonjunktur machten es umso wichtiger, ein Hauptaugenmerk auf die Binnenkonjunktur zu richten. Denn gerade in diesem Bereich sei die Politik schnell handlungsfähig.

„Die internationalen Krisen sind gewaltig. Zollkonflikte und Kriege schlagen auf Handelsbeziehungen und den Export von Gütern voll durch. Es herrscht große Unsicherheit. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung sich in diesem schwierigen Umfeld für gute Rahmenbedingungen der heimischen Wirtschaft einsetzt. Starke Industrien werden auch weiterhin das Rückgrat unseres Landes bilden. Doch dabei darf die Binnenwirtschaft nicht aus dem Fokus geraten. Im eigenen Land und in der EU ist der Einfluss der Bundesregierung größer als im internationalen Kontext. Die Politik muss in diesen Zeiten vor allem ihre Hausaufgaben vor der eigenen Haustür erledigen und dafür sorgen, dass die Binnenwirtschaft ein Stabilitätsanker ist und zum gesamtwirtschaftlichen Wachstumstreiber wird“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Deshalb fordert der HDE eine Stärkung der Binnennachfrage durch gezielte Entlastungen von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Gleichzeitig müssen Steuererhöhungen tabu sein. „Zudem braucht es dringend Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Bürokratieabbau, niedrigere Energiekosten und Investitionsanreize sind zentrale Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum vor Ort. Deshalb muss auch die Stromsteuersenkung für alle kommen“, so der HDE-Präsident. Insbesondere im Bereich Digitalisierung setzt sich der HDE für gezielte Unterstützung durch staatliche Förderprogramme ein.

„Die Binnenkonjunktur ist kein Selbstläufer. Aber sie ist für die Bundesregierung einfacher zu beeinflussen als die komplexe internationale Lage. Hier muss die Politik rasch und entschlossen handeln. Dann haben wir die Chance, unsere Binnenwirtschaft wirkungsvoll anzukurbeln. Am Ende würden davon alle profitieren: Die Unternehmen, die Beschäftigten und die Gesamtwirtschaft“, so von Preen weiter. Der Einzelhandel als drittgrößter Arbeitgeber des Landes und starke Branche der Binnenwirtschaft stehe bereit, sich konstruktiv einzubringen.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

27.08.2025

REACH-Revision: Südwesttextil fordert risikobasierten Ansatz der EU-Chemikalienpolitik

Statt der geplanten Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, beinhalten die Eckpunkte für die Überarbeitung der EU-Chemikalienregulierung vor allem Pauschalierungen und erhöhten Aufwand für Unternehmen, so der der baden-württembergische Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie. Südwesttextil fordert deshalb eine risikobasierte Neuausrichtung.

Die Europäische Chemikalienregulierung „REACH“ soll im Rahmen eines neuen Pakets für die chemische Industrie „New Chemicals Industry Package“ überarbeitet werden. Die bereits 2020 angekündigte Revision ist Bestandteil des Clean Industrial Deals und des Arbeitsprogramms der Kommission für das laufende Jahr. Bis Ende des Jahres soll die EU-Chemikalienregulierung deutlich vereinfacht werden. 

Statt der geplanten Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, beinhalten die Eckpunkte für die Überarbeitung der EU-Chemikalienregulierung vor allem Pauschalierungen und erhöhten Aufwand für Unternehmen, so der der baden-württembergische Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie. Südwesttextil fordert deshalb eine risikobasierte Neuausrichtung.

Die Europäische Chemikalienregulierung „REACH“ soll im Rahmen eines neuen Pakets für die chemische Industrie „New Chemicals Industry Package“ überarbeitet werden. Die bereits 2020 angekündigte Revision ist Bestandteil des Clean Industrial Deals und des Arbeitsprogramms der Kommission für das laufende Jahr. Bis Ende des Jahres soll die EU-Chemikalienregulierung deutlich vereinfacht werden. 

Neue REACH-Eckpunkte: Mehr Aufwand statt Entlastung für Unternehmen
Die nun vorliegenden Eckpunkte bedeuten aus Perspektive der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie allerdings keine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Angestrebte Maßnahmen wie die Einführung der Prüfung von Auswirkungen auf KMU oder die Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern sind zwar vorgesehen, zahlen aber nicht direkt oder nur mittelfristig auf die Vereinfachung in der Praxis ein. Dem gegenüber steht, dass die Gültigkeit der Registrierungen auf zehn Jahre befristet werden soll. Unternehmen haben also zukünftig einen höheren Aufwand, der nach aktuellen Planungen mit einer Erhöhung der Gebühren um 19,5 % ebenfalls teurer wird. Von der Kostensteigerung sind lediglich kleine und mittelständische Unternehmen ausgenommen. 

Polymere im Fokus: Textilbranche sieht praxisferne Regulierung
Ausnahmen und Sonderregelungen sollen gestrichen werden, um eine Vereinheitlichung zu schaffen. Was nach Erleichterungen klingt, bedeutet in der Praxis: es werden mehr Stoffe pauschal reguliert, mehr Pflichtangaben von Daten und Dokumentationen fällig. Die Eckpunkte beinhalten ebenfalls erhöhte Informations- und Prüfanforderungen, beispielsweise für Polymere. Diese sind in der Textilindustrie in Spinnprozessen für synthetische Fasern und Garnen ebenso wichtig, wie für Eigenschaften z.B. Farbechtheit oder Flammschutz von Textilien. Der Vorschlag sieht eine Notifizierung ab einer Tonne pro Jahr vor. Ohne vorherige Analyse, ob es überhaupt einen Regulierungsbedarf gibt, fällt eine hohe Anzahl von Stoffen unter eine für sie völlig ungeeignete Informationspflicht. 

Gefahrenbasierte Regulierung gefährdet wichtige Industriezweige
Südwesttextil bewertet die Eckpunkte einer rein gefahrenbasierten Regulierung, die pauschal einschränkt, unabhängig davon, ob bei der tatsächlichen Verwendung ein Risiko für Mensch oder Umwelt gegeben ist, als deutlichen Rückschritt in der Wettbewerbsagenda der Europäischen Kommission. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die europäische Chemikalienpolitik bedarf einer grundsätzlichen Neufokussierung. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich gemäß des Koalitionsvertrags für einen risikobasierten Ansatz und eine echte Kehrtwende einzusetzen. Wichtig ist eine Ausgewogenheit zwischen notwendiger Regulierung zum Schutz von Mensch und Umwelt bei tatsächlich vorliegenden Risiken, dem Bedarf an Chemikalien für die Produktion im heutigen Alltag unverzichtbarer Güter und der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Mit den nun angedachten pauschalen Regulierungen drohen wir endgültig sehr wichtige Industriezweige zu verlieren.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil 

Digicafé: Spielerischer Einstieg in Industrie 4.0 (c) ITA
Digicafé: Spielerischer Einstieg in Industrie 4.0
26.08.2025

Digicafé: Spielerischer Einstieg in Industrie 4.0

Kaffee trinken und den Einstieg in Industrie 4.0 verstehen – das macht ITA-Promovend Rosario Othen mit seiner digitalen Espressomaschine möglich. Rosario stattete die Espressomaschine vom Typ Quickmill mit einem Proportional-Integral-Differential (PID)-Regler, programmierbarer Pumpe, integrierter Waage und Strommessung aus.

Alle Komponenten sind über das Message Queuing Telemetry Transport (MQTT)-Protokoll vernetzt, so dass Prozessdaten wie Temperatur, Zeit, Durchfluss, Gewicht und Energieverbräuche digital erfasst, analysiert und visualisiert werden können. Ergänzt wird das System durch ein digitales Simulationsmodell der Maschine.

Die Kaffeemaschine zeigt auf verständliche Weise, wie bestehende Anlagen durch gezieltes Retrofitting digitalisiert werden können – ohne teure Neuanschaffungen. So lassen sich Prozesse analysieren, Energieverbrauch und Qualität bewerten und durch gezielte Parameteranpassung optimieren.

Kaffee trinken und den Einstieg in Industrie 4.0 verstehen – das macht ITA-Promovend Rosario Othen mit seiner digitalen Espressomaschine möglich. Rosario stattete die Espressomaschine vom Typ Quickmill mit einem Proportional-Integral-Differential (PID)-Regler, programmierbarer Pumpe, integrierter Waage und Strommessung aus.

Alle Komponenten sind über das Message Queuing Telemetry Transport (MQTT)-Protokoll vernetzt, so dass Prozessdaten wie Temperatur, Zeit, Durchfluss, Gewicht und Energieverbräuche digital erfasst, analysiert und visualisiert werden können. Ergänzt wird das System durch ein digitales Simulationsmodell der Maschine.

Die Kaffeemaschine zeigt auf verständliche Weise, wie bestehende Anlagen durch gezieltes Retrofitting digitalisiert werden können – ohne teure Neuanschaffungen. So lassen sich Prozesse analysieren, Energieverbrauch und Qualität bewerten und durch gezielte Parameteranpassung optimieren.

Die komplette Entwicklung von der technischen Nachrüstung über die Datenanbindung bis zur digitalen Modellierung erfolgte am Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen. Der Demonstrator wird seit 2023 bei Messen und Schulungen eingesetzt, um den Einstieg in Internet of Things (IoT), Retrofitting und digitale Prozessoptimierung niedrigschwellig zu vermitteln. Seitdem wird er stetig weiterentwickelt.

Das Projekt wurde im Rahmen des öffentlich geförderten Mittelstand-Digital Zentrums Smarte Kreisläufe umgesetzt und steht beispielhaft für praxisnahe Digitalisierung im KMU-Kontext. Es kann jederzeit besichtigt oder mitgebracht werden. Anfragen an Rosario Othen (rosario.othen@ita.rwth-aachen.de).

Quelle:

ITA – Institut für Textiltechnik of RWTH Aachen University

26.08.2025

BVMed: Umweltrecht-Vorgaben für die MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche aktualisiert und erweitert. Insgesamt sind 24 Infoblätter in deutscher und jetzt auch in englischer Sprache zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen verfügbar. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche aktualisiert und erweitert. Insgesamt sind 24 Infoblätter in deutscher und jetzt auch in englischer Sprache zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen verfügbar. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden. 

Neu aufgenommen wurde ein Infoblatt zur Zwangsarbeits-Verordnung (kurz FLR, engl. „Forced Labour Regulation“), die zum 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 14. Dezember 2027 vollständig gilt. Einige Regelungen zur Vorbereitung der Behörden gelten bereits seit dem 13. Dezember 2024. Die FLR gilt branchen- und produktunabhängig für alle Wirtschaftsakteure, heißt es im BVMed-Infoblatt. Damit gilt die Verordnung umfassend und beschränkt sich nicht auf große Marktakteure oder besonders von Zwangsarbeit betroffene Branchen. Nicht erfasst von der FLR ist die Rücknahme von Produkten, die bereits den Endnutzer auf dem Unionsmarkt erreicht haben.

Die 24 Übersichten zu Rechtsakten und Themen im Überblick:

  1. Abfallverbringungs-Verordnung (AbfallverbringungsVO)
  2. Batteriegesetz (BattG)
  3. Batterie-Verordnung (BattVO)
  4. Biozid-Verordnung (BiozidVO)
  5. CLP-Verordnung (CLP-VO)
  6. Einwegkunststoffkennzeichnungs-Verordnung (EWKKennzV), Einwegkunststoffverbots-Verordnung (EWKVerbotsV), Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), Einwegkunststofffonds-Verordnung (EWKFondsV)
  7. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  8. Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  9. Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  10. EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  11. EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD)
  12. F-Gas-Verordnung
  13. Konfliktmineralien-Verordnung
  14. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  15. Ökodesign-Regulierung
  16. POP-Verordnung
  17. REACH-Verordnung
  18. Textilkennzeichnungs-Verordnung
  19. Themenblatt „Green Claims“
  20. Themenblatt „laufende Initiativen“
  21. Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette
  22. Verpackungsgesetz (VerpackG)
  23. Verpackungs-Verordnung (VerpackungsVO)
  24. Zwangsarbeits-Verordnung (FLR)
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed e. V.

Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten Bild BVMed
Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten
21.08.2025

Neue BVMed-Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert mit einer neuen Fachbroschüre über Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten unter der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Der 59-seitige praxisorientierte Leitfaden des BVMed geht detailliert auf Arten von klinischen Prüfungen, Schnittstellen zum Qualitätsmanagement-System, ethische Erwägungen, regulatorische Anforderungen sowie alle Normen und Leitlinien zur Umsetzung ein. Außerdem werden die Planung der klinischen Prüfung, der Genehmigungsantrag, die Durchführung, die Verantwortlichkeiten sowie die Verwendung der Ergebnisse der klinischen Prüfung beleuchtet.

Klinische Prüfungen dienen der Bewertung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinproduktes. Dazu werden die klinischen Daten in der klinischen Bewertung systematisch gesammelt, analysiert und bewertet. Sie sind Grundlagen für die Konformitätsbewertung des Medizinproduktes, die weitergehende Bewertung eines CE-gekennzeichneten Medizinproduktes sowie sonstige wissenschaftliche oder andere Fragestellungen. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert mit einer neuen Fachbroschüre über Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten unter der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Der 59-seitige praxisorientierte Leitfaden des BVMed geht detailliert auf Arten von klinischen Prüfungen, Schnittstellen zum Qualitätsmanagement-System, ethische Erwägungen, regulatorische Anforderungen sowie alle Normen und Leitlinien zur Umsetzung ein. Außerdem werden die Planung der klinischen Prüfung, der Genehmigungsantrag, die Durchführung, die Verantwortlichkeiten sowie die Verwendung der Ergebnisse der klinischen Prüfung beleuchtet.

Klinische Prüfungen dienen der Bewertung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit eines Medizinproduktes. Dazu werden die klinischen Daten in der klinischen Bewertung systematisch gesammelt, analysiert und bewertet. Sie sind Grundlagen für die Konformitätsbewertung des Medizinproduktes, die weitergehende Bewertung eines CE-gekennzeichneten Medizinproduktes sowie sonstige wissenschaftliche oder andere Fragestellungen. 

Wesentliche Vorgaben lassen sich aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ableiten. Sie werden durch nationale Gesetze ergänzt, beispielsweise in Deutschland durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz. Das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem bildet mit dem Modul „Klinische Prüfungen/Leistungsbewertungsprüfungen“ das nationale Portal für Anzeigen und Anträge im Medizinproduktebereich.

Zukünftig wird das elektronische EUDAMED-System für klinische Prüfungen als verpflichtendes Kooperationsinstrument der Mitgliedstaaten dienen, über das Sponsoren die Anträge für klinische Prüfungen an einen oder mehrere Mitgliedstaaten einreichen und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, Produktmängel und diesbezügliche Aktualisierungen melden.

Klinische Prüfungen müssen zudem im Einklang mit internationalen Leitlinien, wie der Norm EN ISO 14155 über die gute klinische Praxis für die klinische Prüfung von Medizinprodukten an Menschen durchgeführt werden. Die ethischen Grundsätze der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes bilden die Grundlage zur Durchführung für klinische Forschung am Menschen.

Eine Reihe von Leitlinien der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) geben Hilfestellung zur Umsetzung der MDR. Auch diese werden von der BVMed-Broschüre eingehend behandelt.

Eine kontinuierliche Überwachung der Energieströme ermöglicht es Unternehmen nachhaltiger zu produzieren und Kosten einzusparen. © Fraunhofer IGCV
Eine kontinuierliche Überwachung der Energieströme ermöglicht es Unternehmen nachhaltiger zu produzieren und Kosten einzusparen.
20.08.2025

Fraunhofer IGCV: Nachhaltigere Produktionssysteme für die Zukunft

In Anbetracht globaler Herausforderungen und dadurch steigenden Energiekosten sowie einer geringeren Lieferketten- und Versorgungssicherheit, erkennen Unternehmen zunehmend die Notwendigkeit, ihre Produktions- und Geschäftsmodelle nachhaltig auszurichten. Funktionieren bestehende Systeme gut, riskieren Firmen meist ungern Veränderungen. Fehlende Erfahrung trägt zusätzlich dazu bei, dass technische Innovationen häufig als komplex und aufwendig wahrgenommen werden. Das Fraunhofer-Institut für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (Fraunhofer IGCV) unterstützt Unternehmen aktiv dabei, eine Transformation des Produktionssystems bewerten, planen und durchführen zu können. Dabei werden Prozesse sowohl ökologisch als auch ökonomisch betrachtet und Produktionssysteme effizienter gestaltet. 

In Anbetracht globaler Herausforderungen und dadurch steigenden Energiekosten sowie einer geringeren Lieferketten- und Versorgungssicherheit, erkennen Unternehmen zunehmend die Notwendigkeit, ihre Produktions- und Geschäftsmodelle nachhaltig auszurichten. Funktionieren bestehende Systeme gut, riskieren Firmen meist ungern Veränderungen. Fehlende Erfahrung trägt zusätzlich dazu bei, dass technische Innovationen häufig als komplex und aufwendig wahrgenommen werden. Das Fraunhofer-Institut für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik (Fraunhofer IGCV) unterstützt Unternehmen aktiv dabei, eine Transformation des Produktionssystems bewerten, planen und durchführen zu können. Dabei werden Prozesse sowohl ökologisch als auch ökonomisch betrachtet und Produktionssysteme effizienter gestaltet. 

Energie sinnvoll nutzen
„Wir helfen Unternehmen zum Beispiel dabei, selbsterzeugten Strom, zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen sowie Niedrigpreis-Zeitfenster optimal auszunutzen und die Energieeffizienz in der Produktion zu steigern.“, sagt Vincent Kalchschmid. Er ist Experte für nachhaltige Produktionssysteme am Fraunhofer IGCV. Wie das funktionieren kann, zeigt ein Beispiel aus der Industrie, bei dem ein Unternehmen mehrere Wärmebehandlungsöfen zur Metallverarbeitung betreibt. Dieses stand vor der Herausforderung, ineffiziente Belegungspläne zu optimieren, die zu unnötigen Aufheiz- und Abkühlzeiten führten. Durch eine gezielte Analyse der Produktionsabläufe konnte das Unternehmen eine energieoptimierte Belegungsplanung umsetzen. „Wir haben die Belegung der Öfen so angepasst, dass die Maschinen konzentrierter und unterbrechungsfreier ausgelastet sind und unnötige Warmhaltezeiten zwischen den Chargen minimiert wurden. Dafür brauchte es in kürzeren Zeitabschnitten mehr Personal und eine entsprechende Logistik, um das verarbeitete Material zwischenzulagern. Aber dank dieser Anpassungen konnte der Energieverbrauch stark reduziert werden, sodass die Effizienz im ökologischen und wirtschaftlichen Sinne gesteigert werden konnte.“

Unabhängigere Energieversorgung
Ein Hauptaugenmerk bei der Steigerung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produktionssystemen liegt auf der Gestaltung der Energieversorgung. „Durch die Nutzung von eigenerzeugtem Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, und der Integration von Energiespeichern können Unternehmen ihre Versorgungssicherheit und Energiepreisstabilität in Teilen selbst sicherstellen“, erklärt der Fraunhofer-Experte. Um die Entscheidung für eine entsprechende Investition fundiert und unter Abwägung der wirtschaftlichen Randbedingungen zu treffen, bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung. Daher analysieren Kalchschmid und sein Team im ersten Schritt alle bestehenden Energieströme eines Unternehmens. So lassen sich energetische Zusammenhänge im Unternehmen besser verstehen und passende Maßnahmen ableiten. Woher kommt die Energie? Wann wird sie wofür genutzt? Wo wird Energie verloren? Wie sollte Energie gespeichert werden? „Durch den Einsatz von Softwaretools können wir individuelle Szenarien entwickeln, diese simulieren und so sicherstellen, dass sich strukturelle Anpassungen am Energiesystem auch wirtschaftlich lohnen“, sagt der Wissenschaftler und fährt fort: „Nicht jedes Unternehmen hat die gleichen Voraussetzungen. Je nach Standort und Gebäude bieten sich verschiedene erneuerbare Energieträger an. Aber auch die Produktionsumgebung und Produktionszeiten setzen einen festen Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen.“

Ressourcen und Kosten einsparen
Neben einer nachhaltigen Energieversorgung setzt das Team am Fraunhofer IGCV auch ein Augenmerk auf die Ressourceneffizienz. „In vielen Branchen ist es möglich, die Materialeffizienz durch organisatorische Maßnahmen zu verbessern. Wir beraten Unternehmen, wie sie ihren Materialeinsatz optimieren und Abfälle vermeiden können.“ In einem aktuellen Projekt untersuchen Kalchschmid und seine Kolleg:innen beispielsweise, wie die Fertigung von Flugzeugrümpfen so gestaltet werden kann, dass Restmaterialien wiederverwendet werden können. „Bisher fielen bei der Produktion signifikante Mengen von Composite-Abfällen an. Eigentlich neuwertiges Material, das schlichtweg entsorgt wurde“, gibt der Experte zu bedenken. Um dem entgegenzuwirken, untersuchen die Ingenieur:innen neue Prozessketten, in denen diese Reste für die Herstellung von Sekundärbauteilen verwendet werden. Eine simulationsgestützte Auslegung der Prozessketten stellt dabei eine Verarbeitung vor Ablauf der Resthaltbarkeit des Materialabfalls sicher. „Durch unsere Anpassungen könnten wir große Mengen an Abfall vermeiden und damit den gesamten Produktionsprozess ressourcenschonender auslegen. On top könnte das Unternehmen Materialkosten einsparen. Eine Win-Win-Situation und ein großartiges Beispiel für eine gelungene Kreislaufwirtschaft.“

Was ist zu tun? Daten und Testmöglichkeiten schaffen
Um die Unternehmen bei dieser Transformation zu unterstützen, ist es entscheidend, dass sie über die nötigen Daten und Transparenz verfügen. „Daten sind der Schlüssel zur effektiven Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen“, sagt der Fachmann. Möglich sei das mithilfe gezielter Energiemonitoring-Systeme, mit denen Unternehmen in der Lage sind, ihren Verbrauch genau zu tracken und zu optimieren. „Neben fehlenden Daten zeigt unsere Erfahrung, dass es auch an niederschwelligen Möglichkeiten für Unternehmen fehlt, innovative Technologien zu erkunden und auszuprobieren.“ Dem Ingenieur zur Folge könnten öffentlich geförderte Projekte der erste Schritt zu dauerhaften Veränderungen sein, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.

Quelle:

Fraunhofer IGCV

Control 5.0 macht Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. IOT- und knitlink-ready. Mayer & Cie
Control 5.0 macht Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. IOT- und knitlink-ready.
20.08.2025

ITMA Asia: Mayer & Cie. auf der führenden asiatischen Fachmesse

Mayer & Cie. wird vom 28. bis 31. Oktober 2025 an der ITMA Asia, der führenden Fachmesse für Textilmaschinen im asiatischen Raum, teilnehmen. ITMA Asia + CITME bringen die internationalen Marktführer der Branche zusammen und bieten eine Plattform für den Austausch über neueste Technologien, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Benjamin Mayer, geschäftsführender Gesellschafter von Mayer & Cie., sagt: „Für uns ist die ITMA Asia zugleich Chance zur Kundenbindung und Türöffner für neue Geschäftsbeziehungen in einer der dynamischsten Textilregionen weltweit.“ 

Mayer & Cie. wird vom 28. bis 31. Oktober 2025 an der ITMA Asia, der führenden Fachmesse für Textilmaschinen im asiatischen Raum, teilnehmen. ITMA Asia + CITME bringen die internationalen Marktführer der Branche zusammen und bieten eine Plattform für den Austausch über neueste Technologien, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Benjamin Mayer, geschäftsführender Gesellschafter von Mayer & Cie., sagt: „Für uns ist die ITMA Asia zugleich Chance zur Kundenbindung und Türöffner für neue Geschäftsbeziehungen in einer der dynamischsten Textilregionen weltweit.“ 

Auf seinem Messestand zeigt den Hersteller von Rundstrickmaschinen und Flechtmaschinen eine neue Rundstrickmaschine – die OVJA 2.4 EC II – und gibt einen Überblick über seine digitalen und smarten Lösungen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Maschinen der „Performance Line“ von Mayer & Cie.: Rundstrickmaschinen, die in ihrer jeweiligen Klasse die effizienteste Lösung darstellen.  
 
OVJA 2.4 EC II 
„Die OVJA 2.4 EC II gehört in unsere Produktgruppe an Rundstrickmaschinen, bei der wir deutsches Engineering und Fertigung in unserem Werk in China kombinieren“, erklärt Benjamin Mayer das Maschinenexponat auf der ITMA Asia. „Wir richten uns mit diesen Maschinen vornehmlich an Kunden aus China sowie der Region Südostasien.“  

Dank eines neuen Systems zur Einzelnadelauswahl überzeugt die Maschine mit einer deutlich reduzierten Zylinderhöhe. Zudem bedarf es weniger Strickelemente, was den Energieverbrauch der Maschine deutlich senkt. Die OVJA 2.4 EC II produziert Stoffe für Sport- und Freizeitmode; auch im Bereich Heimtextilien, speziell Matratzenbezugsstoffe findet sie umfassende Anwendung.  

Neue Maschinensteuerung Control 5.0 
Die neue Maschinensteuerung Control 5.0 für Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. ist seit Frühsommer 2025 erhältlich. Sie macht Rundstrickmaschinen des Traditionsunternehmens Internet- ready – und damit fit für die digitale Zukunft der Textilproduktion. Control 5.0 ist Voraussetzung für knitlink, die Digitalplattform von Mayer & Cie. Sie ist als Upgrade Kit für alle Maschinen ab Baujahr 2001 erhältlich und ab sofort Teil jeder neu ausgelieferten mechanischen Rundstrickmaschine. 

knithawk
knithawk ist ein Tool zur optischen Fehlererkennung. Es sitzt direkt an der Strickstelle, wo das Gestrick entsteht. Eine Kameraeinheit scannt das Gestrick mittels Infrarotlicht ab, werden schwerwiegende oder wiederkehrende Fehler erkannt, wird die Maschine gestoppt und das Tool erstellt ein Fehlerprotokoll. So kann knithawk verhindern, dass Strickfehler sich durch viele Meter Gestrick fortsetzen. knithawk ist erhältlich für Single Jersey Maschinen von Mayer & Cie. Kunden können es direkt als Teil ihrer Neumaschinen bestellen oder Bestandsmaschinen per Upgrade-Kit mit knithawk ausstatten.  

120 Jahre Mayer & Cie.  
Das Jahr 2025 ist für Mayer & Cie. ein Jubiläumsjahr: Am 8. Juli 2025 ist das Familienunternehmen 120 Jahre alt geworden. „Wir sind stolz, diesen Weg gegangen zu sein – und wir werden ihn mit Innovationskraft und Verlässlichkeit weitergehen“; sagt Geschäftsführer Benjamin Mayer. 

Die aktuellen Rahmenbedingungen werfen allerdings Schatten auf das Jubiläum: Die Auftragslage bleibt angespannt im deutschen Textilmaschinenbau. Eine Trendwende ist, angesichts der verschiedenen Krisen weltweit, noch nicht in Sicht. Einen Ausblick für die Zukunft zu geben, ist für Benjamin Mayer daher schwer: „Wir sind als Unternehmen gut aufgestellt, haben Antworten auf die Bedürfnisse des Marktes und moderne Prozesse in der Produktion. Wie sich aber die Welt- und mit ihr die Wirtschaftslage weiterentwickelt, kann niemand vorhersehen.“

Quelle:

Mayer & Cie 

19.08.2025

Textiles Gaming zur Berufsorientierung mit Südwesttextil

Gaming boomt – und die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg spielt mit. Mit der „texhub.world“ verbindet Südwesttextil Branchenwelten in einer interaktiven Open-World, die textile Vielfalt spielerisch erlebbar macht.

In dieser Woche trifft sich die Gaming-Welt auf der gamescom 2025 in Köln, wo hunderttausende Besucherinnen und Besucher sowie führende Akteure der Branche zusammenkommen. Laut dem Verband der deutschen Games-Branche wächst der Markt stetig – und verändert sich spürbar: Das Publikum wird vielfältiger und mobile Endgeräte machen Spiele jederzeit zugänglich.

Gaming boomt – und die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg spielt mit. Mit der „texhub.world“ verbindet Südwesttextil Branchenwelten in einer interaktiven Open-World, die textile Vielfalt spielerisch erlebbar macht.

In dieser Woche trifft sich die Gaming-Welt auf der gamescom 2025 in Köln, wo hunderttausende Besucherinnen und Besucher sowie führende Akteure der Branche zusammenkommen. Laut dem Verband der deutschen Games-Branche wächst der Markt stetig – und verändert sich spürbar: Das Publikum wird vielfältiger und mobile Endgeräte machen Spiele jederzeit zugänglich.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil greift diese Trends auf und lädt in die „texhub.world“ ein – interaktiv, generationsübergreifend, kostenfrei, direkt im Browser und mobil verfügbar. Mit über 30.000 Aufrufen und 2,5 Millionen Social-Media-Impressionen in den ersten zwei Monaten verzeichnet die neue Online-Plattform bereits positive Resonanz. Das Spiel lädt dazu ein, textile Produkte und Berufsbilder in einer interaktiven Open-World zu entdecken. Die virtuelle Karte, die Baden-Württemberg nachempfunden ist, führt durch zehn Stationen der textilen Wertschöpfungskette. Spielerinnen und Spieler erleben die Branche durch acht Quests, 80 Charaktere und eine intuitive Navigation.

Die Plattform integriert über 60 Unternehmen mit mehr als 250 Stellenangeboten – von der Ausbildung bis zur Management-Position. So macht die texhub.world nicht nur Spaß, sondern bietet auch Berufsorientierung und Karrierechancen.

Games made in Baden-Württemberg: Brücke zwischen Branchen
Bei der Entwicklung setzt Südwesttextil auf die in Baden-Württemberg gut vernetzte Gaming-Industrie, die sich am „Games BW“-Gemeinschaftsstand ebenfalls in Köln trifft. „Mit der texhub.world möchten wir die Textil- und Bekleidungsindustrie, als eine der traditionsreichsten Industrien Baden-Württembergs mit einer der jüngsten Industriezweige in Baden-Württemberg zusammenbringen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Die Plattform hat Südwesttextil mit SOLID WHITE aus Stuttgart umgesetzt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

Vertragsunterzeichnung bei SNC Kherib in Bejaia, Algerien. Von links nach rechts: Caterina Potenza (Sales Agent), Farid Kherib (Gründer von SNC Kherib), Nicolas Canas (ANDRITZ Area Sales Manager), Smail Kherib (General Manager von SNC Kherib), Arnaud Laroche (ANDRITZ Head of Sales Spunlace) Foto Andritz AG
Vertragsunterzeichnung bei SNC Kherib in Bejaia, Algerien. Von links nach rechts: Caterina Potenza (Sales Agent), Farid Kherib (Gründer von SNC Kherib), Nicolas Canas (ANDRITZ Area Sales Manager), Smail Kherib (General Manager von SNC Kherib), Arnaud Laroche (ANDRITZ Head of Sales Spunlace)
19.08.2025

Spunlace-Linie von ANDRITZ jetzt auch für den afrikanischen Markt

SNC Kherib et Cie. hat ANDRITZ den Auftrag zur Lieferung einer kompletten Spunlace-Linie für sein Werk in Bejaia City, Algerien, erteilt. Die Inbetriebnahme ist für Ende des dritten Quartals 2026 geplant.

Damit wird erstmals eine Spunlace-Linie von ANDRITZ auf dem afrikanischen Kontinent errichtet. Mit der Linie werden Viskose- und Polyesterfasern zu hochwertiger Spunlace-Rollenware für den Feuchttüchermarkt verarbeitet, um die wachsende Nachfrage in Afrika zu decken. Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der afrikanischen Spunlace-Industrie und eröffnet lokalen Verarbeitern neue Geschäftsmöglichkeiten.

Das Projekt ist eine Investition der Familie Kherib, an der alle Mitglieder aktiv beteiligt sind. Mit der Einführung moderner Spunlace-Technologie am afrikanischen Markt ist SNC Kherib ein Vorreiter in der Region.

SNC Kherib et Cie. hat ANDRITZ den Auftrag zur Lieferung einer kompletten Spunlace-Linie für sein Werk in Bejaia City, Algerien, erteilt. Die Inbetriebnahme ist für Ende des dritten Quartals 2026 geplant.

Damit wird erstmals eine Spunlace-Linie von ANDRITZ auf dem afrikanischen Kontinent errichtet. Mit der Linie werden Viskose- und Polyesterfasern zu hochwertiger Spunlace-Rollenware für den Feuchttüchermarkt verarbeitet, um die wachsende Nachfrage in Afrika zu decken. Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der afrikanischen Spunlace-Industrie und eröffnet lokalen Verarbeitern neue Geschäftsmöglichkeiten.

Das Projekt ist eine Investition der Familie Kherib, an der alle Mitglieder aktiv beteiligt sind. Mit der Einführung moderner Spunlace-Technologie am afrikanischen Markt ist SNC Kherib ein Vorreiter in der Region.

Farid Kherib, Gründer von SNC Kherib, sagt: „Wir sind stolz darauf, mit einem Weltmarktführer wie ANDRITZ zusammenzuarbeiten. Diese Partnerschaft unterstreicht unser Engagement für die Entwicklung innovativer Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse des afrikanischen Markts zugeschnitten sind und auf modernsten Anlagen basieren.“

Der Auftragswert wird nicht bekannt gegeben. Er ist im Auftragseingang von ANDRITZ für das erste Quartal 2025 enthalten.

SNC Kherib ist ein in der algerischen Region Bejaia ansässiges Familienunternehmen mit vielfältigen Geschäftsaktivitäten. Dazu gehören die Herstellung von Vliesstoffen (Reinigungstücher aus Viskose und Baumwolle, Polyesterwatte für Matratzen und Kissen etc.), PVC-Frischhaltefolie, PP-Gewebesäcken sowie PVC-Türen und Verbundplatten.

Weitere Informationen:
Andritz AG Spunlace-Linie Algerien
Quelle:

Andritz AG

12.08.2025

100 Tage Bundesregierung: Südwesttextil zieht kritisch Bilanz

Umsatzrückgang und Beschäftigtenverlust prägen das erste Halbjahr der Textilindustrie in Baden-Württemberg. Nach 100 Tagen Bundesregierung stehen erste Schritte der Wirtschaftswende neuen Bürokratiebelastungen und einem nicht gegenfinanzierten Rentenpaket 2025 gegenüber. Südwesttextil fordert eine konsequente Entbürokratisierung des Arbeitsmarkts und ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfesten Sozialpolitik, die den demografischen Wandel und die Generationengerechtigkeit berücksichtigt.

Im ersten Halbjahr hat die baden-württembergische Textilindustrie einen Umsatzrückgang von 4,1 Prozent verzeichnet. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der gesamten Branche im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent gesunken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht den Wirtschaftsstandort unter großer Belastung durch Bürokratie, Strukturveränderungen und demografischen Wandel. 

Umsatzrückgang und Beschäftigtenverlust prägen das erste Halbjahr der Textilindustrie in Baden-Württemberg. Nach 100 Tagen Bundesregierung stehen erste Schritte der Wirtschaftswende neuen Bürokratiebelastungen und einem nicht gegenfinanzierten Rentenpaket 2025 gegenüber. Südwesttextil fordert eine konsequente Entbürokratisierung des Arbeitsmarkts und ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfesten Sozialpolitik, die den demografischen Wandel und die Generationengerechtigkeit berücksichtigt.

Im ersten Halbjahr hat die baden-württembergische Textilindustrie einen Umsatzrückgang von 4,1 Prozent verzeichnet. Die Anzahl der Beschäftigten ist in der gesamten Branche im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent gesunken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht den Wirtschaftsstandort unter großer Belastung durch Bürokratie, Strukturveränderungen und demografischen Wandel. 

100 Tage Bundesregierung: Wirtschaftspolitische Konsequenz gefordert
In dieser Woche ist die schwarz-rote Bundesregierung seit 100 Tagen im Amt und sieht die Umsetzung der Wirtschaftswende eingeleitet. Südwesttextil bewertet positiv, dass zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, wie das steuerliche Investitionssofortprogramm, die Abschaffung der Gasspeicherumlage oder das neue Vergabebeschleunigungsgesetz, bereits umgesetzt wurden. Dies ist aber nicht ausreichend, um eine wirtschaftspolitische Trendwende einzuleiten, wenn gleichzeitig US-Zölle den Handel erschweren und Gesetzesvorhaben wie das Tariftreuegesetz und das Rentenpaket für neue Bürokratie und Belastungen sorgen. 

Rentenpaket 2025: Südwesttextil kritisiert fehlende Gegenfinanzierung, Reformen und Generationengerechtigkeit
Das Rentenpaket wurden in der letzten Woche im Bundeskabinett mit drei zentralen Gesetzesvorhaben beschlossen. Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil gehen sowohl die Mütterrente III als auch die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des jeweils geltenden Durchschnittslohns bis 2031 an der Realität vorbei. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Diese Rentenpolitik entbehrt jeglicher Gegenfinanzierung und belastet jüngere Generationen mit einer enormen Hypothek. Wir benötigen dringend Reformen, die das Renten- und Sozialsystem zukunftssicher machen und dabei nicht ausblenden, dass Beitragszahlende einer immer größeren Gruppe von Leistungsbeziehenden gegenüberstehen.“ Mit der Entwicklung von Reformen erst ab dem nächsten Jahr zu beginnen, ist viel zu spät. Um das Rentensystem langfristig zu sichern und generationengerecht zu finanzieren, bedarf es vielfältiger Ansätze. Andere Länder in Europa zeigen bereits, wie eine Kombination aus progressiver Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung, einer ergänzenden Kapitaldeckung durch Aktien und mehr privater Vorsorge funktionieren. Darüber hinaus ist entscheidend, dass die Anreize für Arbeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus erhöht werden. 

Forderung nach Reformen: Bürokratieabbau und attraktive Beschäftigung als Schlüssel zur Zukunft
Die Aufhebung des Anschlussverbots bei sachgrundlosen Befristungen für Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht bzw. überschritten haben, begrüßt Südwesttextil dagegen ausdrücklich. Dies hatte bisher die freiwillige Weiterarbeit nach Renteneintritt deutlich erschwert. 

Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil gelte es vielfältige Stellschrauben zu bewegen: „Um Wirtschaftskrise und demografischen Wandel zu bewältigen, bedarf es der Entbürokratisierung im Bereich von Beschäftigung und der Mobilisierung von Potenzialen. Dazu zählt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ebenso wie die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Nach wie vor muss der vollständige Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich beschleunigt und digitalisiert werden.“ 

Auch den Sozialversicherungsbeiträgen droht in den nächsten Jahren ein starker Anstieg. Eine Prognose des IGES Institut berechnet selbst bei einem Basis-Szenario einen Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf 48,6 Prozent des Bruttolohns für 2035. Damit sinkt die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes im Verhältnis zu europäischen Nachbarländern nicht nur aus Arbeitgeber-, sondern gerade auch aus Arbeitnehmersicht. Die Sozialabgaben müssen daher dringend begrenzt und langfristig unter 40 Prozent gesenkt werden.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

05.08.2025

HDE: Zurückhaltende Konsumlaune

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt weiter aufgehellt hatte, legt der Aufwärtstrend im August eine Pause ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach bewegt sich der Index nahezu auf dem Niveau des Vormonats. Ob die Stagnation der Verbraucherstimmung der Beginn eines negativen Trends ist, bleibt abzuwarten und ist von den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie von der Entwicklung der geopolitischen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten abhängig.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher ist weiterhin von Zurückhaltung geprägt. Sie planen, sich in den nächsten Wochen verstärkt auf das Sparen zu konzentrieren, ihre Sparneigung steigt. Zwar geht auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher nach oben, jedoch nur geringfügig. Sie liegt damit noch immer unter dem Vorjahresniveau. Vorsicht bestimmt weiterhin das Handeln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist daher in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt weiter aufgehellt hatte, legt der Aufwärtstrend im August eine Pause ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach bewegt sich der Index nahezu auf dem Niveau des Vormonats. Ob die Stagnation der Verbraucherstimmung der Beginn eines negativen Trends ist, bleibt abzuwarten und ist von den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie von der Entwicklung der geopolitischen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten abhängig.

Die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher ist weiterhin von Zurückhaltung geprägt. Sie planen, sich in den nächsten Wochen verstärkt auf das Sparen zu konzentrieren, ihre Sparneigung steigt. Zwar geht auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher nach oben, jedoch nur geringfügig. Sie liegt damit noch immer unter dem Vorjahresniveau. Vorsicht bestimmt weiterhin das Handeln der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist daher in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Auch mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Wochen sind die Verbraucher zurückhaltend. Ähnlich wie bei den Unternehmen fallen ihre Einschätzungen nur etwas positiver aus als im Vormonat. Eine erneute Rezession fürchten die Verbraucherinnen und Verbraucher somit nicht, doch ein signifikantes Wachstum halten sie offenbar auch für unwahrscheinlich. Deutlich optimistischer zeigen sich die Verbraucher hingegen, wenn es um die Entwicklung ihrer eigenen Einkommenssituation geht. Hier legen ihre Erwartungen zu, was an der grundsätzlich niedrigeren Inflation und den zuletzt gesunkenen Energiepreisen liegen könnte.

In den vergangenen Monaten hatte sich die Verbraucherstimmung stetig verbessert. Da ein gesamtwirtschaftlicher Aufschwung jedoch nicht in Sicht ist, gerät der Aufwärtstrend nun ins Stocken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher agieren weiterhin mit Vorsicht und warten auf Impulse. An eine kurzfristige wirtschaftliche Erholung glauben sie nicht. Aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit wird es in den kommenden Monaten voraussichtlich keinen Schub beim privaten Konsum geben.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland