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30.03.2026

bvse: "Ende der textilen Recyclingstrukturen in Deutschland"

Eine Umsetzung des vom Bundesumweltministeriums vorgelegten Eckpunktepapiers zur erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien käme einem Systembruch gleich – sie bedeutete faktisch das Ende der textilen Recyclingstrukturen in Deutschland.

Während bislang Unternehmen des Textilrecyclings Alttextilien eigenständig sammeln, sortieren und marktfähig in Wiederverwendungs- und Verwertungsströme überführen, etabliert das Eckpunktepapier eine Überlassungspflicht an die meistbietende Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Diese soll die Alttextilien beim Sammler unentgeltlich abholen und einer möglichst hochwertigen Verwertung zuführen. Damit wird ein funktionierender Marktmechanismus durch ein zentral gesteuertes Zuweisungssystem ersetzt.

Das Eckpunktepapier installiert zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) nicht nur als Steuerungsinstanz einer grundsätzlich sinnvollen erweiterten Herstellerverantwortung, sondern erhebt sie zum dominanten Akteur der textilen Recyclingwirtschaft. Die operative Wertschöpfung wird damit strukturell von den bisherigen Marktteilnehmern entkoppelt.

Eine Umsetzung des vom Bundesumweltministeriums vorgelegten Eckpunktepapiers zur erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien käme einem Systembruch gleich – sie bedeutete faktisch das Ende der textilen Recyclingstrukturen in Deutschland.

Während bislang Unternehmen des Textilrecyclings Alttextilien eigenständig sammeln, sortieren und marktfähig in Wiederverwendungs- und Verwertungsströme überführen, etabliert das Eckpunktepapier eine Überlassungspflicht an die meistbietende Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Diese soll die Alttextilien beim Sammler unentgeltlich abholen und einer möglichst hochwertigen Verwertung zuführen. Damit wird ein funktionierender Marktmechanismus durch ein zentral gesteuertes Zuweisungssystem ersetzt.

Das Eckpunktepapier installiert zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) nicht nur als Steuerungsinstanz einer grundsätzlich sinnvollen erweiterten Herstellerverantwortung, sondern erhebt sie zum dominanten Akteur der textilen Recyclingwirtschaft. Die operative Wertschöpfung wird damit strukturell von den bisherigen Marktteilnehmern entkoppelt.

Für privatwirtschaftliche Sammler bedeutet dies einen gesetzlich erzwungenen Rollenwechsel: vom eigenverantwortlichen Marktakteur zum nachgelagerten Dienstleister. Gleichzeitig wird gemeinnützigen Sammlern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern weiterhin gestattet, Alttextilien selbst zu sortieren und zu verwerten. Diese asymmetrische Privilegierung verzerrt den Wettbewerb und führt absehbar zur Verdrängung etablierter gewerblicher Sammel- und Sortierstrukturen.

Darüber hinaus wirft das Eckpunktepapier zentrale rechtliche und systemische Fragen auf:
Die vorgesehene Aufhebung der Getrennthaltungspflicht für Textilien bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern steht im Widerspruch zu europarechtlichen Vorgaben. Zugleich befördert sie Bestrebungen einzelner Bundesländer, mangels tragfähiger Märkte nicht wiederverwendbare Alttextilien pauschal der Verbrennung zuzuführen.

Die Verpflichtung der OfHs zur Vorlage von Ökomodulationskonzepten bleibt ohne nationale Mindeststandards unbestimmt. Bis verbindliche EU-Ökodesign-Kriterien greifen, drohen ein regulatorischer Flickenteppich und ein Unterbietungswettbewerb bei Beiträgen – zulasten von Qualität, Sortiertiefe und Wiederverwendung.

Branche halte System am Laufen
Die privatwirtschaftlichen Altkleidersammler und Sortierer im bvse-Fachverband Textilrecycling sichern weiterhin vor Ort die Funktionsfähigkeit der Stoffströme. Trotz steigender Fehlwürfe, zunehmender Verunreinigung der Sammelware und wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit leisten die Unternehmen einen unverzichtbaren Beitrag zur textilen Kreislaufwirtschaft. Sammelstandorte werden betrieben, Container gereinigt, Materialien sortiert und hochwertigen Verwertungswegen zugeführt.

Marwin Gedenk, kommissarischer Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling:
„Unsere Mitgliedsunternehmen arbeiten täglich unter enormem Kostendruck daran, wirtschaftlich tragfähige Stoffströme zu sichern. Wir räumen, sortieren und handeln weiter. Gut erhaltene Kleidung ist nach wie vor gefragt. Politik und Verwaltung müssen jetzt verlässliche Übergangsregeln schaffen.“

Der Fachverband stellt klar: Nur ein System, das alle Akteure gleichberechtigt integriert, kann die gesetzten Ziele der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft tatsächlich erreichen.

Ohne Übergangslösungen drohe ein Strukturbruch
Der Fachverband fordert daher politische Klarheit sowie kurzfristige Finanzierungsbrücken bis zum Inkrafttreten eines Textilgesetzes. Nur belastbare Übergangsregelungen sichern Sammlungskapazitäten, Sortierqualität und die bewährte Zusammenarbeit mit Kommunen und karitativen Partnern.

Akuter Handlungsbedarf besteht zudem bei der Finanzierung der Entsorgung von Fehlwürfen. Derzeit tragen Sammler und Verwerter erhebliche Kosten für die Beseitigung von Restabfällen – obwohl diese Aufgabe originär in die Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger fällt. Diese Schieflage ist weder sachgerecht noch dauerhaft tragfähig.

Die Wiederverwendung von Alttextilien muss weiterhin oberste Priorität behalten. Entsprechend ist die Vorbereitung zur Wiederverwendung konsequent zu stärken. Parallel dazu sind die bestehenden Recyclingstrukturen für nicht wiederverwendbare Textilien gezielt auszubauen – nicht zu verdrängen.