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26.08.2025

BVMed: Umweltrecht-Vorgaben für die MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche aktualisiert und erweitert. Insgesamt sind 24 Infoblätter in deutscher und jetzt auch in englischer Sprache zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen verfügbar. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche aktualisiert und erweitert. Insgesamt sind 24 Infoblätter in deutscher und jetzt auch in englischer Sprache zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen verfügbar. Der kostenfreie BVMed-Service kann auf Deutsch unter www.bvmed.de/umweltrecht-service und auf Englisch unter www.bvmed.de/environmental-law abgerufen werden.

„Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Um hier Orientierung zu geben, stellt der BVMed seit 2023 Info- und Themenblätter bereit, die wir regelmäßig aktualisieren und erweitern“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Damit würden insbesondere KMU bei der Einordnung des umfassenden Umweltrechts unterstützt werden. 

Neu aufgenommen wurde ein Infoblatt zur Zwangsarbeits-Verordnung (kurz FLR, engl. „Forced Labour Regulation“), die zum 13. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 14. Dezember 2027 vollständig gilt. Einige Regelungen zur Vorbereitung der Behörden gelten bereits seit dem 13. Dezember 2024. Die FLR gilt branchen- und produktunabhängig für alle Wirtschaftsakteure, heißt es im BVMed-Infoblatt. Damit gilt die Verordnung umfassend und beschränkt sich nicht auf große Marktakteure oder besonders von Zwangsarbeit betroffene Branchen. Nicht erfasst von der FLR ist die Rücknahme von Produkten, die bereits den Endnutzer auf dem Unionsmarkt erreicht haben.

Die 24 Übersichten zu Rechtsakten und Themen im Überblick:

  1. Abfallverbringungs-Verordnung (AbfallverbringungsVO)
  2. Batteriegesetz (BattG)
  3. Batterie-Verordnung (BattVO)
  4. Biozid-Verordnung (BiozidVO)
  5. CLP-Verordnung (CLP-VO)
  6. Einwegkunststoffkennzeichnungs-Verordnung (EWKKennzV), Einwegkunststoffverbots-Verordnung (EWKVerbotsV), Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), Einwegkunststofffonds-Verordnung (EWKFondsV)
  7. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  8. Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
  9. Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
  10. EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  11. EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD)
  12. F-Gas-Verordnung
  13. Konfliktmineralien-Verordnung
  14. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  15. Ökodesign-Regulierung
  16. POP-Verordnung
  17. REACH-Verordnung
  18. Textilkennzeichnungs-Verordnung
  19. Themenblatt „Green Claims“
  20. Themenblatt „laufende Initiativen“
  21. Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette
  22. Verpackungsgesetz (VerpackG)
  23. Verpackungs-Verordnung (VerpackungsVO)
  24. Zwangsarbeits-Verordnung (FLR)
Source:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed e. V.