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14.07.2026

Schlechte Stimmung bei Händlern und Verbrauchern

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

„Die Lage kann und darf uns nicht zufriedenstellen. Die Stimmung bei Verbrauchern und Unternehmen ist auf dem gleichen Niveau wie im zweiten Corona-Lockdown. Die Situation ist noch dramatischer als sie es im eher bescheidenen Vorjahr bereits war“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Nach der aktuellen HDE-Umfrage bewerten 42 Prozent der befragten Handelsunternehmen ihre derzeitige Geschäftslage als schlecht. Bei fast zwei Dritteln der Befragten hat sich die Geschäftslage im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verschlechtert. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei 51 Prozent. Im Ergebnis stehen häufig rückläufige Gewinne. 69 Prozent berichten von gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Gewinnen. „Das Problem für viele Unternehmen sind die steigenden Kosten für Beschäftigung, Energie und Wareneinkauf - bei gleichzeitig stagnierenden Umsätzen“, so von Preen weiter.

Und auch der Blick auf die kommenden Monate fällt nicht positiv aus: Für das laufende Jahr rechnen 65 Prozent der Befragten mit Umsätzen leicht oder deutlich unter Vorjahr. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert bei 53 Prozent. Nur 18 Prozent gehen von Umsatzsteigerungen im Vergleich zu 2025 aus. Der HDE hält angesichts der aktuellen Lage an seiner bereits Anfang des Jahres getroffenen Prognose für das laufende Jahr fest und kalkuliert somit mit einem nominalen Umsatzplus im Einzelhandel in Deutschland von zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wird der Einzelhandel in diesem Jahr demnach 697,4 Milliarden Euro umsetzen. Davon entfallen 601,1 Milliarden Euro auf den stationären Einzelhandel und 96,3 Milliarden Euro auf den Online-Handel.

„Der Einzelhandel ist wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Säule für die gesamte Gesellschaft. Das große Engagement der Branche in den Innenstädten, in der kommunalen Arbeit vor Ort und in Ehrenämtern ist für alle unverzichtbar. Auch deshalb muss die Politik nun sehr schnell die richtigen Entscheidungen treffen und umsetzen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern“, so der HDE-Präsident weiter. Die jüngsten Einigungen der Koalition seien dabei ein wichtiger erster Schritt, es gebe aber nach wie vor sehr viel mehr zu tun.

Zudem warnt der HDE ausdrücklich vor einer Abschaffung von oder Verschlechterungen bei den Minijobs. „800.000 Minijobber im Einzelhandel und viele Unternehmen in der Branche sind auf einen vernünftigen und zukunftssicheren Umgang mit dieser Beschäftigungsform angewiesen. Da sollte die Politik nicht mit den Lebensmodellen vieler Menschen spielen“, so von Preen. Darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Deckel von 40 Prozent bei den Lohnnebenkosten.

08.07.2026

EmpCo-Richtlinie: HDE fordert praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen

In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Die Wirtschaft rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher von der EU-Kommission ein Einlenken sowie praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen.

Hintergrund sind neue Regeln, unter anderem für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Sie mussten aufgrund der sogenannten „EmpCo-Richtlinie“ in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden. „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.09.2026 nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Die Wirtschaft rechnet mit Schäden in Millionenhöhe. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher von der EU-Kommission ein Einlenken sowie praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen.

Hintergrund sind neue Regeln, unter anderem für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Sie mussten aufgrund der sogenannten „EmpCo-Richtlinie“ in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden. „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.09.2026 nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Dieses Versäumnis in der Normsetzung will die EU nun mit einem kürzlich veröffentlichten „Common Understanding“ des europäischen CPC-Netzwerks beheben. Die ausdrücklich nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe sieht vor, dass Behörden bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und einen maßgeschneiderten Durchsetzungsansatz verfolgen, um Warenvernichtungen zu vermeiden. „Unabhängig von den grundsätzlichen rechtlichen Bedenken ist diese europäische Auslegungshilfe für deutsche Händler weitgehend wertlos“, so Genth. Denn in Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht durch private klagebefugte Einrichtungen, wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände. Diese werden durch die Veröffentlichung der EU nicht adressiert und sind an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden.

Um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden, müssen deutsche Händler daher weiterhin ab dem 27.09.2026 alle nicht mehr rechtskonformen Produkte aus dem Sortiment nehmen und vernichten. „Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden so konterkariert. Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb endlich um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen. Nur so lässt sich für alle Marktteilnehmer in Europa Rechtssicherheit schaffen, statt mit rechtsstaatlich bedenklichen Konstruktionen die Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren“, fordert Genth.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

03.07.2026

Neue Zollgebühren: HDE drängt auf schnelleren Customs Data Hub

Seit 1. Juli gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.

„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Seit 1. Juli gelten die neuen EU-Zollgebühren für Pakete aus Drittstaaten. Für Warensendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro werden künftig je nach Warenkategorie drei Euro Gebühren erhoben.

„Das ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt. Wir haben uns seit rund drei Jahren für diese Maßnahme eingesetzt und werten die Einführung der Gebühr als klaren Erfolg. Die neue Regelung allein wird jedoch nicht verhindern, dass weiterhin unsichere Produkte, falsch deklarierte Waren oder Verstöße gegen europäische Verbraucher-, Umwelt- und Produktsicherheitsstandards auf den Binnenmarkt gelangen. Die Zollgebühr gleicht lediglich einen finanziellen Wettbewerbsnachteil aus, sie kann eine wirksame Marktüberwachung nicht ersetzen. Hier besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Abhilfe schaffen soll der EU-weit geplante Customs Data Hub. Der Start des Hubs ist jedoch erst für das Jahr 2028 vorgesehen. „Wir brauchen den Customs Data Hub deutlich früher als bislang vorgesehen. Importeure und Onlinehändler aus Drittstaaten sollten ihre Zolldaten zentral und einheitlich bereitstellen müssen, damit Auffälligkeiten bei Warenwerten, Sendungsmengen oder Herkunftsangaben schneller erkannt werden können. Angesichts von täglich rund zwölf Millionen Paketen, die allein Temu und Shein in die Europäische Union liefern, ist ein Start erst im Jahr 2028 nicht ausreichend“, erklärt Tromp.

„Darüber hinaus muss klar sein, dass jeder Händler und jede Plattform aus Drittstaaten einen finanziell leistungsfähigen und tatsächlich erreichbaren Repräsentanten innerhalb der EU haben muss. Nur so können Verstöße wirksam sanktioniert und die Einhaltung europäischer Vorschriften sichergestellt werden“, so Tromp.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglich, fordert Tromp: „Wer sich dauerhaft nicht an die Regeln hält, darf daraus keinen Wettbewerbsvorteil ziehen. Deshalb muss im äußersten Fall auch die Sperrung von Plattformen oder Händlern möglich sein, die wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen. Sanktionen entfalten nur dann Wirkung, wenn sie glaubwürdig sind und bei Regelverstößen konsequent angewendet werden. Erst dann können faire Wettbewerbsbedingungen dauerhaft gewährleistet werden.“

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

29.06.2026

Abschaffung der Minijobs gefährlicher Irrweg: HDE warnt vor aktuellen Rentenreformplänen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor den Plänen zur Abschaffung der Minijobs im Rahmen der Rentenreform. „Es ist richtig und wichtig, dass die Rentenkommission Wege sucht, die Sozialversicherungen und damit auch die Lohnnebenkosten zu stabilisieren und zu senken. Die weitgehende Abschaffung der Minijobs ist dabei aber ein gefährlicher Irrweg.

Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel. Denn viele Minijobber können beispielsweise wegen fehlender Möglichkeiten zur Kinderbetreuung gar nicht Vollzeit arbeiten. Und auch für viele Rentner und Studenten würde das ein wichtiges Standbein ihrer Alltagsfinanzierung wegschlagen“, mahnt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Auch aus Sicht der Handelsunternehmen wäre die Entscheidung fatal. „Minijobs ermöglichen es den Händlern, Personal flexibel einzusetzen und die branchentypischen Stoßzeiten abzufedern. Es kann nicht das Ziel sein, Arbeitnehmer und Unternehmen in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage zusätzlich zu belasten“, betont Genth.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor den Plänen zur Abschaffung der Minijobs im Rahmen der Rentenreform. „Es ist richtig und wichtig, dass die Rentenkommission Wege sucht, die Sozialversicherungen und damit auch die Lohnnebenkosten zu stabilisieren und zu senken. Die weitgehende Abschaffung der Minijobs ist dabei aber ein gefährlicher Irrweg.

Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel. Denn viele Minijobber können beispielsweise wegen fehlender Möglichkeiten zur Kinderbetreuung gar nicht Vollzeit arbeiten. Und auch für viele Rentner und Studenten würde das ein wichtiges Standbein ihrer Alltagsfinanzierung wegschlagen“, mahnt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Auch aus Sicht der Handelsunternehmen wäre die Entscheidung fatal. „Minijobs ermöglichen es den Händlern, Personal flexibel einzusetzen und die branchentypischen Stoßzeiten abzufedern. Es kann nicht das Ziel sein, Arbeitnehmer und Unternehmen in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage zusätzlich zu belasten“, betont Genth.

Zudem verweist der HDE auf Widersprüche zu den aktuellen Reformvorhaben in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die dort vorgesehenen Änderungen würden die allein arbeitgeberfinanzierte Pauschalabgabe für Minijobber auf einen Schlag um mehr als acht Prozentpunkte auf nahezu 40 Prozent erhöhen. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden dadurch zusätzliche Einnahmen von mehr als 3,1 Milliarden Euro pro Jahr erzielt, die zur Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme benötigt würden. „Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die vorgeschlagene Abschaffung der Minijobs gegenfinanziert werden soll. Gleichzeitig würde die Einbeziehung von Beschäftigten mit sehr geringen Einkommen in die Beitragspflicht einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, ohne dass nennenswerte Mehreinnahmen für die Sozialversicherung zu erwarten wären“, so Genth.

Allein im Einzelhandel arbeiten derzeit 800.000 Minijobber. „Damit gilt es verantwortungsvoll umzugehen. Die Vorschläge der Rentenkommission dazu sind nicht zu Ende gedacht“, schließt Genth.

Dieser Befund gilt auch für die Empfehlung der Kommission für eine paritätisch finanzierte Kapitalrente unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sehen wir mit Blick auf die Beitragssteigerungen sehr kritisch. Damit würden die Beiträge zur Rente um weitere 2 Prozent „on top“ steigen, das wäre pures Gift für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung ist prinzipiell richtig, die hier vorgeschlagene Lösung ist aber nicht nachvollziehbar. In dieser Form gleicht das eher einer verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge, die dann über die gesetzliche Rentenversicherung organisiert werden soll. Dies würde zudem auch die vielen tariflichen Regelungen zur Altersvorsorge in Flächentarifverträgen über alle Branchen hinweg unterwandern und ist auch bereits deshalb abzulehnen.

Während der HDE die Vorschläge zur Abschaffung der Minijobs und allen weiteren Beitragssteigerungen strikt ablehnt, bewertet der Verband andere Reformansätze positiv. „Die Abschaffung der Rente mit 63 war längst überfällig. Genauso wie die Anhebung des Renteneintrittsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung. Allerdings steigt derzeit das Renteneintrittsalter innerhalb von 3 Jahren um 6 Monate, die Pläne der Kommission sehen lediglich vor, dass das Renteneintrittsalter über 10 Jahre um weitere 6 Monate ansteigen soll. Wir brauchen hier deutlich mehr Tempo, so Genth.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

29.06.2026

Vor dem Koalitionsausschuss: Einzelhandel unter Druck – rasche Reformen gefordert

Der Einzelhandel in Deutschland steht unter großem wirtschaftlichem Druck. Seit 2022 hat die Branche mehr als 70.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verloren, seit 2015 mussten bundesweit über 70.000 Geschäfte endgültig schließen. Steigende Energie-, Miet-, Logistik- und Personalkosten, Bürokratie sowie wachsende regulatorische Anforderungen belasten die Händler massiv. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung bewerten sie mit der Schulnote fünf sehr kritisch. Das zeigt eine HDE-Umfrage unter 600 Händlern. Mit Blick auf den Koalitionsausschuss am 1. Juli fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen und mutigen Reformen auf.

„Der Handel erwartet von der Politik mehr Tatkraft, mehr Tempo und vor allem spürbare Entlastungen. Die anstehenden Reformen müssen in ihrer Gesamtheit zur Überwindung der Wirtschaftskrise, zur Stabilisierung der Sozialsysteme und zu mehr Investitionen in Deutschland führen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Viele angekündigte Maßnahmen würden nicht oder zu langsam umgesetzt. Gleichzeitig stiegen die Belastungen durch Steuern, Energiepreise, Löhne und Bürokratie weiter an.

Der Einzelhandel in Deutschland steht unter großem wirtschaftlichem Druck. Seit 2022 hat die Branche mehr als 70.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verloren, seit 2015 mussten bundesweit über 70.000 Geschäfte endgültig schließen. Steigende Energie-, Miet-, Logistik- und Personalkosten, Bürokratie sowie wachsende regulatorische Anforderungen belasten die Händler massiv. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung bewerten sie mit der Schulnote fünf sehr kritisch. Das zeigt eine HDE-Umfrage unter 600 Händlern. Mit Blick auf den Koalitionsausschuss am 1. Juli fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen und mutigen Reformen auf.

„Der Handel erwartet von der Politik mehr Tatkraft, mehr Tempo und vor allem spürbare Entlastungen. Die anstehenden Reformen müssen in ihrer Gesamtheit zur Überwindung der Wirtschaftskrise, zur Stabilisierung der Sozialsysteme und zu mehr Investitionen in Deutschland führen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Viele angekündigte Maßnahmen würden nicht oder zu langsam umgesetzt. Gleichzeitig stiegen die Belastungen durch Steuern, Energiepreise, Löhne und Bürokratie weiter an.

Der HDE fordert daher in einem Papier zum Koalitionsausschuss wirksame Reformen. „Es braucht weniger Bürokratie. Auskunfts- und Berichtspflichten müssen abgeschafft werden. Gleichzeitig muss der Wettbewerb fair sein. Player aus dem fernen Osten wie Temu oder Shein unterlaufen unsere Regelungen und verschaffen sich unfaire Vorteile. Das muss sich endlich spürbar ändern“ so von Preen. Zudem setzt sich der HDE für eine Stärkung der Kaufkraft und niedrigere Unternehmenskosten ein. Die Einkommensteuer soll spürbar gesenkt und der Tarif abgeflacht werden. „Entlastungen müssen nicht nur bei den unteren Einkommen, sondern auch in der breiten Mittelschicht und bei den Personenunternehmen ankommen“, so der HDE-Präsident. Darüber hinaus fordert der HDE dauerhaft niedrigere Energiekosten für alle. Die zuletzt diskutierte Anhebung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent zur Gegenfinanzierung möglicher Einkommensteuersenkungen lehnt der HDE strikt ab. „Der private Konsum befindet sich bereits in einer Schockstarre und der Einzelhandel hat nach sechs Jahren ohne reales Wachstum keine Puffer mehr“, mahnt von Preen.

Auch auf dem Arbeitsmarkt sieht der HDE größeren Reformbedarf. „Die Kosten für den Faktor Arbeit dürfen nicht weiter ansteigen, versicherungs-fremde Leistungen sind konsequent zu hinterfragen. Wichtig ist zudem, dass die Reformen in der Krankenkasse, Pflege und Rente konsistent bleiben und sich nicht widersprechen. Die von der Alterssicherungskommission empfohlene de facto Abschaffung der Minijobs lehnen wir entschieden ab – das ist ein Irrweg. Zumindest müssten neben Schülern zwingend auch Studenten und Rentner ausgenommen werden. Minijobs sind für die Branche wichtig, um Stoßzeiten abzudecken, und bei den Beschäftigten beliebt. Durch die neue Abgabenlast würden ehemalige Minijobber entweder deutlich weniger verdienen oder für das gleiche Netto mehr arbeiten müssen“, so von Preen weiter. Das sei kaum vermittelbar und für die Unternehmen operativ nicht sinnvoll. Nötig sei jetzt entschlossenes und zielgerichtetes Handeln – jedes Zögern bringe die Wirtschaft in noch schwierigeres Fahrwasser.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

22.06.2026

BTE gibt Handreichung für den Handel zum Vernichtungsverbot heraus

Am 19. Juli 2026 trat gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe in Kraft. Unternehmen dürfen Überbestände, Retouren und Saisonware künftig nicht mehr einfach entsorgen – auch dann nicht, wenn ein Weiterverkauf wirtschaftlich unattraktiv erscheint. Im Fokus steht dabei nicht mehr nur das Produktdesign, sondern zunehmend auch der Umgang mit Produkten am Ende ihrer ersten Nutzungsphase. Politisch wird die Debatte insbesondere von drei zentralen Herausforderungen geprägt: Überproduktion, Retourenvernichtung und ineffiziente Warenkreisläufe.

Der Gesetzgeber fordert damit einen grundlegenden Perspektivwechsel im Umgang mit Mode – weg von der Entsorgung als Standardlösung, hin zu aktiver Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung. Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen zulässig und erfordern den Nachweis, dass alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen, ab dem 19. Juli 2030 wird sie auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.

Am 19. Juli 2026 trat gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe in Kraft. Unternehmen dürfen Überbestände, Retouren und Saisonware künftig nicht mehr einfach entsorgen – auch dann nicht, wenn ein Weiterverkauf wirtschaftlich unattraktiv erscheint. Im Fokus steht dabei nicht mehr nur das Produktdesign, sondern zunehmend auch der Umgang mit Produkten am Ende ihrer ersten Nutzungsphase. Politisch wird die Debatte insbesondere von drei zentralen Herausforderungen geprägt: Überproduktion, Retourenvernichtung und ineffiziente Warenkreisläufe.

Der Gesetzgeber fordert damit einen grundlegenden Perspektivwechsel im Umgang mit Mode – weg von der Entsorgung als Standardlösung, hin zu aktiver Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung. Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen zulässig und erfordern den Nachweis, dass alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen, ab dem 19. Juli 2030 wird sie auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.

Vor diesem Hintergrund stellt der BTE dem Handel eine Handreichung zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig bei der Anpassung ihrer Geschäftsstrukturen und im Bereich Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die Handreichung erläutert, welche Unternehmen betroffen sind, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wie die Umsetzung erfolgen kann. Zudem zeigt sie auf, wie sich betroffene Unternehmen gezielt auf das Vernichtungsverbot vorbereiten können. Die Handreichung ist ab sofort unter hanschke@bte.de erhältlich.

Der BTE wird auch weiterhin über Neuerungen und geplante Maßnahmen informieren und den Handel bei der Umsetzung begleiten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Andreas Unger zeigt, wie man Kunden-App, CRM-Daten und Punkteprogramm zur digitalen Kaufaktivierung nutzt. Foto via ITE GmbH
Andreas Unger
17.06.2026

Vom Bon zum Bonus: Wie Loyalty-Punkte Wiederkäufe auslösen

Im Fachhandel ist es deutlich leichter, bestehenden (Stamm)Kunden mehr oder öfter etwas zu verkaufen als Neukunden zu gewinnen. Im BTE-Webinar „Vom Bon zum Bonus: Wie Loyalty-Punkte Wiederkäufe auslösen“ zeigt Andreas Unger vom BTE-KompetenzPartner Hutter & Unger am 1. Juli, von 10.00 bis 10.45 Uhr, wie Fachhändler mit Kunden-App, digitalem Punkteprogramm und CRM-Daten ihre Kundenbindung gezielt stärken und Wiederkäufe aktivieren können. 

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Ansätze aus dem stationären Handel - vom digitalen Kundenkonto über Punkte- und Statuslogiken bis hin zu automatisierten Kampagnen, Push-Nachrichten, Gutscheinen und messbaren Kaufimpulsen.

Das Webinar richtet sich an Händler, die Kundenbindung nicht nur als Service verstehen, sondern als konkreten Umsatzhebel nutzen möchten. Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussion.

Hinweis: Die Teilnahme am BTE-Webinar ist kostenfrei. Interessenten melden sich direkt an per E-Mail an seminare@hutter-unger.de.

Im Fachhandel ist es deutlich leichter, bestehenden (Stamm)Kunden mehr oder öfter etwas zu verkaufen als Neukunden zu gewinnen. Im BTE-Webinar „Vom Bon zum Bonus: Wie Loyalty-Punkte Wiederkäufe auslösen“ zeigt Andreas Unger vom BTE-KompetenzPartner Hutter & Unger am 1. Juli, von 10.00 bis 10.45 Uhr, wie Fachhändler mit Kunden-App, digitalem Punkteprogramm und CRM-Daten ihre Kundenbindung gezielt stärken und Wiederkäufe aktivieren können. 

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Ansätze aus dem stationären Handel - vom digitalen Kundenkonto über Punkte- und Statuslogiken bis hin zu automatisierten Kampagnen, Push-Nachrichten, Gutscheinen und messbaren Kaufimpulsen.

Das Webinar richtet sich an Händler, die Kundenbindung nicht nur als Service verstehen, sondern als konkreten Umsatzhebel nutzen möchten. Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussion.

Hinweis: Die Teilnahme am BTE-Webinar ist kostenfrei. Interessenten melden sich direkt an per E-Mail an seminare@hutter-unger.de.

Weitere Informationen:
Kundenbindung BTE-Webinar
Quelle:

ITE GmbH