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20.11.2025

bevh kritisiert Gerichtsentscheidung zum Digital Services Act

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken abgewiesen, die der bevh hinsichtlich der Einstufung von Online-Marktplätzen als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ – VLOP) im Sinne des DSA aufgeworfen hatte. 

Hierzu Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:   
„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.“  

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken abgewiesen, die der bevh hinsichtlich der Einstufung von Online-Marktplätzen als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ – VLOP) im Sinne des DSA aufgeworfen hatte. 

Hierzu Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:   
„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.“  

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh

Black Friday und Cyber Monday Artapixel, Pixabay
18.11.2025

Black Friday und Cyber Monday: HDE erwartet Umsatz von 5,8 Milliarden Euro

Zu Black Friday und Cyber Monday rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Jahr mit einem Umsatz in Höhe von 5,8 Milliarden Euro. Wie eine im Auftrag des HDE durchgeführte Umfrage zeigt, wollen an den Aktionstagen etwas mehr Menschen reduzierte Produkte kaufen als noch im Vorjahr. Gleichzeitig geben die Aktionsumsätze im Vorjahresvergleich voraussichtlich ein wenig nach.

Zu Black Friday und Cyber Monday rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Jahr mit einem Umsatz in Höhe von 5,8 Milliarden Euro. Wie eine im Auftrag des HDE durchgeführte Umfrage zeigt, wollen an den Aktionstagen etwas mehr Menschen reduzierte Produkte kaufen als noch im Vorjahr. Gleichzeitig geben die Aktionsumsätze im Vorjahresvergleich voraussichtlich ein wenig nach.

„Auch in diesem Jahr planen viele Verbraucherinnen und Verbraucher, den Black Friday und den Cyber Monday für die Schnäppchenjagd zu nutzen. Doch die anhaltend schwache Konsumstimmung dämpft die Erwartungen, erstmals gehen die Aktionsausgaben etwas zurück“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Seit Beginn der Datenerfassung 2016 sind die Ausgaben zu Black Friday und Cyber Monday kontinuierlich gestiegen, zwischenzeitlich sogar um mehr als zwanzig Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Schon im Jahr 2023 legten die Umsätze im Vorjahresvergleich allerdings nur noch geringfügig zu, bevor der Aufwärtstrend im Jahr 2024 auf hohem Niveau zum Stillstand kam und das Umsatzniveau des Vorjahres nicht übertroffen wurde. In diesem Jahr erwartet der HDE nun erstmals einen Rückgang der Umsätze zu den beiden Aktionstagen, der Umsatz wird der Verbandsprognose nach bei 5,8 Milliarden Euro liegen. Das ist gleichbedeutend mit einem Rückgang um knapp zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Dabei zeigt die vom HDE beauftragte Umfrage: Insgesamt wollen etwas mehr Menschen Black Friday und Cyber Monday für den Einkauf reduzierter Produkte nutzen als noch 2024. Zum Black Friday will mit 48 Prozent demnach fast die Hälfte der Befragten auf Schnäppchenjagd gehen, zum Cyber Monday mehr als ein Drittel. „Bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind die Aktionstage mit ihren Sonderangeboten beliebt, gerade jetzt in der wirtschaftlich angespannten Lage“, so Tromp. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass an den beiden Aktionstagen nicht nur zusätzliche Käufe getätigt werden, sondern in diesem Jahr auch mehr Käufe zur notwendigen Versorgung.

Auf Weihnachtseinkäufe entfallen 2025 wie bereits im Vorjahr rund 1,6 Milliarden Euro der Ausgaben an Black Friday und Cyber Monday. „Black Friday und Cyber Monday setzen in dem für den Einzelhandel so wichtigen Weihnachtsgeschäft wieder spürbare Impulse“, so Tromp weiter. Laut Umfrage nutzt mit 54 Prozent mehr als die Hälfte der Befragten den Black Friday auch für Weihnachtseinkäufe. Der Cyber Monday ist für 42 Prozent der Befragten ein Anlass, um für die Festtage einzukaufen.

Die Umfrage wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt. Befragt wurden im Oktober 2025 über 1.000 Online-Shopper. Der Black Friday fällt in diesem Jahr auf den 28. November, der Cyber Monday auf den 1. Dezember.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

International Cotton Conference Bremen 2026 Grafik Bremer Baumwollbörse
International Cotton Conference Bremen 2026
17.11.2025

Let´s Talk about Cotton! International Cotton Conference Bremen 2026

Ab sofort können sich Interessierte zur 38. Bremer Baumwolltagung 2026, die vom 25.-27. März 2026 im Haus der Bürgerschaft am Marktplatz stattfindet, online anmelden. 

Die umfassende Themenvielfalt entlang der gesamten Wertschöpfungskette vermittelt praxisnahes Fachwissen, greift aktuelle Entwicklungen auf, beantwortet zentrale Branchenfragen und liefert neue Impulse für die Zukunft. 
 
Referenten werden über die aktuelle Weltmarktsituation, Handelsströme sowie Produktions- und Verarbeitungsstatistiken berichten. Regulatorische Bedingungen, etwa zum Textilrecycling oder zur Kreislaufwirtschaft wirken stark auf die Baumwollwirtschaft ein und stehen ebenfalls auf der Agenda. Als Top-Themen kristallisieren sich Neuheiten und Innovationen zu den Kernthemen Produktion, Einschätzung der Qualität und Verarbeitung von Baumwolle heraus. Auch die Circular Economy und das Recycling von Baumwolle gehören mit zu den Schwerpunkten. 

Ab sofort können sich Interessierte zur 38. Bremer Baumwolltagung 2026, die vom 25.-27. März 2026 im Haus der Bürgerschaft am Marktplatz stattfindet, online anmelden. 

Die umfassende Themenvielfalt entlang der gesamten Wertschöpfungskette vermittelt praxisnahes Fachwissen, greift aktuelle Entwicklungen auf, beantwortet zentrale Branchenfragen und liefert neue Impulse für die Zukunft. 
 
Referenten werden über die aktuelle Weltmarktsituation, Handelsströme sowie Produktions- und Verarbeitungsstatistiken berichten. Regulatorische Bedingungen, etwa zum Textilrecycling oder zur Kreislaufwirtschaft wirken stark auf die Baumwollwirtschaft ein und stehen ebenfalls auf der Agenda. Als Top-Themen kristallisieren sich Neuheiten und Innovationen zu den Kernthemen Produktion, Einschätzung der Qualität und Verarbeitung von Baumwolle heraus. Auch die Circular Economy und das Recycling von Baumwolle gehören mit zu den Schwerpunkten. 

Moderne Landwirtschaft im Blick 
Ein besonderes Highlight wird ein Keynote-Vortrag über die moderne Landwirtschaft sein. Vertiefend dazu werden sich weitere Vorträge mit der Thematik Baumwollzüchtung und -erzeugung auseinandersetzen, aber auch mit neuen Potenzialen und Möglichkeiten zur gesteigerten Effizienz in der Verarbeitung. Dies nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Konkurrenz an synthetischen Fasern im Markt. 

Passend dazu wird es gemeinsam mit der Discover Natural Fibres Initiative (DNFI)* eine Session zum Thema „Regularien in der EU und weltweit“ geben, um die aktuelle politische Situation zum Beispiel unter dem Green Deal zu beleuchten. Weitere Parallelsessions vertiefen die Tagungsschwerpunkte ebenso wie die Ausstellung ausgewählter Poster.  

Mit den weiteren Veranstaltungen und Meetings der Cotton Week vereint die Bremer Baumwolltagung tiefgehendes Fachwissen mit unmittelbarem Praxisbezug. Angesprochen sind Wissenschaftler aus den jeweiligen Gebieten, Baumwollhändler, Textilproduzenten, Textilmaschinenhersteller, die Textil verarbeitende Industrie, der Textileinzelhandel bis hin zu den NGOs, die sich mit Textil beschäftigen. 

Quelle:

Bremer Baumwollbörse 

14.11.2025

Wegfall der Zollfreigrenze nur mit Konsequenzen wirkungsvoll

Südwesttextil begrüßt den Entschluss der EU-Finanzminister, die Zollfreigrenze für EU-Importe abzuschaffen und bereits im nächsten Jahr eine Übergangslösung zu implementieren. Ein Vorgehen gegen die EU-Standards unterlaufende Importe brauche, so der Verband, aber weitere Maßnahmen. 

Südwesttextil begrüßt den Entschluss der EU-Finanzminister, die Zollfreigrenze für EU-Importe abzuschaffen und bereits im nächsten Jahr eine Übergangslösung zu implementieren. Ein Vorgehen gegen die EU-Standards unterlaufende Importe brauche, so der Verband, aber weitere Maßnahmen. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bewertet die Entscheidung über die Beschleunigung der Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro als positives Signal. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir machen bereits seit längerem darauf aufmerksam, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg durch Billigimporte, stark gefährdet ist. Teilweise auf mehrere Sendungen aufgeteilte Produktsendungen asiatischer Online-Plattformen haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. Dabei wird nicht nur kein Zoll bezahlt, sondern ebenfalls die strengen EU-Standards bei Aspekten wie Qualität, Produktsicherheit oder Chemikalieneinsatz unterlaufen. Zuletzt zeigten Kontrollen in Frankreich erhebliche Mängel der importierten Produkte zu Billigpreisen. Der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen, die Zollfreigrenze erst 2028 im Zuge der Änderung des Unionzollkodexes abzuschaffen, war der Dringlichkeit nicht angemessen. Eine möglichst schnelle Abschaffung der Zollfreigrenze durch eine Übergangslösung im nächsten Jahr ist der erste richtige Schritt.“ 

Nach Wegfall der Zollfreigrenze muss Einführung „Handling Fee“ folgen  
Vor diesem Hintergrund hat sich Südwesttextil zuletzt nicht nur für eine Beschleunigung in der Zollpolitik eingesetzt, sondern im Rahmen einer Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg in Brüssel weitergehende Maßnahmen gefordert. Eine „Handling Fee“ in Höhe von mindestens 30 Euro pro Paket würde die Bestellung der sehr günstigen Waren deutlich weniger attraktiv machen. Besonders im Bereich der „Ultra Fast Fashion“ ein wichtiges Signal, wenn gleichzeitig in der EU nachhaltige Produktion und immer höhere Sorgfaltspflichten gefordert werden. 

Regulatorische Lücken bei der Haftbarkeit von Online-Plattformen schließen
Damit Online-Anbieter außerhalb der EU bei Verstößen haftbar gemacht werden können, fordert Südwesttextil weitere europäische Maßnahmen. Die Pflichten der Plattformen müssen auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet werden. Notwendig wird hier die Verifizierung eines Sitzes in der EU, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung in der EU. Ansonsten droht, dass Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien nicht haftbar gemacht werden können. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, muss konsequent als „Ultima Ratio“ von der Möglichkeit zur Abschaltung der Plattformen Gebrauch gemacht werden. 

13.11.2025

Debatte um Abschaffung: HDE betont Bedeutung der Minijobs für die Branche

Die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Minijobs bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als Scheindebatte, die von den tatsächlichen Problemen in der Sozialpolitik abzulenken versucht. Im Einzelhandel sind trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen mehr als 3,1 Millionen Menschen tätig, darunter rund 800.000 Minijobber.

Angehen muss die Politik laut HDE vielmehr Herausforderungen wie steigende Arbeitskosten und wachsende Bürokratie. „Dringend nötig ist eine politisch garantierte Obergrenze von 40 Prozent für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, um für Investitionssicherheit zu sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem sollte jede zusätzliche Bürokratie abgeblockt werden. „Es braucht dazu unbedingt eine Korrektur der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die eigentlich bis Sommer 2026 in Deutschland umzusetzen ist. Diese Richtlinie ist Bürokratiewahnsinn, das ist nicht mehr vermittelbar“, so Genth.

Die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Minijobs bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als Scheindebatte, die von den tatsächlichen Problemen in der Sozialpolitik abzulenken versucht. Im Einzelhandel sind trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen mehr als 3,1 Millionen Menschen tätig, darunter rund 800.000 Minijobber.

Angehen muss die Politik laut HDE vielmehr Herausforderungen wie steigende Arbeitskosten und wachsende Bürokratie. „Dringend nötig ist eine politisch garantierte Obergrenze von 40 Prozent für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, um für Investitionssicherheit zu sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem sollte jede zusätzliche Bürokratie abgeblockt werden. „Es braucht dazu unbedingt eine Korrektur der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die eigentlich bis Sommer 2026 in Deutschland umzusetzen ist. Diese Richtlinie ist Bürokratiewahnsinn, das ist nicht mehr vermittelbar“, so Genth.

„Der Einzelhandel ist ein wichtiger und verlässlicher Arbeitgeber in Deutschland. Für die gesamte Branche sind Minijobber im Alltag unverzichtbar, um etwa die branchenspezifischen Stoßzeiten mittags und abends abfedern zu können“, so Genth. Minijobs seien zudem bei vielen Beschäftigten äußerst beliebt und würden zumeist auch gezielt angefragt, oft wegen der individuellen Lebensumstände oder wegen des optimierten Nettolohns. Ganz häufig handele es sich hierbei um Studenten, Schüler und Rentner, deren Hinzuverdienst dann entfallen würde. „Ein schlagartiger Wegfall dieses Arbeitskräftepotentials wäre nicht zu kompensieren. Der Einzelhandel könnte dann nicht mehr den gewohnten Service zu allen Zeiten und flächendeckend in Deutschland bieten“, warnt Genth.

Weitere Informationen:
HDE HDE Handelsverband Deutschland Minijob
Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

Black Friday Pixabay, Elisa
13.11.2025

Black Friday: BTE empfiehlt Verzicht auf pauschale Rabattaktionen

Nach einem, vor allem Wetter-bedingten - guten Start in die Herbstsaison, ist die Nachfrage nach aktueller Bekleidung in den letzten Wochen auf Grund der wieder ansteigenden Temperaturen noch einmal ins Stocken geraten. Vor allem Bedarfskäufer, die im mittleren und unteren Preisgenre einen nicht unerheblichen Anteil an allen getätigten Käufen ausmachen, waren zuletzt beim Mode-Shopping merklich zurückhaltender.
 
Erfahrungsgemäß steigt damit im November der Druck auf die Preise. Spätestens rund um Black Friday, der in diesem Jahr auf den 28. November fällt, dürfte es zumindest online auch im Textil-, Schuh- und Lederwarenbereich wieder zu Preisaktionen kommen. Der Einfachheit halber wird dann oft mit pauschalen Rabatten geworben.
 

Nach einem, vor allem Wetter-bedingten - guten Start in die Herbstsaison, ist die Nachfrage nach aktueller Bekleidung in den letzten Wochen auf Grund der wieder ansteigenden Temperaturen noch einmal ins Stocken geraten. Vor allem Bedarfskäufer, die im mittleren und unteren Preisgenre einen nicht unerheblichen Anteil an allen getätigten Käufen ausmachen, waren zuletzt beim Mode-Shopping merklich zurückhaltender.
 
Erfahrungsgemäß steigt damit im November der Druck auf die Preise. Spätestens rund um Black Friday, der in diesem Jahr auf den 28. November fällt, dürfte es zumindest online auch im Textil-, Schuh- und Lederwarenbereich wieder zu Preisaktionen kommen. Der Einfachheit halber wird dann oft mit pauschalen Rabatten geworben.
 
Nach Überzeugung des BTE ist das für den (vorwiegend) stationären Fachhandel keine überzeugende Reduzierungsstrategie. Stattdessen empfiehlt der BTE eine tiefgehende Analyse der bisherigen Abverkäufe von Herbstware, über die bereits ausreichende Informationen vorliegen dürfte. Auf dieser Basis könnten schlecht laufende Artikel moderat im Preis reduziert werden, um den Abverkauf zu forcieren. Denn bekanntlich, so der Verband, ist die erste Reduzierung die billigste.
 
Echte Winterware sollte dagegen im November nur in Ausnahmefällen rabattiert werden. Schließlich gab es bislang kaum kalte Tage, so dass zumindest im Bedarfsbereich noch eine valide Datenbasis für Rabattentscheidungen fehlt. Zudem stehen mit Januar und Februar die statistisch kältesten Monate erst noch bevor. Idealerweise sollte Winterware daher möglichst erst nach Weihnachten erstmals reduziert werden.
 
Tatsächlich haben sich in den letzten Jahren immer mehr mittelständische Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler dem vermeintlichen Zwang zu Black Friday-Rabatten entzogen. Gemäß der BTE-Unternehmerumfrage von Anfang 2025 beteiligten sich im letzten Jahr lediglich 16,3 Prozent der Textil- und Outfithändler mit umfangreichen pauschalen Rabatten daran. Ein Drittel (33,3 Prozent) war zumindest moderat mit wenigen Rabatten dabei. 4,3 Prozent veranstalteten Ende November dagegen eine alternative - z.B. caritative - Aktion. Eine relative Mehrheit von 46,1 Prozent hat sich überhaupt nicht am Black Friday 2024 beteiligt.
 
Ohnehin müsse es Ziel jedes Multilabel-Händlers sein, seine Preisreduzierungen noch besser in den Griff zu bekommen. Angesichts stagnierender Umsätze und tendenziell weiter steigender Kosten führt gerade im mittelständischen Outfithandel kein Weg an einem besseren Abschriften- und Warenmanagement vorbei. Ansonsten befürchtet der BTE, dass auch 2025 viele Fachgeschäfte in den roten Zahlen landen werden – und zwar ohne Berücksichtigung drohender Rückzahlungen von Überbrückungshilfen!
 
Es sei und bleibe rund um Black Friday entscheidend, sich nicht von Rabattaktionen von Onlinehändlern und vertikalen Modeanbietern nervös machen zu lassen. Bekanntlich sind niedrige Preise - anders als im Multilabel-Fashionhandel - für die meisten Onliner das zentrale Unterscheidungsmerkmal und Verkaufsargument. Und vertikale Formate stehen bei Marken zumindest nicht im direkten Preiswettbewerb.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Vorstand der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe Grafik: AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe
Vorstand der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe
13.11.2025

AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe: Neuer Vorstand

Die Mitgliederversammlung der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe hat im Rahmen der turnusmäßigen Wahlen ihren Vorstand neu gewählt.

Ruhestandsbedingt schieden Gerhard Lettl (C. F. Maier) und Michael Polotzki (Menzolit) aus dem Vorstand aus. Beide wurden für ihr langjähriges Engagement in der Vorstandsarbeit, der Leitung verschiedener Arbeitskreise und Seminare sowie Gerhard Lettl für seine Leitung der AVK-Innovationspreis-Jury geehrt. Als besondere Anerkennung verlieh die AVK erstmals den neuen AVK-Ehrenamtspreis, der das große persönliche Engagement der beiden würdigt.

Neu in den Vorstand gewählt wurden Nicole Stöß (Polynt) und Ralph Breiltgens (Kunststoffverarbeitung Reich).

In der konstituierenden Vorstandssitzung am selben Tag wurden die Vorstandspositionen bestätigt: Dr. Michael Effing (AMAC) bleibt Vorsitzender des Vorstands, Dirk Punke (BÜFA) wurde als stellvertretender Vorsitzender bestätigt. Prof. Jens Ridzewski (Applus+IMA) übernimmt weiterhin das Amt des Schatzmeisters.

Der Vorstand tritt seine neue Amtsperiode am 1. Januar 2026 an und bleibt für drei Jahre im Amt.

Die Mitgliederversammlung der AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe hat im Rahmen der turnusmäßigen Wahlen ihren Vorstand neu gewählt.

Ruhestandsbedingt schieden Gerhard Lettl (C. F. Maier) und Michael Polotzki (Menzolit) aus dem Vorstand aus. Beide wurden für ihr langjähriges Engagement in der Vorstandsarbeit, der Leitung verschiedener Arbeitskreise und Seminare sowie Gerhard Lettl für seine Leitung der AVK-Innovationspreis-Jury geehrt. Als besondere Anerkennung verlieh die AVK erstmals den neuen AVK-Ehrenamtspreis, der das große persönliche Engagement der beiden würdigt.

Neu in den Vorstand gewählt wurden Nicole Stöß (Polynt) und Ralph Breiltgens (Kunststoffverarbeitung Reich).

In der konstituierenden Vorstandssitzung am selben Tag wurden die Vorstandspositionen bestätigt: Dr. Michael Effing (AMAC) bleibt Vorsitzender des Vorstands, Dirk Punke (BÜFA) wurde als stellvertretender Vorsitzender bestätigt. Prof. Jens Ridzewski (Applus+IMA) übernimmt weiterhin das Amt des Schatzmeisters.

Der Vorstand tritt seine neue Amtsperiode am 1. Januar 2026 an und bleibt für drei Jahre im Amt.

„Mit dem neuen Vorstandsteam setzen wir auf Kontinuität und frische Impulse zugleich,“ betont Dr. Elmar Witten, Geschäftsführer der AVK. „Ich danke Herrn Lettl und Herrn Polotzki für ihren langjährigen Einsatz und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Gremium, um die Zukunft der Faserverbundwerkstoffindustrie aktiv zu gestalten.“

Quelle:

AVK – Industrial Association for Reinforced Plastics

Zölle Pixabay, Yvonne Huijbens
13.11.2025

bevh: Abschaffung der Zollfreigrenze nur erster Schritt

Der EU-Ministerrat hat am 13. November beschlossen, ab 2028 auf Waren aus Drittstaaten unter einem Wert von 150 Euro Zölle zu erheben. Für Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) , ist das zu wenig und nicht schnell genug. Sie gab dazu folgendes Statement ab:
 
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert. Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken kann, sind daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.” 

Der EU-Ministerrat hat am 13. November beschlossen, ab 2028 auf Waren aus Drittstaaten unter einem Wert von 150 Euro Zölle zu erheben. Für Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) , ist das zu wenig und nicht schnell genug. Sie gab dazu folgendes Statement ab:
 
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert. Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken kann, sind daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.” 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh

Entgelttransparenz: Kommissionsempfehlungen als Handlungsauftrag verstehen Foto Pixabay, Gerd Altmann
13.11.2025

Entgelttransparenz: Kommissionsempfehlungen als Handlungsauftrag verstehen

Südwesttextil spricht sich für eine substanzielle Nachbesserung bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie aus. In einem im September veröffentlichten Positionspapier erläutert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen für die Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. 

Südwesttextil spricht sich für eine substanzielle Nachbesserung bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie aus. In einem im September veröffentlichten Positionspapier erläutert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen für die Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. 

Übernahme der Empfehlungen erforderlich
Eine von Karien Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, beauftragte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie kommt nun zu ähnlichen Schlüssen in ihrem Abschlussbericht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Der Bericht teilt viele der von Südwesttextil benannten praktischen und rechtsstaatlichen Bedenken, insbesondere in den Bereichen Bürokratieabbau, Vergleichsgruppenbildung und der Privilegierung von tarifgebundenen Unternehmen. Wir vermissen allerdings verbindliche Handlungsempfehlungen und fordern die Bundesregierung daher auf, die Ergebnisse der von ihr eigens beauftragten Kommission als Grundlage für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie zu nutzen. Dabei müssen die europarechtlichen Grenzen so weit wie möglich ausgelotet werden.“

Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft anerkennen
Europarechtliche Bedenken äußert die Kommission im Zusammenhang mit dem von Südwesttextil geforderten Erhalt der Angemessenheitsvermutung sowie der Privilegierung von tarifanwendenden Arbeitgebern. Der Abschlussbericht betont zwar ebenfalls die Bedeutung der Tarifautonomie, stellt allerdings mit Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine pauschale Angemessenheitsvermutung in Frage. Ebenfalls wird die Forderung von Südwesttextil nicht berücksichtigt, tarifanwendende Unternehmen gleichzustellen und damit zu entlasten. Die Bundesregierung muss klar Position für die hohe Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft zu beziehen, indem sie tarifliche Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie so weit wie europarechtlich möglich erhält.

Umsetzung bürokratiearm, digitalisiert und verhältnismäßig gestalten
Südwesttextil begrüßt, dass die Kommission ebenfalls die übermäßige Ausweitung der Vergleichsgruppen ablehnt und dabei auf die Praktikabilität und tarifliche Orientierung verweist. Die EU-Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, mit dem Rückgriff auf eine „einheitliche Quelle“ ebenfalls konzern- oder branchenübergreifende Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies wird von Südwesttextil im Positionspapier als praxisfremd und ausufernd identifiziert. Ähnlich sieht der Kommissionsbericht die Forderungen des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands nach praktikabler, digitaler Unterstützung der Unternehmen bei der Bewertung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Südwesttextil bewertet außerdem die Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten der EU-Richtlinie als unverhältnismäßig. Die Forderung von Südwesttextil, dass die Berichtspflichten nicht auf Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten ausgeweitet werden sollten, teilt die Kommission ebenfalls. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie 

Infografik Vergleich MedTech-Pharma Grafik Bundesverband Medizintechnologie BVMed
Infografik Vergleich MedTech-Pharma
12.11.2025

Bundesregierung sieht Medizintechnik als Leitwirtschaft

Die Medizintechnik-Branche bekommt einen vom Bundeskanzleramt initiierten, koordinierten und ressortübergreifenden Strategieprozess. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Auftaktveranstaltung im Kanzleramt. „Die Bundesregierung geht damit nach der Anerkennung der Medizintechnik als Leitwirtschaft den nächsten logischen Schritt. Es ist gut, dass das ressortübergreifende Dialogformat gemeinsam mit der Wirtschaft durchgeführt wird. Gemeinsames Ziel muss die Verbesserung der Rahmenbedingungen der industriellen Gesundheitswirtschaft sein, damit Deutschland wieder Innovationsmotor wird“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die industrielle Gesundheitswirtschaft – insbesondere die pharmazeutische Industrie und die Medizintechnik – als Leitwirtschaft zu stärken. „Pharmastrategie und Pharmadialog werden zu einem Gesamtprozess zusammengeführt und zu einer Pharma- und Medizintechnikstrategie und einem Pharma- und Medizintechnikdialog fortentwickelt“, heißt es in einem Schreiben des Kanzleramts zur Auftaktveranstaltung an den BVMed.

Die Medizintechnik-Branche bekommt einen vom Bundeskanzleramt initiierten, koordinierten und ressortübergreifenden Strategieprozess. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die entsprechenden Ergebnisse der heutigen Auftaktveranstaltung im Kanzleramt. „Die Bundesregierung geht damit nach der Anerkennung der Medizintechnik als Leitwirtschaft den nächsten logischen Schritt. Es ist gut, dass das ressortübergreifende Dialogformat gemeinsam mit der Wirtschaft durchgeführt wird. Gemeinsames Ziel muss die Verbesserung der Rahmenbedingungen der industriellen Gesundheitswirtschaft sein, damit Deutschland wieder Innovationsmotor wird“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die industrielle Gesundheitswirtschaft – insbesondere die pharmazeutische Industrie und die Medizintechnik – als Leitwirtschaft zu stärken. „Pharmastrategie und Pharmadialog werden zu einem Gesamtprozess zusammengeführt und zu einer Pharma- und Medizintechnikstrategie und einem Pharma- und Medizintechnikdialog fortentwickelt“, heißt es in einem Schreiben des Kanzleramts zur Auftaktveranstaltung an den BVMed.

Innerhalb des Gesamtprozesses soll der Dialogprozess unter der Federführung des Gesundheitsministeriums fortgesetzt werden. An diesem übergreifenden Format sollen die Ressorts Wirtschaft, Forschung und Technologie sowie weitere betroffenen Ressorts und betroffene Stakeholder aus der Pharma- und der Medizintechnik-Industrie teilnehmen. Die Ergebnisse des Dialogs sollen in ein Strategiepapier einfließen. Das Bundeskanzleramt initiiert, koordiniert und flankiert diesen Gesamtprozess, heißt es in dem Schreiben.

„Wir sind zuversichtlich, dass damit wichtige Schritte gegangen werden, um Deutschlands Position als führender Medizintechnik-Standort zu stärken und zugleich eine hochwertige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. 

Der BVMed sieht für die MedTech-Strategie vor allem folgende Handlungsfelder als bedeutsam an:
•    Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der MedTech-Branche 
•    Sicherstellung der Gesundheitsversorgung 
•    Absicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland 
•    Stärkung und Nutzung von Digitalisierung und KI
•    Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher MedTech

Die MedTech-Branche ist – neben Pharma, Biotech und E-Health – eine zentrale Säule der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW). Sie generiert bedeutende wirtschaftliche Impulse und hat einen entscheidenden Anteil an einer leistungsfähigen und modernen Gesundheitsversorgung. Die MedTech-Branche beschäftigt über 210.000 Menschen – mehr als doppelt so viele wie die Pharma-Branche. Die Medizintechnik erwirtschaftete 2024 einen Produktionswert in Höhe von 46 Milliarden Euro, was ihre zentrale Bedeutung für die deutsche Gesundheitswirtschaft unterstreicht. Sie hat eine Bruttowertschöpfung von 19,7 Mrd. Euro – die Ausstrahleffekte auf andere Branchen mitgerechnet sogar 41,4 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung. Die MedTech-Branche ist dabei mittelständisch geprägt. 93 Prozent der 1.480 Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind KMU. 

Dr. Marc-Pierre Möll: „Deutschland steht in einem harten Wettbewerb um Investitionen und Top-Talente. Um Innovationen hier zu entwickeln, benötigen wir international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Der ressortübergreifende Strategieprozess ist dafür der richtige, ganzheitliche Ansatz.“ 

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

Unsplash, Markus Winkler
10.11.2025

Umsetzung der EmpCo-Richtlinie: Südwesttextil fordert mehr Zeit und Rechtssicherheit

Die europäische Empowering Consumers-Richtlinie soll mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 17. Oktober 2025 findet heute die Anhörung im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. 

Die europäische Empowering Consumers-Richtlinie soll mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 17. Oktober 2025 findet heute die Anhörung im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. 

Veränderung Zeitschiene für Umstellung von Nachhaltigkeitskommunikation notwendig
Südwesttextil unterstützt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher in informierten Kaufentscheidungen zu stärken. Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands stehen diesen Zielen allerdings die fehlende Rechtssicherheit und die kurze Umsetzungsdauer für Unternehmen im Wege. Bis zum 27. September 2026 müssen Unternehmen jegliche Aussagen oder Darstellungen im Rahmen ihrer kommerziellen Kommunikation im unmittelbaren Kontext belegen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Selbst, wenn der Gesetzesprozess dieses Jahr abgeschlossen sein sollte, bestehen zu viele Rechtsunsicherheiten, um die Prozesse fristgerecht umzustellen. Die aktuell geplante Zeitschiene berücksichtigt nicht, dass eine qualitativ hochwertige Industrieproduktion mit Vorlaufzeiten arbeitet und unter Effizienzgesichtspunkten insbesondere Verpackungen mit seriösen, werblichen Aussagen, belegt durch Zertifizierungen, schon längst vorproduziert sind. Änderungen zum Beispiel von eingenähten Pflegeetiketten mit Nachhaltigkeitssiegeln sind daher mit hohem Kostenaufwand in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten verbunden.“ 

Zertifizierer in Anpassung der Vorlaufprozesse inkludieren
Nachhaltigkeitssiegel müssen entweder staatlich festgelegt oder auf einem Zertifizierungssystem basieren, welches beispielsweise durch geeignete Sachverständige ausgearbeitet und durch unabhängige Dritte durchgeführt wird. Bei der Berechnung des Zeithorizonts für die Umsetzung muss auch berücksichtigt werden, dass jeder seriöse Zertifizierer im Vorlauf der Umsetzung prüft, ob die 1:1 angedachte Umsetzung der EmpCo-Richtline Auswirkungen auf die bisher gängige Zertifizierungspraxis hat. Dafür braucht es eine EU-weite Klarstellung der Bedingungen sowie eine Anpassung der Zeitschiene entsprechend dieser Vorlaufprozesse. 

Südwesttextil fordert Einsatz der Bundesregierung auch auf EU-Ebene für signifikanten Bürokratieabbau 
Nicht zuletzt widerspricht die Umsetzung des Gesetzes in dieser Form aus Perspektive von Südwesttextil der Zusage der Bundesregierung, Unternehmen nicht mit neuer Bürokratie zu belasten. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist der Erfüllungsaufwand, sämtliche Umweltaussagen entsprechend rechtssicher zu validieren, kaum zu bewältigen. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Bundesregierung darf sich nicht darauf ausruhen, dass 1:1-Umsetzungen von EU-Richtlinien von der „One in, one out“-Regelung ausgenommen sind, sondern muss sich auf europäischer Ebene intensiv für einen signifikanten Bürokratieabbau einsetzen.“ 

Grafik: Dee, Pixabay
07.11.2025

Südwesttextil: Billigimporte unterlaufen europäische Standards

Ohne ein konsequentes Vorgehen gegen das Unterlaufen europäischer Standards, verliert die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie den Wettbewerb gegen globale Billig-Konkurrenz.

Während Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem Stahlgipfel einen wirksamen Außenhandelsschutz und eine Stärkung der deutschen und europäischen Märkte forderte, prüft die französische Regierung in einer Aktion beispiellosen Umfangs Pakete des asiatischen Onlinehändlers Shein. Als Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie macht Südwesttextil darauf aufmerksam, dass die deutsche und europäische Textil- und Bekleidungsindustrie durch Billigimporte ebenfalls stark gefährdet ist. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Erkenntnis des Bundeskanzlers, dass ein Nein zu protektionistischen Maßnahmen nicht mehr zeitgemäß ist, muss sich auch im Einsatz für andere Industrien zeigen. Ein Vorgehen gegen importierte Produkte, die Standards unterlaufen ist unerlässlich, wenn wir den Binnenmarkt schützen und europäische Industrie erhalten wollen.“ 

Ohne ein konsequentes Vorgehen gegen das Unterlaufen europäischer Standards, verliert die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie den Wettbewerb gegen globale Billig-Konkurrenz.

Während Bundeskanzler Friedrich Merz nach dem Stahlgipfel einen wirksamen Außenhandelsschutz und eine Stärkung der deutschen und europäischen Märkte forderte, prüft die französische Regierung in einer Aktion beispiellosen Umfangs Pakete des asiatischen Onlinehändlers Shein. Als Verband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie macht Südwesttextil darauf aufmerksam, dass die deutsche und europäische Textil- und Bekleidungsindustrie durch Billigimporte ebenfalls stark gefährdet ist. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Erkenntnis des Bundeskanzlers, dass ein Nein zu protektionistischen Maßnahmen nicht mehr zeitgemäß ist, muss sich auch im Einsatz für andere Industrien zeigen. Ein Vorgehen gegen importierte Produkte, die Standards unterlaufen ist unerlässlich, wenn wir den Binnenmarkt schützen und europäische Industrie erhalten wollen.“ 

Textile Billigimporte bringen Nachteile für Verbraucher und Wettbewerber
Produkte der Branche wie Bekleidung oder Heimtextilien werden durch asiatische E-Commerce Plattformen in Massen zu sehr günstigen Preisen nach Europa importiert. Strenge europäische Standards in Bereichen wie Produktsicherheit, Chemikalieneinsatz oder Qualität können schon aufgrund der immensen Menge nicht kontrolliert werden. Kontrollen, wie aktuell in Frankreich zeigen die erheblichen Qualitätsmängel und Risiken für Verbraucher. Gleichzeitig liegen die Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf der Hand. 

Zuletzt hatte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle im Rahmen der gemeinsamen Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg in Brüssel unter anderem eine Beschleunigung der Zollpolitik – konkret die Abschaffung der 150 Euro-Zollfreigrenze – sowie die Einführung einer „Handling Fee“ in Höhe von mindestens 30 Euro pro Paket gefordert. Nur so kann die Paketflut eingedämmt und gleichzeitig der erhöhte Aufwand durch den Zoll finanziert werden. 

Schnelles, europäisches Vorgehen gegen Billig-Importe erforderlich
Im Rahmen eines konsolidierten Vorgehens sollten aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands sämtliche regulatorische Lücken geschlossen werden. Eine sofortige Änderung des Unionszollkodex ist ebenso dringend erforderlich wie engmaschige Kontrollen und Sanktionen durch den Zoll. Durch den Wegfall der Zollfreigrenze zwingt man asiatische Hersteller, Bestellungen mit der tatsächlichen Bestellmenge zu versenden und sich damit regulären europäischen Zöllen zu stellen, was in der Praxis die Paketflut zumindest teilweise reduzieren wird. Mit der von Südwesttextil geforderten „Handling Fee“ werden Waren aus Fernost im Verhältnis zu deren Preis deutlich teurer und damit weniger attraktiv – insbesondere für Verbraucher, die nachhaltige Produktion in Europa fordern und billigste “fast fashion”-Produkte aus dem asiatischen Raum bestellen. 

Um Plattformen außerhalb der EU zukünftig haftbar machen zu können, müssen deren Pflichten auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet werden. Dafür ist die Verifizierung eines entsprechenden Sitzes in der EU notwendig, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung in der EU. Sonst können Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien nicht haftbar gemacht werden. Als „Ultima Ratio“ muss von der Möglichkeit zur Abschaltung der Plattformen konsequent Gebrauch gemacht werden. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Fachverbandsvorsitzender Dirk Textor Foto bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
Fachverbandsvorsitzender Dirk Textor
06.11.2025

Recyclingbranche warnt vor Billigimporten durch EU-Regeländerung

Angesichts der anhaltenden Krise auf dem europäischen Kunststoffrecyclingmarkt haben sechs Branchenverbände – darunter Plastics Recyclers Europe und der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. – sowie mehrere Unternehmen die Europäische Kommission in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die bestehende Definition von „Post-Consumer-Kunststoffabfällen“ (PCPW) beizubehalten.

Dr. Dirk TextorAdressiert ist das Schreiben an Teresa Ribera Rodríguez, Exekutiv-Vizepräsidentin für eine saubere, gerechte und wettbewerbsfähige Transformation, Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriepolitik, sowie Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft.

Die Unterzeichner warnen davor, die geltende Definition im Rahmen der Single-Use Plastics Directive (SUPD) und der entsprechenden Durchführungsentscheidung (EU) 2023/2683 zu verändern.

Angesichts der anhaltenden Krise auf dem europäischen Kunststoffrecyclingmarkt haben sechs Branchenverbände – darunter Plastics Recyclers Europe und der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. – sowie mehrere Unternehmen die Europäische Kommission in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die bestehende Definition von „Post-Consumer-Kunststoffabfällen“ (PCPW) beizubehalten.

Dr. Dirk TextorAdressiert ist das Schreiben an Teresa Ribera Rodríguez, Exekutiv-Vizepräsidentin für eine saubere, gerechte und wettbewerbsfähige Transformation, Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriepolitik, sowie Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft.

Die Unterzeichner warnen davor, die geltende Definition im Rahmen der Single-Use Plastics Directive (SUPD) und der entsprechenden Durchführungsentscheidung (EU) 2023/2683 zu verändern.

"Ohne diesen Schutzmechanismus drohe europäischen Recyclingunternehmen eine unfaire Konkurrenz durch importiertes Material, was die strategischen Bemühungen der EU zur Stärkung heimischer Recyclingkapazitäten und zur Erreichung der Umweltziele untergraben würde", betont Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Kunststoffrecycling.

Die SUPD-Definition stelle sicher, dass nur Abfälle berücksichtigt werden, die aus Kunststoffprodukten stammen, die im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebracht wurden. Änderungen an dieser Definition dürften daher erst erfolgen, wenn die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) und ihre sogenannte Mirror Clause – also die Gleichbehandlung von Importen mit EU-Umwelt- und Qualitätsstandards – vollständig umgesetzt sind.

Eine voreilige Angleichung der SUPD-Definition an die PPWR ohne Inkrafttreten dieser Spiegelklausel würde nach Ansicht der Verbände zu Wettbewerbsverzerrungen führen und das Risiko bergen, dass nicht EU-konforme Materialien in den Markt gelangen.

Textor: "Die aktuelle Definition von „Post-Consumer-Kunststoffabfällen“ ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Rezyklatquoten der SUPD tatsächlich Investitionen anregen und den Einsatz von in Europa gewonnenen Rezyklaten fördern. Das ist eine Grundvoraussetzung für den Aufbau eines widerstandsfähigen und nachhaltigen europäischen Recyclingmarktes."

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

interior design days cologne Foto (c) Koelnmesse GmbH
interior design days cologne
04.11.2025

idd cologne 2025: Köln feierte Premiere für Interior Design-Format

106 Marken, 16 Locations, mehr als 70 Events und rund 10.000 registrierte Besuchende: Vom 26. bis 29. Oktober 2025 feierten die interior design days cologne Premiere. Das neue, dezentrale Format brachte Interior Design mitten in die Stadt und kombinierte Markenpräsentationen mit inspirierenden Talks, kuratierten Touren und vielfältigen Networking-Highlights. Die idd cologne wurde zur Bühne für exklusive Einrichtungskonzepte in den Bereichen Residential, Hospitality und Contract Business und verwandelte Köln in einen lebendigen Treffpunkt der Interior-Community. 

„Mit der idd cologne haben wir gemeinsam mit der Branche ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das innovative Format brachte Interior Design dorthin, wo es lebt – mitten in die Stadt, zu den Menschen, ins urbane Umfeld“, so Oliver Frese, Geschäftsführer der Koelnmesse. „Die Premiere hat eindrucksvoll gezeigt, welches Potenzial in der Verbindung von Messe und Metropole steckt und Kölns Rolle als Möbel- und Designstandort nachhaltig gestärkt.“ 

106 Marken, 16 Locations, mehr als 70 Events und rund 10.000 registrierte Besuchende: Vom 26. bis 29. Oktober 2025 feierten die interior design days cologne Premiere. Das neue, dezentrale Format brachte Interior Design mitten in die Stadt und kombinierte Markenpräsentationen mit inspirierenden Talks, kuratierten Touren und vielfältigen Networking-Highlights. Die idd cologne wurde zur Bühne für exklusive Einrichtungskonzepte in den Bereichen Residential, Hospitality und Contract Business und verwandelte Köln in einen lebendigen Treffpunkt der Interior-Community. 

„Mit der idd cologne haben wir gemeinsam mit der Branche ein neues Kapitel aufgeschlagen. Das innovative Format brachte Interior Design dorthin, wo es lebt – mitten in die Stadt, zu den Menschen, ins urbane Umfeld“, so Oliver Frese, Geschäftsführer der Koelnmesse. „Die Premiere hat eindrucksvoll gezeigt, welches Potenzial in der Verbindung von Messe und Metropole steckt und Kölns Rolle als Möbel- und Designstandort nachhaltig gestärkt.“ 

„Urban-only“: Interior Design neu inszeniert 
Die idd cologne setzte mit ihrem „urban-only“-Konzept auf eine neue Form der Markeninszenierung: Die kreativen Kollektionen, Einrichtungsideen und Designtrends wurden an authentischen und architektonisch besonderen Locations im gesamten Kölner Stadtgebiet präsentiert. 

Zentrale Schauplätze waren die Design Post Köln – seit diesem Jahr offizieller Kooperationspartner der Koelnmesse –, der denkmalgeschützte Stoff-Pavillon Moeller sowie das machwerkhaus köln, Zentrum für Design und urbane Produktion. Ergänzt wurde das Konzept durch zahlreiche Showrooms, Kreativorte, Flagship-Stores und Pop-up-Formate der lokalen Designszene. Insgesamt verbanden sich 106 Marken aus dem Hochwertbereich an 16 Locations zu einem einzigartigen Stadtrundgang durch die vielfältige Welt des Interiors – von klassischem Wohnen über Hospitality bis hin zu Contract-Lösungen. Eingebettet in die Architektur und Atmosphäre Kölns entstand ein Gesamterlebnis, das Interior Design dort in Szene setzte, wo Menschen wohnen, arbeiten und gestalten. 

Eventhighlights der Premiere 
Das Eventprogramm der idd cologne zeichnete sich durch hohe Erlebnisqualität aus. Insgesamt bot die Veranstaltung mehr als 70 Events, die Design, Architektur und Stadtleben auf inspirierende Weise kombinierten.  Das Spektrum reichte von Fachvorträgen und Panel-Talks bis hin zu geselligen Networking-Formaten.

Als Publikumsmagnet erwiesen sich die Urban Design Walks. Die sechs Touren steuerten zentrale Anlaufpunkte der idd cologne an und machten aktuelle Designtrends unmittelbar erlebbar. In den Architonic Talks gaben führende Köpfe aus Architektur und Design zukunftsweisende Einblicke in Themen wie Langlebigkeit, emotionale Raumwirkung, Markenidentität und Materialeigenschaften. Ein besonderes Highlight war auch der idd cologne Aperitivo im Stoff-Pavillon Moeller, der in entspannter Atmosphäre Austausch und Networking innerhalb der Design-Community förderte. 

Neues Konzept trifft auf positive Resonanz 
Die idd cologne überzeugte Ausstellende, Fachpublikum und Designinteressierte gleichermaßen. Besonders hervorgehoben wurden die hohe Qualität der Kontakte sowie die unmittelbare Nähe zwischen Marken und Publikum. 

Zukunft der idd cologne 
Die idd cologne 2025 war ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Messeportfolios im Bereich Möbel und Interior Design am Standort Köln. Mit dem Wechsel zum urbanen Format setzte die idd cologne wichtige Impulse und Wünsche der Branche um. Zugleich zeigte sich die dynamische Marktlage: Nutzungsformen, Zielgruppen und Erwartungen verändern sich rasant und erfordern flexible Messekonzepte. Im engen Austausch mit der Möbelindustrie werden nun Erfahrungswerte, Rückmeldungen und Perspektiven von Partnern, Ausstellenden und Besuchenden ausgewertet. Diese bilden – unter Berücksichtigung der weiteren Markt- und Konjunkturentwicklung – die Grundlage für die künftige Weiterentwicklung der idd cologne.  

Die idd cologne in Zahlen 
An der idd cologne 2025 beteiligten sich insgesamt 106 Premium-Marken an 16 Locations im gesamten Kölner Stadtgebiet. Es fanden über 70 Einzelveranstaltungen statt. Gemäß der den letzten Messetag einbeziehenden Registrierungen meldeten sich rund 10.000 Besuchende zu den interior design days cologne an.  

 

Quelle:

Koelnmesse GmbH

PET Ballen Foto bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
PET Ballen
04.11.2025

Kunststoffrecycler fordern Zugang zum Industriestrompreis

Hohe Energiekosten und schwache Nachfrage setzen die Kunststoff-Recyclingbranche unter Druck. Die Unternehmen hoffen, dass die Bundesregierung den geplanten Industriestrompreis auch für sie öffnet.

Die deutsche Kunststoffrecyclingbranche steht unter massivem wirtschaftlichem Druck. Neben rückläufiger Nachfrage und sinkenden Erlösen für Rezyklate belasten die Unternehmen vor allem die hohen Energiepreise. Gleichzeitig steigen die Produktionskosten in nahezu allen Bereichen.

Branchenvertreter fordern daher, dass Recyclingbetriebe beim geplanten Industriestrompreis der Bundesregierung berücksichtigt werden – und warnen vor einer Wettbewerbsverzerrung, sollte dies nicht geschehen.

„Unsere Unternehmen sind einem enormen Wettbewerb ausgesetzt. Die hohen Energiepreise verschlechtern unsere Konkurrenzfähigkeit sowohl gegenüber Neuprodukten als auch gegenüber Importen“, erklärt bvse-Vizepräsident Herbert Snell, der die Interessen der Kunststoffrecycler im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) vertritt.

Hohe Energiekosten und schwache Nachfrage setzen die Kunststoff-Recyclingbranche unter Druck. Die Unternehmen hoffen, dass die Bundesregierung den geplanten Industriestrompreis auch für sie öffnet.

Die deutsche Kunststoffrecyclingbranche steht unter massivem wirtschaftlichem Druck. Neben rückläufiger Nachfrage und sinkenden Erlösen für Rezyklate belasten die Unternehmen vor allem die hohen Energiepreise. Gleichzeitig steigen die Produktionskosten in nahezu allen Bereichen.

Branchenvertreter fordern daher, dass Recyclingbetriebe beim geplanten Industriestrompreis der Bundesregierung berücksichtigt werden – und warnen vor einer Wettbewerbsverzerrung, sollte dies nicht geschehen.

„Unsere Unternehmen sind einem enormen Wettbewerb ausgesetzt. Die hohen Energiepreise verschlechtern unsere Konkurrenzfähigkeit sowohl gegenüber Neuprodukten als auch gegenüber Importen“, erklärt bvse-Vizepräsident Herbert Snell, der die Interessen der Kunststoffrecycler im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) vertritt.

Hoffnung auf Entlastung durch Industriestrompreis
Snell begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, zum 1. Januar 2026 einen Industriestrompreis einzuführen. Dieser soll besonders energieintensive Industrien entlasten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes Deutschland sichern.

„Die Politik muss sicherstellen, dass auch unsere Kunststoffrecycler durch den Industriestrompreis entlastet werden. Geringere Energiekosten sind ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit des Kunststoffrecyclings“, fordert Snell.

Allerdings ist bislang unklar, ob die Branche tatsächlich in den Kreis der Begünstigten fällt. Entscheidend dafür ist die Einstufung der Betriebe in der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ), die Grundlage für viele Förder- und Entlastungsentscheidungen ist. Nur wenn das Recycling von Kunststoffen als förderfähige, energieintensive Tätigkeit gilt, können Unternehmen der Branche von einem reduzierten Strompreis profitieren.

Der bvse fordert daher eine klare Empfehlung der Bundesregierung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) könne – auf Weisung des Bundeswirtschaftsministeriums – entsprechende Entscheidungen im Sinne der Recyclingwirtschaft treffen.

Die Frage, ob und in welchem Umfang Kunststoffrecyclingunternehmen überhaupt vom Industriestrompreis profitieren dürfen, hängt wesentlich von den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union ab. Nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dürfen staatliche Beihilfen grundsätzlich nicht den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn sie etwa der Förderung des Umweltschutzes oder der Energieeffizienz dienen.

Die Europäische Kommission hat hierfür 2022 neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) beschlossen. Diese ermöglichen Vergünstigungen bei Energiepreisen für besonders energieintensive Industrien – allerdings nur, wenn die Maßnahmen im Einklang mit den Klimazielen der EU stehen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie zu einer Verringerung der CO₂-Emissionen beitragen oder eine wesentliche Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen.

Recyclingbetriebe könnten somit grundsätzlich unter diese Regelung fallen, wenn sie ihre Beiträge zur Ressourcenschonung und zur Reduktion von Primärrohstoffen belegen können. Voraussetzung ist jedoch, dass Deutschland den Industriestrompreis beihilfekonform ausgestaltet und die Regelung bei der Europäischen Kommission anmeldet.

„Es wäre ein falsches Signal, wenn ausgerechnet die Branche, die im Zentrum der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie steht, von der Entlastung beim Industriestrompreis ausgeschlossen bliebe“, warnt Snell.

Die EU-Kommission verfolgt mit dem European Green Deal und dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft das Ziel, den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, Abfälle zu vermeiden und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Kunststoffrecycling spielt dabei eine Schlüsselrolle. In diesem politischen Kontext erscheint eine gezielte Entlastung der Recyclingbranche auch europarechtlich konsistent. Ein Industriestrompreis, der das Recycling von Kunststoffen wettbewerbsfähiger macht, würde nicht nur zur Dekarbonisierung der Industrie, sondern auch zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen – zwei Kernziele der EU-Klimapolitik.

Fehlende Nachfrage verschärft die Lage
Neben den Energiekosten belastet die Branche ein weiteres strukturelles Problem: Die Nachfrage nach Recyclingkunststoffen bleibt schwach. Viele Verarbeiter und Markenhersteller setzen trotz politischer Appelle weiterhin auf günstige Neuware, deren Preise aufgrund fehlender Nachfrage und billiger Importe zuletzt deutlich gefallen sind.

Für die Recycler bedeutet das einen doppelten Wettbewerbsnachteil: Sie kämpfen einerseits mit hohen Produktions- und Energiekosten, andererseits mit stagnierenden oder sinkenden Absatzmärkten. Die Einführung eines Industriestrompreises könnte hier zumindest kurzfristig entlasten – vorausgesetzt, die politischen und rechtlichen Weichen werden richtig gestellt.

Ob die Kunststoffrecyclingbranche künftig vom Industriestrompreis profitieren kann, wird damit zu einer Weichenstellung für die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Die Bundesregierung muss nicht nur national industriepolitisch, sondern auch europarechtlich den richtigen Rahmen setzen. Die Botschaft aus der Branche ist eindeutig: Ohne faire Energiekosten droht das Kunststoffrecycling in Deutschland im globalen Wettbewerb ins Hintertreffen zu geraten bzw. im Worst Case droht sogar das Aus – mit Folgen für Klimaschutz, Ressourcenschonung und die heimische Industrie gleichermaßen.

MedTech: Neue Branchenumfrage zeigt Handlungsbedarf für Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit Grafik BVMed
30.10.2025

MedTech: Neue Branchenumfrage zeigt Handlungsbedarf für Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

Eine aktuelle Branchenumfrage der MedTech-Verbände BVMed, MedicalMountains, SPECTARIS und VDGH zeigt deutlich, dass die europäischen Verordnungen für Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) Innovationen hemmen, die Versorgungssicherheit gefährden und den europäischen MedTech-Standort zunehmend unter Druck setzen. 

Angesichts der Rückmeldungen von 245 teilnehmenden Herstellern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz fordern die Verbände eine zügige und zielgerichtete Revision beider Regelwerke. „Die Ergebnisse sind ein Weckruf“, erklären die vier Verbände gemeinsam. „MDR und IVDR müssen dringend nachjustiert werden, sonst verliert Europa an Innovationskraft und Versorgungssicherheit. Wir brauchen eine Regulierung, die Innovation ermöglicht, statt sie zu verhindern.“

Eine aktuelle Branchenumfrage der MedTech-Verbände BVMed, MedicalMountains, SPECTARIS und VDGH zeigt deutlich, dass die europäischen Verordnungen für Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) Innovationen hemmen, die Versorgungssicherheit gefährden und den europäischen MedTech-Standort zunehmend unter Druck setzen. 

Angesichts der Rückmeldungen von 245 teilnehmenden Herstellern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz fordern die Verbände eine zügige und zielgerichtete Revision beider Regelwerke. „Die Ergebnisse sind ein Weckruf“, erklären die vier Verbände gemeinsam. „MDR und IVDR müssen dringend nachjustiert werden, sonst verliert Europa an Innovationskraft und Versorgungssicherheit. Wir brauchen eine Regulierung, die Innovation ermöglicht, statt sie zu verhindern.“

Nach Ansicht von BVMed, Medical Mountains, SPECTARIS und VDGH zeigen die Umfrageergebnisse deutlich, dass die MDR und die IVDR ihre ursprünglichen Ziele – Sicherheit, Gesundheitsschutz, Transparenz und Innovation – nicht erreichen. „Statt Innovation zu fördern, führen die aktuellen Regelungen zu einem massiven Rückgang von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Verlagerungen von Innovationen und in Teilen Produktionen ins Ausland sowie einer Verschiebung von Wertschöpfung und Know-how in andere Rechtsräume – allen voran Amerika und Asien“, heißt es in dem Ergebnisbericht, der unter anderem an EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi übergeben wurde. Dies führe insgesamt zu einem Verlust von Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität sowie zu gefährdeten Lieferketten und drohenden Versorgungslücken – insbesondere bei Nischenprodukten, sogenannten „Orphan Devices“.

„Damit steht Europa vor der Gefahr, seine führende Rolle als MedTech-Standort einzubüßen und die Patienten- und Versorgungssicherheit in der EU zu gefährden. Eine zielgerichtete Revision der MDR und IVDR ist daher unerlässlich“, so die Verbände. Dazu gehören vereinfachte Verfahren, verhältnismäßige Anforderungen und eine Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Forderung der vier MedTech-Verbände: „Die notwendigen Anpassungen müssen zeitnah verabschiedet und umgesetzt werden, um die Weichen für ein Regulierungssystem zu stellen, das Innovation ermöglicht, die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichert und zugleich ein hohes Maß an Patientensicherheit garantiert“.

Wesentliche Umfrageergebnisse
Rückgang von Forschung und Entwicklung
53 Prozent der Befragten berichten von einer Reduktion ihrer Projekte aus der Forschung und Entwicklung (FuE) in den letzten fünf Jahren aufgrund der MDR und IVDR. 46 Prozent dieser Unternehmen verzeichnen einen Rückgang von über 75 Prozent. Bei 20 Prozent der antwortenden Unternehmen kam es zusätzlich zu Personalabbau in der FuE. Der Rückgang betrifft besonders die In-vitro-Diagnostika. Trotz dieser Einbrüche findet FuE weiterhin überwiegend in der EU statt.

Verlagerung der Markteinführung von Innovationen ins Nicht-EU-Ausland
Über 40 Prozent der antwortenden Unternehmen haben innovative Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht. Stattdessen wurden mehr als die Hälfte dieser Produkte in anderen Märkten eingeführt – allen voran in den USA, gefolgt von Asien, Südamerika und Kanada.

Nationale Sonderanforderungen innerhalb der EU als Hemmnis innerhalb des Binnenmarkts
38 Prozent der Antwortenden geben an, bestimmte Produkte aufgrund nationaler regulatorischer Sonderregeln (z. B. Sprachanforderungen, nationale Datenbanken) nicht in allen EU-Mitgliedstaaten anzubieten – u.a. in der Slowakei, Ungarn, Kroatien und Rumänien. 

Rückgang von Patentanmeldungen
22 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben einen Rückgang bei Patentanmeldungen in der EU an. Als Gründe werden u.a. verlängerte Entwicklungs- und Zulassungsverfahren, steigende Kosten und eine erhebliche Verlagerung von Ressourcen in regulatorische Tätigkeiten benannt. 

Produktionsstandorte in der EU unter Druck
Rund ein Drittel der antwortenden Unternehmen plant eine teilweise oder vollständige Verlagerung der Produktion außerhalb der EU. Ausschlaggebend seien unter anderem steigende Energiekosten, Fachkräftemangel, hohe Lohnkosten, regulatorische Belastung und zunehmende Bürokratie. 

Instabile Lieferketten
Knapp drei Viertel der Befragten berichten von Störungen in ihren Lieferketten in den letzten fünf Jahren. Neben globalen Faktoren wie Rohstoffengpässen und Handelszöllen werden insbesondere auch die regulatorischen Anforderungen in der EU als zentraler Belastungsfaktor aufgeführt.

Orphan Devices besonders gefährdet
Von den Herstellern, die Orphan Devices produzieren, gaben 64 Prozent an, Produkte aufgrund der MDR/IVDR bereits abgekündigt zu haben. Damit drohen erhebliche Versorgungslücken für besonders vulnerable Patientengruppen.

Hintergrund zu MDR und IVDR
MDR und IVDR wurden mit dem Ziel verabschiedet, einen modernen, transparenten und verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet und zugleich innovationsfördernd wirkt. Seit ihrem verbindlichen Inkrafttreten im Mai 2021 (MDR) bzw. Mai 2022 (IVDR) zeigt sich jedoch: Die Umsetzung stellt die gesamte Branche vor erhebliche Herausforderungen – mit spürbaren Folgen für Innovationskraft, Produktverfügbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Gesundheitsindustrie. Vor diesem Hintergrund haben EU-Parlament, Mitgliedstaaten und Branchenverbände wiederholt eine Vereinfachung und Modernisierung der beiden Rechtsrahmen gefordert.

Die Europäische Kommission hat bereits 2024 begonnen, die beiden Verordnungen zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen in konkrete Legislativvorschläge münden. Insbesondere sollen damit die Bürokratie abgebaut, Verfahren beschleunigt, Berechenbarkeit und Kosteneffizienz gesteigert und die Zukunftsfähigkeit des europäischen MedTech- und In-vitro-Diagnostika-Standorts gesichert werden. 

Zur Unterstützung dieses Verfahrens führten BVMed, MedicalMountains, SPECTARIS und VDGH im Sommer 2025 eine umfassende Umfrage unter Herstellern in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch. Ziel war, ein derzeitiges Lagebild zu den Auswirkungen der MDR und IVDR auf Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz, Produktverfügbarkeit sowie die besondere Situation der Orphan Devices zu erstellen. 

Konkrete Lösungsansätze zu diesem Thema haben die vier Verbänden bereits in separaten Papieren und Stellungnahmen an die Europäische Kommission eingebracht.

Zur Umfrage
Die Online-Befragung fand vom 15. Juni bis 31. August 2025 statt. Insgesamt nahmen 267 Unternehmen teil, davon 245 Hersteller, deren Antworten in die Auswertung eingeflossen sind. 78 Prozent produzieren Medizinprodukte und Zubehör im Sinne der MDR, 10 Prozent In-vitro-Diagnostika gemäß IVDR. 12 Prozent sind Hersteller nach beiden Regelwerken. 

Der Hauptsitz von 209 Herstellern liegt in Deutschland, weitere Teilnehmer stammen aus der Schweiz (11), Österreich (5) und aus weiteren EU- und Nicht-EU-Ländern (20). Die Spannbreite reichte von Kleinstunternehmen (750 Beschäftigte, 24 Prozent). 

84 Prozent der teilnehmenden Unternehmen waren in den vergangenen zehn Jahren im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) aktiv. 91 Prozent betreiben mindestens einen Produktionsstandort in der EU. Damit besitzen die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft für den europäischen Markt. Da deutsche Hersteller mit rund 60 Milliarden Euro – nahezu der Hälfte des EU-weiten Branchenumsatzes – einen überproportionalen Marktanteil halten, lassen sich die Resultate zugleich als Trend für die gesamte europäische MedTech-Branche interpretieren. 

Quelle:

BVMed, Medical Mountains, SPECTARIS und VDGH

29.10.2025

Handelsverband lehnt SPD-Forderungen zu Erhöhung der Erbschaftsteuer ab

Angesichts aktueller Forderungen aus der SPD zur Erhöhung der Erbschaftsteuer macht der Handelsverband Deutschland (HDE) die negativen Folgen für Unternehmen deutlich.

Insbesondere die angedachte Abschaffung von Privilegien für Unternehmen sieht der Verband als kontraproduktiv an. „Grundsätzlich ist in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht die Zeit für Debatten um Steuererhöhungen, sondern für Entlastungen der Unternehmen und der Bürger. Die so dringend benötigte Aufbruchsstimmung für den Konsum erzeugt man sicher nicht mit neuen Steuererhöhungsvorhaben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Angesichts aktueller Forderungen aus der SPD zur Erhöhung der Erbschaftsteuer macht der Handelsverband Deutschland (HDE) die negativen Folgen für Unternehmen deutlich.

Insbesondere die angedachte Abschaffung von Privilegien für Unternehmen sieht der Verband als kontraproduktiv an. „Grundsätzlich ist in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht die Zeit für Debatten um Steuererhöhungen, sondern für Entlastungen der Unternehmen und der Bürger. Die so dringend benötigte Aufbruchsstimmung für den Konsum erzeugt man sicher nicht mit neuen Steuererhöhungsvorhaben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Bei der Erbschaftsteuer sieht der HDE insbesondere den Mittelstand massiv gefährdet: „Im Einzelhandel ist Privatvermögen oftmals auch Unternehmensvermögen, das in die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens fließt. Steigt die Erbschaftsteuer, geht das auf Kosten der Investitionen und damit auf Kosten der Zukunft des gesamten Unternehmens. Gerade im Mittelstand bedeutet eine höhere Steuerlast für die nächste Generation das Aus des Familienunternehmens“, so Genth weiter. Nach einer Anhebung der Erbschaftsteuer seien Generationswechsel für Unternehmen oft nicht mehr zu finanzieren. Viele kleine und mittlere Handelsunternehmen müssten dann zusperren. Und das, wo die aktuelle Lage der Branche alles andere als rosig sei. Der HDE rechnet in diesem Jahr mit dem Verlust von 4.500 Geschäften in Deutschland.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

Marina bay sands, Singapore Pixabay, cegoh
Singapore
29.10.2025

VDMA members at ITMA ASIA + CITME in Singapore

With 69 exhibiting member companies, ITMA ASIA + CITME 2025 is once again marked by a strong presence of VDMA companies. Altogether 82 companies from Germany will exhibit at the show, covering about 3,500 square meters of exhibition space, topped only by China and Italy. VDMA initiated a German Pavilion with two group stands (spinning in hall 4 and finishing in hall 7) with a total of 30 exhibitors.

On the occasion of a VDMA press conference at ITMA ASIA + CITME, Dr. Janpeter Horn, Chairman of the VDMA Textile Machinery Association and Managing Director of August Herzog Maschinenfabrik explained: “The geopolitical and economic conditions are currently difficult. This makes the strong presence of VDMA member companies at ITMA ASIA + CITME, which is being held in Singapore for the first time in twenty years, all the more gratifying. The show offers VDMA members a key opportunity to showcase their latest technologies and connect with the ASEAN markets as well as other markets in Asia.”

With 69 exhibiting member companies, ITMA ASIA + CITME 2025 is once again marked by a strong presence of VDMA companies. Altogether 82 companies from Germany will exhibit at the show, covering about 3,500 square meters of exhibition space, topped only by China and Italy. VDMA initiated a German Pavilion with two group stands (spinning in hall 4 and finishing in hall 7) with a total of 30 exhibitors.

On the occasion of a VDMA press conference at ITMA ASIA + CITME, Dr. Janpeter Horn, Chairman of the VDMA Textile Machinery Association and Managing Director of August Herzog Maschinenfabrik explained: “The geopolitical and economic conditions are currently difficult. This makes the strong presence of VDMA member companies at ITMA ASIA + CITME, which is being held in Singapore for the first time in twenty years, all the more gratifying. The show offers VDMA members a key opportunity to showcase their latest technologies and connect with the ASEAN markets as well as other markets in Asia.”

Dr. Harald Weber, Managing Director of the VDMA Textile Machinery Association added: “It is no surprise, that most visitors to the ITMA ASIA + CITME shows in Shanghai came from the People’s Republic. My expectations of the trade fair in Singapore are that the audience will be broader. I hope we will see numerous visitors from the ASEAN region, from India, Pakistan and Bangladesh and from the Central Asian countries, just to mention a few.”

Experience leading technology
The VDMA members in Singapore cover nearly all different machinery chapters along the textile value chain including spinning and man-made fibres, nonwovens, weaving, braiding, knitting & warp knitting, finishing & dyeing as well as technologies for textile recycling and processing of recycled material. The companies remain focused on developing innovative, sustainable solutions that reduce production costs while upholding the high standards of European machinery — a commitment captured in their shared slogan in Singapore: 'Experience Leading Technology'.

Major topics of the show will be automation, sustainability and circular economy. Here are just a few examples of exhibitors that stand for the entire industry: 
Automation is a way to address the challenges of labour-constrained textile operations. On display in Singapore is an automation solution for the sliver transport in spinning. The topic of recycling is becoming increasingly important in the textile industry, for example due to corresponding government regulations that are aiming at a circular economy. At ITMA ASIA + CITME a system can be seen, that automatically sorts garments by composition and colour and prepares materials for further processing. It enables the recycling of post-consumer and post-industrial textile waste into fibres for spinning, nonwovens and composites.

Recycling is just one example for the broader topic sustainability. One way to produce sustainably is to make processes more efficient. Sustainable dyeing technologies reduce the consumption of water, energy, chemicals, and dyes while ensuring superior product quality and shorter production times by integrating flexibility and speed. That is another example of how economy and ecology can meet. 

Export figures show a mixed picture
Asia has been the number one production location for textiles and clothing in the world and will retain this position for a long time to come. So, it is no surprise that Asia is the most important sales market for the VDMA member companies. 
Between January and August 2025, German exports of textile machinery and accessories worldwide summed up to almost 1.2 billion euros, a decrease of 9.5% year-on-year. Half of the exports went to Asia. Nevertheless, a closer look reveals a mixed picture: German exports to China (plus 25%), Pakistan (plus 32%) and Uzbekistan (plus 16%) saw strong increases. 

Cautious sales expectations 
A survey among the VDMA member companies in the beginning of October showed that 50% of the responding companies assess their current business situation as satisfactory. Around 30% expect the business situation to remain unchanged in 2026, while 60% anticipate a deterioration in business prospects. For the current year, 60% of companies in the textile machinery manufacturing sector expect sales to stagnate. For 2026, 74% continue to expect stagnation. At least 19% of companies anticipate sales increases of up to 20%. 

Better sales opportunities in Asia 2026 
According to the VDMA survey, the member companies see better sales opportunities in Asian markets for the coming year than in 2025. Southeast Asia, Central Asia and South Asia are rated much better for 2026. These expectations are in line with IMF forecasts, which predict a GDP growth of over 6% for India and growth rates of just over 4% for China and the ASEAN region in 2026.

“The Asian markets are offering great chances that European machinery manufacturers can take with their innovative and sustainable solutions and the high quality of machinery that customers rightly expect. The VDMA members are looking forward to welcoming numerous visitors from various countries to their booths in Singapore”, summarised Dr. Janpeter Horn, Chairman of the VDMA Textile Machinery Association.

Quelle:

VDMA 

Pixabay, Gerd Altmann
29.10.2025

Digitale Personalakte: Südwesttextil fordert Entbürokratisierung

Bei Befristungen, auflösenden Bedingungen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie Praktikantenverträgen stehen Schriftformerfordernisse der vollständigen Digitalisierung von Personalakten nach wie vor im Wege. Südwesttextil fordert deswegen eine konsequente Entbürokratisierung. 

Mit dem am 30.10.2024 in Kraft getretenen Bürokratieentlastungsgesetz IV sind über 70 Gesetze geändert worden. Darunter das Nachweisgesetz, sodass seit der Änderung die Textform als Alternative zur Schriftform beispielsweise die digitale Vereinbarung von Arbeitsverträgen ermöglicht. Elternzeitanträge können per E-Mail gestellt werden und Arbeitgeber müssen ihrer Aushangpflicht für das Arbeitszeitgesetz nicht mehr am schwarzen Brett nachkommen, sondern können dafür ein digitales Intranet nutzen. Südwesttextil hatte die Änderungen bereits im Vorfeld mit einem Positionspapier gefordert und begrüßt diese Schritte explizit. Bis zur vollständigen Digitalisierung von Personalakten müssen allerdings weitere gesetzliche Regelungen angepasst werden. 

Bei Befristungen, auflösenden Bedingungen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie Praktikantenverträgen stehen Schriftformerfordernisse der vollständigen Digitalisierung von Personalakten nach wie vor im Wege. Südwesttextil fordert deswegen eine konsequente Entbürokratisierung. 

Mit dem am 30.10.2024 in Kraft getretenen Bürokratieentlastungsgesetz IV sind über 70 Gesetze geändert worden. Darunter das Nachweisgesetz, sodass seit der Änderung die Textform als Alternative zur Schriftform beispielsweise die digitale Vereinbarung von Arbeitsverträgen ermöglicht. Elternzeitanträge können per E-Mail gestellt werden und Arbeitgeber müssen ihrer Aushangpflicht für das Arbeitszeitgesetz nicht mehr am schwarzen Brett nachkommen, sondern können dafür ein digitales Intranet nutzen. Südwesttextil hatte die Änderungen bereits im Vorfeld mit einem Positionspapier gefordert und begrüßt diese Schritte explizit. Bis zur vollständigen Digitalisierung von Personalakten müssen allerdings weitere gesetzliche Regelungen angepasst werden. 

Praktika, Befristungen, auflösende Bedingungen und Wettbewerbsverbote: Wo die Schriftform aktuell noch erforderlich ist
Für bestimmte Vertragsarten besteht allerdings weiterhin das sogenannte Schriftformerfordernis. Das heißt, die entsprechende Vereinbarung muss ausgedruckt, unterschrieben und in Papierform ausgehändigt werden. Dazu zählen Praktika, die nicht dem Mindestlohn unterliegen oder befristete Arbeitsverhältnisse. Ebenso ist die Schriftform erforderlich, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder auflösende Bedingungen verankert werden sollen. Auflösende Bedingungen spielen in der Arbeitsvertragspraxis eine Rolle, und zwar insbesondere für den Fall des Bezugs einer dauerhaften und vollen Erwerbsminderungsrente. Hier wird regelmäßig vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Bezug dieser Rente beendet wird. Eine derartige auflösende Bedingung wird in der arbeitsvertraglichen Praxis in aller Regel neben der Regelung vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Für die Befristung der Regelaltersgrenze sowie für diesbezügliche Hinausschiebensvereinbarungen ist die Textform im Arbeitsvertrag zulässig. Für die auflösenden Bedingungen wiederum noch nicht, weshalb in der Konsequenz die meisten Arbeitsverträge nach wie vor in Schriftform abgeschlossen werden müssen. 

Doppelaufwand für Digitalisierungswillige: Schriftformerfordernis bleibt Hindernis für digitale Personalakten
Für die Schriftformerfordernisse oben genannter Verträge gibt es keine nachvollziehbaren und sachgemäßen Gründe. Lediglich bei schwerwiegenden Erklärungen wie zum Beispiel bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist die Schriftform auch vor dem Hintergrund eines rechtssicheren Zugangs der Kündigung nachvollziehbar. Die gelebte Praxis in Unternehmen zeigt aber, dass etwaige Originale in Papierform nach Vertragsabschluss nicht mehr in physischer Form verwendet werden. Die technischen Möglichkeiten zur nachweisbaren Übermittlung eines Dokuments in Textform sind heute gegeben und verbreitet. Im Jahr 2025 entspricht es der Norm, dass Dokumente digital beispielsweise per E-Mail zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übermittelt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen ist aktuell noch an einigen entscheidenden Stellen die Schriftform vorgeschrieben, weshalb Personalakten – entgegen den technischen Möglichkeiten und der papierlosen, digitalen Praxis – nicht durchgängig digitalisiert werden können. Die unterschiedlichen Formerfordernisse führen aktuell dazu, dass Personalakten doppelt geführt werden. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Textformmöglichkeit zu erweitern und den Bedürfnissen einer digitalen Welt anzupassen.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e. V.