EU-Regeln erhöhen Nachweislast für Textilunternehmen
Mit neuen Anforderungen aus Verpackungsrecht, Ökodesign, Verbraucherinformation und Herstellerverantwortung wächst die Zahl der Nachweise, die Textil- und Modeunternehmen organisieren müssen. GESAMTMASCHE hat vier aktuelle Regelungsbereiche zusammengefasst und deren Auswirkungen auf betriebliche Abläufe beschrieben.
Bei der europäischen Verpackungsverordnung PPWR entstehen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten. Gleichzeitig sind einzelne Durchführungsdetails und künftige Kennzeichnungsvorgaben noch in Bewegung. Das erschwert die Planung von Verpackungen und IT-Systemen insbesondere bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.
Für die Produktkommunikation ist die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) relevant. Pauschale Umweltaussagen und Nachhaltigkeitszeichen stehen unter erhöhten rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen Claims auf Websites, Hangtags, Katalogen und Verpackungen prüfen und die jeweiligen Nachweise belastbar dokumentieren.
Ein weiterer Komplex betrifft unverkaufte Waren: Nach der vom Verband beschriebenen ESPR-Regelung gelten seit Juli 2026 für große Unternehmen Einschränkungen bei der Vernichtung unverkaufter Bekleidung. Zulässige Ausnahmen erfordern Dokumentation. Schließlich bringt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien nationale Registrierung und Finanzierungspflichten für Sammlung, Sortierung und Verwertung.
Der Verband kritisiert insbesondere die Vielzahl paralleler Systeme. Für die operative Umsetzung ist zwischen bereits geltenden Vorschriften, noch ausstehenden Detailregeln und erst künftig anzuwendenden Pflichten zu unterscheiden. Rechtsverbindliche Entscheidungen sollten anhand der jeweils aktuellen EU- und nationalen Normtexte getroffen werden.
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