Aus der Branche

Zurücksetzen
11.09.2026

BTE stellt Handel Handreichung zur EmpCo-Richtlinie bereit

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EU) 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27. September 2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Greenwashing zu unterbinden. Künftig sind pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte herausragende Umweltleistung belegt werden. Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung, irreführende oder pauschale Umweltaussagen sowie Klimaneutralitätsaussagen zu Produkten werden künftig unzulässig.
 
Unternehmen des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels müssen deshalb ihre gesamte Nachhaltigkeits- und Marketingkommunikation sowohl online als auch stationär kritisch überprüfen. „Die EmpCo-Richtlinie trifft den Handel in einer ohnehin herausfordernden Phase. Besonders problematisch ist, dass keine Abverkaufs- oder Übergangsfristen vorgesehen sind. Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und praktische Herausforderungen für Händlerinnen und Händler“, so Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim BTE.

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EU) 2024/825 (EmpCo) verschärft ab dem 27. September 2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Greenwashing zu unterbinden. Künftig sind pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte herausragende Umweltleistung belegt werden. Eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung, irreführende oder pauschale Umweltaussagen sowie Klimaneutralitätsaussagen zu Produkten werden künftig unzulässig.
 
Unternehmen des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels müssen deshalb ihre gesamte Nachhaltigkeits- und Marketingkommunikation sowohl online als auch stationär kritisch überprüfen. „Die EmpCo-Richtlinie trifft den Handel in einer ohnehin herausfordernden Phase. Besonders problematisch ist, dass keine Abverkaufs- oder Übergangsfristen vorgesehen sind. Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und praktische Herausforderungen für Händlerinnen und Händler“, so Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim BTE.
 
Um die Branche bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen, stellt der BTE dem Handel eine Handreichung zur EmpCo-Richtlinie bereit. Sie erläutert die wesentlichen rechtlichen Anforderungen und zeigt auf, welche Schritte Händlerinnen und Händler jetzt angehen sollten. „Die Handreichung informiert darüber, welche Nachhaltigkeitsaussagen künftig zulässig sind, welche etablierten Nachhaltigkeitssiegel weiterhin verwendet werden dürfen und wo die neuen rechtlichen Grenzen verlaufen. Zudem enthält sie Informationen zu neuen Pflichten bei Gewährleistung und Garantien, etwa zum EU-weiten GARAN-Label. Damit bietet sie dem Handel eine wichtige Orientierungshilfe für die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie“, so Hanschke.
 
Die Handreichung kann ab sofort unter hanschke@bte.de angefordert werden. Der BTE wird die Branche auch künftig über weitere Entwicklungen informieren und die Interessen des Handels in den politischen Dialog einbringen.

Weitere Informationen:
Empowering Consumers Directive BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren