RAL-Bezeichnungen

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Wie kam man auf so missverständliche Begriffe wie „Halbdaune“?

Der Begriff „Halbdaune“ reicht weit zurück, bis in das 19. Jahrhundert. In Handarbeit wurde damals das gesamte von einer Gans oder Ente gewonnene Gefieder (Federn, Daunen, Langfedern) gewaschen und getrocknet, dann wurden die Langfedern – sie sind für Bettwaren unbrauchbar – heraussortiert. Übrig blieb die Halbdaune, eine Mischung, in der der Daunengehalt in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent lag. Der Begriff wurde also keineswegs als „halber Anteil Daune, halber Anteil Federn“ verstanden, sondern als „teils Federn, teils Daunen“.

Dürfen die RAL-Begriffe wie „Original“, „Halbdaune“ usw. noch verwendet werden?

Nein. Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der diese Begriffe enthalten waren, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
 
 

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der nicht mehr gültigen RAL-Vereinbarung 092 A2 und der aktuell geltenden Norm DIN EN 12934?

Der wichtigste und augenfälligste Unterschied betrifft die prozentuale Angabe des Daunen- und Federngehalts in einer Füllung. Eine große Rolle spielt dabei der Daunenanteil: Je höher der Daunenanteil ist, umso größer ist auch die Füllkraft und Wärmehaltung, und das bei geringerem Gewicht.
 
Der Daunen- und Federnanteil wird nicht mehr durch eine verbale Beschreibung ohne zwingende Angabe der prozentualen Zusammensetzung ausgedrückt, sondern wird nach Gewichtsprozenten angegeben.