Nein. Die von 1932 bis 2004 in Deutschland angewandte RAL-Vereinbarung RAL 092 A2, in der diese Begriffe enthalten waren, wurde zum 31.12.2004 verbindlich zurückgezogen. Die Anbieter von Bettwaren dürfen diese Kennzeichnungsvorschrift seit dem 1.1.2005 weder zur Auszeichnung ihrer Produkte noch in ihrer Werbung benutzen.
Quelle
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.
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