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13.02.2023

Tarifrunde 2023: Textil- und Modeindustrie nennt Forderung der IG Metall völlig realitätsfern

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Die deutsche Bekleidungsindustrie ist längst nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau, die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in diesem Jahr bei Mode sparen. Die Hersteller von Garnen, Stoffen, Heimtextilien, Spezialtextilien und technischen Textilien drücken Rekord-Kosten für Energie und Rohstoffe, wie es sie in der Geschichte der deutschen Textilindustrie noch nie gegeben hat – das ist die Ausgangslage der Tarifverhandlungen, die in der vergangenen Woche in die erste Runde ging. Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode unter seinen Mitgliedern ist die Einschätzung der Gesamtlage bei Umsatz, Export, Auslastung und Auftragsbestand für dieses Jahr durchweg negativ.

Markus Simon: „Wenn selbst die IG Metall von einer Umfrage berichtet, nach der 35 Prozent der Beschäftigten die Lage in ihrem Unternehmen als schlecht bis sehr schlecht einschätzen, versteht sich von selbst, dass 8 Prozent mehr weit ab von jedem realistischen Abschluss sind.“

40 Prozent ihrer Umsätze macht die deutsche Textil- und Modeindustrie im Export. Die höchsten Strompreise in Europa, Rekordkosten für Gas und Rohstoffe haben die Situation der Branche stark angespannt. Viele Unternehmen befinden sich im vierten Krisenjahr in Folge und bangen um ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag IG Metall
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed

(c) International Textile Manufacturers Federation (ITMF)
04.01.2023

17. ITMF Global Textile Industry Survey

  • Geschäftslage hat sich deutlich verschlechtert, nicht aber die Erwartungen

Der 17. ITMF Global Textile Industry Survey (GTIS, früher ITMF Corona-Survey) zeigt, dass sich die Geschäftslage in der globalen Textilindustrie im November 2022 im Durchschnitt weiter verschlechtert hat. Gleichzeitig blieben die globalen Geschäftserwartungen in sechs Monaten im negativen Bereich, haben sich aber nicht weiter eingetrübt. Die Indikatoren für Auftragseingang, Auftragsbestand und Kapazitätsauslastung sind weltweit gesunken.

  • Geschäftslage hat sich deutlich verschlechtert, nicht aber die Erwartungen

Der 17. ITMF Global Textile Industry Survey (GTIS, früher ITMF Corona-Survey) zeigt, dass sich die Geschäftslage in der globalen Textilindustrie im November 2022 im Durchschnitt weiter verschlechtert hat. Gleichzeitig blieben die globalen Geschäftserwartungen in sechs Monaten im negativen Bereich, haben sich aber nicht weiter eingetrübt. Die Indikatoren für Auftragseingang, Auftragsbestand und Kapazitätsauslastung sind weltweit gesunken.

Besonders schlecht blieb der Umfrage zufolge die Geschäftslage in den drei asiatischen Regionen und in Europa. In Nord- und Mittelamerika hat sich die Geschäftslage wieder merklich verbessert. Mit Ausnahme des Textilmaschinenbaus, der im Durchschnitt immer noch von einem langen Auftragsbestand profitiert, befanden sich alle anderen Segmente in einer negativen Geschäftslage, insbesondere Faserhersteller und Spinner. Die globalen Geschäftserwartungen sind weiterhin negativ, haben sich aber seit Juli 2022 um -10 Prozentpunkte "stabilisiert". Die Erwartungen haben sich in Südasien auf +10 Prozentpunkte und in Europa auf -30 Prozentpunkte deutlich verbessert. Die Geschäftserwartungen in allen Segmenten bleiben im negativen Bereich, wobei in vier von sieben Segmenten Verbesserungen zu verzeichnen sind.

Die Auftragseingänge sind im November im Einklang mit der schwächeren Geschäftslage und der schwächeren Nachfrage, die derzeit die größte Sorge für die globale textile Wertschöpfungskette darstellt, stark zurückgegangen. Nur Unternehmen in Nord- und Mittelamerika verzeichneten im Durchschnitt einen guten Auftragseingang, während alle anderen Regionen mit einer unbefriedigenden Auftragslage konfrontiert waren. Mit Ausnahme von Südostasien und Nord- und Mittelamerika ging der Auftragsbestand zurück. Die einzigen Segmente, in denen der Auftragsbestand zunahm, waren die nachgelagerten Segmente Bekleidung und Heimtextilien. Die Kapazitätsauslastung sank im November 2022 in allen Regionen. Sie stieg nur im Segment Textilmaschinen an, ging jedoch ansonsten zurück.

Die "Nachfrageschwäche" ist die mit Abstand größte Sorge in der globalen Textilindustrie, gefolgt von den Ursachen des Nachfragerückgangs, nämlich den hohen Energie- und Rohstoffpreisen, die zu hohen Inflationsraten führen. Die gute Nachricht ist, dass die logistischen Kosten kein großes Problem mehr darstellen. Die Sorgen über die Geopolitik hingegen haben in den letzten zwei Monaten wieder zugenommen.

Weitere Informationen:
ITMF Umfrage Marktbericht
Quelle:

International Textile Manufacturers Federation (ITMF)

Foto BTE
Professor Dr. Siegrfied Jacobs
21.12.2022

BTE verabschiedet Prof. Dr. Jacobs in den Ruhestand

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 
Nach Abitur, Wehrdienst und Ausbildung zum Abteilungsleiter DOB in der damaligen Kaufhof AG startete der gebürtige Bad Camberger im Jahr 1980 ein Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Mannheim, das er im Dezember 1985 als Diplom Kaufmann abschloss. Schon in seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich gezielt mit aktuellen Fragen der Modebranche: „Das Konsumentenverhalten im Markt für Oberbekleidung – Eine empirische Analyse und ihre Konsequenzen für das Marketing des Bekleidungseinzelhandels“. Es folgte bis 1991 eine Tätigkeit als Assistent am Lehrstuhl für allgemeine BWL und Marketing und Mitglied des Instituts für Marketing der Universität Mannheim, die mit der Promotion endete.
 
Am 1. Oktober 1991 begann Dr. Jacobs als Mitglied der Geschäftsführung beim BTE. Schwerpunktmäßig kümmerte er sich um die Bereiche Betriebswirtschaft, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Dienstleistungen des ITE. Am 1. Januar 1993 erfolgte die Berufung zum Geschäftsführer der ITE GmbH mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot für die Fashionbranche.
 
In den nachfolgenden Jahren kamen weitere Positionen bzw. Aufgaben in verschiedenen Institutionen der Branche hinzu. So z.B. als Mitglied des LDT-Beirats (1995 bis 2012), als Vorstand der LDT Nagold (1996-2003), später Mitglied des LDT-Aufsichtsrats (2003 bis 2010). Ab 2009 betreute er geschäftsführend den BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels, bis zur Fusion mit dem BTE im Jahr 2021. In dieser Zeit engagierte er sich zudem im europäischen Schuhhandelsverband CEDDEC.
 
Parallel verlor Dr. Jacobs auch die akademische Seite nicht aus den Augen. So übernahm er im Jahr 1995 einen Lehrauftrag an der Universität Marburg, wo er im Jahr 2010 dann zum Honorar-Professor berufen wurde. Zudem ist er Autor einer Reihe von Fachpublikationen für die Modebranche.
 
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag in allen Jahren beim BTE bzw. der ITE GmbH, wo er zahlreiche Projekte aus der Taufe hob. So gründete er nach der Wiedervereinigung in Kooperation mit der TextilWirtschaft das Bildungsinstitut des Deutschen Textileinzelhandels (BIDT), das über lange Jahre zahlreiche Seminare, Kongresse und Bildungsangebote für Kaufleute in den damals neuen Bundesländern durchführte. Ab 2009 zeichnete er auch als Chefredakteur und Verlagsleiter für das BTE-Magazin marketing berater verantwortlich.
 
Sein für den Modehandel vielleicht wichtigstes und innovativstes Projekt war die Entwicklung und der Aufbau des BTE Clearing Centers, das der Textil- und Modebranche ab dem Jahr 2001 den standardisierten elektronischen Datenaustausch und damit eine effiziente und professionelle Kommunikation zwischen Handel und Industrie ermöglichte. Über 1.200 Handelsunternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel mit fast 4.000 Geschäftsstandorten nutzen aktuell diesen EDI-Service des BTE und tauschen jeden Monat weit über eine Million Datensätze mit 670 Lieferanten und 1.100 Marken-Kollektionen aus.
 
Bei aller Affinität zu technischen Prozessen war Professor Dr. Jacobs der persönliche und direkte Kontakt zu den Unternehmen immer sehr wichtig. Er war in der Modebranche gut vernetzt, sein Rat oft gefragt. So leitete er im Laufe seiner Tätigkeit beim BTE insgesamt vier Erfa-Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten – von mittelständischen Modegeschäften in den neuen Ländern bis zu einer Gruppe von bundesweit bekannten, großen Platzhirschen.
 
Auch im Ruhestand wird Siegfried Jacobs die Entwicklung des Modehandels weiter aufmerksam verfolgen. Schließlich wird er seine Professur an der Uni Marburg vorerst weiter ausüben und den Studierenden die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis in der Textil- und Modebranche näherbringen.

Weitere Informationen:
BTE Siegfried Jacobs
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

16.11.2022

HDE: Weihnachtsgeschäft weitgehend stabil - sinkender Umsatz im Onlinehandel

Trotz historisch schwieriger Rahmenbedingungen für das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) mit einem weitgehend stabilen Weihnachtsgeschäft. Für die letzten beiden Monate des Jahres geht der Verband von einem nominalen Umsatzplus von 5,4 Prozent aus. Preisbereinigt ergibt sich ein Minus von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Erstmals wird auch der Online-Handel nach zwei starken Pandemiejahren einen realen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben. Das Umsatzniveau bleibt hier aber deutlich über den Vorkrisenwerten.

Trotz historisch schwieriger Rahmenbedingungen für das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) mit einem weitgehend stabilen Weihnachtsgeschäft. Für die letzten beiden Monate des Jahres geht der Verband von einem nominalen Umsatzplus von 5,4 Prozent aus. Preisbereinigt ergibt sich ein Minus von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Erstmals wird auch der Online-Handel nach zwei starken Pandemiejahren einen realen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben. Das Umsatzniveau bleibt hier aber deutlich über den Vorkrisenwerten.

„Sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Kundinnen und Kunden herrscht angesichts der schwierigen Lage mit enormen Energiepreissteigerungen große Verunsicherung. Die hohe Inflation und die schlechte Verbraucherstimmung senden eigentlich keine guten Vorzeichen für das Weihnachtsgeschäft. Die Kundinnen und Kunden sind aber trotz allem entschlossen, in Geschenke zu investieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Mit Blick auf die aktuelle Stimmung geben 70 Prozent der in einer aktuellen HDE-Umfrage befragten 500 Unternehmen an, mit einem im Vergleich zum Vorjahr schlechteren Weihnachtsgeschäft zu rechnen. Und auch auf der Kundenseite zeigte sich die Verbraucherstimmung im HDE-Konsumbarometer zuletzt nur geringfügig über dem Niveau des jüngsten Allzeittiefs. Gleichzeitig ergab eine repräsentative HDE-Umfrage unter mehr als 2000 Personen, dass fast ein Fünftel der Befragten plant, mehr als 300 Euro für Weihnachtsgeschenke auszugeben – im Vergleich zum Vorjahr wollen insgesamt mehr als 40 Prozent die Höhe ihrer Ausgaben für Geschenke zum Jahresende stabil halten.

Mit Blick auf diese Rahmenbedingungen prognostiziert der HDE für die letzten beiden Monate des Jahres einen Gesamtumsatz für den Einzelhandel von 120,3 Milliarden Euro. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem nominalen Plus von 5,4 Prozent und einem preisbereinigten Minus von vier Prozent.

Genth: „Die Umsätze wachsen nur über die inflationsbedingt steigenden Preise. Für die Handelsunternehmen bleibt das eine schwierige Zeit.“ Für das Gesamtjahr 2022 geht der Handelsverband nun von einem nominalen Plus von 7,5 Prozent aus, real bedeutet das ein Minus von 0,1 Prozent. Nach zwei herausragend umsatzstarken Jahren findet dabei im Online-Handel eine deutliche Normalisierung statt. Erstmals wird dort im Vergleich zum Vorjahr ein Minus beim Umsatz stehen. Der HDE erwartet hier für November und Dezember ein nominales Plus von 1,4 Prozent, real ein Minus von 4,5 Prozent. Für das Gesamtjahr 2022 sinken die Onlineumsätze um nominal 2,3 Prozent, real um 7,2 Prozent.

Weitere Informationen:
Prognosen Einzelhandel Onlinehandel HDE
Quelle:

HDE

(c) BVMed
14.11.2022

BVMed sieht Versorgungsqualität von Dekubitus-Hilfsmittel gefährdet

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist zum Welt-Dekubitus-Tages am 17. November 2022 auf die stark steigenden Rohstoff-, Transport- und Energiepreise hin, die erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller von Anti-Dekubitus-Produkten haben. „Schon seit Jahren beobachten wir in der Dekubitus Versorgung bei einigen Produkten und Dienstleistungen einen erheblichen Qualitätsverfall. Wir brauchen ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass Fehlentwicklungen in der Dekubitus-Versorgung zu großem Leid für die Betroffenen und zu hohen Folgekosten durch unnötig entstandene Druckgeschwüre führen“, so Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist zum Welt-Dekubitus-Tages am 17. November 2022 auf die stark steigenden Rohstoff-, Transport- und Energiepreise hin, die erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller von Anti-Dekubitus-Produkten haben. „Schon seit Jahren beobachten wir in der Dekubitus Versorgung bei einigen Produkten und Dienstleistungen einen erheblichen Qualitätsverfall. Wir brauchen ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass Fehlentwicklungen in der Dekubitus-Versorgung zu großem Leid für die Betroffenen und zu hohen Folgekosten durch unnötig entstandene Druckgeschwüre führen“, so Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed.

Unter Dekubitus versteht man ein Druckgeschwür, das entsteht, wenn ständiger Druck auf bestimmte Hautareale deren Versorgung mit sauerstoffreichem Blut verhindert. Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. Dekubitus stellt eine der größten Herausforderungen dar, mit denen sich die Medizin bei der Pflege immobiler Patienten auseinandersetzen muss. Betroffen sind in Deutschland über 600.000 Menschen. Die Auswahl des richtigen Antidekubitus-Hilfsmittels ist dabei entscheidend für eine hochwertige und zuverlässige Versorgung der Betroffenen.

Die Hersteller von Hilfsmitteln zur Dekubitus-Versorgung stehen aktuell durch Kostensteigerungen bei Rohstoffen sowie Energie- und Transportpreisen unter erheblichem Druck. In den Produkten wie Matratzen, Auflagen oder Sitz- und Liegehilfen sind hauptsächlich Schaumstoffe verarbeitet, die nach statistischen Erhebungen in den vergangenen Monaten starken Preissteigerungen unterlagen.

  • Die Preise für Schaumstoffe und Kunststoffe für Antidekubitus-Hilfsmittel sind Stand September 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 21,6 Prozent gestiegen. Zellstoffpreise sind um 43,4 Prozent und Vliesstoff-Preise um 18,4 Prozent gestiegen. Die aktuelle Auswertung des DESTATIS zeigt, stetige Preissteigerungen auch bei (Gummi- und) Kunststoffwaren von bis zu 13 Prozent.
  • Bei den Rohstoffen für die Herstellung der benötigten Schaumstoffe kommt es seit Sommer 2020 zu Schwierigkeiten in den Produktionskapazitäten. Ausfälle führten zu einem Engpass der Rohstoffe Isocyanaten und Polyolen und zu Kostensteigerungen um 100 Prozent. Das hatte zur Folge, dass sich die Kosten für diese speziellen Schaumstoffe in dieser Zeit verdoppelt haben.
  • Die Erhöhung der Kosten für Textilkomponenten für Bezüge lagen im September 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 16,7 Prozent.
  • Hinzu kommen erhebliche Kostensteigerungen bei Verpackungsmaterialien, Elektronikkomponenten und Chips sowie stark steigende Energie- und Transportkosten.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

31.10.2022

BVMed: Medizintechnik-Branche fordert legislative Maßnahmen

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

  • Von 80 unter den alten Richtlinien designierten Benannten Stellen haben 62 Stellen MDR-Anträge gestellt.
  • Mittlerweile gibt es 34 Benannte Stellen unter der MDR.
  • Rund 23.000 Zertifikate müssen noch in die MDR überführt werden.
  • Über 75 Prozent (17.000) dieser Zertifikate laufen im Mai 2024 aus.
  • Bislang – Stand: Oktober 2022 – wurden 8.120 Anträge angenommen und 1.990 MDR-Zertifikate ausgestellt. Im April 2022 waren es 1.069 Zertifikate.
  • Die Bearbeitungszeit liegt bei keinem einzigen MDR-Zertifikat (QMS und Produktprüfung) unter einem Jahr. 82 Prozent der Zertifikate dauern zwischen 13 und 18 Monaten, 18 Prozent zwischen 19 und 24 Monaten.

„Die Zahlen zeigen, dass zwar seit April 2022 mehr Zertifikate ausgestellt wurden, die Kapazitäten aber weiterhin bei weitem nicht für die Gesamtheit der Zertifikate ausreichen werden, um negative Folgen für die Patient:innenversorgung und die Markteinführung von Innovationen zu verhindern“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. In einem vom europäischen Dachverband MedTech Europe koordinierten Schreiben an die EU-Kommission und die Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten haben deshalb über 300 Verbände und Unternehmen der Medizintechnik-Branche kürzlich „dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“ bei der Umsetzung der MDR angemahnt.

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) begonnene Dialogprozess und die Vorschläge der Medical Device Coordination Group (MDCG) auf EU-Ebene seien zwar gute Ansätze, aber es sind weitere Schritte notwendig. „Wenn nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, steht Europa vor einem Szenario, in dem eine große Anzahl bestehender Medizinprodukte, auf die sich Patient:innen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen verlassen, nicht rechtzeitig rezertifiziert werden und daher Gefahr laufen, dauerhaft vom Markt zu verschwinden“, heißt es in dem Schreiben. „Gleichzeitig verzögert sich die Zertifizierung neuer und verbesserter Produkte, was dazu führt, dass die Patient:innen erst mit Verzögerung von den Vorteilen der Innovation profitieren.“ Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hätten diese Situation durch Unterbrechungen der Lieferketten, deutliche Erhöhung der Energiepreise und Probleme bei der Durchführung von Audits vor Ort sowie bei klinischen Prüfungen noch verschärft.

Zusätzlich zu untergesetzlichen Lösungen seien daher so bald wie möglich legislative Maßnahmen erforderlich, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an den deutschen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ging. Die europäische Medizintechnik-Industrie fordert darin:

  1. Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinienzertifikate (Richtlinie über Medizinprodukte und Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte), um Bestandsprodukte verkehrsfähig zu erhalten. Diese Verlängerungen sollten analog zur Änderung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika im Januar 2022 anhand eines risikobasierten Ansatzes erfolgen, also mit unterschiedlichen Fristen je Risikoklasse der Produkte.
  2. Zertifikate unter Auflagen für Bestandsprodukte sowie wesentlich geänderten und neuen Produkten, um beispielsweise mehr Zeit für die Zusammenstellung weiterer Daten und Nachweise zu schaffen, die zur Erfüllung der MDR-Anforderungen erforderlich sind.
  3. Abschaffung der in Artikel 120 Absatz 4 der MDR festgelegten Abverkaufsfrist, um die Bereitstellung bereits in Verkehr gebrachter Medizinprodukte über das Enddatum Mai 2025 hinaus zu ermöglichen. Auf diese Weise lässt sich die unnötige Entsorgung oder der Rückruf von bereits in Verkehr gebrachten sicheren Medizinprodukte vermeiden.

„Wir müssen diese gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umsetzen – und gleichzeitig daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen zu stärken“, so der Appell von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed
21.10.2022

BVMed: „Kosten-Tsunami“ bei aufsaugenden Inkontinenzprodukten

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten schlagen aufgrund explodierender Rohstoff-, Transport- und Energiepreise Alarm. Der steigende Preisdruck wird durch sinkende Monatspauschalen in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit Krankenkassen noch verstärkt. „Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed sieht dringenden Handlungsbedarf, um die qualitätsgefährdenden Mechanismen der bestehenden Pauschalsystematik zu überwinden.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führen zu immensen Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Ein paar Beispiele zu den Auswirkungen:

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten schlagen aufgrund explodierender Rohstoff-, Transport- und Energiepreise Alarm. Der steigende Preisdruck wird durch sinkende Monatspauschalen in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit Krankenkassen noch verstärkt. „Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed sieht dringenden Handlungsbedarf, um die qualitätsgefährdenden Mechanismen der bestehenden Pauschalsystematik zu überwinden.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führen zu immensen Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Ein paar Beispiele zu den Auswirkungen:

  • Die Kosten für Superabsorber haben sich mehr als verdreifacht.
  • Die Kosten für Zellstoff, Polypropylen und Polyethylen haben sich mehr als verdoppelt.
  • Zusätzlich treibt die Verfünffachung der Energiepreise die Herstellkosten in ungeahnte Höhen.
  • Die nationalen und weltweiten Logistikkosten sind zudem aufgrund fehlender Transportkapazitäten und höherer Preise für Kraftstoffe, Verpackungen, Container und Paletten massiv gestiegen.

Zum Hintergrund der Versorgungsproblematik erläutert der BVMed, dass die Versorgung von Patient:innen mit Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung durch entsprechend qualifizierte Hilfsmittelleistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Homecare-Versorger erfolgt. Diese vereinbaren mit Krankenkassen eine Erstattung für die monatliche Versorgung mit den Produkten sowie den dazu gehörigen Dienstleistungen wie die Auswahl des individuell erforderlichen Produkts, die Einweisung sowie die Unterstützung bei Komplikationen.

Das Problem: Die besondere Systematik bei der Vereinbarung dieser Erstattungsbeträge führt zu Vergütungen im sehr niedrigen zweistelligen Bereich. Die durchschnittliche Monatspauschale liegt aktuell bei unter 17 Euro für Versorgungen in der Häuslichkeit. Diese Pauschale umfasst alle individuell erforderlichen Produkte und Dienstleistungen sowie Logistik und sonstige Administration. Alle an der Versorgung Beteiligten seien nun aufgefordert, geeignete Antworten auf diese dramatischen Entwicklungen zu finden und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.09.2022

HDE-Konsumbarometer im September: Verbraucherstimmung trübt sich weiter ein

Angesichts der aktuellen Energiekrise, der anhaltend hohen Inflation und pandemiebedingter Unsicherheiten ist im September erneut eine Verschlechterung der Verbraucherstimmung zu beobachten. Das zeigt das Konsumbarometer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Nachdem der Index im August ein Allzeittief erreicht hat, fällt er nun auf einen neuen Allzeit-Tiefststand. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht, sodass die nächsten Monate voraussichtlich von Konsumzurückhaltung geprägt sein werden.

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher trüben sich im Vergleich zum Vormonat weiter leicht ein. Ihr pessimistischer Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation deckt sich mit dem der Unternehmen. Noch vor einem Jahr fielen die konjunkturellen Erwartungen der Verbraucher deutlich besser aus. Auch bei den eigenen Einkommenserwartungen hält der Negativtrend an. Sie gehen sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Hinzu kommt, dass sich das verfügbare Haushaltseinkommen mit steigenden Lebenshaltungskosten verringert. Somit bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern weniger Geld für den privaten Konsum.

Angesichts der aktuellen Energiekrise, der anhaltend hohen Inflation und pandemiebedingter Unsicherheiten ist im September erneut eine Verschlechterung der Verbraucherstimmung zu beobachten. Das zeigt das Konsumbarometer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Nachdem der Index im August ein Allzeittief erreicht hat, fällt er nun auf einen neuen Allzeit-Tiefststand. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht, sodass die nächsten Monate voraussichtlich von Konsumzurückhaltung geprägt sein werden.

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher trüben sich im Vergleich zum Vormonat weiter leicht ein. Ihr pessimistischer Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation deckt sich mit dem der Unternehmen. Noch vor einem Jahr fielen die konjunkturellen Erwartungen der Verbraucher deutlich besser aus. Auch bei den eigenen Einkommenserwartungen hält der Negativtrend an. Sie gehen sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Hinzu kommt, dass sich das verfügbare Haushaltseinkommen mit steigenden Lebenshaltungskosten verringert. Somit bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern weniger Geld für den privaten Konsum.

Dass in den kommenden Monaten mehr Geld für die Lebenshaltung benötigt wird, zeigt sich auch in der Entwicklung der Anschaffungs- und Sparneigung. Die Anschaffungsneigung der Verbraucher geht weiter zurück und fällt auf ein neues Allzeittief. Größere Beträge beiseitezulegen und zu sparen, ist jedoch ebenfalls nicht geplant. Die Sparneigung ist wie bereits im Vormonat gering. Zwar rechnen Verbraucherinnen und Verbraucher in nächster Zeit mit einem Nachlassen der Preisanstiege, doch die derzeitige Konsumzurückhaltung wird voraussichtlich anhalten.

Die erneute Eintrübung der Verbraucherstimmung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die deutlich steigenden Lebenshaltungskosten im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher angekommen sind. Da die weiteren Kostenentwicklungen bislang nicht absehbar sind, ist eine Aufhellung der Verbraucherstimmung in den bevorstehenden Wochen und Monaten nicht zu erwarten. Vielmehr könnten im Herbst mit Blick auf die Energieversorgung und die Pandemie zusätzliche Unsicherheiten aufkommen. Eine spürbare Verbesserung der Verbraucherstimmung zeigt sich daher vermutlich nicht vor dem Frühjahr des nächsten Jahres. Bis dahin könnte auch die Dynamik beim privaten Konsum gering bleiben.

Das HDE-Konsumbarometer erscheint monatlich und basiert auf einer Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und anderen konsumrelevanten Faktoren. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle:

Handelsverband Deutschland (HDE)

08.08.2022

MedTech-Branche: Lieferengpässe bei Halbleitern

  • Branche will Priorisierung bei der Zuteilung

Aufgrund der weiter anhaltenden globalen Halbleiter-Knappheit spricht sich der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gemeinsam mit dem europäischen Dachverband MedTech Europe für eine europaweit abgestimmte Sicherstellung der vorrangigen Zuteilung von Halbleitern an den Medizintechniksektor aus.

„Die MedTech-Branche benötigt aktuell rund ein Prozent des weltweiten Halbleiterangebots. Trotz dieser geringen Menge droht eine dauerhafte Unterversorgung. Wir brauchen eine Priorisierung, um die medizintechnische Versorgung zu gewährleisten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

  • Branche will Priorisierung bei der Zuteilung

Aufgrund der weiter anhaltenden globalen Halbleiter-Knappheit spricht sich der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gemeinsam mit dem europäischen Dachverband MedTech Europe für eine europaweit abgestimmte Sicherstellung der vorrangigen Zuteilung von Halbleitern an den Medizintechniksektor aus.

„Die MedTech-Branche benötigt aktuell rund ein Prozent des weltweiten Halbleiterangebots. Trotz dieser geringen Menge droht eine dauerhafte Unterversorgung. Wir brauchen eine Priorisierung, um die medizintechnische Versorgung zu gewährleisten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In einem umfassenden Positionspapier von MedTech Europe spricht sich die Medtech-Branche neben einer vorrangigen Zuteilung von Halbleitern für den Gesundheitssektor auch für mehr Transparenz bei der Zuteilung von Halbleitern und für mehr Flexibilität bei den Regularien aus, um unterschiedliche Halbleitertypen im Rahmen der MDR zügig einzubeziehen. MedTech Europe plädiert für stärkere Anreize zur Steigerung der weltweiten Produktion verschiedener Halbleitertypen und zur Erleichterung der Bemühungen der Endnutzer, medizinische Technologien so umzugestalten, dass sie neuere Generationen von Halbleitern verwenden können.

Halbleiter sind ein wesentlicher Bestandteil aller elektronischen Medizinprodukte sowie der Produktions- und Zulieferer-Prozesse. Die Verfügbarkeit von Halbleitern ist für praktisch alle Krankheits- und Behandlungsbereiche im Gesundheitssystem wichtig. Häufig werden bewährte Halbleiter der zweiten oder dritten Generation verwendet, die in der Regel als Teil von vormontierten elektronischen Bauteilen oder elektronischen Leiterplatten geliefert werden. Diese Komponenten werden dann in medizintechnische Produkte integriert.

Die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage wird sich in den kommenden Monaten und Jahren nach Einschätzung von Expert:innen noch weiter vergrößern, da die Nachfrage nach Medizintechnologien für die Patientenversorgung weiter steigen wird. „Es ist daher von großer Bedeutung, eine kontinuierliche und ausreichende Versorgung mit Halbleitern sicherzustellen“, so der BVMed.

Weitere Informationen:
Halbleiter BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie - Gesamtmasche e. V.
19.07.2022

Ertragsschwund bei der Maschenindustrie: Politik soll Prioritätensetzung ändern

  • Hohe Beschaffungspreise und rückläufige Nachfrage
  • Geschäftsklima bricht ein

Die Hersteller der deutschen Maschenindustrie stellen sich auf schwierige Zeiten ein. Die Geschäftsklimaumfrage von Gesamtmasche für das 3. Quartal ergab einen drastischen Absturz der Geschäftserwartungen: Der Index fällt in den Negativbereich, die Erträge erodieren. „Viele Firmen können ihre rasant steigenden Produktions- und Beschaffungskosten nicht an die Kunden weiterreichen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Hohe Energiepreise, drohende Versorgungslücken und die gefährlich hohe Inflationsrate machen Unternehmen wie Verbrauchern zu schaffen.“

Mit -2,37 Indexpunkten verzeichnet der Geschäftsklimaindex der deutschen Maschenindustrie einen drastischen Absturz. Im vorangegangenen Quartal hatte er noch bei 9,28 Punkten gelegen. Negative Indexwerte wurden zuletzt im Lockdown erreicht.

  • Hohe Beschaffungspreise und rückläufige Nachfrage
  • Geschäftsklima bricht ein

Die Hersteller der deutschen Maschenindustrie stellen sich auf schwierige Zeiten ein. Die Geschäftsklimaumfrage von Gesamtmasche für das 3. Quartal ergab einen drastischen Absturz der Geschäftserwartungen: Der Index fällt in den Negativbereich, die Erträge erodieren. „Viele Firmen können ihre rasant steigenden Produktions- und Beschaffungskosten nicht an die Kunden weiterreichen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Hohe Energiepreise, drohende Versorgungslücken und die gefährlich hohe Inflationsrate machen Unternehmen wie Verbrauchern zu schaffen.“

Mit -2,37 Indexpunkten verzeichnet der Geschäftsklimaindex der deutschen Maschenindustrie einen drastischen Absturz. Im vorangegangenen Quartal hatte er noch bei 9,28 Punkten gelegen. Negative Indexwerte wurden zuletzt im Lockdown erreicht.

Die Hersteller fürchten vor allem um ihre Inlandsumsätze. Für die kommenden Monate rechnen ca. 40 Prozent der Hersteller mit einem schlechteren Geschäft. Ein Drittel der befragten Unternehmen beklagt aktuell rückläufige Erträge. Bis zum Herbst erwarten sogar gut 52 Prozent der Firmen weitere Ertragseinbrüche. Während derzeit noch ca. 85 Prozent der Betriebe mit ihrer Kapazitätsauslastung zufrieden sind, rechnet ein Drittel mit einer Verschlechterung im nächsten Vierteljahr.

„In Deutschland ist die Inflation so hoch wie seit über 40 Jahren nicht mehr. Schrumpfende Realeinkommen und Energieknappheit nur mit dem Ukraine-Krieg zu erklären, greift zu kurz. Die Folgen einer ideologisierten Energiepolitik und 15 Jahre ungehemmte Geldmengenexpansion schlagen jetzt bitter zurück“, kritisiert die Familienunternehmerin Bandte. „Statt Ursachenbekämpfung zu betreiben, werden teure Notfallpläne aufgelegt. Tatsächlich wächst die Belastung für Firmen und Verbraucher immer weiter. Wenn unsere Wirtschaft wieder wachsen soll, muss die Politik dringend ihre Prioritätensetzung ändern.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie - Gesamtmasche e. V.

(c) BVMed
19.05.2022

Neuer BVMed-Leitfaden zur Vereinzelung von Medizinprodukten nach der MDR

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen neuen Leitfaden zum für Händler relevanten Thema „Vereinzelung von Medizinprodukten“ nach Artikel 16 der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) veröffentlicht. Die Vereinzelung hatte in den vergangenen Monaten unter Fachhändlern und Hilfsmittel-Leistungserbringern, die nach der MDR als Händler gelten, viele Fragen aufgeworfen und für Unsicherheit gesorgt. „Die kostenfreie BVMed-Publikation zeigt auf, welche Tätigkeiten durch den Händler konformitätsrelevant sind und als Vereinzelung verstanden werden können und hilft bei der Feststellung einer potenziellen Betroffenheit nach der MDR. Sie enthält Handlungsempfehlungen und veranschaulicht in einem Fließschema, welche Vorgaben von Händlern einzuhalten sind und wann welche Pflichten zu erfüllen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Leitfaden wurde auf der MDR-Konferenz der BVMed-Akademie erstmals vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen neuen Leitfaden zum für Händler relevanten Thema „Vereinzelung von Medizinprodukten“ nach Artikel 16 der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) veröffentlicht. Die Vereinzelung hatte in den vergangenen Monaten unter Fachhändlern und Hilfsmittel-Leistungserbringern, die nach der MDR als Händler gelten, viele Fragen aufgeworfen und für Unsicherheit gesorgt. „Die kostenfreie BVMed-Publikation zeigt auf, welche Tätigkeiten durch den Händler konformitätsrelevant sind und als Vereinzelung verstanden werden können und hilft bei der Feststellung einer potenziellen Betroffenheit nach der MDR. Sie enthält Handlungsempfehlungen und veranschaulicht in einem Fließschema, welche Vorgaben von Händlern einzuhalten sind und wann welche Pflichten zu erfüllen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Leitfaden wurde auf der MDR-Konferenz der BVMed-Akademie erstmals vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.

Grafik: © Gesamtmasche
13.05.2022

Gesamtmasche e.V.: Maschenindustrie unter Druck

  • Beschaffungsprobleme, Überregulierung und Inflation belasten die Branche

Die Hersteller der deutschen Maschenindustrie blicken zum zweiten Quartal des Jahres sorgenvoll in die Zukunft.  Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und die anhaltenden Störungen in den Lieferketten lassen die Erträge trotz befriedigender Auftragslage einbrechen. „Immer höheren Beschaffungspreise belasten die Margen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Dazu kommt die Kaufzurückhaltung der Konsumenten, die durch die politische Lage und die hohe Inflation verunsichert sind.“

Mit den Umsätzen im In- und Ausland und den aktuellen Auftragseingängen sind gut 95 Prozent der Maschenfirmen zufrieden. Dadurch ist der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 2. Quartal 2022 mit 9,28 zwar noch deutlich positiv, doch verzeichnet er im Vergleich zum 1. Quartal (17,96 Indexpunkte) einen drastischen Rückgang. Die Branche erwartet in den nächsten Monaten Nachfrageeinbrüche und weiter steigende Produktionskosten.  60 Prozent der Hersteller rechnen mit einer weiteren Verschlechterung der Ertragslage.

  • Beschaffungsprobleme, Überregulierung und Inflation belasten die Branche

Die Hersteller der deutschen Maschenindustrie blicken zum zweiten Quartal des Jahres sorgenvoll in die Zukunft.  Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und die anhaltenden Störungen in den Lieferketten lassen die Erträge trotz befriedigender Auftragslage einbrechen. „Immer höheren Beschaffungspreise belasten die Margen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Dazu kommt die Kaufzurückhaltung der Konsumenten, die durch die politische Lage und die hohe Inflation verunsichert sind.“

Mit den Umsätzen im In- und Ausland und den aktuellen Auftragseingängen sind gut 95 Prozent der Maschenfirmen zufrieden. Dadurch ist der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 2. Quartal 2022 mit 9,28 zwar noch deutlich positiv, doch verzeichnet er im Vergleich zum 1. Quartal (17,96 Indexpunkte) einen drastischen Rückgang. Die Branche erwartet in den nächsten Monaten Nachfrageeinbrüche und weiter steigende Produktionskosten.  60 Prozent der Hersteller rechnen mit einer weiteren Verschlechterung der Ertragslage.

„Wirtschaft und Verbraucher brauchen jetzt dringend Entlastung. Aber Berlin und Brüssel nehmen allen Alarmsignalen zum Trotz weiter Kurs auf noch mehr Bürokratie und Vorschriften“, kritisiert die Familienunternehmerin Bandte. „Teure und ideologisch motivierte Regulierung in der Umwelt- und Energiepolitik und eine Wohlführpolitik auf Pump ziehen uns den Boden unter den Füßen weg. Die Politik scheint sich nicht mehr für ein innovationsfreundliches und dynamisches Wirtschaftsklima in Europa zu interessieren. Das ist Gift für Wachstum und Innovation.“

 

05.05.2022

Tarifabschluss 2022 für die Nord-Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Ab dem 1. August 2022 erhöhen sich auch die Vergütungen für alle Auszubildenden auf 855,00 EUR im ersten Ausbildungsjahr gestaffelt auf bis zu 1.020,00 EUR im vierten Lehrjahr. Im folgenden Jahr ab dem 1. August 2023 gibt es dann im ersten Jahr der Ausbildung 880,00 EUR und wiederum gestaffelt im vierten Ausbildungsjahr 1.045,00 EUR. Für die Beschäftigten wird das Urlaubsgeld ab diesem Jahr auf 690,00 EUR und ab 2023 auf 720,00 EUR steigen. Alle Auszubildenden erhalten die Hälfte des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Des Weiteren einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, dass die Jahressonderzahlungen ab dem Jahr 2023 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes bzw. der monatlichen Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Darüber hinaus werden die Regelungen der Altersteilzeit vom 30. April 2019 für alle Beschäftigten fortgeführt und enden dann zum 31. Mai 2024.

Der Entgelttarifvertrag und die Tarifverträge zur Ausbildungsvergütung sowie zu den Jahressonderzahlungen sind erstmals mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Mai 2024 kündbar.
Die IG Metall, Bezirksleitung Berlin – Brandenburg – Sachsen, und der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) schlossen so eine tragfähige tarifrechtliche Basis für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den tarifgebundenen Unternehmen der Textilindustrie ab. Für die Tarif- und Sozialpartner verhandelten von der IG Metall die Verhandlungsführerinnen Stefanie Haberkern und Miriam Bürger und für die Arbeitgeberseite die Mitglieder des Tarif- und Sozialausschusses des vti unter Vorsitz von André Lang, Geschäftsführer der Norafin Industries GmbH aus Mildenau im Erzgebirge.

Das Verbandsgebiet des Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) umfasst die neuen Bundesländer, in denen rund 16.000 Mitarbeiter der Branche beschäftigt sind, davon mit Schwerpunkt in Sachsen 12.000 und in Thüringen 2.500 Beschäftigte. Damit vertritt der vti die Interessen der Textil- und Bekleidungsunternehmen in einer der viertgrößten deutschen Textilregion. Moderne Spinnereien, Webereien, Strickereien, Wirkereien, Vliesstoffhersteller, Stickereien, Veredelungsbetriebe und Konfektionäre sind hier ebenso ansässig wie leistungsfähige Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

„Die sehr intensiven Gespräche waren auch von der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Textilunternehmen mit exorbitant gestiegenen Energiekosten und einem deutlich höheren Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport geprägt.  Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wurde mit dem Abschluss ein weiterer Schritt zur Angleichung der Entgelte an das Westniveau gemacht. Insbesondere mit den Einmalzahlungen im Mai und August wurde der besonders schwierigen Situation der Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen Rechnung getragen. Wir haben mit dem vorliegenden Abschluss einen tragfähigen Kompromiss erreicht, der auch unseren Unternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre gewährleistet“ fasst André Lang, Vorsitzender des Tarif- und Sozialausschusses des vti, das Ergebnis zusammen.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)

Bohrgerät Schiefergas Bohrhaken Foto: Pixabay
26.04.2022

Erdgasembargo gegen Russland würde Aus für Chemiefaserproduzenten bedeuten

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

Je nach Standort und Anlagengröße würde ein kurzfristiger Ausfall aufgrund von Erdgasmangel im Mittel zu Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR/Anlage führen. Zusätzlich wäre mit einem laufenden täglichen Verlust zu rechnen, der je nach Standort in einer Größenordnung von z. B. 250 000 EUR/Tag/Anlage liegen könnte. Darüberhinaus sei ein Wiederanfahren der Anlagen fraglich, wenn Lieferketten nicht mehr bedient werden könnten und sich Kunden global zwischenzeitlich anders orientiert hätten. Bei einem Weltmarktanteil Chinas an der Chemiefaserproduktion von mehr als 70 % sei ein Szenario mehr als realistisch, dass China auch diese Lieferketten übernehmen werde, was damit zu einer noch größeren Abhängigkeit von China führen würde.

Die überwiegende Mehrzahl der zur Chemiefaserproduktion eingesetzten Kraftwerke, speziell die mit Wirkungsgraden von 90 % hocheffizienten auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung basierenden GuD-Kraftwerke, ist ausschließlich für den Einsatz von Erdgas ausgelegt. So gibt es vielfach keine technischen Einrichtungen, Gasturbinen oder Dampfkessel mit einem alternativen Brennstoff als Erdgas zu betreiben. Nur in Ausnahmefällen könnte auf Erdöl gewechselt werden. Allerdings ist auch in diesen Fällen die entsprechende Vorratshaltung mit Erdöl nur für einen kurzzeitigen Ausfall der Gasbrenner ausgelegt. Eine Änderung hin zur Grundlastversorgung mit Erdöl könnte je nach Anlagentyp unter Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Vorgaben ein Zeitfenster zwischen 3 und 56 Monaten in Anspruch nehmen. Der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger ist nur sehr langfristig möglich. In den wenigen Fällen, in denen Erdgas substituiert sei, könnten je nach Emissionsgrad der umgerüsteten Anlage Investitionskosten in Höhe von 250 Mio. EUR/Anlage anfallen.

Ein von der Europäischen Union ausgesprochenes Erdgasembargo gegenüber der Russischen Föderation würde nicht nur für die Chemiefaserhersteller die Einstellung der Produktion und das Aus bedeuten, so der IVC-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Rauch. Auch für andere Branchen wie die Grundstoffchemie, die Papierindustrie, die Metallerzeugung und die Glas- und Keramikherstellung sowie die mit ihnen verbundenen Industrien gelte das, stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) in seinem Kurzbericht 40/2022 im April 2022 abschließend fest: „Niemand kann genau vorhersagen, welche Zukunft diese Betriebe dann noch in Deutschland hätten. Es wäre ein beispielloser Vorgang.“

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

(c) Paul Hartmann AG
17.03.2022

BVMed: Sinkende Erstattungspreisen und steigende Herstellerkosten bei aufsaugenden Inkontinenzprodukte

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die Expert:innen des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzversorgung betonen, dass verschiedene globale Entwicklungen zu starken Veränderungen an den Rohstoffmärkten sowie im Transportwesen führen, die sich ebenfalls auf die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung auswirken. Es sei dabei nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen auf ein Vor-COVID-Niveau regulierten. Im Gegenteil: der Ukraine-Krieg sorge für eine Verschlechterung der Gesamtsituation im Energie-, Rohstoff- und Transportbereich.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass zur Produktion aufsaugender Inkontinenzprodukte als Rohstoffe hauptsächlich Zellstoff (Fluff), Superabsorbent Polymere (Superabsorber), Polyethylene (Folien) und Polyproylene (Vliesstoffe) verwendet werden. Bei Zellstoffen gab es nach dem Risi-Index im dritten Quartal 2021 eine Kostensteigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Polyproylenen (PP Europe Index) lag die Kostensteigerung bei 60 Prozent, bei Superabsorbern bei 67 Prozent und bei Polyethylenen (LDPE EU Index) sogar bei 80 Prozent. Ursächlich hierfür sind vor allem nicht behebbare Kapazitätsprobleme. Es bestehen kaum Möglichkeiten zusätzlicher Kapazitäten für diese Rohstoffe, was zu einer unmittelbaren Verknappung und zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Energiepreise verzeichneten im Januar 2022 eine Steigerung von durchschnittlich 67 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Besonders prägnant ist dabei die Veränderungsrate von Erdgas: Hier ist gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat eine Kostensteigerung von 119 Prozent zu verzeichnen. Eine maßgebliche Entspannung der Energiekosten ist laut Einschätzung von Expert:innen nicht absehbar.

Die Veränderungen im Rohstoffmarkt beeinträchtigen ebenfalls die Produktion von Primär- und Sekundärverpackungen. So sind enorme Preisanstiege zum Vorjahreszeitraum bei Sekundärrohstoffen aus Papier und Pappe (plus 73 Prozent) sowie bei Verpackungsmitteln aus Holz (plus 66 Prozent) zu verzeichnen. Wellpapier und Wellpappe erfuhren gegenüber dem Vorjahresniveau eine Preissteigerung von 42 Prozent, so die BVMed-Expert:innen.

Bedrohlich bleiben auch die Entwicklungen im Transportwesen. Weltweit besteht ein immenser Mangel an Containertransporten. Die hierdurch erhöhte Nachfrage führt zu steigenden Preisen bei den Container- und Frachtkosten. Die durch die globale Nachfrage forcierte enorme Verzögerung von Lieferungen wirkt sich ebenfalls auf das Preisgefüge aus. Auch die Überlastung zentraler Häfen in China, Nordeuropa, Singapur, Sydney und an der US-Westküste führt zu Verzögerungen und Preissteigerungen. Nach dem FBX-Index sind die weltweiten Frachtkosten im Vergleichszeitraum 2020/2021 insgesamt um 400 Prozent gestiegen. Preiserhöhungen im Transport ergeben sich außerdem aus den Entwicklungen im Bereich Energie, insbesondere Erdgas, sowie Fachpersonal.

Weitere Informationen:
Vliesstoffe Medizinprodukte BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.03.2022

BTE: Schuhhandel hatte 2021 erneut schwieriges Jahr

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

Zwar wachsen die Online-Umsätze jener Schuhhäuser, die neben dem POS-Umsatz auch einen digitalen Vertriebsweg unterhalten, doch konnten die Online-Umsatzanteile den Rückgang im stationären Business nicht kompensieren. Zwei Drittel der Schuhhändler verzeichnen einen Online-Umsatzanteil von unter 10 Prozent vom Gesamtumsatz. Dabei handelt es sich um Verkäufe über Plattformen, den eigenen Webshop oder über Social Media-Verkaufsaktivitäten.

Die Online-Umsätze mit Schuhen insgesamt, inkl. jener der Online-Pure Player, stiegen in 2021 nach ersten BTE-Berechnungen um 12 bis 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Marktanteile auch im vergangenen Jahr weiter zugunsten des Online-Handels verschoben. Der BTE geht davon aus, dass nach knapp 35 Prozent in 2020 der Onlineanteil mit Schuhen auf aktuell 40 Prozent gewachsen ist. Während die Corona-Maßnahmen das stationäre Business hart trafen und es förmlich ausbremsten, wirkten sie für den Online-Handel wie ein Konjunkturpaket.

Der stationäre Schuhhandel durchlief im vergangenen Jahr eine Berg- und Talfahrt. Bis einschließlich Mai mussten die Schuhgeschäfte in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben und konnten sich nur über Click&Collect oder Click&Meet über Wasser halten. Nach dem Re-Opening zog dann in den Sommermonaten das Geschäft kräftig an, so dass über eine ausgesprochen starke Verbrauchernachfrage ein Gutteil der im Lockdown verlorenen Umsätze wieder aufgeholt werden konnte. Allerdings brach mit Einführung von 2G im November die Umsatzkurve erneut und heftig nach unten hin ab. Selbst im normalerweise stark frequentierten Weihnachtsgeschäft fehlten vielerorts 30 bis 40 Prozent der Kunden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Verkaufserlöse.

Insgesamt verlief das letzte Jahr je nach Betriebsform und Standort sehr unterschiedlich. Entsprechend ist die Spreizung der Umsatzentwicklung sehr groß. Kleine inhabergeführte Fachgeschäfte mit traditionell starker Kundenbindung kamen meist besser durch das Jahr als so mancher größerer Filialist, der in Shopping-Zentren oder in Normalzeiten hoch frequentierten Haupteinkaufslagen der Metropolen vertreten ist. Denn die Einkaufszentren mit ihrem hohen gastronomischen Mieterbesatz waren schwach besucht und in den Highstreets fehlten oftmals die Kunden aus dem weiteren Umland sowie Touristen und Messebesucher aus dem Ausland. Kleine Standorte konnte dagegen davon profitieren, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und sie ihren Einkaufsradius deutlich einschränkten.

Bei rückläufigen stationären Umsätzen und steigenden Online-Verkäufe dürfte das Marktvolumen mit Schuhen in 2021 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 geblieben sein. Damals betrug das Marktvolumen nach den Berechnungen des BTE 10,2 Milliarden Euro und lag um 1,6 Milliarden Euro bzw. 13 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Eindeutiger Corona-Verlierer ist der stationäre Schuhhandel, dem – wie bereits erwähnt – noch immer 25 Prozent seiner früheren Umsätze fehlen.

Dank staatlicher Hilfsprogramme schlugen sich diese Umsatzverluste nicht in vollem Umfang in den Bilanzen des Schuhfachhandels nieder. Über rückzahlbare KfW-Kredite und neue Bankkredite konnten sie ihre Liquidität sichern und mittels Kurzarbeit und Überbrückungshilfen die Kostenseite entlasten. Anders hätte ein größerer Teil der Unternehmen das abgelaufene Jahr auch wohl kaum überstanden.

Mit den vor einigen Tagen beschlossenen Lockerungen ist nun die Zuversicht in den Schuhgeschäften zurückgekehrt. Zwar herrscht noch immer ein gewisses Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung, aber es ist abzusehen, dass sich diesbezüglich bald wieder Normalität im Einkaufsverhalten einstellt und bei den Menschen – wie bereits nach dem Ende des letzten Lockdowns – die Freude am Shoppen in den Schuhgeschäften zurückkehrt. Ein unbeschwerter Einkauf wird sich allerdings erst einstellen, wenn die Ukraine-Krise überwunden ist. Darauf hoffen alle.

 

Weitere Informationen:
Schuhe Schuhhandel SHOES
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

25.01.2022

BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

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