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16.10.2026

EU-Regeln erhöhen Nachweislast für Textilunternehmen

Mit neuen Anforderungen aus Verpackungsrecht, Ökodesign, Verbraucherinformation und Herstellerverantwortung wächst die Zahl der Nachweise, die Textil- und Modeunternehmen organisieren müssen. GESAMTMASCHE hat vier aktuelle Regelungsbereiche zusammengefasst und deren Auswirkungen auf betriebliche Abläufe beschrieben.

Bei der europäischen Verpackungsverordnung PPWR entstehen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten. Gleichzeitig sind einzelne Durchführungsdetails und künftige Kennzeichnungsvorgaben noch in Bewegung. Das erschwert die Planung von Verpackungen und IT-Systemen insbesondere bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.

Für die Produktkommunikation ist die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) relevant. Pauschale Umweltaussagen und Nachhaltigkeitszeichen stehen unter erhöhten rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen Claims auf Websites, Hangtags, Katalogen und Verpackungen prüfen und die jeweiligen Nachweise belastbar dokumentieren.

Mit neuen Anforderungen aus Verpackungsrecht, Ökodesign, Verbraucherinformation und Herstellerverantwortung wächst die Zahl der Nachweise, die Textil- und Modeunternehmen organisieren müssen. GESAMTMASCHE hat vier aktuelle Regelungsbereiche zusammengefasst und deren Auswirkungen auf betriebliche Abläufe beschrieben.

Bei der europäischen Verpackungsverordnung PPWR entstehen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten. Gleichzeitig sind einzelne Durchführungsdetails und künftige Kennzeichnungsvorgaben noch in Bewegung. Das erschwert die Planung von Verpackungen und IT-Systemen insbesondere bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.

Für die Produktkommunikation ist die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) relevant. Pauschale Umweltaussagen und Nachhaltigkeitszeichen stehen unter erhöhten rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen Claims auf Websites, Hangtags, Katalogen und Verpackungen prüfen und die jeweiligen Nachweise belastbar dokumentieren.

Ein weiterer Komplex betrifft unverkaufte Waren: Nach der vom Verband beschriebenen ESPR-Regelung gelten seit Juli 2026 für große Unternehmen Einschränkungen bei der Vernichtung unverkaufter Bekleidung. Zulässige Ausnahmen erfordern Dokumentation. Schließlich bringt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien nationale Registrierung und Finanzierungspflichten für Sammlung, Sortierung und Verwertung.

Der Verband kritisiert insbesondere die Vielzahl paralleler Systeme. Für die operative Umsetzung ist zwischen bereits geltenden Vorschriften, noch ausstehenden Detailregeln und erst künftig anzuwendenden Pflichten zu unterscheiden. Rechtsverbindliche Entscheidungen sollten anhand der jeweils aktuellen EU- und nationalen Normtexte getroffen werden.

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

16.10.2026

Usbekistan verlagert Textilexporte zu Fertigwaren

Usbekistan arbeitet daran, sich vom Baumwoll- und Garnexporteur zu einem Anbieter höher verarbeiteter Textil- und Bekleidungsprodukte zu entwickeln. Der deutsche Branchenverband GESAMTMASCHE beschreibt diesen Strukturwandel anhand aktueller Außenhandelsdaten und eines Kooperationsprogramms für Unternehmerinnen.

Noch 2020 lag der Wert der Baumwollgarnexporte mit 941 Millionen US-Dollar deutlich über den Exporten fertiger Textilerzeugnisse. Im ersten Halbjahr 2026 entfielen nach den vom Verband genannten Zahlen bereits 53 Prozent der Textilexporte auf Fertigwaren und nur noch 31 Prozent auf Garne. Bis 2030 will Usbekistan die Produktion von Fertigerzeugnissen auf 20 Milliarden US-Dollar verdreifachen.

Das Programm GUZ Partners soll Kontakte zwischen usbekischen und deutschen Unternehmen fördern. Eine Gruppe usbekischer Unternehmerinnen nimmt derzeit in Albstadt an einem Trainingsprogramm teil. Die Teilnehmerinnen sollen ihre Erfahrungen in Unternehmen einbringen, Investitionsentscheidungen unterstützen und längerfristige Geschäftsbeziehungen entwickeln. Für deutsche Hersteller und Beschaffer ist die Entwicklung vor allem aus zwei Gründen interessant. 

Usbekistan arbeitet daran, sich vom Baumwoll- und Garnexporteur zu einem Anbieter höher verarbeiteter Textil- und Bekleidungsprodukte zu entwickeln. Der deutsche Branchenverband GESAMTMASCHE beschreibt diesen Strukturwandel anhand aktueller Außenhandelsdaten und eines Kooperationsprogramms für Unternehmerinnen.

Noch 2020 lag der Wert der Baumwollgarnexporte mit 941 Millionen US-Dollar deutlich über den Exporten fertiger Textilerzeugnisse. Im ersten Halbjahr 2026 entfielen nach den vom Verband genannten Zahlen bereits 53 Prozent der Textilexporte auf Fertigwaren und nur noch 31 Prozent auf Garne. Bis 2030 will Usbekistan die Produktion von Fertigerzeugnissen auf 20 Milliarden US-Dollar verdreifachen.

Das Programm GUZ Partners soll Kontakte zwischen usbekischen und deutschen Unternehmen fördern. Eine Gruppe usbekischer Unternehmerinnen nimmt derzeit in Albstadt an einem Trainingsprogramm teil. Die Teilnehmerinnen sollen ihre Erfahrungen in Unternehmen einbringen, Investitionsentscheidungen unterstützen und längerfristige Geschäftsbeziehungen entwickeln. Für deutsche Hersteller und Beschaffer ist die Entwicklung vor allem aus zwei Gründen interessant. 

Zum einen entstehen zusätzliche potenzielle Lieferanten für weiterverarbeitete Produkte; zum anderen verändert sich die Wettbewerbsposition von Anbietern, die bislang überwiegend Garn oder Rohmaterial lieferten. GESAMTMASCHE verweist zudem auf die vorläufige Anwendung eines neuen EU-Usbekistan-Partnerschaftsabkommens seit März 2026 und den Ausbau des Transkaspischen Transportkorridors.

Wie schnell sich die angekündigten Produktionsziele realisieren lassen, hängt unter anderem von Qualifikation, Investitionen, Qualitätssicherung und zuverlässigen Transportverbindungen ab. Die genannten Ziele sind Planwerte und keine bereits erreichten Produktionsmengen.

 

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

16.10.2026

EU–Indien: Zollfreiheit trifft auf ungleiche Lieferketten

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien soll Zölle auf Textilien und Bekleidung weitgehend unmittelbar nach Inkrafttreten beseitigen. Der Branchenverband GESAMTMASCHE warnt jedoch davor, formale Zollgleichheit mit vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen gleichzusetzen.

Indien verfügt über eine weitgehend durchgängige textile Produktionskette vom Rohstoff bis zur Konfektion. Viele europäische Unternehmen organisieren dagegen einzelne Fertigungsstufen grenzüberschreitend und exportieren eher kleinere Mengen hochwertiger Spezialprodukte. Entsprechend ungleich sind die Handelsströme: Für 2024 nennt der Verband textile und bekleidungsbezogene EU-Importe aus Indien von knapp sieben Milliarden Euro, während die Exporte in die Gegenrichtung lediglich 366 Millionen Euro erreichten. Das entspricht ungefähr einem Verhältnis von 19 zu eins.

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien soll Zölle auf Textilien und Bekleidung weitgehend unmittelbar nach Inkrafttreten beseitigen. Der Branchenverband GESAMTMASCHE warnt jedoch davor, formale Zollgleichheit mit vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen gleichzusetzen.

Indien verfügt über eine weitgehend durchgängige textile Produktionskette vom Rohstoff bis zur Konfektion. Viele europäische Unternehmen organisieren dagegen einzelne Fertigungsstufen grenzüberschreitend und exportieren eher kleinere Mengen hochwertiger Spezialprodukte. Entsprechend ungleich sind die Handelsströme: Für 2024 nennt der Verband textile und bekleidungsbezogene EU-Importe aus Indien von knapp sieben Milliarden Euro, während die Exporte in die Gegenrichtung lediglich 366 Millionen Euro erreichten. Das entspricht ungefähr einem Verhältnis von 19 zu eins.

Die praktische Bedeutung des Abkommens entscheidet sich nicht allein am Zollsatz, sondern auch an den Ursprungsregeln. Präferenzvorteile erhalten nur Waren, die die vorgeschriebenen Verarbeitungsschritte erfüllen. Unternehmen mit international zugekauften Vormaterialien müssen deshalb prüfen, ob ihre Produkte tatsächlich präferenzberechtigt sind. GESAMTMASCHE verweist zudem auf einen speziellen digitalen Prozess: Die vom Exporteur erstellte Ursprungserklärung soll als separates Dokument über ein elektronisches Portal bereitgestellt werden.

Nach Angaben des Verbandes legte die Europäische Kommission am 11. September die detaillierten Zollabbaupläne vor. Eine Unterzeichnung und Ratifizierung wird für 2026 angestrebt, das Inkrafttreten für die erste Jahreshälfte 2027 erwartet. Erst dann beginnt der Zollabbau. Für Unternehmen bietet die Zwischenzeit Gelegenheit, ihre Stücklisten, Vormaterialursprünge und Lieferantenverträge zu überprüfen.

 

15.10.2026

EU öffnet Markt für Textilien und Bekleidung aus Armenien

Textilien und Bekleidung mit armenischem Ursprung können seit dem 10. Oktober 2026 vorübergehend zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2026/2269. Nach Angaben von Gesamtmasche werden damit rund 80 Prozent der armenischen Ausfuhren in die EU liberalisiert.

Für die Textil- und Bekleidungsbranche ist die Regelung vergleichsweise breit angelegt. Erfasst werden die Textil- und Bekleidungskapitel 50 bis 63 der Kombinierten Nomenklatur. Darüber hinaus fallen unter anderem Lederwaren, Pelzwaren, Schuhe und Kopfbedeckungen unter die neuen Präferenzen.

Entscheidend für Importeure ist jedoch nicht allein der Produktionsstandort. Die Zollfreiheit gilt nur für Waren, die die vorgeschriebenen Ursprungsregeln tatsächlich erfüllen. Bei Bekleidung reicht eine reine Konfektionierung aus importierten Drittlandsgeweben in vielen Fällen nicht aus. Typischerweise ist eine sogenannte doppelte Transformation erforderlich. Unternehmen, die Armenien als Beschaffungsstandort nutzen, müssen deshalb genau prüfen, wo Garne, Gewebe und weitere Vorprodukte ihren Ursprung haben und welche Verarbeitungsschritte in Armenien erfolgen.

Textilien und Bekleidung mit armenischem Ursprung können seit dem 10. Oktober 2026 vorübergehend zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2026/2269. Nach Angaben von Gesamtmasche werden damit rund 80 Prozent der armenischen Ausfuhren in die EU liberalisiert.

Für die Textil- und Bekleidungsbranche ist die Regelung vergleichsweise breit angelegt. Erfasst werden die Textil- und Bekleidungskapitel 50 bis 63 der Kombinierten Nomenklatur. Darüber hinaus fallen unter anderem Lederwaren, Pelzwaren, Schuhe und Kopfbedeckungen unter die neuen Präferenzen.

Entscheidend für Importeure ist jedoch nicht allein der Produktionsstandort. Die Zollfreiheit gilt nur für Waren, die die vorgeschriebenen Ursprungsregeln tatsächlich erfüllen. Bei Bekleidung reicht eine reine Konfektionierung aus importierten Drittlandsgeweben in vielen Fällen nicht aus. Typischerweise ist eine sogenannte doppelte Transformation erforderlich. Unternehmen, die Armenien als Beschaffungsstandort nutzen, müssen deshalb genau prüfen, wo Garne, Gewebe und weitere Vorprodukte ihren Ursprung haben und welche Verarbeitungsschritte in Armenien erfolgen.

Als Ursprungsnachweise kommen unter anderem die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 beziehungsweise entsprechende Ursprungserklärungen in Betracht. Für bestimmte Fälle spielt außerdem das System registrierter Ausführer REX eine Rolle. Die Präferenzregelung gilt vom 10. Oktober 2026 bis zum 11. Oktober 2028.

Für europäische Beschaffer eröffnet dies eine zusätzliche Sourcing-Option in geografischer Nähe zu Europa. Die praktische Attraktivität wird allerdings davon abhängen, ob armenische Anbieter nicht nur wettbewerbsfähige Konfektion, sondern auch ursprungsrechtlich geeignete textile Vorstufen anbieten oder beschaffen können. Für Unternehmen, die lediglich asiatische Gewebe nach Armenien liefern und dort vernähen lassen, kann der erhoffte Zollvorteil dagegen entfallen.

15.10.2026

Textilindustrie fordert verlässliche Forschungsförderung für Mittelstand

Das Forschungskuratorium Textil (FKT) warnt vor Kürzungen bei den zentralen Förderprogrammen Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Gerade für kleine und mittlere Unternehmen der Textilindustrie seien beide Instrumente von hoher Bedeutung, weil sie Forschung ermöglichen, die einzelne Betriebe allein kaum finanzieren könnten.

Nach Angaben des FKT arbeiten in Deutschland mehr als 2.000 kleine und mittlere Textilunternehmen mit 15 textilen Forschungsinstituten im Umfeld der Industriellen Gemeinschaftsforschung zusammen. Zu den Forschungsfeldern gehören neue Materialien, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung und energieeffiziente Produktionsverfahren.

Das Forschungskuratorium Textil (FKT) warnt vor Kürzungen bei den zentralen Förderprogrammen Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Gerade für kleine und mittlere Unternehmen der Textilindustrie seien beide Instrumente von hoher Bedeutung, weil sie Forschung ermöglichen, die einzelne Betriebe allein kaum finanzieren könnten.

Nach Angaben des FKT arbeiten in Deutschland mehr als 2.000 kleine und mittlere Textilunternehmen mit 15 textilen Forschungsinstituten im Umfeld der Industriellen Gemeinschaftsforschung zusammen. Zu den Forschungsfeldern gehören neue Materialien, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung und energieeffiziente Produktionsverfahren.

Das FKT fordert deshalb, die IGF-Mittel für 2027 mindestens auf dem Niveau von 2026 zu sichern und langfristig eine verlässlichere Finanzierungsperspektive zu schaffen. Gleichzeitig müsse der zwischenzeitliche Antragsstopp beim ZIM beendet werden. Gerade technische Textilien, neue Recyclingverfahren, automatisierte Fertigung und funktionale Materialien entstehen häufig in vorwettbewerblichen Forschungsverbünden. Kürzungen träfen damit eine Forschungsstruktur, auf die viele mittelständisch geprägte Textilunternehmen angewiesen sind.

WSTDA tagt erstmals in Deutschland: Internationale Fachdelegation zu Gast in Köln und bei F&T LaSiSe (c) Dolezych GmbH & Co. KG
WSTDA tagt erstmals in Deutschland: Internationale Fachdelegation zu Gast in Köln und bei F&T LaSiSe
12.10.2026

WSTDA diskutiert in Deutschland Standards für textile Hebe- und Ladungssicherung

Die Web Sling & Tie Down Association (WSTDA) hat ihre jährliche Herbsttagung erstmals außerhalb Nordamerikas in Deutschland durchgeführt. Auf Einladung von Dolezych und Doleco USA trafen sich Fachleute aus den USA mit europäischen Experten, um technische Anforderungen an Ladungssicherung und textile Hebetechnik zu vergleichen.

Ein Schwerpunkt war ein Praxistag im Forschungs- und Technologiezentrum Ladungssicherung in Selm. Dort wurden Unterschiede zwischen europäischen und nordamerikanischen Regelwerken erläutert und Sicherungsmethoden unter realitätsnahen Bedingungen demonstriert. Die WSTDA entwickelt technische Richtlinien und Standards für Hebe- und Ladungssicherungssysteme; Dolezych arbeitet seit rund drei Jahrzehnten im Verband mit.

Für Hersteller textiler Hebebänder, Rundschlingen und Zurrsysteme ist der Austausch relevant, weil sich Normen, Berechnungsmodelle und Prüfanforderungen unmittelbar auf Konstruktion, Materialwahl und internationale Vermarktung auswirken.

Die Web Sling & Tie Down Association (WSTDA) hat ihre jährliche Herbsttagung erstmals außerhalb Nordamerikas in Deutschland durchgeführt. Auf Einladung von Dolezych und Doleco USA trafen sich Fachleute aus den USA mit europäischen Experten, um technische Anforderungen an Ladungssicherung und textile Hebetechnik zu vergleichen.

Ein Schwerpunkt war ein Praxistag im Forschungs- und Technologiezentrum Ladungssicherung in Selm. Dort wurden Unterschiede zwischen europäischen und nordamerikanischen Regelwerken erläutert und Sicherungsmethoden unter realitätsnahen Bedingungen demonstriert. Die WSTDA entwickelt technische Richtlinien und Standards für Hebe- und Ladungssicherungssysteme; Dolezych arbeitet seit rund drei Jahrzehnten im Verband mit.

Für Hersteller textiler Hebebänder, Rundschlingen und Zurrsysteme ist der Austausch relevant, weil sich Normen, Berechnungsmodelle und Prüfanforderungen unmittelbar auf Konstruktion, Materialwahl und internationale Vermarktung auswirken.

Quelle:

Dolezych GmbH & Co. KG

08.10.2026

Südwesttextil entwickelt KI-gestützte und datenbasierte Verbandsservices

Der Verband baut mit dem KI-Chatbot TEXI und der neuen MRSL-Datenbank gezielt digitale Lösungen auf, um Unternehmen bei wachsenden regulatorischen Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Ob Ökodesign, Verpackungsregulierung, Lieferkettenanforderungen oder Chemikalienstandards: Die regulatorischen Anforderungen an die Textil- und Bekleidungsindustrie wachsen kontinuierlich. Gleichzeitig steigt für Unternehmen der Aufwand, relevante Informationen zu recherchieren, einzuordnen und auf die eigene betriebliche Praxis zu übertragen. Südwesttextil setzt deshalb verstärkt auf digitale Lösungen, um das über Jahre aufgebaute Fachwissen des Verbands noch schneller und gezielter für seine Mitgliedsunternehmen verfügbar zu machen. 

Der Verband baut mit dem KI-Chatbot TEXI und der neuen MRSL-Datenbank gezielt digitale Lösungen auf, um Unternehmen bei wachsenden regulatorischen Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Ob Ökodesign, Verpackungsregulierung, Lieferkettenanforderungen oder Chemikalienstandards: Die regulatorischen Anforderungen an die Textil- und Bekleidungsindustrie wachsen kontinuierlich. Gleichzeitig steigt für Unternehmen der Aufwand, relevante Informationen zu recherchieren, einzuordnen und auf die eigene betriebliche Praxis zu übertragen. Südwesttextil setzt deshalb verstärkt auf digitale Lösungen, um das über Jahre aufgebaute Fachwissen des Verbands noch schneller und gezielter für seine Mitgliedsunternehmen verfügbar zu machen. 

Mit TEXI, dem bereits im Mai dieses Jahres veröffentlichten KI-gestützten Umwelt- und Nachhaltigkeitschatbot, hat Südwesttextil einen innovativen KI-Assistenten für Nachhaltigkeitsfragen geschaffen. Dank der Retrieval-Augmented-Generation-Technologie (RAG) basiert jede Antwort nicht auf frei verfügbaren Internetquellen, sondern auf einer eigens aufgebauten, qualitätsgesicherten und kuratieren Wissensdatenbank des Verbands. Dazu gehören unter anderem EU-Verordnungen und Richtlinien, nationale Gesetze, Schulungsunterlagen, Positionspapiere sowie Fachinformationen von Südwesttextil. Anders als bei herkömmlichen KI-Anwendungen basieren die Antworten damit gezielt auf fachlich geprüften und für die Branche relevanten Inhalten. Der Chatbot ermöglicht damit einen schnellen und unkomplizierten Zugang zum umfangreichen Nachhaltigkeitswissen des Verbands und unterstützt die Unternehmen bei der Recherche und Orientierung. Die persönliche Beratung bleibt insbesondere dann unverzichtbar, wenn individuelle betriebliche Fragestellungen, komplexe Sachverhalte oder die Einordnung rechtlicher Anforderungen gefragt sind.

„Gerade angesichts immer komplexerer regulatorischer Anforderungen müssen wir neue Technologien dort einsetzen, wo sie unseren Mitgliedsunternehmen einen konkreten Mehrwert bringen. Für uns bedeutet Digitalisierung nicht weniger persönliche Beratung, sondern mehr Zeit für die Fragen, bei denen unsere fachliche Expertise und der direkte Austausch besonders gefragt sind“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Einen weiteren digitalen Service hat der Verband Ende September mit seiner MRSL-Datenbank veröffentlicht. Manufacturing Restricted Substances Lists (MRSL) regeln, welche chemischen Substanzen im Herstellungsprozess eingeschränkt oder nicht eingesetzt werden dürfen. Unterschiedliche Standards und Stofflisten machen die Einordnung für Unternehmen jedoch aufwendig. Die neue Datenbank im internen Mitgliederbereich bündelt deshalb mehr als 9.000 Substanzen und ermöglicht Mitgliedsunternehmen, deren Status in wichtigen Standards und Regelwerken zentral zu recherchieren und miteinander zu vergleichen. So lassen sich relevante Anforderungen schneller einordnen und Rechercheaufwände im betrieblichen Alltag reduzieren.

Mit TEXI und der MRSL-Datenbank verfolgt Südwesttextil einen klaren Ansatz: Fachwissen nicht nur bereitzustellen, sondern es mithilfe neuer Technologien so aufzubereiten, dass Unternehmen es möglichst unmittelbar nutzen können. Damit entwickelt der Verband seine digitalen Services kontinuierlich weiter und verbindet technologische Innovation mit seiner fachlichen Beratung und Interessenvertretung.

04.10.2026

EmpCo: Last-Minute-Nachbesserung schafft keine echte Übergangsfrist

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Mit dem neu eingefügten § 15b UWG soll für Waren, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen künftig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. In die Bewertung sollen unter anderem bereits ergriffene Abhilfemaßnahmen, die Kosten einer Beseitigung sowie dadurch entstehende Umweltbelastungen einfließen. In der Praxis bedeutet das: Jede Ware, unabhängig davon, ob sie bereits im Laden liegt oder noch im Lager des Herstellers sowie alle Aussagen, mit denen Unternehmen ihre Produkte bewerben, etwa auf Etiketten und Hangtags, in Online-Shops, Newslettern oder auf Social Media müssen seit dem 27. September 2026 EmpCo-konform sein. Die Regelung ändert nichts an den materiellen Anforderungen. Sie räumt lediglich gewisse Hürden bei der Rechtsverfolgung und Gestaltungsspielräume bei der Nachweisbarkeit ein. Eine echte Entlastung für die Unternehmen bedeutet das jedoch nicht.

„Dass die Politik die Problematik bei bereits produzierten und in Verkehr gebrachten Waren anerkennt, ist grundsätzlich richtig. Dass eine solche Regelung aber erst wenige Tage vor dem Anwendungsbeginn auf den Weg gebracht wird, ist für Unternehmen nicht akzeptabel. Wer Produkte, Verpackungen und Kennzeichnungen mit langen Vorlaufzeiten plant, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, echte Erleichterungen und keine Korrekturen auf den letzten Metern, die in der Praxis keine wirkliche Entlastung mit sich bringen“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Südwesttextil kritisiert auch, dass die Neuregelung keine allgemeine Abverkaufs- oder Übergangsfrist vorsieht. Ohne eine solche Frist müssen jegliche, bereits produzierte Waren, Hangtags und Werbematerialien nachträglich geändert, überklebt oder – wenn eine Anpassung nicht möglich ist – im schlimmsten Fall vernichtet werden. Besonders betroffen sind Produkte mit langen Planungszyklen oder Waren, die aufgrund längerer Verkaufszeiträume noch auf Lager liegen. Die Umetikettierung und Vernichtung verursachen zusätzliche Kosten sowie Personalaufwand und laufen zugleich Nachhaltigkeitszielen zuwider.

Hinzu kommt: Die Sonderregelung beschränkt sich nach ihrem Wortlaut auf bereits in Verkehr gebrachte Waren. Für Werbeunterlagen, wie z.B. Kataloge, Plakate oder Banner am Point of Sale sowie Websites, Online-Shops, Newsletter und Social-Media-Auftritte gibt es keine vergleichbare Erleichterung. Gerade dort wäre eine Übergangsfrist auch notwendig, da Werbemittel häufig in großen Auflagen vorproduziert werden und digitale Inhalte über zahlreiche Seiten, Produktlisten und ältere Beiträge hinweg geprüft und angepasst werden müssen. Eine vollständige Anpassung sämtlicher Inhalte benötigt einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.

Für Südwesttextil steht die kurzfristige Nachbesserung damit beispielhaft für ein grundsätzliches Problem bei neuen regulatorischen Anforderungen: Praxistauglichkeit und realistische Umsetzungsfristen müssen bereits im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden – und nicht erst unmittelbar vor dem Stichtag.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

01.10.2026

BTE künftig zuständig für Sportfacharbeit

Der BTE ist von seinen Mitgliedern sowie vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragt worden, künftig die Facharbeit für den Einzelhandel mit Sportartikeln zu leisten. Damit reagiert die Handelsorganisation auf die bereits seit längerer Zeit erkennbare Verschmelzung der Handelslandschaft in den Bereichen Fashion, Schuhe und Sport sowie auch in einigen Bereichen mit Lederwaren. Die Sportfacharbeit wurde bislang vom Verband Deutscher Sportfachhandel, VDS e.V., als separater Fachverband betrieben.     
 

Der BTE ist von seinen Mitgliedern sowie vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragt worden, künftig die Facharbeit für den Einzelhandel mit Sportartikeln zu leisten. Damit reagiert die Handelsorganisation auf die bereits seit längerer Zeit erkennbare Verschmelzung der Handelslandschaft in den Bereichen Fashion, Schuhe und Sport sowie auch in einigen Bereichen mit Lederwaren. Die Sportfacharbeit wurde bislang vom Verband Deutscher Sportfachhandel, VDS e.V., als separater Fachverband betrieben.     
 
„Wir freuen uns auf diese neue, wichtige Aufgabe. Gerade in volatilen Zeiten eröffnet die arrondierte Outfit-Welt große Chancen für eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit von Handel, Industrie und Dienstleistern. Uns geht es nicht um den Aufbau zusätzlicher Strukturen, sondern um konkrete Verbesserungen für die Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen weniger Bürokratie, mehr unternehmerische Freiheit, faire Wettbewerbsbedingungen sowie verlässliche, praxisnahe Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Investitionen und Digitalisierung. Auch das neu aufgestellte BTE Clearing-Center könnte perspektivisch ein wertvoller Baustein für die inhaltliche Zusammenarbeit sein“, erklärt BTE-Präsident Mark Rauschen. 
 
Den Fachbereich sachinhaltlich führen wird zum einen BTE-Geschäftsführer Sönke Padberg, der ausgebildeter Sportfachwirt ist. Padberg verfügt über langjährige Handelsunternehmenserfahrungen und ist im Bereich des Sporthandels bzw. im Kreise der Unternehmen gut vernetzt. Zum anderen wird BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels als erfahrener und langjähriger Verbandsmanager den Fachbereich gesamtstrategisch leiten und in die Lobbyarbeit der Gesamtorganisation des HDE integrieren. Der BTE wird zudem auf die anerkannte Expertise seiner derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können. Bei Bedarf wird zusätzliches Fachpersonal eingestellt.
 
Zur Umsetzung müssen noch formell und inhaltlich erforderliche Arbeiten, wie z.B. eine Satzungsänderung des BTE, sowie anderweitige Aufgaben geleistet bzw. erledigt werden. Der BTE geht davon aus, bis zum 1. Januar 2027 damit fertig zu sein und mit der Arbeit für den Sportfachhandel beginnen zu können. Über die weitere Entwicklung wird der BTE entsprechend informieren.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.09.2026

Betriebliche Mitbestimmung modernisieren: Klare Regeln für schnellere Entscheidungen

In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

Südwesttextil sieht darin einen wichtigen Ansatzpunkt für eine umfassendere Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Bereits im Februar hat der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in einem Positionspapier konkreten Änderungsbedarf aufgezeigt. Auch BDA-Präsident Rainer Dulger hat die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aktuell erneut in die öffentliche Debatte gerückt: Beteiligung müsse ermöglicht werden, gleichzeitig müssten rechtzeitige Entscheidungen möglich bleiben.

Digitale Arbeitswelt braucht zeitgemäße Regeln
Besonders deutlich wird der Reformbedarf beim Einsatz digitaler Technologien. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mit, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kann bereits die objektive technische Eignung zur Überwachung ausreichen. Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem Einsatz von KI und immer mehr datenverarbeitenden Anwendungen droht der Mitbestimmungstatbestand damit einen immer größeren Teil der betrieblichen IT zu erfassen. Südwesttextil fordert deshalb eine Präzisierung: Entscheidend sollte sein, ob eine technische Einrichtung tatsächlich zur Überwachung genutzt wird und eine nicht nur unerhebliche Überwachung ermöglicht. Damit greift das Positionspapier genau die Fragestellung auf, die nun auch der Koalitionsausschuss mit Blick auf eine schnellere Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen adressiert.

Gleichzeitig müssen Mitbestimmungsverfahren verlässliche Zeiträume haben. Südwesttextil schlägt eine Frist von zwei Wochen für eine erste sachlich begründete Stellungnahme des Betriebsrats vor. Für Eil- und Notfälle braucht es zudem eine rechtssichere Möglichkeit, notwendige Maßnahmen vorläufig umzusetzen, wenn die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sollen dabei nachgelagert gewahrt bleiben.

Modernisierung muss Handlungsfähigkeit stärken
Darüber hinaus fordert Südwesttextil unter anderem, Zustimmungsverweigerungen an sachliche und unmittelbar mitbestimmungsrelevante Gründe zu binden, die Mitbestimmung konsequenter auf kollektive Sachverhalte zu konzentrieren und Einigungsstellenverfahren effizienter auszugestalten.

Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, betont: „Dass der Koalitionsausschuss den Reformbedarf bei der Einführung von Software und KI erkannt hat, ist ein wichtiges Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung konsequent im Sinne der Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu gestalten. Sie muss Verfahren vereinfachen und beschleunigen – und darf nicht mit zusätzlicher Bürokratie oder einer Ausweitung von Mitbestimmungsrechten verbunden sein. Das Leitprinzip der betrieblichen Mitbestimmung, wonach unternehmerische Entscheidungen mitbestimmungsfrei bleiben, muss auch in einer modernen Arbeitswelt gewahrt werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

AMRC - Jody Turner
18.09.2026

Vom Labor an den Webstuhl

Die UK Fashion & Textile Association richtet einen Teil ihrer Weaving Conference 2026 gezielt auf den Transfer von Forschung in die industrielle Weberei aus. Die Session „From Labs to Looms“ bringt Fachleute des Manufacturing Technology Centre, des National Manufacturing Institute Scotland und des Advanced Manufacturing Research Centre mit Herstellern zusammen.

Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Laborergebnisse, sondern die Schritte zwischen Forschung und industrieller Nutzung: Versuche, Investitionsentscheidungen, Zusammenarbeit und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Konferenz adressiert damit eine praktische Hürde vieler mittelständischer Textilunternehmen, die Zugang zu Forschungsinfrastruktur und neuen Fertigungsmethoden benötigen, ohne eigene große F&E-Abteilungen aufzubauen.

UKFT verknüpft die technische Diskussion mit dem Thema Skills. Neue Webtechnologien werden erst produktiv, wenn Unternehmen Verfahren sicher bewerten, einführen und im laufenden Betrieb beherrschen können.

Die UK Fashion & Textile Association richtet einen Teil ihrer Weaving Conference 2026 gezielt auf den Transfer von Forschung in die industrielle Weberei aus. Die Session „From Labs to Looms“ bringt Fachleute des Manufacturing Technology Centre, des National Manufacturing Institute Scotland und des Advanced Manufacturing Research Centre mit Herstellern zusammen.

Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Laborergebnisse, sondern die Schritte zwischen Forschung und industrieller Nutzung: Versuche, Investitionsentscheidungen, Zusammenarbeit und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Konferenz adressiert damit eine praktische Hürde vieler mittelständischer Textilunternehmen, die Zugang zu Forschungsinfrastruktur und neuen Fertigungsmethoden benötigen, ohne eigene große F&E-Abteilungen aufzubauen.

UKFT verknüpft die technische Diskussion mit dem Thema Skills. Neue Webtechnologien werden erst produktiv, wenn Unternehmen Verfahren sicher bewerten, einführen und im laufenden Betrieb beherrschen können.

Quelle:

UK Fashion & Textile Association (UKFT)

10.09.2026

EUDI-Wallet „d-you“ stärkt den Onlinehandel

Mit dem geplanten Start der deutschen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ab Januar 2027 wird E-Commerce deutlich sicherer und vertrauenswürdiger. Birgit Janik, Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, sieht von der Kontoerstellung bis zur Warenübergabe auf der letzten Meile große Vorteile für Verbraucher und Händler: 
 

Mit dem geplanten Start der deutschen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) „d-you“ ab Januar 2027 wird E-Commerce deutlich sicherer und vertrauenswürdiger. Birgit Janik, Leiterin Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, sieht von der Kontoerstellung bis zur Warenübergabe auf der letzten Meile große Vorteile für Verbraucher und Händler: 
 
„Die EUDI-Wallet ist ein wichtiger Schritt für mehr digitale Souveränität und Sicherheit für Endverbraucher, Bezahldienstleister und den Handel im europäischen Raum. Wir freuen uns, dass Deutschland im Zeitplan liegt, um die nationale Wallet ‚d-you‘ bereitzustellen. Insbesondere im E-Commerce wird die einfachere Verifizierung von Identitäten dazu führen, dass Abbruchraten sowie Betrugsrisiken vor, während und nach dem Checkout sinken. Die Akzeptanzverpflichtung für Händler ist zwar grundsätzlich kritisch zu sehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass langfristig die positiven Effekte – mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr und ein einfacherer Know-your-Customer-Prozess – für Händler und Plattformen überwiegen werden. Ein wichtiger nächster Schritt ist nun, dass vor allem Logistiker ‚d-you‘ bei der Zustellung auf der letzten Meile nutzen, um die Übergabe sensibler Güter wie Medikamente oder Hochpreisprodukte sicherer zu machen.“

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh 

08.09.2026

BTE fordert Abschaffung der Sonderregelung für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO)

Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln. 
 

Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln. 
 
„Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird. Im Laufe der letzten Jahre hat sich bei uns und vielen betroffenen Mode-, Schuh- und Lederwarenunternehmen der Eindruck verfestigt, dass erst langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren das Handeln von Politik und Verwaltung erzwingen müssen. Das hinterlässt leider ebenso Zweifel an der Verlässlichkeit unserer Rechtsstaatlichkeit wie auch letztendlich an der Wahrung von Grundrechten“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. 

Da das ZFO bislang alle Feriensonntage geöffnet und öffentlich erklärt hat, an den unrechtmäßigen Öffnungen festhalten zu wollen, besteht aus Sicht des BTE akuter politischer Handlungsbedarf. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt keine weitere Verschleppung beim Prozess zur Abschaffung der Verordnung. Die erforderlichen Verfahren und Abstimmungen müssen beschleunigt und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Nach unserem Verständnis bedarf es bei der Abschaffung einer verfassungswidrigen Verordnung auch eigentlich keinerlei weiterer Diskussionen“, so Pangels abschließend. 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

08.09.2026

Masche wächst weltweit

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Der weltweite Exportwert von Maschenbekleidung hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt und 2025 rund 289,1 Milliarden US-Dollar erreicht. 2006 waren es 145,2 Milliarden US-Dollar. Damit entwickelte sich Maschenbekleidung dynamischer als Webbekleidung, deren Exportwert im gleichen Zeitraum von 158,5 auf 257,7 Milliarden US-Dollar stieg. Nach einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie auf Basis unter anderem von ICAC-Daten stellen Maschen- und Webbekleidung inzwischen zusammen knapp 60 Prozent der weltweiten Textil- und Bekleidungsexporte.

Die Entwicklung wird nicht nur durch mehr Bekleidungskonsum getragen. Casualwear, Sportswear und Athleisure begünstigen Konstruktionen, die Komfort, Bewegungsfreiheit und Funktion bereits über Faser, Garn und Maschenstruktur integrieren. Gleichzeitig verschiebt sich der Fasermix. Baumwollbasierte Maschenbekleidung steigerte ihren Exportwert seit 2006 von 69,9 auf 128,3 Milliarden US-Dollar. Die von ICAC als „man-made and synthetic“ ausgewiesene Gruppe wuchs im selben Zeitraum noch stärker von 35,6 auf 99,2 Milliarden US-Dollar. 2025 entfielen 44,5 Prozent der Maschenwarenexporte auf Baumwollprodukte und 34,4 Prozent auf die Gruppe der Chemie- und Synthesefasern.

Gesamtmasche weist zugleich auf einen Zielkonflikt hin: Polyester stellt inzwischen einen sehr großen Anteil der globalen Faserproduktion, doch 2024 waren dem Beitrag zufolge lediglich zwölf Prozent des weltweit produzierten Polyesters recycelt; der überwiegende Teil des Recyclingpolyesters stammt weiterhin aus PET-Flaschen statt aus Alttextilien. Parallel erhöhen Fast und Ultra Fast Fashion den Mengen- und Preisdruck. Der weltweite Markt wächst also, während zirkuläre Rohstoffströme und Wertschöpfung pro Teil nicht im gleichen Tempo vorankommen.

Auch geografisch sortiert sich der Markt neu. China bleibt führender Textil- und Bekleidungsexporteur, während Bangladesch und Vietnam stark aufgeholt haben. Auf der Nachfrageseite verlieren die USA relativ an Gewicht, während sich zusätzliche Nachfrage breiter auf Europa, Asien, Lateinamerika und den Nahen Osten verteilt. Für europäische Maschenhersteller sieht Gesamtmasche Chancen vor allem dort, wo Qualität, Funktion, Spezialisierung, innovative Konstruktionen und verlässliche Lieferketten stärker wiegen als der reine Mengenpreis.

Geschäftsklimaindex  3. Q 2026 Grafik (c) GESAMTMASCHE e. V.
07.09.2026

Maschenunternehmen erwarten Personalabbau: Entlastung versprochen – Belastungen steigen

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Das Geschäftsklima der deutschen Maschenindustrie bleibt im dritten Quartal tief im Minus. Die aktuelle Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. Die Erwartungen hellen sich etwas auf. Doch die Belastungen am Standort wachsen weiter. 

Der GESAMTMASCHE-Geschäftsklimaindex verbessert sich im dritten Quartal 2026 nur geringfügig von –28,22 auf –27,47 Punkte. Dahinter steht eine deutliche Schere: Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage fällt von –28,47 auf –34,72 Punkte. Die Erwartungen für die kommenden Monate steigen dagegen von –27,98 auf –19,05 Punkte. 

„Die Unternehmen hoffen auf Besserung. Aber die wirtschaftliche Realität wird zunächst noch härter“, sagt GESAMTMASCHE-Präsidentin Martina Bandte. „Die Politik verspricht Entlastung, doch bei den Unternehmen kommt das Gegenteil an. So entsteht keine Trendwende.“ 

Die schwache Nachfrage setzt den Unternehmen weiter zu. 52 Prozent bewerten ihre Inlandsumsätze als schlecht, beim Auslandsumsatz sind es knapp 55 Prozent. Rund 46 Prozent melden schlechte Auftragseingänge, 42 Prozent eine schlechte Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnen 37,5 Prozent der Unternehmen mit sinkender Personalstärke. 

Bürokratieabbau? Die Rechnung geht nicht auf. 
Beim versprochenen Bürokratieabbau klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Die EU-Kommission beziffert die möglichen jährlichen Einsparungen ihrer bisherigen Vereinfachungsvorschläge und weiterer Initiativen auf 15 Milliarden Euro. Dem stehen nach Berechnungen der dänischen EU-Ratspräsidentschaft aus jüngerer und laufender EU-Gesetzgebung 70,9 bis 85,9 Milliarden Euro neue jährliche Bürokratiekosten für Unternehmen gegenüber. Hinzu kommen bis zu 69,9 Milliarden Euro einmalige Kosten. 

„Deutschland setzt bei der Umsetzung von EU-Vorgaben oft noch eins drauf“, kritisiert Bandte. „Dieses Gold-Plating bringt deutsche Unternehmen auch im europäischen Binnenmarkt gegenüber ihren Wettbewerbern ins Hintertreffen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V

24.08.2026

Offener Brief: Wirtschaftsverbände fordern Ende des ZIM-Stopps

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hat sich gemeinsam mit sechs weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die sofortige Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefordert.

In einem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) initiierten Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD) warnen die Unterzeichner vor einem drohenden „Innovationsstopp im Mittelstand" und fordern eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt 2027. Neben dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) tragen bvse-Recycling Germany, der SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) und der Patentverein.de die Initiative mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung hat sich gemeinsam mit sechs weiteren Wirtschafts- und Branchenverbänden in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und die sofortige Wiederöffnung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gefordert.

In einem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) initiierten Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU/CSU) und Dr. Matthias Miersch (SPD) warnen die Unterzeichner vor einem drohenden „Innovationsstopp im Mittelstand" und fordern eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung des Programms im Bundeshaushalt 2027. Neben dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) tragen bvse-Recycling Germany, der SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V., der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) und der Patentverein.de die Initiative mit.

Der Appell trifft einen wunden Punkt der Wirtschaftspolitik: Erst vor der Sommerpause hatte die Bundesregierung ihr Programm für Aufschwung und Beschäftigung vorgestellt und dabei Wachstum, Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in den Mittelpunkt gerückt. Dass ausgerechnet eines der wichtigsten technologieoffenen Förderinstrumente für den Mittelstand seit Monaten blockiert ist, steht dazu nach Auffassung der Unterzeichner in deutlichem Widerspruch.

Konkret fordern die Verbände von der Bundesregierung:

  1. das ZIM schnellstmöglich und mit einer verbindlichen, transparent kommunizierten Perspektive wieder zu öffnen,
  2. die bestehende Förderlücke für die Dauer des Antragsstopps wirksam abzumildern, etwa durch ausreichende Mittel in anderen Innovationsprogrammen,
  3. das ZIM im Bundeshaushalt 2027 und darüber hinaus bedarfsgerecht zu finanzieren, damit sich ein erneuter Antragsstopp nicht wiederholt.

„Gerade für Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft ist die Entwicklung neuer Verfahren, Anlagen und digitaler Lösungen von großer Bedeutung", kommentiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock die Initiative aus Sicht seiner Branche. „Solche Projekte brauchen Zeit, Partner und Planungssicherheit. Wenn Förderanträge kurzfristig nicht mehr gestellt werden können, werden Investitionen verzögert oder im schlimmsten Fall ganz aufgegeben."

Für die mittelständische Recyclingwirtschaft mit ihren Aufgaben bei der besseren Nutzung von Sekundärrohstoffen und der Entwicklung neuer Recyclingtechnologien wiege das besonders schwer, begründet Rehbock: „Innovationen in diesem Bereich stärken nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern leisten auch einen unmittelbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Versorgung mit wichtigen Rohstoffen. Die Politik sollte diese Bereitschaft zu investieren unterstützen, statt sie durch ein haushaltspolitisches Stop-and-go auszubremsen."

Der Förderstopp trifft Unternehmen dabei nicht erst mit der förmlichen Ablehnung eines Projekts: Viele Vorhaben werden über Monate vorbereitet, Forschungspartner gewonnen und erhebliche personelle wie finanzielle Ressourcen gebunden. Unternehmen, die kurz vor der Antragstellung standen, müssen ihre Projekte nun verschieben oder ganz aufgeben – mit der Folge, dass dringend benötigte Investitionen am Standort Deutschland verloren gehen.

Auch die Forschungszulage kann die entstandene Lücke nach Einschätzung der Verbände nicht schließen. Zwar sei sie ein wichtiges Instrument, sie unterstütze Forschungskooperationen jedoch nicht in vergleichbarer Weise. Zudem müssten Unternehmen ihre Projekte zunächst vorfinanzieren – für viele kleine und mittlere Betriebe eine erhebliche Hürde.

Besonderes Gewicht erhält der Appell durch sein Timing, denn bei den anstehenden Haushaltsberatungen können die Weichen gestellt werden. Die Verbände erwarten ein klares Signal für die schnellstmögliche Wiederöffnung des ZIM sowie für eine Finanzierung im Bundeshaushalt 2027, die erneute Förderunterbrechungen verhindert. Die hohe Nachfrage nach dem Programm – mit einem nachgewiesenen Hebeleffekt von 1,9 auf private Investitionen – sei kein Hinweis auf ein überholtes Instrument, sondern ein Beleg dafür, dass der Mittelstand investieren und innovieren wolle.

24.08.2026

BTE-Kongress am 3. November: Frühbucherrabatt bis 31. August

Wie kann ich mein Unternehmen angesichts steigender Kosten, veränderter Kundenbedürfnisse und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten zukunftsfähig aufstellen? Welche Konzepte und Ideen funktionieren bereits in der Praxis? Und welche Maßnahmen und digitale Instrumente helfen mir, jetzt und künftig ausreichende Renditen zu erwirtschaften? Antworten auf diese Fragen liefert der 10. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“, der am 3. November 2026 im MediaPark Köln stattfindet.
   

Wie kann ich mein Unternehmen angesichts steigender Kosten, veränderter Kundenbedürfnisse und anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheiten zukunftsfähig aufstellen? Welche Konzepte und Ideen funktionieren bereits in der Praxis? Und welche Maßnahmen und digitale Instrumente helfen mir, jetzt und künftig ausreichende Renditen zu erwirtschaften? Antworten auf diese Fragen liefert der 10. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Zukunftsorientierte Erfolgskonzepte des Modehandels – lokal und digital“, der am 3. November 2026 im MediaPark Köln stattfindet.
   
Im Fokus aller Programmpunkte stehen Lösungsansätze, wie der mittelständische Fashion- und Schuhhandel im zunehmenden Wettbewerb mit vertikalen Konzepten wieder mehr Profitabilität erzielen kann. Auf der Bühne referieren und diskutieren insgesamt 12 erfolgreiche Fachhändler und hochkarätige Experten. Die Bandbreite der Themen umfasst dabei das gesamte unternehmerische Spektrum – von Standortverbesserungen über Mitarbeiter- und Marketingthemen bis zu digitalen Innovationen und Fragen rund ums Sortiment sowie einer optimierten Zusammenarbeit mit den Industriepartnern. Das komplette Programm ist einsehbar unter https://www.bte.de/bte-kongress-2026/ . 
 
Zusätzliches Highlight: Erstmalig lädt der BTE zusammen mit der PIM Service GmbH (BTE Clearing-Center) und mit Unterstützung der WWS-Anbieter advarics und Intelligix sowie dem BTE-Kompetenzpartner hachmeister + partner die Kongress-Teilnehmer am Vorabend (2. November, 19.00 bis ca. 23.00 Uhr) zu einem Get-together in ein bekanntes Kölner Brauhaus ein (begrenzte Kapazitäten). 
 
Hinweis: Interessenten können sich noch bis zum 31. August zu Sonderkonditionen zum BTE-Kongress anmelden. Wegen der begrenzten Kapazitäten empfiehlt sich speziell für das Get-together ebenfalls eine frühzeitige Registrierung.

Weitere Informationen:
BTE-Kongress BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.08.2026

Praxistaugliche Ausgestaltung des Produktsicherheitsgesetzes gefordert

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt Südwesttextil das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Dieser stehen aktuell mangelnde Rechtsklarheit und ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entgegen.

Risiko muss den Unterschied machen
So fehlt im Änderungsgesetz eine Differenzierung nach Risikoklassen, sodass die Vielfalt textiler Anwendungen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Unternehmen müssen eine Risikoanalyse erstellen – egal, ob es sich um ein T-Shirt oder einen Schlafsack mit integrierter Kapuze handelt. Was bei einem Schlafsack aufgrund zusätzlicher Anforderungen, etwa hinsichtlich der Entflammbarkeit, angemessen sein kann, führt bei einem einfachen T-Shirt zu einem unverhältnismäßigen Analyse- und Dokumentationsaufwand. Südwesttextil fordert deshalb eine systematische Kategorisierung textiler Produkte nach Risikoklassen, ein vereinfachtes Verfahren für risikoarme Standardtextilien und klare Vorgaben für Produkte mit höherem Gefährdungspotenzial.

Piktogramme und digitale Lösungen statt zusätzlicher Bürokratie
Bürokratischer Mehraufwand lässt sich aus Perspektive von Südwesttextil auch bei den Sprachanforderungen reduzieren. Aktuell ist vorgesehen, dass sämtliche Anweisungen und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache abzufassen sind. Aus Sicht des Verbands sollte diese Vorgabe auf sicherheitsrelevante Warnhinweise beschränkt werden. Für darüber hinausgehende Informationen sollten international anerkannte Piktogramme genutzt und die digitale Bereitstellung als gleichwertige Alternative zur physischen Kennzeichnung ermöglicht werden. 

Keine nationalen Sonderwege bei Rückrufen
Südwesttextil kritisiert zudem, dass die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes bei der Rückrufregelung über die europäische Regulierung hinausgeht. Während diese auf Produkte abstellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits bereitgestellt wurden, erweitert die deutsche Regelung den Rückrufbegriff auch auf gewerbliche Endnutzer. Liefert ein Textilunternehmen beispielsweise Arbeitskleidung an eine Hotelkette oder eine gewerbliche Wäscherei, entstehen dadurch zusätzliche Informations- und Abwicklungspflichten. Südwesttextil fordert deshalb eine Anpassung der nationalen Rückrufregelung an die europäischen Vorgaben.

Gleiche Regeln brauchen gleiche Kontrollen
Für faire Wettbewerbsbedingungen müssen bestehende Vorgaben gegenüber allen Marktteilnehmern gleichermaßen durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf den stark wachsenden Online-Handel aus Drittstaaten: Allein nach Deutschland gelangen täglich mehr als 400.000 Pakete. Die neue Fassung des Produktsicherheitsgesetzes gibt den Marktüberwachungsbehörden dafür auch gegenüber Online-Plattformen konkrete Instrumente an die Hand: Bei nichtkonformen oder gefährlichen Produkten können sie unter anderem die Entfernung von Inhalten, Zugangssperren oder Warnhinweise anordnen. 

„Hohe Produktsicherheit und eine bürokratiearme Umsetzung sind kein Widerspruch. Entscheidend ist, dass Anforderungen dem tatsächlichen Risiko eines Produkts entsprechen und für Unternehmen rechtssicher umsetzbar bleiben. Statt regelkonforme produzierende Unternehmen mit unverhältnismäßigen Vorgaben zu belasten, müssen bestehende Regeln konsequent nicht nur gegenüber im Binnenmarkt ansässigen, sondern auch gegenüber aus Drittstaaten importierenden Wirtschaftsakteuren durchgesetzt und die Möglichkeiten der Marktüberwachung ausgeschöpft werden. Nur so schaffen wir wirksamen Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen“, betont Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

14.08.2026

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Für viele Händler könnte die Umstellung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Zwar verfügen moderne Kassensysteme teilweise bereits über die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe digitaler Belege. Gerade bei älteren oder einfacheren Systemen ist jedoch häufig eine Nachrüstung erforderlich. „Es muss geprüft werden, ob die vorhandenen Kassensysteme die für einen digitalen Beleg notwendigen Daten überhaupt elektronisch ausgeben können. Ist das nicht der Fall, reicht eine Nachrüstung möglicherweise nicht aus. Dann könnte die Anschaffung eines neuen Kassensystems erforderlich werden – unabhängig davon, ob die bestehende Kasse noch voll funktionsfähig ist“, so Brügelmann.

Anschaffungen sollte man jetzt jedoch noch nicht vornehmen. Denn die Vorgaben für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung Kassen (DSFinV-K) werden gerade auf die Version 3.0 aktualisiert. Wann die Finanzverwaltung damit fertig ist und vor allem wann die Kassenanbieter diesen neuen Standard in die Kassensysteme implementiert haben werden, ist zurzeit noch völlig unklar. Wer zu früh kauft, bracht dann möglicherweise schnell ein kostenpflichtiges Update. Das kann auch mit der allgemeinen Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz ab dem Jahr 2028 kollidieren. Der HDE fordert, die Kassenpflicht mit dem Abschluss der Arbeiten an der DSFinV-K zu synchronisieren, um teuer Updates zu vermeiden.

Darüber hinaus bestehen weiterhin rechtliche Fragen zur flächendeckenden Umsetzung digitaler Belege. Dies betrifft insbesondere Waagen-Kassen-Systeme, wie sie etwa in Supermärkten, Obst- und Gemüseabteilungen oder Fleischereien eingesetzt werden. Nach der europäischen Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen müssen bei bestimmten preisrechnenden Waagen die Angaben zu den Vorgängen für den Kunden auf einem Bon oder Etikett ausgedruckt werden. Ob diese Vorgabe auch künftig einen Papierbeleg vorschreibt, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung steht noch aus.

„Es kann nicht sein, dass Deutschland eine neue Regelung einführt, deren praktische Umsetzung bei bestimmten Kassensystemen möglicherweise mit europäischem Recht kollidiert. Bevor neue Pflichten geschaffen werden, müssen solche Rechtsfragen geklärt und für die Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, mahnt Brügelmann.

Wer künftig keine Kasse hat, obwohl er es müsste und wer vergisst, einen Beleg auszugeben, soll in Zukunft mit hohen Geldbußen rechnen müssen. Allerdings ist die Kontrolldichte sehr gering. Statistisch gesehen muss ein potenzieller Steuerbetrüger höchstens alle 150 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Statt neue und kostenintensive technische und rechtliche Auflagen zu erlassen, die insbesondere auch alle ehrlichen Steuerpflichtigen belasten, sollte dringend – wie auch vom Bundesrechnungshof gefordert – die Kontrolldichte erhöht werden, um gezielt Fälle von Steuerbetrug aufzudecken.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

14.08.2026

KRWG-Novelle: bvse fordert Vorfahrt für hochwertiges Recycling und starke öffentliche Nachfrage

Der bvse-Recycling Germany begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die stärkere Ausrichtung auf Rohstoffsouveränität, Versorgungssicherheit und den Einsatz von Sekundärrohstoffen setzt aus Sicht des Verbandes wichtige Impulse.

Entscheidend sei nun, die gesetzlichen Regelungen so auszugestalten, dass hochwertige Recyclingverfahren gestärkt und gleichzeitig verlässliche Absatzmärkte für Recyclingprodukte geschaffen werden.

„Deutschland braucht mehr Kreislaufwirtschaft – und dafür brauchen wir vor allem mehr Nachfrage nach Recyclingprodukten", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. „Die Recyclingwirtschaft verfügt über die notwendigen Technologien und investiert seit Jahren in moderne Anlagen. Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass sich diese Investitionen auch wirtschaftlich tragen können."

Der bvse-Recycling Germany begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die stärkere Ausrichtung auf Rohstoffsouveränität, Versorgungssicherheit und den Einsatz von Sekundärrohstoffen setzt aus Sicht des Verbandes wichtige Impulse.

Entscheidend sei nun, die gesetzlichen Regelungen so auszugestalten, dass hochwertige Recyclingverfahren gestärkt und gleichzeitig verlässliche Absatzmärkte für Recyclingprodukte geschaffen werden.

„Deutschland braucht mehr Kreislaufwirtschaft – und dafür brauchen wir vor allem mehr Nachfrage nach Recyclingprodukten", erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. „Die Recyclingwirtschaft verfügt über die notwendigen Technologien und investiert seit Jahren in moderne Anlagen. Jetzt müssen die politischen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass sich diese Investitionen auch wirtschaftlich tragen können."

Werkstoffliches Recycling muss Vorrang behalten
Aus Sicht von bvse-Recycling Germany sollte die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes weiterhin klar zum Ausdruck bringen, dass hochwertige werkstoffliche Recyclingverfahren grundsätzlich Vorrang haben. Chemisches Recycling könne dort zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, wo mechanische Verfahren an ihre technischen Grenzen stoßen – etwa bei stark verunreinigten oder komplexen Materialströmen. Es sollte jedoch nicht zu einer gleichrangigen Alternative zum werkstofflichen Recycling werden.

„Wir brauchen keine Grundsatzdebatte gegen neue Technologien. Wir brauchen eine klare Priorisierung dessen, was heute nachweislich große Mengen an Materialien hochwertig im Kreislauf hält", fordert Rehbock. „Chemisches Recycling kann eine wichtige Ergänzung sein. Aber es sollte dort zum Einsatz kommen, wo werkstoffliches Recycling an Grenzen stößt – und nicht dort, wo hochwertige mechanische Recyclingverfahren bereits funktionieren."

bvse-Recycling Germany verweist darauf, dass das werkstoffliche Recycling gegenwärtig einen wesentlich größeren Beitrag zur tatsächlichen Kreislaufführung von Kunststoffen leistet. Nach den in der bvse-Stellungnahme zugrunde gelegten Daten entfielen 2023 bei Post-Consumer-Kunststoffabfällen in Deutschland 35 Prozent auf werkstoffliches Recycling, während das chemische Recycling lediglich einen Anteil von 0,1 Prozent erreichte.

Auch aus ökologischer Sicht sieht der bvse gute Gründe für eine klare Priorisierung. Chemische Recyclingverfahren sind nach den Ausführungen der Stellungnahme regelmäßig energieintensiver und mit höheren Energieverbräuchen und damit häufig auch höheren CO₂-Emissionen verbunden. Gleichzeitig ist die tatsächliche Rückgewinnung von Materialien bislang deutlich geringer als beim werkstofflichen Recycling.

„Die Abfallhierarchie ist kein Selbstzweck. Sie soll sicherstellen, dass Ressourcen möglichst hochwertig und möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden", erläutert Eric Rehbock. „Daran sollte auch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes festhalten."

Öffentliche Beschaffung muss zum Leitmarkt für Recyclingprodukte werden
Mindestens ebenso entscheidend wie die Frage nach den Recyclingverfahren ist für den bvse die Frage, ob Recyclingprodukte am Ende auch einen Markt finden. Denn ohne stabile Nachfrage fehlen den Unternehmen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für weitere Investitionen in Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclingkapazitäten.

Der bvse-Recycling Germany begrüßt deshalb ausdrücklich, dass der Referentenentwurf die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung für die Kreislaufwirtschaft stärker hervorhebt. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser Ansatz jedoch konsequenter ausgestaltet werden.

Bund, Länder und Kommunen verfügen über ein erhebliches Beschaffungsvolumen. Damit besitzt die öffentliche Hand die Möglichkeit, einen echten Leitmarkt für Recyclingprodukte zu schaffen. Allgemeine Berücksichtigungspflichten reichen nach Einschätzung des bvse dafür allerdings nicht aus. Wo qualitätsgesicherte Recyclingprodukte technisch geeignet, verfügbar und wirtschaftlich vertretbar sind, sollte ihre bevorzugte Verwendung verbindlicher geregelt werden.

„Die öffentliche Hand hat es selbst in der Hand, aus Recyclingprodukten einen stabilen Markt zu machen", erläutert Rehbock. „Wenn der Staat von Unternehmen erwartet, in hochwertige Recyclingkapazitäten zu investieren, muss er zugleich dafür sorgen, dass diese Produkte auch verlässlich nachgefragt werden. Öffentliche Beschaffung kann hier eine enorme Hebelwirkung entfalten."

Der bvse schlägt unter anderem produktspezifische Mindestanteile für Rezyklate, funktionale Leistungsanforderungen sowie entsprechende Vorgaben für Planung und Ausschreibung vor. Primärmaterialien sollten nicht allein aufgrund von Gewohnheiten oder unbegründeten Vorbehalten bevorzugt werden. Wenn von der bevorzugten Beschaffung geeigneter Recyclingprodukte abgewichen wird, sollte dies sachlich begründet und dokumentiert werden.

Besonderes Potenzial sieht bvse-Recycling Germany im öffentlichen Hoch-, Tief- und Straßenbau. Mineralische Sekundärbaustoffe sollten bei nachgewiesener technischer Eignung und Umweltverträglichkeit grundsätzlich gleichberechtigt mit Primärbaustoffen ausgeschrieben und eingesetzt werden. Dies kann zugleich dazu beitragen, natürliche Rohstoffvorkommen und Deponieraum zu schonen und Transportwege zu reduzieren.

„Wir sollten die öffentliche Beschaffung als industriepolitisches Instrument für die Kreislaufwirtschaft verstehen", sagt Rehbock. „Wenn qualitätsgesicherte Recyclingprodukte die technischen Anforderungen erfüllen, sollte ihr Einsatz nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Damit entstehen verlässliche Absatzmärkte und zugleich ein Anreiz für weitere Investitionen in Recyclingtechnologien."

Klare Regeln für Sekundärrohstoffe
Eine zentrale Bedeutung misst der bvse der Frage bei, wann aufbereitete Materialien ihre Abfalleigenschaft verlieren. Besonders deutlich zeigt sich dies nach Einschätzung des Recyclingsverbandes beispielsweise beim Altreifenrecycling. Hochwertige Gummirezyklate werden bereits in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt. Deshalb fordert der bvse einen klaren Rechtsrahmen, der EU-weit festlegt, unter welchen Voraussetzungen Altreifen das Ende der Abfalleigenschaft erreichen.

„Wer hochwertige Recyclinganlagen baut und in moderne Aufbereitungstechnologien investiert, muss darauf vertrauen können, dass die erzeugten Materialien anschließend auch als Rohstoffe rechtssicher vermarktet werden können", so Eric Rehbock. „Deshalb brauchen wir insbesondere bei Altreifen eine verlässliche und europaweit möglichst einheitliche Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft."

Recyclingstandort Deutschland langfristig stärken
Aus Sicht des Verbandes kommt es insgesamt darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie nicht nur ambitionierte Ziele formulieren, sondern auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für deren Umsetzung schaffen.

„Die Recyclingwirtschaft investiert seit vielen Jahren in moderne Anlagen und Verfahren und stellt der Industrie qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe zur Verfügung. Diese Strukturen sind ein wichtiger Teil unserer Rohstoffversorgung", betont bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock. „Wenn Deutschland seine Kreislaufwirtschaft stärken und unabhängiger von Primärrohstoffen werden will, müssen wir diese Unternehmen und ihre Investitionen gezielt unterstützen. Gute Kreislaufwirtschaftspolitik muss deshalb ökologische Ziele und wirtschaftliche Umsetzbarkeit zusammenbringen."