BTE fordert Abschaffung der Sonderregelung für zusätzliche verkaufsoffene Sonntage am Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO)
Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben. Damit müssen die unrechtmäßigen Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die seit vielen Jahren zulasten vieler Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsbereich des Centers gehen, endgültig beendet werden. Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen der verschiedenen Instanzen und Gerichte steht unzweifelhaft fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die Landesregierung hat keinen Ermessensspielraum mehr, sie muss jetzt handeln.
„Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird. Im Laufe der letzten Jahre hat sich bei uns und vielen betroffenen Mode-, Schuh- und Lederwarenunternehmen der Eindruck verfestigt, dass erst langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren das Handeln von Politik und Verwaltung erzwingen müssen. Das hinterlässt leider ebenso Zweifel an der Verlässlichkeit unserer Rechtsstaatlichkeit wie auch letztendlich an der Wahrung von Grundrechten“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Da das ZFO bislang alle Feriensonntage geöffnet und öffentlich erklärt hat, an den unrechtmäßigen Öffnungen festhalten zu wollen, besteht aus Sicht des BTE akuter politischer Handlungsbedarf. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt keine weitere Verschleppung beim Prozess zur Abschaffung der Verordnung. Die erforderlichen Verfahren und Abstimmungen müssen beschleunigt und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Nach unserem Verständnis bedarf es bei der Abschaffung einer verfassungswidrigen Verordnung auch eigentlich keinerlei weiterer Diskussionen“, so Pangels abschließend.
BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
