Südwesttextil: Wichtige Maßnahmen im Reformpaket von Union und SPD – Umsetzung entscheidend
Südwesttextil sieht wichtige Signale für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, mahnt jedoch eine konsequente und schnelle Realisierung der Vorhaben an.
In dieser Woche haben Union und SPD mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ein Paket mit 34 Maßnahmen als Ergebnis des Koalitionsausschusses präsentiert. Südwesttextil begrüßt, dass mit der Modernisierung des Datenschutzes, der Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie der Bestellungspflicht von betrieblichen Beauftragten Entlastungen geschaffen werden sollen. Die Entwicklung einer neuen Außenwirtschaftsstrategie muss aus Perspektive der Branche dringend wirksamen Schutz vor Massenimporten zu Dumpingpreisen schaffen und gleichzeitig Vergabeprozesse auf Resilienz und die Teilhabe europäischer Unternehmen ausrichten.
Positiv bewertet Südwesttextil zudem die Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Ausweitung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung, der erneuten Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber sowie das Aufheben des Schriftformerfordernisses bei Befristungen zu Beginn des nächsten Jahres. Die angekündigte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung greift die Position des Verbands auf und ist ein wichtiges Signal. Denn Unternehmen tragen bei einer Arbeitsunfähigkeit erhebliche finanzielle Lasten, demgegenüber müssen nachvollziehbare und verlässliche Voraussetzungen für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit stehen.
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Der Koalitionsausschuss hat wichtige, aber auch überfällige Einigungen erzielt. Die im Reformpaket enthaltenen Maßnahmen können Entlastungen und eine Stärkung von Arbeitsmarkt und Wettbewerbsfähigkeit bewirken. Wir haben allerdings grundsätzlich in Deutschland kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem. Sollten die Vorhaben nur eingeschränkt, verzögert und mit neuer Bürokratie belastet umgesetzt werden, sehen wir keine substanzielle Chance auf eine Wirtschaftswende.“
Das kann beispielhaft am zuletzt erschienenen Referentenentwurf für die Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes aufgezeigt werden. Dieser bleibt deutlich hinter den Zusagen des Koalitionsvertrags zurück, indem er die dringend benötigte Flexibilisierung unter die Bedingung der Zustimmung der Gewerkschaft stellt und diese nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gar nicht ermöglicht. Gleichzeitig erschwert die Verpflichtung zur elektronischen und taggleichen Arbeitszeiterfassung die heute vielfach gelebte Vertrauensarbeitszeit und belastet Betriebe mit Bürokratie. Südwesttextil fordert daher dringend eine erhebliche Nachbesserung des Gesetzesentwurfs.
Entscheidend wird zudem sein, dass die bis Oktober durch die Sozialpartner auszuarbeitenden Vorschläge zur digitalen Transformation tatsächlich zu schnelleren und einfacheren Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung führen. Solche Erleichterungen dürfen jedoch nicht von einer Tarifbindung abhängig gemacht werden. Südwesttextil hat sich dazu schon umfassend geäußert und fordert insbesondere auch das Betriebsverfassungsrecht deutlich zu verschlanken.
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