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Ende April fand in Izmir das zweite Präsenztreffen des Projekts Skills4Circularity statt. Während des Treffens wurden wichtige Grundlagen für die Entwicklung der künftigen Trainingsmodule erarbeitet. (c) IVGT
Ende April fand in Izmir das zweite Präsenztreffen des Projekts Skills4Circularity statt. Während des Treffens wurden wichtige Grundlagen für die Entwicklung der künftigen Trainingsmodule erarbeitet.
22.06.2026

IVGT beteiligt sich an EU-Projekt Skills4Circularity

Neue Kompetenzen für Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung
Recycling, Rückverfolgbarkeit, Ökodesign und Digitalisierung zählen zu den zentralen Zukunftsthemen der europäischen Textilindustrie. Welche Kompetenzen dafür benötigt werden, untersucht das Erasmus+-Projekt Skills4Circularity mit 21 Partnern aus zwölf Ländern. 

Skills4Circularity ist ein Erasmus+-Projekt mit 21 Partnern aus zwölf Ländern. Ziel ist es, die europäische Textilindustrie durch neue Qualifizierungsangebote auf die Herausforderungen von Kreislaufwirtschaft, Recycling, Rückverfolgbarkeit und Digitalisierung vorzubereiten. Der IVGT beteiligt sich als deutscher Branchenpartner. Das Projekt läuft von November 2025 bis Oktober 2029 und entwickelt unter anderem Trainingsmodule, MOOCs, Masterclasses sowie ein europäisches Textile Skills Observatory.

Neue Kompetenzen für Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung
Recycling, Rückverfolgbarkeit, Ökodesign und Digitalisierung zählen zu den zentralen Zukunftsthemen der europäischen Textilindustrie. Welche Kompetenzen dafür benötigt werden, untersucht das Erasmus+-Projekt Skills4Circularity mit 21 Partnern aus zwölf Ländern. 

Skills4Circularity ist ein Erasmus+-Projekt mit 21 Partnern aus zwölf Ländern. Ziel ist es, die europäische Textilindustrie durch neue Qualifizierungsangebote auf die Herausforderungen von Kreislaufwirtschaft, Recycling, Rückverfolgbarkeit und Digitalisierung vorzubereiten. Der IVGT beteiligt sich als deutscher Branchenpartner. Das Projekt läuft von November 2025 bis Oktober 2029 und entwickelt unter anderem Trainingsmodule, MOOCs, Masterclasses sowie ein europäisches Textile Skills Observatory.

Ziel des Projekts ist es, Kompetenzlücken zu identifizieren und darauf aufbauend passgenaue Weiterbildungsangebote für die textile Kreislaufwirtschaft zu entwickeln.Grundlage bilden eine europaweite Unternehmensbefragung mit 183 Teilnehmenden aus zwölf Ländern, 22 Experteninterviews sowie die KI-gestützte Analyse von 313 Stellenanzeigen in elf Ländern. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Die größten Herausforderungen der Branche liegen weniger in fehlenden Technologien als vielmehr in fehlenden Kompetenzen. Besonders gefragt sind Kenntnisse zu regulatorischen Anforderungen, Kreislaufwirtschaft, Lebenszyklusanalysen (LCA), Datenmanagement und Prozessintegration. Auch Rückverfolgbarkeit, Materialsortierung und nachhaltige Produktionsverfahren zählen zu den wichtigsten Kompetenzfeldern der Branche.

Nachhaltigkeit braucht systemisches Denken
Die Analyse verdeutlicht zudem, dass Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und technologische Innovation zwar unabhängig von der Unternehmensgröße als strategische Ziele anerkannt werden, ihre Umsetzung jedoch häufig schrittweise und isoliert erfolgt. Maßnahmen werden vielfach noch nicht als Teil einer ganzheitlichen Transformationsstrategie betrachtet.

Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Unternehmensgrößen. Große Unternehmen verfügen über umfangreiche technologische und organisatorische Ressourcen, stehen jedoch unter hohem Regulierungs- und Transformationsdruck. Mittelständische Unternehmen treiben vielfach die funktionale und nachhaltige Weiterentwicklung von Textilien voran, werden jedoch häufig durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Kundenanforderungen begrenzt. Kleine Unternehmen punkten zwar mit hoher Flexibilität, verfügen jedoch nur über geringere technologische Kapazitäten. Kleinstunternehmen agieren oft als innovative Nischenanbieter, sind dabei aber besonders stark von Kooperationen und stabilen Marktbedingungen abhängig.

Als zentrales Ergebnis der Untersuchungen wurde deutlich, dass die größten Hindernisse für die Umsetzung von Kreislaufwirtschaftskonzepten nicht in einem mangelnden Problembewusstsein liegen. Vielmehr sind Qualifikationsdefizite, eine unzureichende Verknüpfung von Prozessen über den gesamten Produktlebenszyklus, fehlende Datenstandards sowie eine oftmals unzureichende Koordination entlang der Wertschöpfungskette ausschlaggebend. Besonders ausgeprägt ist der Bedarf an Fachwissen, um die zunehmenden EU-Vorgaben und Nachhaltigkeitsanforderungen in die betriebliche Praxis zu übertragen.

Die Untersuchung zeigt zudem, dass Recycling, Ökodesign und nachhaltige Produktion in vielen Unternehmen noch nicht ausreichend miteinander verzahnt sind. Zudem werden Recyclingprozesse häufig extern organisiert und erst am Ende des Produktlebenszyklus berücksichtigt. Ökodesign wird zwar zunehmend in der Produktentwicklung aufgegriffen, ist jedoch selten fest in standardisierte Entwicklungsprozesse integriert. Nachhaltige Produktionsmaßnahmen konzentrieren sich vielfach auf Ressourceneffizienz und Prozessoptimierung, ohne systematisch mit Kreislaufstrategien verknüpft zu sein. Dadurch bleiben Potenziale für eine lebenszyklusorientierte Optimierung von Materialien, Produkten und Prozessen vielfach ungenutzt.

Drei Trainingsmodule für die textile Transformation
Auf Basis der Analyseergebnisse entwickelt Skills4Circularity nun drei praxisorientierte Trainingsmodule zu den Themen Recyclingtechnologien, Ökodesign für die Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktion.

Das Modul „Recyclingtechnologien“ vermittelt Kenntnisse zu gesetzlichen Anforderungen, Materialsortierung und der Aufbereitung von Textilabfällen. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Recyclingprozesse besser zu strukturieren und die Zusammenarbeit entlang der Recycling-Wertschöpfungskette zu verbessern.

Im Modul „Ökodesign für die Kreislaufwirtschaft“ stehen regulatorische Anforderungen, Ökobilanzierung sowie Rückverfolgbarkeitssysteme im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, Circular-Design-Prinzipien systematisch in die Produktentwicklung zu integrieren und die Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bereits in frühen Entwicklungsphasen zu schaffen.

Das dritte Modul widmet sich der nachhaltigen Produktion. Schwerpunkte sind ressourceneffiziente und abfallarme Produktionsprozesse sowie die organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeitszielen im Unternehmen. Dabei geht es insbesondere darum, Produktionsprozesse stärker mit Kreislaufstrategien und Recyclingansätzen zu verknüpfen.

Mit diesen Qualifizierungsangeboten will Skills4Circularity die europäische Textilindustrie dabei unterstützen, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit stärker in die betriebliche Praxis zu integrieren. Weiterbildung wird damit zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für die Transformation der Branche. 

Weitere Informationen:
IVGT EU-Projekt Skills4Circularity Erasmus+
Quelle:

IVGT

Präsidium der Bremer Baumwollbörse: Präsident Fritz A. Grobien und die Vizepräsidenten Stephanie Silber, Jean-Paul Haessig, Jens D. Lukaczik (v.l.n.r.) (c) Bremer Baumwollbörse
Präsidium der Bremer Baumwollbörse: Präsident Fritz A. Grobien und die Vizepräsidenten Stephanie Silber, Jean-Paul Haessig, Jens D. Lukaczik (v.l.n.r.)
22.06.2026

Bremer Baumwollbörse: Fritz A. Grobien als Präsident wiedergewählt

Die 152. ordentliche Generalversammlung der Bremer Baumwollbörse am 18. Juni 2026 setzte wichtige Impulse für die zukünftige Ausrichtung des Verbandes. Geopolitische Entwicklungen und wirtschaftliche Unsicherheiten prägten die Vorträge und Diskussionen. Mit den turnusmäßigen Wahlen von Präsidium und Vorstand wurden wichtige personelle Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Die Mitglieder genehmigten die Rechnungsablage, nahmen den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 entgegen und entlasteten Vorstand und Geschäftsführung einstimmig. Mit der Wiederwahl von Fritz A. Grobien zum Präsidenten bekräftigte die Bremer Baumwollbörse ihren Anspruch, die Interessen der internationalen Faser- und Rohstoffwirtschaft auch künftig aktiv mitzugestalten.

Die 152. ordentliche Generalversammlung der Bremer Baumwollbörse am 18. Juni 2026 setzte wichtige Impulse für die zukünftige Ausrichtung des Verbandes. Geopolitische Entwicklungen und wirtschaftliche Unsicherheiten prägten die Vorträge und Diskussionen. Mit den turnusmäßigen Wahlen von Präsidium und Vorstand wurden wichtige personelle Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Die Mitglieder genehmigten die Rechnungsablage, nahmen den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 entgegen und entlasteten Vorstand und Geschäftsführung einstimmig. Mit der Wiederwahl von Fritz A. Grobien zum Präsidenten bekräftigte die Bremer Baumwollbörse ihren Anspruch, die Interessen der internationalen Faser- und Rohstoffwirtschaft auch künftig aktiv mitzugestalten.

„Die Bremer Baumwollbörse steht seit Generationen für unabhängige Qualitätsbewertung, internationale Vernetzung und die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen im Baumwollhandel. Diese Kompetenz macht uns zu einem verlässlichen Orientierungspunkt für die globale Baumwollwirtschaft. Wir wollen und müssen sichtbar bleiben – Baumwolle braucht eine starke Präsenz im Markt. Bremen bleibt ein Ort, an dem Wissen, Marktverständnis und internationale Zusammenarbeit zusammenkommen“, sagte Grobien nach seiner Wiederwahl.

Mit großem Dank verabschiedete die Generalversammlung Ehrenpräsident Wolfgang Vogt Jordan aus seiner aktiven Mitarbeit. Nach jahrzehntelangem Engagement für die Bremer Baumwollbörse, in unterschiedlichen Funktionen z. B. als Präsident und Vizepräsident der Bremer Baumwollbörse und zuletzt lange Jahre Mitglied des Finanzausschusses, würdigten Präsidium und Mitglieder seine Verdienste um den Verband und die internationale Baumwollwirtschaft. 

Blick über den Tellerrand
Für einen spannenden Blick über den Tellerrand sorgte Gastredner Dr. Tim Nesemann, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Bremen. Der promovierte Mathematiker und Diplom-Kaufmann prägt die Entwicklung des Instituts seit Jahrzehnten: Nach seinem Eintritt 1995 führte ihn sein Weg 2004 in den Vorstand, dessen Vorsitz er seit 2009 innehat. Dr. Nesemann beleuchtete die aktuellen geopolitischen Spannungen und ihre Auswirkungen auf Banken, Unternehmen sowie die deutsche und europäische Industrie. Zölle, gestörte Lieferketten und steigende Finanzierungskosten würden Unternehmen ebenso belasten wie die anhaltende konjunkturelle Schwäche in Deutschland sowie der wirtschaftliche Druck auf Europa. Gleichzeitig nähmen die Risiken für Banken zu, während regulatorische Vorgaben Sanierungsprozesse erschwerten.

Als besondere Herausforderungen nannte er Cyberkriminalität, Angriffe auf kritische Infrastrukturen sowie die zunehmenden Abhängigkeiten durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Chancen sieht Nesemann unter anderem in Handelsabkommen wie Mercosur, warnte jedoch gleichzeitig vor den Folgen politischer Polarisierung und des Erstarkens radikaler Kräfte in Europa. Sein Fazit: Wer Veränderungen frühzeitig erkennt, Verantwortung übernimmt und Chancen nutzt, kann gestärkt aus Krisen hervorgehen. Darin liege die gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

Das aktuelle Präsidium und Vorstand der Bremer Baumwollbörse
Fritz A. Grobien wird als Präsident die Bremer Baumwollbörse auch zukünftig repräsentieren und deren Entwicklung maßgeblich begleiten. Der Bremer Kaufmann und Baumwollexperte verfügt über jahrzehntelange internationale Branchenerfahrung und war bereits mehrfach Präsident der Bremer Baumwollbörse. Zudem engagierte er sich als Vizepräsident der Organisation sowie als Präsident der International Cotton Association in Liverpool. Mit seinem Wirken trug er maßgeblich zur engen Zusammenarbeit zwischen Bremen und Liverpool bei, aus der unter anderem die heutige ICA Bremen GmbH hervorging. ICA Bremen ist ein internationales Kompetenzzentrum für Baumwollprüfung, Forschung, Qualitätsschulungen und Zertifizierung.

Die ICA Bremen GmbH wurde im Oktober 2011 gegründet und vereint seither die globale Präsenz der International Cotton Association (ICA) mit der Fachkompetenz der Bremer Baumwollbörse (BBB) und des Bremer Faserinstituts (FIBRE).

Vizepräsidenten wurden erneut Jean-Paul Haessig, Direktor des in Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam, und Singapur ansässigen Handelsunternehmens Asian Cotton Traders Pte. Ltd., sowie Stephanie Silber, Geschäftsführerin der Otto Stadtlander GmbH, Bremen, und Jens D. Lukaczik, geschäftsführender Gesellschafter des Serviceunternehmens Cargo Control Germany GmbH & Co. KG, Bremen.

Das neu gewählte Präsidium und der Vorstand der Bremer Baumwollbörse auf einen Blick

Präsidium: 

  • Präsident Fritz A. Grobien, Albrecht, Müller-Pearse & Co. Trade (GmbH & Co.) KG, Bremen (Deutschland)
  • Vizepräsident Jean-Paul Haessig, Asian Cotton Traders Pte. Ltd., Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam)/Singapur
  • Vizepräsident Jens D. Lukaczik, Cargo Control Germany GmbH & Co. KG, Bremen (Deutschland)
  • Vizepräsidentin Stephanie Silber, Otto Stadtlander GmbH, Bremen (Deutschland)

Vorstand

  • Hannes Drolle, Getzner Textil AG, Bludenz (Österreich)
  • Ernst Grimmelt, Velener Textil GmbH, Velen (Deutschland)
  • Carl Illi, CWC Textil AG, Zürich (Schweiz)
  • Jan Kettelhack, Hch. Kettelhack GmbH & Co. KG, Rheine (Deutschland)
  • Roland Stelzer, Gebr. Elmer & Zweifel GmbH & Co., Bempflingen (Deutschland)
  • Axel Trede, Cotton Service International GmbH, Bremen (Deutschland)
  • Wieder gewählt: Dr. Uwe Mazura, Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V., Berlin (Deutschland)
  • Wieder gewählt: Konrad Schröer, SETEX-Textil-GmbH, Hamminkeln-Dingden (Deutschland)

Beratendes Vorstandsmitglied:

  • Manfred Kern, Vereinigung Textilindustrie (VTI), Wien (Österreich)

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder von Vorstand und Präsidium repräsentieren Unternehmen aus allen Bereichen der Baumwollbeschaffungskette – vom Handel über die Verarbeitung bis hin zu spezialisierten Dienstleistern. Diese Vielfalt verleiht dem Verband ein breit gefächertes Kompetenznetzwerk und eröffnet Zugang zu wertvollen globalen Informationsressourcen innerhalb der internationalen Baumwoll- und Textilwirtschaft.

Über eine Berücksichtigung der Pressemeldung in Ihrem Medium würden wir uns freuen. Für Nachfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung. Gern vermitteln wir auch ein Interview mit unserem Präsidenten zu von Ihnen gewünschten Themen.

22.06.2026

BTE gibt Handreichung für den Handel zum Vernichtungsverbot heraus

Am 19. Juli 2026 trat gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe in Kraft. Unternehmen dürfen Überbestände, Retouren und Saisonware künftig nicht mehr einfach entsorgen – auch dann nicht, wenn ein Weiterverkauf wirtschaftlich unattraktiv erscheint. Im Fokus steht dabei nicht mehr nur das Produktdesign, sondern zunehmend auch der Umgang mit Produkten am Ende ihrer ersten Nutzungsphase. Politisch wird die Debatte insbesondere von drei zentralen Herausforderungen geprägt: Überproduktion, Retourenvernichtung und ineffiziente Warenkreisläufe.

Der Gesetzgeber fordert damit einen grundlegenden Perspektivwechsel im Umgang mit Mode – weg von der Entsorgung als Standardlösung, hin zu aktiver Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung. Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen zulässig und erfordern den Nachweis, dass alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen, ab dem 19. Juli 2030 wird sie auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.

Am 19. Juli 2026 trat gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe in Kraft. Unternehmen dürfen Überbestände, Retouren und Saisonware künftig nicht mehr einfach entsorgen – auch dann nicht, wenn ein Weiterverkauf wirtschaftlich unattraktiv erscheint. Im Fokus steht dabei nicht mehr nur das Produktdesign, sondern zunehmend auch der Umgang mit Produkten am Ende ihrer ersten Nutzungsphase. Politisch wird die Debatte insbesondere von drei zentralen Herausforderungen geprägt: Überproduktion, Retourenvernichtung und ineffiziente Warenkreisläufe.

Der Gesetzgeber fordert damit einen grundlegenden Perspektivwechsel im Umgang mit Mode – weg von der Entsorgung als Standardlösung, hin zu aktiver Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung. Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen zulässig und erfordern den Nachweis, dass alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen, ab dem 19. Juli 2030 wird sie auf mittlere Unternehmen ausgeweitet.

Vor diesem Hintergrund stellt der BTE dem Handel eine Handreichung zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig bei der Anpassung ihrer Geschäftsstrukturen und im Bereich Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die Handreichung erläutert, welche Unternehmen betroffen sind, welche Maßnahmen vorgesehen sind und wie die Umsetzung erfolgen kann. Zudem zeigt sie auf, wie sich betroffene Unternehmen gezielt auf das Vernichtungsverbot vorbereiten können. Die Handreichung ist ab sofort unter hanschke@bte.de erhältlich.

Der BTE wird auch weiterhin über Neuerungen und geplante Maßnahmen informieren und den Handel bei der Umsetzung begleiten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Andreas Unger zeigt, wie man Kunden-App, CRM-Daten und Punkteprogramm zur digitalen Kaufaktivierung nutzt. Foto via ITE GmbH
Andreas Unger
17.06.2026

Vom Bon zum Bonus: Wie Loyalty-Punkte Wiederkäufe auslösen

Im Fachhandel ist es deutlich leichter, bestehenden (Stamm)Kunden mehr oder öfter etwas zu verkaufen als Neukunden zu gewinnen. Im BTE-Webinar „Vom Bon zum Bonus: Wie Loyalty-Punkte Wiederkäufe auslösen“ zeigt Andreas Unger vom BTE-KompetenzPartner Hutter & Unger am 1. Juli, von 10.00 bis 10.45 Uhr, wie Fachhändler mit Kunden-App, digitalem Punkteprogramm und CRM-Daten ihre Kundenbindung gezielt stärken und Wiederkäufe aktivieren können. 

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Ansätze aus dem stationären Handel - vom digitalen Kundenkonto über Punkte- und Statuslogiken bis hin zu automatisierten Kampagnen, Push-Nachrichten, Gutscheinen und messbaren Kaufimpulsen.

Das Webinar richtet sich an Händler, die Kundenbindung nicht nur als Service verstehen, sondern als konkreten Umsatzhebel nutzen möchten. Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussion.

Hinweis: Die Teilnahme am BTE-Webinar ist kostenfrei. Interessenten melden sich direkt an per E-Mail an seminare@hutter-unger.de.

Im Fachhandel ist es deutlich leichter, bestehenden (Stamm)Kunden mehr oder öfter etwas zu verkaufen als Neukunden zu gewinnen. Im BTE-Webinar „Vom Bon zum Bonus: Wie Loyalty-Punkte Wiederkäufe auslösen“ zeigt Andreas Unger vom BTE-KompetenzPartner Hutter & Unger am 1. Juli, von 10.00 bis 10.45 Uhr, wie Fachhändler mit Kunden-App, digitalem Punkteprogramm und CRM-Daten ihre Kundenbindung gezielt stärken und Wiederkäufe aktivieren können. 

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Ansätze aus dem stationären Handel - vom digitalen Kundenkonto über Punkte- und Statuslogiken bis hin zu automatisierten Kampagnen, Push-Nachrichten, Gutscheinen und messbaren Kaufimpulsen.

Das Webinar richtet sich an Händler, die Kundenbindung nicht nur als Service verstehen, sondern als konkreten Umsatzhebel nutzen möchten. Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussion.

Hinweis: Die Teilnahme am BTE-Webinar ist kostenfrei. Interessenten melden sich direkt an per E-Mail an seminare@hutter-unger.de.

Weitere Informationen:
Kundenbindung BTE-Webinar
Quelle:

ITE GmbH

Moderatoren und Referenten des BVMed-Rechtssymposiums: Ulrich Juknat, Dr. Katja Marx, Dr. Angela Graf, Dr. Marc-Pierre Möll (v.l.n.r.) (c) Bundesverband Medizintechnologie BVMed
Moderatoren und Referenten des BVMed-Rechtssymposiums: Ulrich Juknat, Dr. Katja Marx, Dr. Angela Graf, Dr. Marc-Pierre Möll (v.l.n.r.)
17.06.2026

EU-Medizinprodukte-Verordnung: Schnellerer Zugang zu Innovationen gefordert

Die Bundesregierung setzt sich bei der aktuell diskutierten   Reform der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) für einen schnelleren Zugang zu Innovationen und Medizinprodukten zur Behandlung seltener Erkrankungen ein. Das sagte Dr. Jana Knauer vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf dem Rechtssymposium des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) in Berlin. „Eine zügige Verabschiedung und Implementierung der MDR-Reform ist zentral, um ein innovationsfreundliches Klima für die MedTech-Branche in Europa zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu verbessern“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu verbessern, verwies BMG-Expertin Knauer zudem auf die anstehende Pharma- und MedTech-Strategie, die in der zweiten Jahreshälfte im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Die Bundesregierung setzt sich bei der aktuell diskutierten   Reform der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) für einen schnelleren Zugang zu Innovationen und Medizinprodukten zur Behandlung seltener Erkrankungen ein. Das sagte Dr. Jana Knauer vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf dem Rechtssymposium des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) in Berlin. „Eine zügige Verabschiedung und Implementierung der MDR-Reform ist zentral, um ein innovationsfreundliches Klima für die MedTech-Branche in Europa zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu verbessern“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu verbessern, verwies BMG-Expertin Knauer zudem auf die anstehende Pharma- und MedTech-Strategie, die in der zweiten Jahreshälfte im Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Dr. Jana Knauer, Stellvertretende Referatsleiterin Medizinproduktesicherheit im BMG, verwies in ihrem Einführungsvortrag auf die gemeinsame Initiative von Deutschland und Frankreich aus dem Jahr 2024. Beide Länder setzen sich gemeinsam insbesondere für Bürokratieabbau, Zentralisierung europäischer Verwaltungsaufgaben sowie vorhersehbare und ausgewogene Zertifizierungsverfahren ein. Wichtig sei auch die Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an Medizinprodukte für seltene Erkrankungen und vulnerable Patient:innengruppen sowie die Einführung spezieller Verfahren für Innovationen. 

Der MDR-Reformvorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025 wird vom BMG grundsätzlich begrüßt. „Wir unterstützen die zentralen Ziele dieser Reform“, so Knauer. „Wir brauchen vor allem mehr Planbarkeit für alle Beteiligten sowie einen schnelleren Zugang zu Innovationen und Medizinprodukten zur Behandlung seltener Erkrankungen.“ Das BMG setze sich für ausgewogene und tragfähige Lösungen sein, „die die angestrebten Ziele tatsächlich erreichen und zugleich das Patientenschutzniveau wahren“. Im Detail erwartet Knauer „schwierige Verhandlungen im Rat und im EU-Parlament“, aber sie sei optimistisch, dass es zu einem zügigen Abschluss der Verhandlungen komme. Dies sei allein vor dem Hintergrund des Endes der Übergangsbestimmungen für Hochrisikoprodukte Ende 2027 wichtig. „Wir sind deshalb für die Priorisierung von besonders effektiven Maßnahmen“, so die BMG-Expertin. 

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll begrüßte in seinem Eingangsstatement, dass die MedTech-Branche im Koalitionsvertrag der Bundesregierung als Leitwirtschaft anerkannt sei und gleichberechtigt in den Pharma-Dialog der Bundesregierung aufgenommen wurde. Im Pharma- und MedTech-Dialog werden die Rahmenbedingungen für die Branche ressortübergreifend und in sechs Arbeitsgruppen diskutiert. 

„Für uns war die Einbeziehung der Medizintechnik-Branche sehr wichtig“, so Dr. Jana Knauer vom BMG. Ziel des Dialogs sei es, die Rahmenbedingungen für die medizintechnische Branche in Deutschland zu verbessern. Zum aktuellen Stand des Prozesses sagte Knauer: „Wir schauen uns alle Stellungnahmen an und entwickeln daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die gemeinsame Pharma- und MedTech-Strategie. Der Kabinettsbeschluss und die Umsetzung sind für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.“

Überblick über die geplanten MDR-Änderungen
„Eine wegweisende Reform des Medizinprodukterechts ist möglich“, zeigte sich Rechtsanwältin Dr. Angela Graf von Dr. Fandrich Rechtsanwälte optimistisch, dass die MDR-Reform gelingt. Die derzeit diskutierten Vorschläge bieten „Potenzial für spürbare Entlastungen der MedTech-Industrie“. Jetzt seien zügige Verhandlungen und eine schnelle Implementierung elementar, um die Zielsetzungen zu erreichen. „Details der Regelungen und der Umsetzung werden für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend sein“, so Graf. Durch die MDR habe sich Regulatorik als Gefahr für die Patient:innenversorgung erwiesen. Als Beispiele nannte Graf initiale Kapazitätsengpässe bei Benannten Stellen, Produktengpässe durch hohe regulatorische Hürden sowie den Rückzug von Produkten bzw. Herstellern. 

Drei Themen sieht Graf bei den Reformvorschlägen der EU-Kommission im Fokus: die Klinische Bewertung von Medizinprodukten, Well-established Technologies (WET) sowie Benannte Stellen und Zertifikate.

Klinische Bewertung: Für Produkte, die dem Produkt, das einer Konformitätsbewertung unterzogen wird, gleichwertig sind, liegen häufig klinische Daten vor. Um die Bedingungen, unter denen Hersteller Gleichwertigkeit geltend machen können, flexibler zu gestalten, sollte die MDR-Anforderung, einen Vertrag mit dem Hersteller des gleichwertigen Produkts abzuschließen, der Zugang zu dessen technischer Dokumentation gewährt, gestrichen und die Gleichwertigkeitskriterien angepasst werden.

Well-established technologies (WET): Der Reformvorschlag sieht die Einführung einer Legaldefinition und eine Ermächtigungsgrundlage zur Erweiterung der Liste von Produkten vor. Anpassungen soll es bereits vor Abschluss der MDR-Revision geben. Für WET-Implantate sollen zudem keine Implantationsausweise erforderlich sein. 

Benannte Stellen, Konformitätsbewertungsverfahren und Zertifikate: Die aktuelle Durchführungsverordnung 2026/977 nimmt bereits einige Inhalte der Reform vorweg und fokussiert auf Benannte Stellen. Weitere Anpassungen folgen dann im Zuge der MDR-Revision, insbesondere die gesetzliche Verankerung eines strukturierten Dialogs sowie erhebliche Gebührensenkungen. Bei den Zertifikaten soll die bisher gültige maximale Gültigkeitsdauer von fünf Jahren entfallen. Statt einer Re-Zertifizierung sollen alle Benannte Stellen risikoadäquate periodische Überprüfungen durchführen, solange die Bescheinigungen gültig sind. Die Bewertung der Technischen Dokumentation soll bei geringem und mittlerem Risiko in größerem Umfang als bisher auf repräsentative Produkte begrenzt werden. In begründeten Fällen sind Remote-Audits möglich. Überwachungsaudits soll es nur alle zwei Jahre geben.

BVMed-Bewertung der MDR-Reform
Aus Sicht des BVMed enthält der Kommissionsvorschlag zentrale und dringend notwendige Maßnahmen, um die Funktionsfähigkeit des europäischen Marktes sicherzustellen sowie Innovationshemmnisse, administrative Lasten und Unsicherheiten im aktuellen System zu reduzieren und damit die Versorgungssicherheit zu stärken.

Positiv sind für den BVMed insbesondere die deutliche Vereinfachung des Rechtsrahmens, die Regelungen zum Bürokratieabbau, die Abschaffung der fünfjährigen Rezertifizierung, neue Verfahren für „bahnbrechende Medizinprodukte“ („Breakthrough Devices“) und Medizinprodukte für seltene Erkrankungen („Orphan Devices“) sowie die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.