bevh kritisiert Gerichtsentscheidung zum Digital Services Act
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken abgewiesen, die der bevh hinsichtlich der Einstufung von Online-Marktplätzen als sehr große Online-Plattformen („very large online platform“ – VLOP) im Sinne des DSA aufgeworfen hatte.
Hierzu Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:
„Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen und Risikoprofilen von verschiedenen Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Einkauf im Internet auf Online-Marktplätzen genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt.“
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