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29.10.2019

Teilwertabschläge: Jetzt an BTE-Umfrage beteiligen!

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 

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In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 
Die Abschläge sollten also gut begründet werden. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Preissenkungen und des Umfangs des betroffenen Warenbestands durch betriebliche Unterlagen belegt werden. Dazu müssen Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen geführt werden. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang nach Artikeln und Gängigkeitsgruppen gegliederte Minuslisten akzeptiert, in denen die Preisabschläge festgehalten sind. Die Aufzeichnungen müssen dann erkennen lassen, inwieweit die Reduzierungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen und auf die erst später hinzugekommenen Waren entfallen.

Weitere Informationen:
Teilwertabschläge
Quelle:

BTE/BLE/VDB