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20.11.2024

Südwesttextil: „EU-Entwaldungsverordnung: Überregulierung stoppen“

Vor dem Hintergrund fehlender Umsetzungshilfen und ausstehender Präzisierungen von Rechtsbegriffen hatte u.a. Südwesttextil im September eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EU-Entwaldungsverordnung gefordert. Die EU-Kommission war den Forderungen Anfang Oktober nachgekommen und hatte eine Verschiebung des Anwendungsstarts um ein Jahr vorgeschlagen. Im Rahmen der letzten Plenartagung hat nach dem Rat nun auch das Europäische Parlament der Verschiebung des Anwendungsstarts zugestimmt, allerdings wurden gleichzeitig inhaltliche Änderungen angenommen. Dadurch wurde das Dossier für interinstitutionelle Trilog-Verhandlungen an den Ausschuss zurückverwiesen.

Vor dem Hintergrund fehlender Umsetzungshilfen und ausstehender Präzisierungen von Rechtsbegriffen hatte u.a. Südwesttextil im September eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EU-Entwaldungsverordnung gefordert. Die EU-Kommission war den Forderungen Anfang Oktober nachgekommen und hatte eine Verschiebung des Anwendungsstarts um ein Jahr vorgeschlagen. Im Rahmen der letzten Plenartagung hat nach dem Rat nun auch das Europäische Parlament der Verschiebung des Anwendungsstarts zugestimmt, allerdings wurden gleichzeitig inhaltliche Änderungen angenommen. Dadurch wurde das Dossier für interinstitutionelle Trilog-Verhandlungen an den Ausschuss zurückverwiesen.

Die inhaltlichen Änderungen beinhalten die Einführung einer neuen, vierten Kategorie „kein Risiko“ im Länder-Benchmarking, sodass für Länder mit einer stabilen oder zunehmenden Entwicklung der Waldfläche deutlich weniger strenge Anforderungen gelten. Das länderspezifische Benchmarking-System wird überarbeitet und durch die Kommission nicht bis Ende des Jahres, sondern bis zum 30. Juni 2025 fertiggestellt. Nach der Verschiebung würde das Regelwerk erst ab dem 30. Dezember 2025 für große Marktteilnehmer und Händler und im zweiten Schritt erst ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Südwesttextil fordert nach der Verschiebung eine Aussetzung und grundsätzliches Hinterfragen der Verordnung. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Der Schutz des Waldes vor unkontrollierter Rodung ist sicherlich ein umweltpolitisch wichtiges Ziel, dem sich auch unsere Industrie nicht verschließt. Die Verordnung ist allerdings inzwischen fernab jeglicher Praktikabilität. Das Regelwerk und der Umfang der auferlegten Sorgfaltspflichten sind in politischer Unkenntnis industrieller Prozesse entstanden.“ Beispielhaft dafür sind Produkte aus Zellstoff wie Papier – hier werden Rohstoffe verschiedener Herkünfte in verschiedenen Arbeitsschritten miteinander vermischt. Hersteller können hinterher unmöglich jede Herkunft nachvollziehen, müssten aber für jede geografische Lage die entsprechenden Dokumentationen und Sorgfaltspflichten der Verordnung erfüllen.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil kritisiert die Vielzahl betroffener Produkte, die (zu) späte Bereitstellung wichtiger Informationen zur Vorbereitung sowie den erneuten Aufbau von Bürokratie durch eine weitere Berichtspflicht.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.