Aus der Branche

Zurücksetzen
29.01.2026

EmpCo-Richtlinie: rechtssichere und rechtzeitige Umsetzung utopisch?

Südwesttextil fordert die Klärung von Rechtsbegriffen sowie eine Verlängerung der Abverkaufsfristen, um eine Umsetzung in der Industriepraxis zu gewährleisten. 

Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird am 30. Januar 2026 im Bundesrat beraten. Nur wenige Wochen vor der Frist soll mit dem Gesetz die europäische Empowering Consumers-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Konkret verpflichtet diese Unternehmen, jegliche „Umweltaussagen“ oder Darstellungen im Rahmen ihrer kommerziellen Kommunikation im unmittelbaren Kontext zu belegen. Aktuell stehen einer rechtssicheren Umsetzung in der Praxis aber fehlende Präzision und eine zu kurzfristige Zeitschiene im Weg, so Südwesttextil. 

Südwesttextil fordert die Klärung von Rechtsbegriffen sowie eine Verlängerung der Abverkaufsfristen, um eine Umsetzung in der Industriepraxis zu gewährleisten. 

Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird am 30. Januar 2026 im Bundesrat beraten. Nur wenige Wochen vor der Frist soll mit dem Gesetz die europäische Empowering Consumers-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Konkret verpflichtet diese Unternehmen, jegliche „Umweltaussagen“ oder Darstellungen im Rahmen ihrer kommerziellen Kommunikation im unmittelbaren Kontext zu belegen. Aktuell stehen einer rechtssicheren Umsetzung in der Praxis aber fehlende Präzision und eine zu kurzfristige Zeitschiene im Weg, so Südwesttextil. 

Aktuell gebe es nur wenige Anhaltspunkte, was und wie Unternehmen weiterhin rechtssicher kommunizieren können. Zwar stellt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses klar, dass „anerkannte, auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien unabhängig durchgeführte und belastbare Verbrauchertests“ weiterhin verwendet werden können. Trotzdem bleibe unklar, ob branchenspezifische Standards der Textilindustrie darin inkludiert sind. Würden diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht konkretisiert, werde es in der Konsequenz erst durch Gerichtsverfahren Präzisierungen geben. Für Unternehmen stelle dies ein kostspieliges Risiko dar. 

Südwesttextil kritisiert die konkrete Umsetzung vor allem auch vor dem Hintergrund des von der EU vorgegebenen Zeitrahmens. Denn Unternehmen müssen bis zum 27. September 2026 – trotz der noch offenen Fragen und teilweise fehlenden Leitlinien – ihre Strategie festgelegt und notwendige Vorkehrungen getroffen haben. Südwesttextil fordert die Bundesregierung nochmals auf, sich mit dem Anliegen an die EU zu wenden, die Umsetzungsfrist im Hinblick auf die von der EU vorgegebene enge Zeitschiene für die Unternehmen realistisch zu gestalten. 

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Angesichts der Rechtsunsicherheiten ist es für eine langfristig, effizient planende Industrieproduktion kaum möglich, rechtssicher und rechtzeitig die laufenden Prozesse umzustellen. Die Politik berücksichtigt bei der aktuellen Umsetzung nicht, dass entsprechende Vorlaufzeiten und Vorproduktionen – gerade im Bereich von Verpackungen und Kennzeichnungen – stattfinden.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil