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17.04.2020

BTE fordert: Bundesweite Teilöffnungen auf 800 qm erlauben!

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Nach Ansicht des BTE gibt es für diese Beschränkung keine wirklich nachvollziehbaren Gründe. Die Unternehmen könnten durch entsprechende Absperrungen bzw. Maßnahmen andere Verkaufsbereiche isolieren und damit Kunden fernhalten. Durch eine Teilöffnung eines großen Mode- oder Warenhauses mit mehreren tausend Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche auf lediglich 800 qm werden nach Überzeugung des BTE sicherlich auch nicht größere Menschenmassen in die Innenstädte strömen. Pangels: „Bei der Politik gehen anscheinend die Pferde durch, wenn infolge der Lockerungen überfüllte Innenstädte erwartet werden. Das ist völlig absurd.“   

Pangels verweist zudem darauf, dass die 800 qm-Grenze eine Größe des Bauplanungsrecht ist. „Diese Grenze nunmehr ohne wirkliche Reflektion auf Hygieneaspekte anzusetzen bzw. anzuwenden, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage“, so der BTE-Hauptgeschäftsführer.  

Weitere Informationen:
Ladenöffnung Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB