Beim Wassergeflügel handelt es sich im weiteren Sinn um Vogelarten, deren Lebensraum besonders eng mit Gewässern verbunden ist. Im Zusammenhang mit Bettwaren werden unter „Wassergeflügel“ nur Enten oder Gänse verstanden. Nur ihr Gefieder eignet sich zur Verwendung als Füllung für Bettwaren.
Als Landgeflügel (auch „Scharrgeflügel“) werden im Bettwarenbereich insbesondere Hühner und Puten bezeichnet. Ihre Federn – Daunen besitzen sie nicht – sind wegen ihrer geringen Füllkraft für Bettwaren ungeeignet.
Quelle
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.
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