„Bürokratieentlastungsgesetz nur ein Anfang“

21.10.2024

„Bürokratieentlastungsgesetz nur ein Anfang“

Nach der Verabschiedung im Bundestag Ende September hat auch der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Das Gesetz soll finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr bewirken und umfasst in der geänderten Fassung 74 Artikel - darunter auch die von Südwesttextil geforderte Änderung im Nachweisgesetz, die die Schrift- durch die Textform ersetzt. So würden Personalabteilungen entlastet, was die digitale Vereinbarung von Arbeitsverträgen in Zukunft ermögliche.
 

Nach der Verabschiedung im Bundestag Ende September hat auch der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Das Gesetz soll finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr bewirken und umfasst in der geänderten Fassung 74 Artikel - darunter auch die von Südwesttextil geforderte Änderung im Nachweisgesetz, die die Schrift- durch die Textform ersetzt. So würden Personalabteilungen entlastet, was die digitale Vereinbarung von Arbeitsverträgen in Zukunft ermögliche.
 
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt die Zustimmung des Bundesrats als wichtigen, aber vor allem als ersten Schritt für die Entlastung von Unternehmen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die geänderte Fassung ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung das Thema ernst nimmt und umsetzt. Die Bürokratiebelastung steigt aber gleichzeitig durch zahlreiche neue Regularien an, sodass das Bürokratieentlastungsgesetz nur ein Anfang sein kann. Unsere Unternehmen brauchen nicht nur Entlastungen von bestehender Bürokratie, sondern zusätzlich keine neuen Auflagen mehr. Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage erwarten wir nicht nur ein Umdenken, sondern schnelle Schritte für die Zukunft der europäischen Wirtschaft.“
 
Zu den Regularien zählen beispielsweise die Europäische Lieferkettenrichtlinie, die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, die Taxonomie-Verordnung, die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung oder die Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen. Alle beinhalten separate Berichtspflichten, die Unternehmen entweder unmittelbar oder mittelbar durch ihre Lieferkette erfüllen müssen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil