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26.11.2019

BTE: Kaum Warenvernichtung im Modefachhandel

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

Missverständliche Aussagen in den Medien
 
Aktuell haben Medienberichte, wonach angeblich rund zehn Prozent der im Handel angebotenen Kleidungsstücke mangels Kundennachfrage vernichtet werden, die Modebranche in die Kritik gebracht. Nach BTE-Recherchen ist diese Behauptung jedoch so nicht nachvollziehbar. Denn es gibt nach Kenntnis des BTE keine umfassende Erhebung zu Warenvernichtung, an der sich alle großen Marktplayer im Textilsektor beteiligt haben!
 
Speziell für den Modefachhandel und den Online-Handel sind die kolportierten Vernichtungs-Zahlen zu hoch. Das belegen folgende Untersuchungen:
 

  • Gemäß dem Umfragepanel des BTE-Kompetenzpartners hachmeister+partner (h+p), an der mehr als 900 Modehändler mit einem Gesamtumsatz von rund 11 Mrd. Euro teilnehmen, werden lediglich 5 bis 10 Prozent aller im Handel angebotenen Bekleidungsteile letztendlich an einen Weiter-Verwerter abgegeben. Diese Ware landet zum Großteil im Ausland oder wird als Sonderposten angeboten, so dass in diesem Fall auch weniger begüterte Zielgruppen in den Genuss von guter Bekleidung kommen können. Tatsächlich vernichtet wird davon nach h+p-Schätzungen nur ein kleiner Bruchteil.
  • Speziell im Online-Handel wurde nach einer Studie der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg in 2018 lediglich 3,1 Prozent der zurückgeschickten Bekleidung entsorgt, weitere 1,6 Prozent wird gespendet. Hier muss zudem berücksichtigt werden, dass die Online-Retouren – im Vergleich zur nicht verkauften Neuware im stationären Modehandel – nicht selten stark verschmutzt oder beschädigt sind, so dass die Vernichtungsquote überdurchschnittlich sein dürfte.

Interessant in diesem Zusammenhang: Andere Branchen haben bei Online-Retouren deutlich höhere Entsorgungsquoten als die derzeit gescholtene Modebranche. Im Einrichtungsbereich liegt diese z.B. bei 7,2 Prozent.
 
Das bedeutet: Die Vernichtung neuwertiger Bekleidungsteile dürfte in der Modebranche die Ausnahme darstellen. Ganz zu vermeiden ist die Entsorgung ohnehin nicht, da es auch bei Neuware immer wieder einmal zu Beschädigungen oder Produktionsfehlern kommen kann, so dass die Ware unverkäuflich ist bzw. wird. Ansonsten hat kein Modehändler schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen ein Interesse daran, verkaufsfähige Neuware ohne Not zu vernichten!
 
Trotzdem sollte der Modehandel sensibel mit diesem Thema umgehen und weiter versuchen, bedarfsorientierter einzukaufen, so dass am Ende der Saison möglichst wenig Ware übrigbleibt. In diesem Zusammenhang appelliert der BTE noch einmal an die Industriepartner, die Mindestordervolumina nicht weiter zu erhöhen, besser noch zu reduzieren!

Weitere Informationen:
Warenvernichtung Mindestorder
Quelle:

BTE/BLE/VDB

29.10.2019

Teilwertabschläge: Jetzt an BTE-Umfrage beteiligen!

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 

  • Kostenfrei für Händler

In diesen Wochen steht in vielen mittelständischen Mode- und Textilfachgeschäften die Bewertung des Warenlagers für die steuerliche Ermittlung des Gewinns für 2018 an. Dabei ist die Festlegung der Teilwertabschläge nach wie vor ein zentraler Streitpunkt im Falle von Betriebsprüfungen durch das zuständige Finanzamt. Den BTE erreichen aktuell wieder Anfragen und Meldungen aus dem Handel, dass viele Prüfer sich schwer tun, Mode-bedingte Abwertungen zu akzeptieren. Mitunter wird sogar der Ansatz von Teilwertabschlägen gänzlich abgelehnt.
 
Die Abschläge sollten also gut begründet werden. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Prognosen hinsichtlich der zu erwartenden Preissenkungen und des Umfangs des betroffenen Warenbestands durch betriebliche Unterlagen belegt werden. Dazu müssen Aufzeichnungen über die tatsächlichen Preisherabsetzungen geführt werden. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang nach Artikeln und Gängigkeitsgruppen gegliederte Minuslisten akzeptiert, in denen die Preisabschläge festgehalten sind. Die Aufzeichnungen müssen dann erkennen lassen, inwieweit die Reduzierungen auf die am Bilanzstichtag vorhandenen und auf die erst später hinzugekommenen Waren entfallen.

Weitere Informationen:
Teilwertabschläge
Quelle:

BTE/BLE/VDB

MODEMOBIL: Der Mode-Liebling der BestAger (c) MODEMOBIL
10.10.2019

MODEMOBIL: Der Mode-Liebling der BestAger

  • Eine Kollektion zum Anfassen.

Lebensfreude in der 2. Lebenshälfte und das Gefühl, aktiv am Leben teilzunehmen – das schenkt die MODEMOBIL Kollektion Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Shoppingtouren von  Geschäft zu Geschäft nicht mehr bewältigen können.

Das große Plus: MODEMOBIL ist Mode, die ins Haus kommt. Im gewohnten Umfeld der Senioreneinrichtungen oder -treffs saisonale wie auch funktionale Mode erleben, anfassen und anprobieren zu können wird dank einer mobilen Boutique und Rund-um-Beratung möglich. Bewohner, die Spaß an der Vorführung von Mode haben, können an den beliebten MODEMOBIL Modenschauen teilnehmen und die Looks zusammen mit ehrenamtlichen Models präsentieren. Diese Events bringen Schwung und Spaß in den Alltag.

  • Eine Kollektion zum Anfassen.

Lebensfreude in der 2. Lebenshälfte und das Gefühl, aktiv am Leben teilzunehmen – das schenkt die MODEMOBIL Kollektion Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Shoppingtouren von  Geschäft zu Geschäft nicht mehr bewältigen können.

Das große Plus: MODEMOBIL ist Mode, die ins Haus kommt. Im gewohnten Umfeld der Senioreneinrichtungen oder -treffs saisonale wie auch funktionale Mode erleben, anfassen und anprobieren zu können wird dank einer mobilen Boutique und Rund-um-Beratung möglich. Bewohner, die Spaß an der Vorführung von Mode haben, können an den beliebten MODEMOBIL Modenschauen teilnehmen und die Looks zusammen mit ehrenamtlichen Models präsentieren. Diese Events bringen Schwung und Spaß in den Alltag.

Die MODEMOBIL Kollektion mit ihren über 1.500 Teilen und einem attraktiven Preis-Leistungs- Verhältnis begeistert jedoch auch jüngere Modefans wie Betreuer oder Angehörige und teilt sich in zwei Bereiche: den saisonal-modischen, der aktuelle Trends in Design, Material und Schnitten aufgreift, und den funktionalen, der von der Tag- und Nachtwäsche bis zu bequemen Schuhen und Accessoires alles abdeckt. Passgenauigkeit, bequeme, pflegeleichte Materialien und dezente Problemlösungen wie z. B. extra kurze Längen oder große Knöpfe sind das A und O, wenn es darum geht, den Bedürfnissen unterschiedlicher Seniorensegmente von sportlich-schlank bis zu Konfektionsgröße 66 gerecht zu werden.

Die Trends und Highlights im MODEMOBIL Herbst/Winter 2019/20

Die angesagten Animal-Prints mit stylishen Leo- und Tierfell-Drucken setzen sich auch im Winter fort; dazu Lederimitat-Kurzjacken und schmeichelnde Capes mit Webpelzbesatz bei den Damen. Streifen spielen im Winter eine große Rolle, ob durchbrochen, klassisch oder Galon, sie sorgen für den sportlich-modischen Pfiff bei Hosen und Oberteilen. Bei den Herren geht es sportlich zu mit gestreiften Polos, Sweatshirts mit Reißverschluß und Norwegerpullovern zu Steppjacken. Bei den Damen setzt Millefleurs feminine Akzente, Hahnentritt ist der beliebte Klassiker bei den Schwarz-Weiß-Designs. Nicht fehlen dürfen Camouflage, subtil verfremdet, und Paisley Drucke für Oberteile mit Karree Ausschnitten oder Schalkragen. Bouclé Blazer und supersofte Strickqualitäten läuten gemütliche Wintertage ein. Modische Steppwesten machen jeden Look zu einem Blickfang und lassen die Kälte draußen. Jeans in variantenreichen Herbst-/Wintertönen und unterschiedlichen Passformen ergänzen das facettenreiche Sortiment.

Die Farb-Highlights stammen aus der Natur: Beere, Senf, Curry oder Kurkuma. Bei den Damen werden Mohnrot, Bordeaux und Merlot zu den Basicfarben wie Beige, Grau oder Rosé kombiniert, bei den Herren geben Blau, Grau und ein dezentes Rot den Ton an.

Die Beliebtheit der MODEMOBIL Kollektion und Modeevents sorgt für das gewünschte Expansionspotenzial bei den 30 Franchisepartnern, die deutschlandweit im Einsatz sind. Jüngstes Beispiel ist Sebastian Stolle, der begeisterter Modemobiler mit dem Ziel ‘Aufbau Ost‘ ist. Hier gibt es ein großes Potenzial an Senioreneinrichtungen und ein hohes Bedürfnis nach seniorengereichter Bekleidung, gerade in den ländlichen Regionen. Als ehemaliger Retail- Manager namhafter Modehäuser beschäftigt Herr Stolle mittlerweile drei Handelsvertreter und hat vier Modemobil-Fahrzeuge im Einsatz, mit denen er rund 500 Einrichtungen bereits zu seinen Kunden zählt – Tendenz steigend. Der Markt der Senioren wächst schnell und kontinuierlich. Sie alle wünschen sich eine hohe Lebensqualität im Alter, zu der MODEMOBIL
einen großen Teil beiträgt.

30.09.2019

BTE: Modeverkauf über Plattformen kritisch bewertet

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 

  • BTE-Präsidium: Richtigen Weg weiter verfolgen!

Mitte September tagte das BTE-Präsidium unter der Leitung von Steffen Jost in Köln. Dabei wurde konstatiert, dass die Frühjahr/Sommer-Saison besser als im klimatisch schwierigen Vorjahr verlaufen sei. Berichtet wurde von leicht höheren Umsätzen, geringeren Abschriften, späteren Sale-Phasen und auch gezielterer (Vor)Order, was zu einem insgesamt niedrigeren Lagerdruck führte.
 
Dennoch konnten die Umsätze des Jahres 2017 nicht durchweg erreicht oder sogar übertroffen werden. Es ist daher nach Ansicht des BTE-Präsidiums entscheidend, dass die Modebranche den eingeschlagenen Weg weiter mit Konsequenz verfolgt und auf ihrem richtigen Weg nicht stehen bleibt. Auch für 2020 soll man defensiv einkaufen und sich Limite offen halten. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr/Sommer 2019 zeigen, dass auch kurzfristig noch attraktive Ware verfügbar ist. Zitat: Hoher Warenbestand ist kein Umsatzgarant.
 
Vom BTE-Präsidium kritisch bewertet wurde, dass immer mehr Modehändler ihr Heil (zusätzlich) im Verkauf über Plattformen suchen. Zwei Beispielrechnungen machten klar, dass die Kosten solcher Transaktionen bei einer fast reinen Grenzkostenbetrachtung zwischen 48,9 und 54,3 Prozent liegen. Bei einer Vollkosten-Rechnung kann der Modeverkauf über Plattformen damit betriebswirtschaftlich kaum sinnvoll sein. Dieser Vertriebsweg wäre damit allenfalls als Notmaßnahme zur Veräußerung des Warenlagers bzw. zur primären Liquiditätsgewinnung sinnvoll. Positive Aspekte wären allenfalls noch, dass mit Hilfe dieses Vertriebswegs Mindestmengen bei der Order leichter erreicht werden als allein über das Fachgeschäft. Zudem kann es dadurch eine Grundauslastung im Geschäft geben, was die Stimmung bei den Mitarbeitern hebt und auch das Image als modernes Unternehmen fördert.
 
Sehr kritisch wird vom BTE-Präsidium bewertet, dass die Kunden-Daten beim Plattform-Vertrieb an Amazon & Co. gelangen. Schließlich ist bekannt, dass die Plattformen diese immer wieder nutzen, um dem Handel seine Kunden mit Rabatten abzuwerben. Dieser Gefahr muss sich jeder teilnehmende Modehändler immer wieder bewusst werden!

Weitere Informationen:
Onlinehandel Onlineshopping
Quelle:

BTE/BLE/VDB

30.09.2019

FOC: BTE fordert faire Wettbewerbs-bedingungen

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 
Vor diesem Hintergrund hat der BTE, gemeinsam mit den Schwesterverbänden BDSE und BLE, eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz eingereicht und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Parallel holten die drei Bundesfachverbände eine wettbewerbsrechtliche Expertise dazu ein. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, die Prüfungen sind in die Wege geleitet.

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.09.2019

BTE-Innovations-Forum mit „Social Media Werkstatt“

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel am 12. November in Köln

Was bringen Kunden-Apps in der Werbung? Was muss ein modernes Warenwirtschaftssystem leisten? Wie kann man mit innovativen Apps die Order und Bestellvorgänge professioneller gestalten? Dies sind einige der zentralen Fragen, die im Rahmen des „Innovations-Forums“ (vormals BTE-Infotag) beantwortet werden, das der BTE in Kooperation mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) am 12. November in Köln veranstaltet.
 
Erstmals wird es ab 13 Uhr zudem eine exklusive „Social Media Werkstatt“ geben. Nach einem Einführungs-Vortrag von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) werden zwei Social-Media-Experten/Influencer interessierten Besuchern individuelle Hilfestellungen geben und im Idealfall Content-Ideen direkt vor Ort umsetzen. Ein Experte wird ausschließlich individuelle Termine durchführen, beim zweiten können auch mehrere Teilnehmer zuhören. Die Terminvergabe erfolgt ab Beginn der Veranstaltung.
 

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel am 12. November in Köln

Was bringen Kunden-Apps in der Werbung? Was muss ein modernes Warenwirtschaftssystem leisten? Wie kann man mit innovativen Apps die Order und Bestellvorgänge professioneller gestalten? Dies sind einige der zentralen Fragen, die im Rahmen des „Innovations-Forums“ (vormals BTE-Infotag) beantwortet werden, das der BTE in Kooperation mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) am 12. November in Köln veranstaltet.
 
Erstmals wird es ab 13 Uhr zudem eine exklusive „Social Media Werkstatt“ geben. Nach einem Einführungs-Vortrag von Prof. Dr. Niklas Mahrdt vom Media Economics Institut (Köln) werden zwei Social-Media-Experten/Influencer interessierten Besuchern individuelle Hilfestellungen geben und im Idealfall Content-Ideen direkt vor Ort umsetzen. Ein Experte wird ausschließlich individuelle Termine durchführen, beim zweiten können auch mehrere Teilnehmer zuhören. Die Terminvergabe erfolgt ab Beginn der Veranstaltung.
 
Konzipiert ist das Innovations-Forum ansonsten als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen und Neuheiten, im Nachgang sind am Stand tiefergehende Informationen verfügbar.
 
Der Eintritt zum Innovations-Forum ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie Fashion-Hersteller und für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt.
 
Wichtig: Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung – entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de/Veranstaltungen.

Weitere Informationen:
BTE-Infotag Social Media
Quelle:

BTE/BLE/VDB

02.09.2019

BTE: Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe starten

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Im Herbst starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die jeweils sechs Monate laufen und die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

Für die Aus- und Weiterbildung von Verkaufsmitarbeitern sind Fernlehrgänge besonders geeignet, da sie flexibel genutzt werden können und keine Fehlzeiten verursachen. Im Herbst starten wieder zwei Fernlehrgänge für Bekleidung und Schuhe, die jeweils sechs Monate laufen und die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind:

  • Der Lehrgang „Bekleidung verkaufen mit Herz und Verstand“ vermittelt in fünf monatlichen Lehrbriefen mit je rund 50 Seiten umfangreiche Kenntnisse über Damen- und Herrenoberbekleidung sowie über erfolgreiche Verkaufsgespräche. Start ist am 20. September 2019 (Anmeldeschluss: 2. September).
  • Der Schuh-Lehrgang „Wissen erweitern – Beratung verbessern – Erfolg steigern“ besteht ebenfalls aus fünf leicht verständlichen Lehrbriefen mit je ca. 70 Seiten zu den Themen Bedarfsermittlung, Fußgesundheit, Schuhmaterialien und –pflege sowie Verkaufsgespräch. Start ist am 10. Oktober 2019 (Anmeldeschluss: 26. September).

 
Hinweis: Bestellung und weitere Informationen beim BTE, E-Mail: itebestellungen@bte.de und auf der BTE-Website unter www.bte.de  (Rubrik: Publikationen).

Weitere Informationen:
Fernlehrgänge BTE
Quelle:

BTE/BLE/VDB

23.07.2019

BTE empfiehlt SSL-Start am 29. Juli 2019

  • Sommer-Schluss-Verkauf zum Lagerabbau nutzen!

Die Frühjahr/Sommer-Saison ist für die Modebranche halbwegs ordentlich gelaufen. Im Gegensatz zu 2018 gab es in diesem Jahr im Frühjahr zumindest zeitweise das typische Übergangswetter, anschließend folgten oft längere warme und sonnige Phasen. Dadurch waren die meteorologischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf von Frühjahrs- und Sommerware gegeben. Aktuell geht der BTE daher davon aus, dass viele Modegeschäfte den Vorjahresumsatz zumindest gehalten haben – und das trotz zum Teil geringerem Wareneinsatz.
 
Dennoch sind die Läger in den meisten Modehäusern aktuell noch längst nicht geräumt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 29. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.
 

  • Sommer-Schluss-Verkauf zum Lagerabbau nutzen!

Die Frühjahr/Sommer-Saison ist für die Modebranche halbwegs ordentlich gelaufen. Im Gegensatz zu 2018 gab es in diesem Jahr im Frühjahr zumindest zeitweise das typische Übergangswetter, anschließend folgten oft längere warme und sonnige Phasen. Dadurch waren die meteorologischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verkauf von Frühjahrs- und Sommerware gegeben. Aktuell geht der BTE daher davon aus, dass viele Modegeschäfte den Vorjahresumsatz zumindest gehalten haben – und das trotz zum Teil geringerem Wareneinsatz.
 
Dennoch sind die Läger in den meisten Modehäusern aktuell noch längst nicht geräumt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 29. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.
 
Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen nicht zu unterschätzenden PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich längst nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle wie z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter, Instagram oder Facebook sollten dafür verwendet werden.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

LDT Nagold: 50 Textilbetriebswirte BTE starten ins Berufsleben (c) LDT Nagold
22.07.2019

LDT Nagold: 50 Textilbetriebswirte BTE starten ins Berufsleben

Die LDT Nagold verabschiedete am 19. Juli 2019 „50 Textilbetriebswirte BTE“ (darunter einmal mit Fachrichtung Schuhe) ins Berufsleben. Wie immer Ende Juli waren es zwei Abschlussklassen des 2-jährigen Vollzeitmodells, die mit Eltern, Freunden und Bekannten zum Abschlussevent an die LDT Nagold gekommen waren. Rüdiger Jung, der Geschäftsführer Pädagogik & Organisation, ging in seiner Abschlussrede vor rund 300 Gästen auf die Geschehnisse in der Branche wie auch an der LDT in den vergangenen zwei Jahre ein. Jung betonte, dass die LDT Absolventen ‚bestens für die Praxis gerüstet‘ seien und dass die Branche weiterhin sehr gerne bei der Besetzung von Nachwuchspositionen auf LDT Absolventen zurückgreife. Anschließend überreichten er zusammen mit seinem Geschäftsführungskollegen Manfred Mroz den Absolventen ihre Zeugnisurkunden und beglückwünschte sie zu ihrem Erfolg. Die ‚Jahrgangsbeste‘, Ramona Omerovic, die ihr LDT Studium mit 1,3 abschloss erhielt den Titel ‚Textilbetriebswirt BTE mit Auszeichnung‘.

Die LDT Nagold verabschiedete am 19. Juli 2019 „50 Textilbetriebswirte BTE“ (darunter einmal mit Fachrichtung Schuhe) ins Berufsleben. Wie immer Ende Juli waren es zwei Abschlussklassen des 2-jährigen Vollzeitmodells, die mit Eltern, Freunden und Bekannten zum Abschlussevent an die LDT Nagold gekommen waren. Rüdiger Jung, der Geschäftsführer Pädagogik & Organisation, ging in seiner Abschlussrede vor rund 300 Gästen auf die Geschehnisse in der Branche wie auch an der LDT in den vergangenen zwei Jahre ein. Jung betonte, dass die LDT Absolventen ‚bestens für die Praxis gerüstet‘ seien und dass die Branche weiterhin sehr gerne bei der Besetzung von Nachwuchspositionen auf LDT Absolventen zurückgreife. Anschließend überreichten er zusammen mit seinem Geschäftsführungskollegen Manfred Mroz den Absolventen ihre Zeugnisurkunden und beglückwünschte sie zu ihrem Erfolg. Die ‚Jahrgangsbeste‘, Ramona Omerovic, die ihr LDT Studium mit 1,3 abschloss erhielt den Titel ‚Textilbetriebswirt BTE mit Auszeichnung‘.

Gut nachgefragt war auch der Fachabschluss ‚Business English IHK‘, der ebenfalls im Rahmen des Studiums an der LDT absolviert werden konnte. Das Ziel dieses studienintegrierten Kurses, das ‚Business English Certificate‘ der IHK Nordschwarzwald, wurde von 36 Studenten erreicht! Die ‚Ausbildereignungsprüfung‘, besser bekannt als ‚AdA-Schein‘, legten 49 Absolventen erfolgreich ab.

Quelle:

LDT Nagold

(c) BTE
15.07.2019

Nina Kiesow ist neue BLE-Präsidentin

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Am 12. Juli 2019 hat die Delegiertenversammlung des BLE Handelsverband Lederwaren in Mainhausen Nina Kiesow (Kiesow seit 1850, Kleve) einstimmig zur neuen BLE-Präsidentin gewählt. Die Textilbetriebswirtin BTE (42) löst damit den bisherigen Vorsitzenden Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) ab, der zusammen mit Dr. Joachim Stoll (Leder Stoll/koffer24.de, Frankfurt) als einer von zwei BLE-Vize-Präsidenten weiterhin dem BLE-Vorstand angehört.
 
Erneut ins BLE-Präsidium gewählt wurden Olaf Hrastnig (Koffer Ecke, Ludwigsburg), Jens Koch (Lederwaren Koch, Hildesheim), Ernst Läuger (Fa. Marstaller, München) Katharina Meißner (Leder Meißner, Kiel) und Jörn Schiffler (Galeria Karstadt Kaufhof, Essen/Köln). Kooptiert wurden zudem Dimitrios Ioannidis (Assima Verbund, Neuss) und Hans-Peter Stückler (Goldkrone, Mainhausen). Verabschiedet wurde Bernhard Offermann (Offermann Leder in Mode, Köln), der sich nach 20 Jahren Mitarbeit im BLE-Präsidium nicht mehr zur Wahl stellte.

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

03.07.2019

Verkaufsdaten-Austausch bei geringer Konkurrenzbeziehung unkritisch

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 

  • Im Zweifelsfall Compliance-Erklärung von Lieferanten verlangen

Im letzten Jahr hat der BTE davor gewarnt, dass der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, einen Kartellrechtsverstoß darstellen kann. Dies hatte das Bundeskartellamt vorher dem BTE in einem Schreiben mitgeteilt. Begründung: Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.
 
Jetzt hat das Kartellamt eine unverbindliche Einschätzung eines konkreten Falles vorgenommen. Der betroffene Industriepartner betreibt zwar einen eigenen Online-Shop und (vergleichsweise wenige) eigene Stores, der dadurch erzeugte (Preis)Wettbewerb ist nach Ansicht des Kartellamtes allerdings moderat. In dieser Konstellation sah die Beschlussabteilung der Aufsichtsbehörde keine spürbare Wettbewerbsverzerrung durch die freiwillige Übertragung tagesaktueller Verkaufsdaten.
 
Aber Vorsicht: Wenn Händler und Marke in einem intensiven Wettbewerbsverhältnis stehen, dürfte das Bundeskartellamt die automatische Übermittlung von Sales Reports mit realisierten Verkaufspreisen strenger beurteilen. Der kartellrechtlich sicherste Weg ist dann, die Verkaufspreisdaten erst mit zeitlicher Verzögerung an den Lieferanten zu übermitteln. Wie lange dieser zeitliche Nachlauf sein muss, um jegliches Risiko auszuschließen, ist ungeklärt. Eine Verzögerung von einem Monat dürfte in der Modebranche nach BTE-Ansicht regelmäßig genügen, solange die Wettbewerbsbehörden keine strengeren Vorgaben machen.
 
Zur rechtlichen Absicherung fordern einige Modehändler eine Compliance-Erklärung von ihren entsprechenden Lieferanten. Dabei wird häufig folgende Formulierung der Kanzlei Gleiss Lutz (Stuttgart) genutzt:
„Daten über Verkaufspreise und –mengen (nachfolgend „Verkaufsdaten“) bilden für den Modehändler und Lieferanten eine wichtige Erkenntnisquelle für die Preis- und Sortimentsgestaltung, Vertriebsstrategie, Produkt- und Sortimentsplanung. Zur Sicherstellung der Kartellrechtskonformität bei der Übermittlung unserer Verkaufsdaten an die Firma ……………………… (nachfolgend „Lieferant“ genannt) verpflichtet sich der Lieferant wie folgt:

  1. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten vertraulich behandeln und insbesondere an keinen anderen Modehändler weitergeben.
     
  2. Der Lieferant wird auf unsere Verkaufspreise keinen unzulässigen Einfluss nehmen, insbesondere nicht durch Ausübung von Druck, Zwang oder durch Gewährung von finanziellen Anreizen zur Einhaltung der Unverbindlichen Verkaufspreisempfehlung des Lieferanten.
     
  3. Der Lieferant wird unsere Verkaufsdaten nicht dazu nutzen, die Verkaufspreise in seinem eigenen Endverbrauchergeschäft (Direktgeschäft online und offline) auf unsere Preise abzustimmen, sondern wird dies durch ausreichende Sicherungsmaßnahmen (z.B. unternehmensinterne Vertraulichkeitsverpflichtungen, „Chinese Walls“, etc.) verhindern. Diese Maßnahmen sind auf unser Verlangen hin offenzulegen.

Verstößt der Lieferant gegen eine der oben genannten Zusagen, werden wir die Übermittlung unserer Verkaufspreisdaten stoppen.“

Weitere Informationen:
Datenschutzverordnung Datenaustausch
Quelle:

BTE/BLE/VDB

03.07.2019

BTE Clearing-Center wächst weiter

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 
Auch die Zahl der angeschlossenen Lieferanten ist hoch. Insgesamt sind fast 600 Lieferanten mit rund 1.050 Markenkollektionen angebunden. Jährlich werden mittlerweile ca. 15 Millionen Daten konvertiert. Abgewickelt werden dabei folgende Geschäftsvorgänge: Artikelstammdaten/Preiskataloge (PRICAT), Bestellungen (ORDERS), Bestellbestätigungen (ORDRSP), Lieferscheine (DESADV), Abverkaufsmeldungen (SLSRPT), Lagerbestandsberichte (INVRPT), Rechnungen (INVOIC+eINVOIC), Wareneingangsmeldung (RECADV) und Zahlungsavise (REMADV).
 
Voraussetzung für die Nutzung des BTE Clearing-Centers ist lediglich die Anbindung des verwendeten EDV-Warenwirtschaftssystems. Rund 30 WWA-Systemanbiete des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels verfügen über die BTE-Schnittstelle. Die meisten der angeschlossenen Händler verwenden die Systeme von Fee und Prohandel, auf Platz 3 steht Advarics, das mit ihrer Cloud-Lösung im Fashionmarkt zuletzt stark zugelegt hat. In der Nutzer-Rangliste folgen dann: Limmersoft, DdD, Futura, Intelligix, Subsidia, HIS-Ariston, IRICS, BSP-BITS, Imperial, Landau, ECC/ETOS und BE-terna. Die Breite der verwendeten WWS-Systeme zeigt auch, wie groß das Spektrum der Clearing-Center-Nutzer mit Blick auf Unternehmensgröße, Lifestyle-Segment und Geschäftsmodell ist.
 
Hinweis: Neben dem Datenaustausch bietet das BTE Clearing-Center auch komfortable Archivlösungen und die papierlose, elektronische Rechnungsabwicklung. Informationen zum gesamten Angebot im Internet unter www.bte-clearing-center.de oder direkt beim BTE, Stefanie Fonrobert/Gudrun Höck, Tel. 0221/921509-12/11, E-Mail clearingcenter@bte.de.

Weitere Informationen:
Clearing-Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

18.06.2019

BTE empfiehlt Sommer-Schluss-Verkauf erst ab 29. Juli

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 

  • Strategien für weiteren „endless summer“ entwickeln

Im letzten Jahr hat der „endlose Sommer“, der bis weit in den Oktober dauerte, den Start in die Herbstsaison massiv behindert. Problematisch war dabei, dass etliche Modehäuser die Sommerware bereits Monate vorher oft mit hohen Preisabschlägen verramscht hatten und für die sommerlichen Hitzewochen keine passende Ware nachziehen konnten. Hinsichtlich der Warenversorgung dürfte die Situation in dieser Saison kaum anders sein.
 
Auch für dieses Jahr haben erste Wetterforscher bereits einen langen und warmen Sommer prognostiziert. Angesichts des bisher vergleichsweise normalen Frühjahrswetters, das den Verkauf echter Sommerware – bis auf kurze Phasen - noch nicht richtig angekurbelt hat, wären frühe „Summer-Sales“ daher betriebswirtschaftlich falsch und schädlich für die Rendite!
 
Tatsächlich gab es zuletzt die üblichen „Sale-Ankündigungen“, nach BTE-Beobachtungen waren die Preisreduzierungen im breiten Markt aber noch verhältnismäßig moderat. Außerdem betrafen sie primär Übergangsware und ältere Monatsprogramme.
 
Der BTE rät dringend davon ab, bereits jetzt aktuelle Sommerware zu reduzieren oder dem Kunden werblich eine große Reduzierungswelle vorzugaukeln. Die Modebranche braucht im zunehmend härter werdenden Markt vielmehr eine ausreichend lange Phase mit regulären Preisen, um die notwendigen Erträge erwirtschaften zu können. Sollte sich der meteorologische Start in den Herbst erneut nach hinten verschieben, funktioniert das nur über eine längere Normalpreisphase in der Saisonmitte. Echte Sommerware kann man bei passender Witterung bis weit in den Juli hinein zum vollen Preis verkaufen.
 
Hinweis: Für den diesjährigen Start in den Sommer-Schluss-Verkauf empfiehlt der BTE den 29. Juli 2019. Erfahrungsgemäß wird dieser Termin auch von den Medien durch entsprechende Berichte begleitet und beschert der Branche kostenlose PR und zusätzliche Frequenz zum Abverkauf der Saison-Restware. Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden vor dem Schlussverkauf wieder entsprechende Pressemeldungen verbreiten.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE

05.06.2019

Neues Verpackungsgesetz: Erste Händler abgemahnt

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Amazon-, Ebay- und Online-Händler betroffen

Bekanntlich trat am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Viele Händler sind der Ansicht, dass sie davon nicht betroffen sind. Doch das ist oft falsch!

Tatsache ist: Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungs-Pflicht:

  • Versandverpackungen an (Online)Kunden,
  • für den Kunden kostenfreies Geschenk- oder Seidenpapier,
  • selbst erstellte (Preis-)Etiketten an der Ware,
  • Tragetüten, wenn diese nicht nachweislich vom Hersteller lizenziert wurden,
  • Briefumschläge(!), in denen der Händler Werbung etc. an seine Kunden schickt und
  • Verpackungen von Wareneinkäufen im Ausland, wenn er für den Transportweg haftet.

Problematisch für Verweigerer: Im öffentlichen Register LUCID kann jedermann einsehen, welche Händler (und Lieferanten) sich bereits registriert haben. Wenn ein Modehändler also online verkauft - auch über Amazon oder Ebay - und sich nicht registriert hat, ist der Gesetzesverstoß offensichtlich. Tatsächlich erhielten bereits bundesweit Händler mit dieser Fall-Konstellation entsprechende Abmahnungen von Rechtsanwälten zugeschickt.

Hinweis: Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Online-Händler (für Versandverpackungen) gibt es nur im Fall gebrauchter Verpackungen. Sind diese bereits - wie z.B. Schuhkartons - nachweislich an einem dualen System beteiligt, entfällt hierfür die Registrierungspflicht. Angemeldet werden müssten dann nur darüber hinaus gehende Verpackungen (Kordel, Klebeband etc.).

BTE-Tipp: Jeder Textilhändler sollte prüfen, ob er unter die Voraussetzungen des Verpackungsgesetzes fällt. Wer (auch) online verkauft, sollte sich schnellstens in dem öffentlichen Register LUCID unter www.verpackungsregister.org registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen. In der preisgünstigsten Variante liegen die jährlichen Kosten lediglich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.

Weitere Informationen:
Verpackungsgesetz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

27.05.2019

BTE-Jahresbetriebsvergleich 2018: Jetzt teilnehmen!

  • Einsendeschluss Anfang Juli

Wer am BTE-Jahresbetriebsvergleich für das Jahr 2018 teilnehmen möchte, sollte möglichst bald aktiv werden. Einsendeschluss für die ausgefüllten Fragebögen ist offiziell der 1. Juli 2019, aber auch einige Tage später können die Meldungen noch berücksichtigt werden. Die Teilnehmer erhalten die Auswertung dann im Laufe des Augusts. Ganz aktuell ist dann z.B. der Durchschnittswert der angesetzten Teilwertabschläge für 2017 und 2018, der bei Betriebsprüfungen hilfreich sein kann.

Wichtiges Argument für die Teilnahme: Durch die Rating-Vorgaben der Banken wird die regelmäßige Überprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit (Controlling) immer dringlicher. Speziell der Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlich gelagerter Unternehmen der Branche kann hier sehr hilfreich sein und sich positiv auf das Banken-Rating auswirken. Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist damit besonders sinnvoll für jedes Unternehmen im Textilfachhandel, das mit Bankkrediten arbeitet.

  • Einsendeschluss Anfang Juli

Wer am BTE-Jahresbetriebsvergleich für das Jahr 2018 teilnehmen möchte, sollte möglichst bald aktiv werden. Einsendeschluss für die ausgefüllten Fragebögen ist offiziell der 1. Juli 2019, aber auch einige Tage später können die Meldungen noch berücksichtigt werden. Die Teilnehmer erhalten die Auswertung dann im Laufe des Augusts. Ganz aktuell ist dann z.B. der Durchschnittswert der angesetzten Teilwertabschläge für 2017 und 2018, der bei Betriebsprüfungen hilfreich sein kann.

Wichtiges Argument für die Teilnahme: Durch die Rating-Vorgaben der Banken wird die regelmäßige Überprüfung der eigenen Leistungsfähigkeit (Controlling) immer dringlicher. Speziell der Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlich gelagerter Unternehmen der Branche kann hier sehr hilfreich sein und sich positiv auf das Banken-Rating auswirken. Die Teilnahme am Jahresbetriebsvergleich ist damit besonders sinnvoll für jedes Unternehmen im Textilfachhandel, das mit Bankkrediten arbeitet.

Hinzu kommt: Für die Handelsverbände ist es überaus wichtig, repräsentative betriebswirtschaftliche Daten aus dem mittelständischen Textilfachhandel zu erhalten, um gegenüber politischen Stellen im Interesse der Branche glaubwürdig argumentieren zu können.

Der Erhebungsbogen ist leicht auszufüllen. Es ist für viele Erfassungs-Positionen möglich, absolute Euro-Werte oder als Alternative (selbst errechnete) relative Ergebniswerte (als Prozentangaben) zu melden. Viele Angaben können zudem direkt aus der BWA oder der Warenwirtschaft übernommen werden.

Abgewickelt wird der BTE-Jahresbetriebsvergleich über das Institut des Deutschen Textileinzelhandels, Köln. Selbstverständlich werden alle gemeldeten Daten streng vertraulich behandelt. Die Teilnahme am BTE-Betriebsvergleich ist für alle Unternehmen aus dem Textileinzelhandel kostenfrei.

BTE-Appell: Beteiligen Sie sich am BTE-Jahresbetriebsvergleich. Den Erhebungsbogen für 2018 kann man über die BTE-Internet-Homepage (www.bte.de, Rubrik „Fachthemen“, Stichwort „Betriebsvergleich“) ausdrucken oder aber kostenfrei anfordern beim BTE, E-Mail: augustin@bte.de.   

 

Weitere Informationen:
Jahresbetriebsvergleich
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Jürgen Dax (c) BTE e.V.
Jürgen Dax
25.04.2019

BTE-Hauptgeschäftsführung: Rolf Pangels folgt auf Jürgen Dax

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Zum 30. April 2019 verabschiedet sich BTE-Hauptgeschäftsführer Ass. Jürgen Dax in den Ruhestand. Dax (63) kam bereits 1992 als Geschäftsführer zum BTE und wurde im Jahr 1997 zum Hauptgeschäftsführer des BTE ernannt.

Dax Nachfolger ab 1. Mai wird Dipl. Geograph Rolf Pangels (52), der bereits am 1. November 2018 von Galeria Kaufhof zum BTE wechselte. Bei Kaufhof war er seit 2011 u.a. für Standort-/Stadtentwicklung und politische Kontakte verantwortlich. Vorher war er ab 1996 in der BAG (Verband der Warenhäuser und Großbetriebe) zuständig für die Bereiche Städtebau, Verkehr und Planung. Ab 2005 fungierte er als BAG-Hauptgeschäftsführer und managte 2010 die Fusion der BAG mit dem HDE zum Handelsverband Deutschland, wo er anschließend u.a. verantwortlich für Standortentwicklung und Verkehrspolitik war.

Weitere Informationen:
Jürgen Dax Rolf Pangels
Quelle:

BTE/BLE/VDB

14.03.2019

Einzelhandelsumsatz mit Textilien und Bekleidung sinkt leicht auf 65 Mrd. Euro

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2018 um rund 1,5 Prozent gesunken. „Hauptursache für den Rückgang war das extrem lange sommerliche Wetter, das im Frühjahr und Herbst das Geschäft mit Übergangsware massiv beeinträchtigt hat und durch überdurchschnittliche Umsätze mit Sommerware nicht kompensiert werden konnte“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. Als Folge  sank das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit auf ca. 65 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften im letzten Jahr durchschnittlich zwei bis drei Prozent Umsatz verloren haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Kik, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Minus von rund ein Prozent kaum besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind dabei zum Teil beträchtlich.

Der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien ist nach ersten Hochrechnungen des BTE Handelsverband Textil im Jahr 2018 um rund 1,5 Prozent gesunken. „Hauptursache für den Rückgang war das extrem lange sommerliche Wetter, das im Frühjahr und Herbst das Geschäft mit Übergangsware massiv beeinträchtigt hat und durch überdurchschnittliche Umsätze mit Sommerware nicht kompensiert werden konnte“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin. Als Folge  sank das Marktvolumen von Bekleidung und Textilien im Einzelhandel in Deutschland im letzten Jahr damit auf ca. 65 Milliarden Euro.

Allerdings verlief das Geschäft in den einzelnen Vertriebsformen unterschiedlich. Mittelständische Boutiquen und Modehäuser dürften im letzten Jahr durchschnittlich zwei bis drei Prozent Umsatz verloren haben. Vertikal organisierte Modeketten wie H&M, Kik, Primark oder Zara, die vor allem Eigenmarken verkaufen, lagen mit einem Minus von rund ein Prozent kaum besser. Die Unterschiede zwischen den Unternehmen sind dabei zum Teil beträchtlich.

Erneut gewachsen ist der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels. Der BTE schätzt, dass 2018 rund fünf Prozent mehr Bekleidung und Textilien per E-Commerce verkauft wurden. Der gesamte Distanzhandel inkl. Teleshopping kommt damit nach BTE-Hochrechnungen auf einen Marktanteil von gut 22 Prozent.

Auf den Bekleidungsfachhandel, zu dem statistisch auch Filialisten wie C&A, Kik oder P&C zählen, entfielen im Jahr 2018 rund 32 Milliarden Euro. Weitere rund fünf Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. „Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Fachgeschäfte damit auf einen Marktanteil von 57 Prozent“, rechnet Augustin. Der Distanzhandel erzielte nach BTE-Schätzungen in 2018 einen Umsatz in Höhe von 14,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch einmal ca. 13,5 Milliarden Euro Textilumsatz der Warenhäuser, der Lebensmitteldiscounter und anderer Handelsbranchen, die textile Sortimente führen.

Für 2019 hofft der Textil- und Modehandel auf passenderes Wetter, um die Einbußen aus 2019 zumindest wieder ausgleichen zu können. Der Start in die Frühjahrssaison verlief bereits erfreulich und bescherte dem Modehandel speziell im Februar ein hohes einstelliges Umsatzplus.

Weitere Informationen:
Umsatz Fachhandel
Quelle:

BTE/BLE/VDB

11.03.2019

BDSE: 2018 Deutliches Umsatzminus

  • BDSE (Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels): Pressestatement zur Gallery Shoes

2018: Deutliches Umsatzminus
Der Schuheinzelhandel hat ein schwieriges Geschäftsjahr hinter sich. Über alle Vertriebswege und Betriebsformen hinweg gaben die Umsätze nach vorläufigen Berechnungen des BDSE um durchschnittlich 3 Prozent nach. Das Markt-volumen erreichte in 2018 insgesamt rund 11,5 Mrd. Euro. Die einzelnen Vertriebswege performten allerdings unterschiedlich.

Der stationäre Schuheinzelhandel musste im Jahr 2018 sogar ein Umsatzminus von etwa 4 Prozent hinnehmen. Nach BDSE-Erhebungen schlossen 73 Prozent der Schuhgeschäfte das vergangene Jahr mit einem Umsatzminus ab. Nur 20 Prozent konnten ihre Umsätze in 2018 steigern.

  • BDSE (Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels): Pressestatement zur Gallery Shoes

2018: Deutliches Umsatzminus
Der Schuheinzelhandel hat ein schwieriges Geschäftsjahr hinter sich. Über alle Vertriebswege und Betriebsformen hinweg gaben die Umsätze nach vorläufigen Berechnungen des BDSE um durchschnittlich 3 Prozent nach. Das Markt-volumen erreichte in 2018 insgesamt rund 11,5 Mrd. Euro. Die einzelnen Vertriebswege performten allerdings unterschiedlich.

Der stationäre Schuheinzelhandel musste im Jahr 2018 sogar ein Umsatzminus von etwa 4 Prozent hinnehmen. Nach BDSE-Erhebungen schlossen 73 Prozent der Schuhgeschäfte das vergangene Jahr mit einem Umsatzminus ab. Nur 20 Prozent konnten ihre Umsätze in 2018 steigern.

Der Saisonverlauf des Jahres 2018 zeigte erneut, dass die Schuhbranche stark von Witterungseinflüssen abhängt. Im ersten Halbjahr litt der Schuhhandel an einem schwachen Geschäft mit Übergangsschuhen, da der April bereits sommerliche Temperaturen brachte. Dies belebte zwar den Verkauf leichter Schuhe, die Übergangsware aber blieb in den Schuhregalen stehen. Im zweiten Halbjahr lief die Herbst-/Wintersaison sehr spät an, da der Hochsommer nicht weichen wollte. Die Kundenfrequenzen passten sich der Wetterlage an. Die Besucherzahlen gingen 2018 in den meisten Schuhgeschäften zurück. So melden fast 80 Prozent der vom BDSE befragten Schuhgeschäfte rückläufige Kundenfrequenzen für das abgelaufene Jahr.

Moderates Wachstum im Online-Vertrieb
Dagegen wächst nach wie vor – wenn auch moderat – der Online-Vertrieb. Der Versand- und Internet-Handel mit Schuhen dürfte im vergangenen Jahr ein Umsatzplus von 4 bis 5 Prozent erzielt haben. Damit hat sich das in früheren Jahren gut zweistellige Wachstum des Online-Handels im Schuhmarkt erheblich abgeschwächt. Dennoch gelang es dem Online-Vertrieb auch im Jahr 2018 wieder, seine Position auszubauen. Sein Anteil am gesamten Schuhmarkt liegt derzeit bei etwa 21 Prozent. Gut jedes fünfte Paar Schuhe wird von den Kunden hierzulande folglich im Internet gekauft.

Diese Zahl enthält auch die Online-Umsätze jener Schuhhändler, die zwar im Schwerpunkt Ladengeschäfte führen, aber zusätzlichen einen Online-Vertriebskanal unterhalten. Denn mittlerweile sind nicht wenige stationäre Schuheinzelhändler zusätzlich zu ihrem stationären Kerngeschäft auch im Internet-Vertrieb aktiv. Gemäß einer aktuellen BDSE-Befragung hat rund die Hälfte der Schuhhandelsunternehmen einen eigenen Web-Shop oder eine Anbindung an einen Online-Marktplatz. Die Internet-Verkäufe des Multichannel-Schuhhandels, deren Wurzeln im stationären Business liegen, machen etwa ein knappes Viertel des gesamten Online-Umsatzes mit Schuhen aus. Wie Branchenerhebungen belegen, hatten 2018 die Multichannel-Anbieter im Schuhmarkt eine bessere Umsatzentwicklung als rein stationäre Händler. Letztere konnten die Umsatzverluste in ihren Ladenlokalen nicht über zusätzliche Internet-Verkäufe ausgleichen.

Niedrigere Roherträge
Angesichts des angespannten Geschäftsverlaufs, des intensiven Wettbewerbs und der meist unbefriedigenden Umsatzentwicklung mussten zahlreiche Schuhhändler stärker als im Vorjahr zum Rotstift greifen, damit die Ware abfloss. Dies belastete die Margen der Unternehmen. So berichten zwei Drittel der Schuhfachhändler über niedrigere Roherträge im Vergleich zum Vorjahr. Nur einem Fünftel gelang es, den Rohertrag zu steigern.

Investitionen: Mitarbeiterqualifizierung und Digitalisierung
Der Schuhfachhandel setzt bei seinen Investitionen im laufenden Jahr Schwerpunkte sowohl in der Beratung als auch im Ausbau seiner digitalen Kommunikationskanäle. An erster Stelle steht die weitere Qualifizierung seiner (Verkaufs-)Mitarbeiter. Schließlich sind der persönliche Kontakt zu den Kunden sowie exzellente Beratung und Service ein ganz wesentlicher Erfolgsfaktor gerade des stationären Schuhfachhandels. An zweiter Stelle in der Priori-tätenskala liegt der Ausbau digitaler Kanäle, seien es Vertriebskanäle wie Web-Shop und Marktplatzanbindungen oder aber primär auf Kommunikation und Kundenbindung abzielende Kanäle wie Social Media. Viele Schuhfachgeschäfte nutzen bereits heute Soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram, um mit ihren Kunden zu unterschiedlichen Anlässen in Kontakt zu treten.

Optimistisch für 2019
Für das Jahr 2019 ist der Schuheinzelhandel recht zuversichtlich. Nur ein Viertel rechnet mit einem erneuten Umsatzrückgang. Rund 30 Prozent erwarten stagnierende Umsätze, und mit 47 Prozent erwartet fast die Hälfte der Unternehmen ein Umsatzwachstum.

Weitere Informationen:
Schuhe BDSE
Quelle:

BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels

07.03.2019

Amtliche Zahlen: Modefachhandel 2018 im Minus

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

Die BTE-Einschätzung beruht auf Umsatzmeldungen mehrerer unterschiedlicher Berichtskreise. Dazu zählt auch die gerade vorgelegte amtliche Umsatzstatistik des Statistischen Bundesamtes, die für den „Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung“ für 2018 ein Umsatzminus von 1,6 Prozent ausgewiesen hat. Basis dieser Berechnung ist eine 8-Prozent-Stichprobe.

Für den sehr mittelständisch geprägten „Einzelhandel mit vorwiegend Textilien“, der vor allem Betten- und Haustextilgeschäfte umfasst, wies das Statistische Bundesamt einen Umsatzrückgang in Höhe von 2,2 Prozent aus. Der Einzelhandel mit Gardinen, Teppichen etc. musste ein kleines Umsatzminus in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen.

Der „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ hat 2018 ebenfalls unter dem langen Sommer gelitten, konnte aber dennoch ein kleines Plus verbuchen. Laut amtlicher Statistik kam er im letzten Jahr auf ein Umsatzplus von 2,5 Prozent. Nach Schätzungen werden rund 90 Prozent dieser (Versand-)Umsätze online getätigt.

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE/BLE/VDB