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EU Bild: Gordon Johnson auf Pixabay
28.12.2023

Geänderte EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ab 2024

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die festgelegten Änderungen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sind wie folgt:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Die festgelegten Änderungen, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sind wie folgt:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (statt bisher 431.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):

  • 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)

 
Diese Schwellenwerte müssen in Deutschland nicht mehr durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. Sie gelten unmittelbar durch die dynamischen Verweisungen in den Vergabeverordnungen.
Die Gültigkeit der neuen Schwellenwerte ist bis zum 31. Dezember 2025 begrenzt.

Weitere Informationen:
Ausschreibungen Schwellenwert
Quelle:

eVergabe.de GmbH

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

(c) Datamars
09.08.2023

Datamars: Neue Webplattform zur RFID-Fernverwaltung

Viele Unternehmen nutzen bereits RFID-Technologie, um Textilien automatisch zu verfolgen und zu kontrollieren und so Verbesserungen im Hinblick auf Effizienz, Textilverluste, Kosten und Rentabilität zu erzielen. Sind viele RFID-Geräte an mehreren Standorten installiert, kann deren effektive Verwaltung jedoch herausfordernd sein, und es sind Situationen möglich, die zu einer Verschwendung von Zeit und Ressourcen führen und die Vorteile schmälern können.

Datamars hat vor diesem Hintergrund mit "STORM" eine Webplattform zur zentralen Verwaltung dezentral installierter RFID-Geräte entwickelt. Funktionen wie Geräteüberwachung, Konfigurationsmanagement, vorbeugende Wartung und Fernsupport machen die RFID-Nutzung effizienter und tragen dazu bei, Vor-Ort-Termine und umfangreiche Ausfallzeiten oder Datenverluste zu vermeiden.

Viele Unternehmen nutzen bereits RFID-Technologie, um Textilien automatisch zu verfolgen und zu kontrollieren und so Verbesserungen im Hinblick auf Effizienz, Textilverluste, Kosten und Rentabilität zu erzielen. Sind viele RFID-Geräte an mehreren Standorten installiert, kann deren effektive Verwaltung jedoch herausfordernd sein, und es sind Situationen möglich, die zu einer Verschwendung von Zeit und Ressourcen führen und die Vorteile schmälern können.

Datamars hat vor diesem Hintergrund mit "STORM" eine Webplattform zur zentralen Verwaltung dezentral installierter RFID-Geräte entwickelt. Funktionen wie Geräteüberwachung, Konfigurationsmanagement, vorbeugende Wartung und Fernsupport machen die RFID-Nutzung effizienter und tragen dazu bei, Vor-Ort-Termine und umfangreiche Ausfallzeiten oder Datenverluste zu vermeiden.

Die neue Plattform bietet ein vollständig anpassbares Dashboard, mit dem sich der Status aller RFID-Lesegeräte und ihrer Aktivitäten anhand von Metriken überwachen lässt. Werden im Rahmen der Rund-um-die-Uhr-Überwachung konfigurierte Schwellenwerte überschritten, löst das System einen Alarm aus, der sofort auf der grafischen Benutzeroberfläche (WEB-UI) erscheint und zu einer Nachricht an die konfigurierten Empfänger führtꓸ

Einfache Konfiguration, Gerätesuche und Aktualisierung
Durch ein einfaches Verfahren zur Gerätebereitstellung lassen sich RFID-Geräte sicher zum Kundenkonto hinzufügen und einem Standort zuweisen. Die Standorte werden ebenfalls über die Benutzeroberfläche verwaltet. Anhand von Namen, Standort oder anderen Eigenschaften können die Geräte leicht gefiltert und ausgewählt werden. Die Suchen lassen sich als Benutzerfavoriten speichern, um Gruppen zu erstellen, jederzeit abrufbar sind. Beim Abruf werden Alarme und Verbindungsstatus angezeigt, um sofort RFID-Lesegeräte zu erkennen, die Aufmerksamkeit erfordern.

Alle Parameter der RFID-Lesegeräte lassen sich über die Webplattform fernkonfigurieren, Einstellungen auf mehreren RFID-Lesegeräten gleichzeitig anwenden. Die Einstellungen mehrerer RFID-Lesegeräte sind leicht zu vergleichen. Weiterhin lässt sich die Parameteransicht anpassen und als Favorit speichern. Auch können Konfigurationsvoreinstellungen für die schnelle Einrichtung mehrerer RFID-Lesegeräte erstellt werden.

Firmware und Software der RFID-Geräte sind über STORM zentral aktualisierbar. Dadurch entfallen entsprechende Vor-Ort-Termine, und die Aktualisierungen können zu einem günstigen Zeitpunkt stattfinden. Auch Fehler lassen sich ferngesteuert beheben, eine direkte Verbindung mit einem RFID-Lesegerät und damit Vor-Ort-Besuche oder Remote-Desktop-Sitzungen sind nicht nötig. Wenn ein Kunde zusätzliche Hilfe benötigt, kann er über die Plattform eine Anfrage an das Service- und Supportteam von Datamars senden und ihm vorübergehend Zugriff auf die entsprechenden RFID-Lesegeräte geben. Ist das Problem behoben, wird die Anfrage geschlossen und des Zugriffsrecht wieder entzogen.

Weitere Informationen:
Datamars RFID digital digitale Plattform
Quelle:

Datamars / Industrie-Contact AG