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Interview mit dem vti-Vorstandsvorsitzenden Thomas Lindner (c) Thomas Imo
Interview mit dem vti-Vorstandsvorsitzenden Thomas Lindner
23.04.2020

Interview mit dem vti-Vorstandsvorsitzenden Thomas Lindner

  • Mund-Nasen-Masken aus heimischer Produktion sind wichtig, doch sie lösen die Probleme der Branche nicht
  • Interview mit dem vti-Vorstandsvorsitzenden Thomas Lindner zur Situation der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie in der Corona-Krise

Chemnitz  -  Zahlreiche Textil- und Bekleidungshersteller in den neuen Bundesländern haben auf die Corona-Krise reagiert und kurzfristig Teile ihrer Produktion auf schützende Textilerzeugnisse sowohl für Risiko-Berufsgruppen als auch für die Bevölkerung umgestellt. Dazu gehört die Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, die neuerdings Mund-Nasen-Masken aus eigener Herstellung anbietet. Geschäftsführer Thomas Lindner ist Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), Chemnitz, und Vizepräsident des Gesamtverbandes textil+mode e. V. (t+m), Berlin.

  • Mund-Nasen-Masken aus heimischer Produktion sind wichtig, doch sie lösen die Probleme der Branche nicht
  • Interview mit dem vti-Vorstandsvorsitzenden Thomas Lindner zur Situation der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie in der Corona-Krise

Chemnitz  -  Zahlreiche Textil- und Bekleidungshersteller in den neuen Bundesländern haben auf die Corona-Krise reagiert und kurzfristig Teile ihrer Produktion auf schützende Textilerzeugnisse sowohl für Risiko-Berufsgruppen als auch für die Bevölkerung umgestellt. Dazu gehört die Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, die neuerdings Mund-Nasen-Masken aus eigener Herstellung anbietet. Geschäftsführer Thomas Lindner ist Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), Chemnitz, und Vizepräsident des Gesamtverbandes textil+mode e. V. (t+m), Berlin.

Herr Lindner, der vti hat auf seiner Homepage bereits wenige Wochen nach Ausbruch der Corona-Krise in Deutschland eine Liste mit rund 30 Herstellern einschlägiger Produkte veröffentlicht. Wie ist es den Firmen gelungen, derart schnell zu reagieren?

Antwort:  Not macht bekanntlich erfinderisch. Wichtige Absatzmärkte sind quasi über Nacht weggebrochen. Zugleich wurde publik, dass es im Land einen riesigen Bedarf an Schutztextilien gibt, der offenbar nicht – wie gewohnt - mit Importen gedeckt werden kann. Der Vorteil kleiner und mittelständischer Firmen ist ihre Flexibilität. Viele Firmen haben rasch ihre Möglichkeiten geprüft und dann sofort mit der Produktion von Mund-Nasen-Masken begonnen. Dabei ist es von großem Vorteil, dass wir in Sachsen und Thüringen über ein gut funktionierendes Netz von Spinnereien, Webereien, Strickereien, Wirkereien, Herstellern von Vliesstoffen und Laminaten sowie Textilveredlern und Konfektionären verfügen. Viele  Firmenchefs in unserem Verbandsgebiet kennen sich sehr gut. Diese persönlichen Beziehungen erleichtern die Zusammenarbeit, vor allem, wenn Tempo gefragt ist wie im Fall der Corona-Krise.  Etliche Unternehmen kooperieren bereits seit mehreren Jahren im Rahmen des vom vti geleiteten Verbundprojekts „health.textil“ bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Gesundheitstextilien. Dieses Projekt wollen wir mit Unterstützung des Freistaates Sachsen unbedingt fortführen und ausbauen. Die Notwendigkeit liegt auf der Hand.

Aller Voraussicht nach werden die Menschen hierzulande langfristig vorbeugende Maßnahmen gegen Infektionen mit dem Covid-19-Virus unternehmen müssen. Textilien spielen dabei eine große Rolle. Ist die heimische Branche dieser Herausforderung gewachsen?

In Ostdeutschland sind gegenwärtig rund 16.000 Menschen in der Textil- und Bekleidungsindustrie tätig, davon 12.000 in Sachsen und 2.500 in Thüringen. Hinzu kommt eine überdurchschnittlich stark ausgeprägte textile Forschungslandschaft. Viele Betriebe könnten ihre Produktion teilweise oder auch komplett auf Gesundheitstextilien umstellen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Auto-Zulieferer sind in der Lage, textilbasierte Laminate für Schutzbekleidungen zu fertigen; Modehersteller können Bekleidung und andere textile Ausstattungen für Klinik und Pflege produzieren. Bereits jetzt bringen unsere Betriebe eine große Zahl der dringend benötigten Mund-Nasen-Masken auf den Markt. Dabei handelt es sich es sich in der Regel um vielfach verwendbare Produkte, die bei 60 bis 90 Grad Celsius gewaschen und bei Bedarf sterilisiert werden können. Zudem gibt es Varianten mit einem austauschbaren Spezialvliesstoff-Einsatz für den Mund-Nasen-Bereich. Die Masken sind für den Alltagsgebrauch im Handel, in Schulen, im Nahverkehr, in Physiotherapie- und Podologie-Praxen oder in Friseur- und Kosmetiksalons bestens geeignet. Wer also möchte, der kann qualitativ hochwertige textile Masken aus hiesiger Produktion verwenden. Auf unserer Homepage www.vti-online.de veröffentlichen wir eine Liste mit Links zu Herstellern bzw. deren Webshops. Das Angebot, das bis hin zu Masken für Kinder sowie Masken mit modischem Touch reicht, und kann sowohl gewerblich als auch privat geordert werden.  In absehbarer Zukunft werden erste Unternehmen auch zertifizierte Schutzmasken für klinische Anwendungen anbieten können.

Der Mangel an textilen Schutzausrüstungen war und ist in Deutschland mehr als offensichtlich. Wie lässt sich eine solche Situation künftig verhindern?

Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierungen haben signalisiert, dass sie künftig auf deutlich mehr textile Schutzausrüstungen, insbesondere für Klinik und Pflege, aus deutscher bzw. europäischer Produktion zurückgreifen wollen.  Die Beschaffung erfolgte zuvor aus Kostengründen ja überwiegend aus dem asiatischen Markt. Viele hiesige Textilhersteller sind bereit, derartige strategisch wichtige Erzeugnisse zu produzieren. Doch dazu sind oft erhebliche Investitionen in neue Technologien notwendig. Damit Banken dafür Geld geben, brauchen die Firmen Planungssicherheit, also langfristige garantierte Abnahmemengen. Öffentliche wie private Auftraggeber müssen bereit sein, höhere Preise zu akzeptieren. Textilproduktion in Deutschland ist nun mal teurer als in den Niedriglohnregionen der Welt. Zu den Rahmenbedingungen der Textilproduktion hier gehören vergleichsweise hohe Löhne und Gehälter sowie enorme Energiekosten – zuzüglich EEG-Umlage und CO²-Besteuerung – um nur einige der Kostenfaktoren zu nennen.

Wie beurteilen Sie die aktuelle Gesamtsituation der Branche?

Fast alle Betriebe kämpfen gegenwärtig in dieser oder jener Form mit den Auswirkungen der Corona-Krise. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Die Produktion von Mund-Nasen-Masken allein löst das riesenhafte Problem nicht. Etliche unserer Firmen sind als Zulieferer sehr stark an den Fahrzeug- oder Schiffbau gebunden. Sie befinden sich bereits jetzt in schwerem Fahrwasser. Andere Unternehmen arbeiten gerade noch Aufträge ab, doch sie erhalten keine neuen – weder aus dem In- noch aus dem Ausland. Die weltweite Rezession lässt grüßen. Wie andere Industriezweige müssen auch wir mit Entlassungen und Insolvenzen rechnen. 30 Jahre Aufbauarbeit in unserer ostdeutschen Branche stehen auf dem Spiel. Angesichts dieser Dramatik befinden wir uns mit den Landesregierungen von Sachsen und von Thüringen fortwährend im Gespräch. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Offenen Brief, den wir in dieser Woche dem sächsischen Ministerpräsidenten und den Mitgliedern des Landtages zugesandt haben.  

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)

TU Dresden präsentiert textile 3D-gestrickte Mund-Nasen-Masken © Mirko Krziwon_ITM/TU Dresden
TU Dresden präsentiert textile 3D-gestrickte Mund-Nasen-Masken
21.04.2020

TU Dresden präsentiert textile 3D-gestrickte Mund-Nasen-Masken

  • Anforderungs- und passformgerechte textile 3D-gestrickte Mund-Nasen-Masken – Weitere Initiativen am ITM der TU Dresden

Seit dem 20. April 2020 gilt für das Bundesland Sachsen eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Eine entsprechende Verordnung wurde hierfür am 17. April 2020 vom Freistaat Sachsen bekannt gegeben.

Aufgrund der neuerlassenen Allgemeinverfügung und der damit einhergehenden, notwendi-gen Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung von COVID-19 wird das Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden nach der am 20. April 2020 erfolgten Wiederaufnahme des laborbasierten Forschungsbetriebes die bereits in der ITM-Pressemitteilung vom 31. März 2020 vorgestellte textile, 3D-gestrickte Mund-Nasen-Maske intensiv weiterentwickeln. Das ITM möchte damit einen wichtigen aktiven Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung leisten.

  • Anforderungs- und passformgerechte textile 3D-gestrickte Mund-Nasen-Masken – Weitere Initiativen am ITM der TU Dresden

Seit dem 20. April 2020 gilt für das Bundesland Sachsen eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Eine entsprechende Verordnung wurde hierfür am 17. April 2020 vom Freistaat Sachsen bekannt gegeben.

Aufgrund der neuerlassenen Allgemeinverfügung und der damit einhergehenden, notwendi-gen Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung von COVID-19 wird das Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden nach der am 20. April 2020 erfolgten Wiederaufnahme des laborbasierten Forschungsbetriebes die bereits in der ITM-Pressemitteilung vom 31. März 2020 vorgestellte textile, 3D-gestrickte Mund-Nasen-Maske intensiv weiterentwickeln. Das ITM möchte damit einen wichtigen aktiven Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung leisten.

Hierfür sind in den letzten Tagen die Kooperationen mit langjährigen Netzwerkpartnern des ITM wei-ter intensiviert worden. Gemeinsam mit der renommierten Textilmaschinenfirma H. Stoll AG & Co. KG aus Reutlingen ist es gelungen, mit dem am ITM erarbeiteten technologischen Know-how auf einer am ITM der TU Dresden installierten Flachstrickmaschine Stoll ADF 530-32 BW weitere Vari-anten neuartiger, textiler 3D-gestrickter Mund-Nasen-Masken erfolgreich umzusetzen.

Am ITM können somit Mund-Nasen-Masken-Varianten mit unterschiedlichsten Materialkombinatio-nen auf Flachstrickmaschinen von zwei Maschinenherstellern, die sich alle als waschbarer und damit wiederverwendbarer Mund-Nasen-Schutz eignen, anforderungs- und passformgerecht gefertigt wer-den. Je nach Materialzusammensetzung sind die Mehrwegmasken für Kochwäsche mit handelsübli-chen Waschmitteln bzw. bei 60° mit Desinfektionswaschmittel geeignet. Bei den Masken kann wahl-weise eine Tasche direkt im Fertigungsprozess integriert werden, in die temporär noch zusätzlich Fil-terstrukturen eingelegt werden können. Die gestrickten Mund-Nasen-Masken sind – intuitiv, schnell, unkompliziert in der Handhabung – auch für Brillenträger geeignet und erfordern beim Anlegen keine Hilfe einer weiteren Person. Mittels weiterer anforderungsgerechter Materialkombinationen können auch spezifische Eigenschaften, wie z. B. Atmungsaktivität, Tragekomfort und Hautverträglichkeit, ge-zielt eingestellt und diesbezüglich im Rahmen erster freiwilliger Versuchsreihen mit Mitarbeitern des ITM intensiv getestet werden.

Als eines der weltweit führenden Textilforschungsinstitute wird das ITM mit der lösungssystemati-schen Entwicklung anforderungsgerechter Mund-Nasen-Masken einen wichtigen gesellschaftlichen und nachhaltigen Beitrag für das Gemeinwohl der Bevölkerung leisten. Das Team des ITM, welches maßgeblich bei der Maskenentwicklung involviert ist, freut sich daher auf weitere Anfragen von Her-stellern und Produzenten, um mit dem erarbeiteten Fachwissen bzw. Erfahrungen und technologi-schem Know-how insbesondere die KMU der deutschen Textilindustrie beratend zu unterstützen und ggf. gemeinsame Allianzen/Kooperationen zu schmieden.

Bereits jetzt schon steht das ITM mit mehreren Industriepartnern in Kontakt, um die Technologie zur Fertigung von textilen 3D-gestrickten Masken schnell in die Serienproduktion zu überführen und dar-über hinaus diese anforderungsgerechten textilen Produkte auch zeitnah als nach den geltenden Standards bzw. Richtlinien zugelassene Schutzmasken anzubieten.

Für die zielführenden Untersuchungen mit variablen Materialkombinationen zur weiteren Op-timierung der unterschiedlichen Maskenvarianten wurden dem ITM bereits verschiedenste Versuchsmaterialien kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das ITM bedankt sich hierfür bei folgenden Firmen: EMS-CHEMIE AG, Gebrüder Otto GmbH & Co. KG, TWD Fibres GmbH und W. Zimmermann GmbH & Co. KG.
 

Quelle:

Technische Universität Dresden
Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM)
 

17.04.2020

BTE fordert: Bundesweite Teilöffnungen auf 800 qm erlauben!

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Ab 20. April dürfen in fast allen Bundesländern die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Uneinheitlich behandelt wird dabei allerdings die Frage, ob größere Geschäfte und Warenhäuser ihre Verkaufsfläche auf 800 qm verkleinern dürfen und dann zumindest auf einer Teilfläche ihre Produkte verkaufen können.

Der BTE fordert in diesem Zusammenhang, dass es allen größeren Geschäften erlaubt sein muss, zumindest auf 800 qm ihre Kunden zu bedienen. „Aus Wettbewerbsgründen dürfen größere Geschäfte und Warenhäuser keinesfalls weiter diskriminiert werden“, fordert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Nach Ansicht des BTE gibt es für diese Beschränkung keine wirklich nachvollziehbaren Gründe. Die Unternehmen könnten durch entsprechende Absperrungen bzw. Maßnahmen andere Verkaufsbereiche isolieren und damit Kunden fernhalten. Durch eine Teilöffnung eines großen Mode- oder Warenhauses mit mehreren tausend Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche auf lediglich 800 qm werden nach Überzeugung des BTE sicherlich auch nicht größere Menschenmassen in die Innenstädte strömen. Pangels: „Bei der Politik gehen anscheinend die Pferde durch, wenn infolge der Lockerungen überfüllte Innenstädte erwartet werden. Das ist völlig absurd.“   

Pangels verweist zudem darauf, dass die 800 qm-Grenze eine Größe des Bauplanungsrecht ist. „Diese Grenze nunmehr ohne wirkliche Reflektion auf Hygieneaspekte anzusetzen bzw. anzuwenden, entbehrt jeder nachvollziehbaren Grundlage“, so der BTE-Hauptgeschäftsführer.  

Weitere Informationen:
Ladenöffnung Coronavirus
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

16.04.2020

Rieter verzichtet auf Ausblick für das Geschäftsjahr 2020

Rieter-Generalversammlung 2020

  • Alle Anträge genehmigt
  • Dividende von 4.50 CHF beschlossen
  • COVID-19

Der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG ordnete in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung vom 16. April 2020 eine ausschließlich schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Bei diesem Vorgehen stützte sich der Verwaltungsrat auf Art. 6a, lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats (Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020). Eine physische Teilnahme war den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 16. April 2020 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 2 025 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.3% des Aktienkapitals halten, vertreten.

Rieter-Generalversammlung 2020

  • Alle Anträge genehmigt
  • Dividende von 4.50 CHF beschlossen
  • COVID-19

Der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG ordnete in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung vom 16. April 2020 eine ausschließlich schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Bei diesem Vorgehen stützte sich der Verwaltungsrat auf Art. 6a, lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats (Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020). Eine physische Teilnahme war den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 16. April 2020 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 2 025 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.3% des Aktienkapitals halten, vertreten.

Es wurde eine Dividende von 4.50 CHF pro Aktie beschlossen. Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die beantragten maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021.

Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder This E. Schneider, Michael Pieper, Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi und Luc Tack wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – This E. Schneider, Hans-Peter Schwald und Bernhard Jucker – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2019, und sie erteilten dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr. Im Weiteren wurde das genehmigte Kapital für zwei weitere Jahre verlängert.

COVID-19
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen, wie sich die globale COVID-19-Pandemie auf Umsatz und Ergebnis von Rieter im ersten und im zweiten Halbjahr 2020 und damit auch für das Gesamtjahr 2020 auswirken wird.

Rieter verzichtet daher auf einen Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 und wird im Rahmen der Halbjahresberichterstattung am 16. Juli 2020 entsprechend informieren.

Das Unternehmen hat die notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Mitarbeiten-den zu schützen und die Verpflichtungen gegenüber Kunden soweit wie möglich einzuhalten.

Dank der langjährigen Kundenbeziehungen, der innovativen Ausrichtung, der globalen Aufstellung und der finanziellen Stabilität des Unternehmens werde Rieter die Herausforderungen erfolgreich meistern.

Weitere Informationen:
Rieter Rieter Holding Ltd.
Quelle:

Rieter Management AG

Logo der Zuse-Gemeinschaft
Zuse-Gemeinschaft fordert Hilfen für gemeinnützige Forschung
25.03.2020

Zuse: Gemeinnützige Industrieforschung benötigt zielgenaue Hilfen

Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung.
Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung.
Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende zu Einbußen gekommen. Und auch in anderen Bereichen drohen Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die Liquidität gestützt werden kann.

Quelle:

Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.

25.03.2020

Zuse-Gemeinschaft: Industrieforschung benötigt zielgenaue Hilfen

Das am 25. März vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Das am 25. März vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende zu Verwerfungen gekommen. Doch auch in anderen Bereichen drohen Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die Liquidität gestützt werden kann.

„Gerade in Krisenzeiten werden innovative Ideen aus praxisnaher Forschung für den nächsten Aufschwung benötigt. Dafür wollen wir auch künftig unseren dringend benötigten Beitrag leisten“, betont der Präsident der Zuse-Gemeinschaft, Prof. Dr. Martin Bastian.

Weitere Informationen:
Zuse-Gemeinschaft Coronavirus
Quelle:

Zuse Gemeinschaft

24.03.2020

Lenzing setzt Prognose für 2020 aufgrund der COVID-19-Krise aus

Infolge der globalen COVID-19-Krise erwartet die Lenzing Gruppe basierend auf den jüngsten Entwicklungen einen negativen Einfluss auf die Absatzmengen im Textilfasergeschäft. Die möglichen Auswirkungen können derzeit noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden, da diese stark von der Dauer der Krise sowie den weiteren Folgen für die Weltwirtschaft und die Textilmärkte abhängen. Infolgedessen setzt Lenzing ihre am 12. März 2020 veröffentlichte Prognose für 2020 aus; Lenzing erwartete zu diesem Zeitpunkt, dass das Ergebnis für 2020 unter dem Niveau von 2019 liegen werde. Um einem möglicherweise stärker als erwarteten Ergebnisrückgang entgegenzuwirken, hat Lenzing bereits begonnen, an allen Standorten weltweit Kosteneinsparungsmaßnahmen umzusetzen.

Infolge der globalen COVID-19-Krise erwartet die Lenzing Gruppe basierend auf den jüngsten Entwicklungen einen negativen Einfluss auf die Absatzmengen im Textilfasergeschäft. Die möglichen Auswirkungen können derzeit noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden, da diese stark von der Dauer der Krise sowie den weiteren Folgen für die Weltwirtschaft und die Textilmärkte abhängen. Infolgedessen setzt Lenzing ihre am 12. März 2020 veröffentlichte Prognose für 2020 aus; Lenzing erwartete zu diesem Zeitpunkt, dass das Ergebnis für 2020 unter dem Niveau von 2019 liegen werde. Um einem möglicherweise stärker als erwarteten Ergebnisrückgang entgegenzuwirken, hat Lenzing bereits begonnen, an allen Standorten weltweit Kosteneinsparungsmaßnahmen umzusetzen.

Weitere Informationen:
Lenzing AG corona virus
Quelle:

Lenzing Aktiengesellschaft

16.03.2020

Textilarbeitgeber begrüßen Krisenmanagement

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Weiter sei die Ankündigung des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, ein wichtiges, vermutlich aber nicht ausreichendes Signal: „Es braucht nicht nur Darlehen und Steuerstundungen. Wir werden auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachdenken müssen. Und: Das Geld muss dann auch rechtzeitig ankommen“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Puffer verleihe die Ankündigung der Justizministerin, die Insolvenzantragspflicht bis Ende September auszusetzen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist sei in der derzeitigen Lage viel zu kurz. Der geplante Shutdown mit Schließung aller Geschäfte bis auf Supermärkte würde die Lage der Bekleidungshersteller noch weiter dramatisieren. Die angekündigten Schließungen von Autofabriken wäre für viele textile Zulieferer im Südwesten eine Hiobsbotschaft. „Wir brauchen jetzt unbürokratische Hilfe und ich kann nur hoffen, dass der Staat solche Abläufe unter dem Druck der Ereignisse organisieren kann“, so Haas. Er wünsche sich von den Bundes- und Landeseinrichtungen jetzt eine Fähigkeit zum Krisenmanagement, wie sie auch von vielen Betrieben derzeit bewiesen werde.

Zur Arbeit des Verbands sagte Haas: „Die Lage verändert sich gerade stündlich. Unser Team ist im Homeoffice, aber vollumfänglich arbeitsfähig. Unsere Juristen beraten unsere Mitglieder seit heute Morgen ununterbrochen. Die digital vernetzte Geschäftsstelle von Südwesttextil funktioniert. Und wir bereiten weitere, auch Live-Kommunikationsplattformen zur tagesaktuellen Information unserer Mitglieder vor.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.