Südwesttextil warnt vor Eingriffen in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert die Nennung weitreichender Forderungen und fordert klare Grenzen staatlichen Handelns.
Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Dieser entspricht der Anforderung der europäischen Mindestlohn-Richtlinie, wonach Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von unter 80 Prozent einen ebensolchen Aktionsplan vorlegen müssen. Deutschland kam nach den Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Jahr 2024 auf eine Tarifabdeckung von 49 Prozent.
Der nach der Anhörung der Sozialpartner entwickelte Nationale Aktionsplan bleibt aus Sicht von Südwesttextil nicht nur hinter seinem Anspruch zurück, indem er überwiegend bereits bekannte oder bereits umgesetzte Vorhaben nennt. Er sammelt gleichzeitig Maßnahmen und Forderungen, die tief in die Tarifautonomie und die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit eingreifen würden – beispielsweise die Beschränkung von Arbeitgeberverbands-Mitgliedschaften ohne Tarifbindung, die unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund in das Konsultationsverfahren eingebracht wurde.
„Von einem nationalen Aktionsplan erwarten wir, dass er die Grenzen staatlichen Handelns respektiert und nicht durch die die Aufnahme oder Diskussion von Forderungen den Eindruck erweckt, Eingriffe in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit seien ein legitimes Mittel zur Stärkung der Tarifbindung. Wenn der Staat beginnt, wichtige Organisationsformen von Arbeitgeberverbänden infrage zu stellen oder tarifpolitische Ziele über zusätzliche gesetzliche Eingriffe durchzusetzen, überschreitet er eine klare Grenze“, erklärt Nathan Binkowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Südwesttextil und Leiter Recht + Tarif.
Auch die Verknüpfung der geplanten Arbeitszeitreform mit der Stärkung des Tarifvertragssystems lehnt Südwesttextil entschieden ab. Die längst überfällige Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes, die auch Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, sollte unabhängig von tarifpolitischen Zielsetzungen erfolgen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf nicht an zusätzliche tarifpolitische Vorbehalte geknüpft werden.
Kritisch sieht Südwesttextil zudem, dass der Aktionsplan erneut ein gesetzliches digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften vorsieht. Bereits heute bestehen umfassende Kommunikations- und Zugangsmöglichkeiten. Eine weitere gesetzliche Regulierung schafft keinen Mehrwert.
Südwesttextil Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen Bundesregierung Arbeitszeitreform
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