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Thekla Walker, baden-württembergische Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, mit Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle. © Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg/Zacarias Garcia
Thekla Walker, baden-württembergische Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, mit Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle.
30.09.2025

Asiatische E-Commerce Plattformen: Südwesttextil fordert in Brüssel EU-weites Maßnahmenpaket

Fehlende Konformität, Nichteinhaltung von EU-Regularien und exzessive Nutzung der Zollfreigrenze durch asiatische E-Commerce-Plattformen gefährden Verbraucher, die Wirtschaft und einen fairen Wettbewerb in Europa. Südwesttextil appelliert so an die EU, regulatorische Lücken zu schließen und die Plattformen zur Haftung zu verpflichten. Gefordert werden u. a. die Abschaffung der Zollfreigrenze, die Einführung einer Handling Fee, die Verifizierung eines EU-weit gültigen Sitzes für Bevollmächtigte, strengere Kontrollen durch den Zoll.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel betonte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle die Dringlichkeit eines konsolidierten europäischen Vorgehens im Zusammenhang mit asiatischen E-Commerce-Plattformen. Zur Veranstaltung unter dem Titel „Der Binnenmarkt unter Druck – Marktüberwachung im Onlinehandel für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz“ hatte Thekla Walker MdL, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der EU-Institutionen, Unternehmen und Verbände eingeladen. 

Fehlende Konformität, Nichteinhaltung von EU-Regularien und exzessive Nutzung der Zollfreigrenze durch asiatische E-Commerce-Plattformen gefährden Verbraucher, die Wirtschaft und einen fairen Wettbewerb in Europa. Südwesttextil appelliert so an die EU, regulatorische Lücken zu schließen und die Plattformen zur Haftung zu verpflichten. Gefordert werden u. a. die Abschaffung der Zollfreigrenze, die Einführung einer Handling Fee, die Verifizierung eines EU-weit gültigen Sitzes für Bevollmächtigte, strengere Kontrollen durch den Zoll.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel betonte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle die Dringlichkeit eines konsolidierten europäischen Vorgehens im Zusammenhang mit asiatischen E-Commerce-Plattformen. Zur Veranstaltung unter dem Titel „Der Binnenmarkt unter Druck – Marktüberwachung im Onlinehandel für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz“ hatte Thekla Walker MdL, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der EU-Institutionen, Unternehmen und Verbände eingeladen. 

Mangelnde Kontrolle von Billigimporten gefährdet europäische Standards
Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie unterstützt Südwesttextil die Initiative der Ministerin für einen fairen und sicheren Binnenmarkt. Asiatische E-Commerce-Plattformen fluten den europäischen Markt mit teilweise minderwertiger, äußerst preisgünstiger Ware – dazu zählen Produkte der Branche wie Bekleidung, Heimtextilien oder Spielzeuge aus Textil. Während europäische Unternehmen strenge Standards im Bereich Produktsicherheit, Qualität, Chemikalieneinsatz, Umweltbilanz und Herkunft ihrer Produkte erfüllen, ist die Einhaltung dieser Regularien beim Import schon aufgrund der immensen Menge nicht kontrollierbar. Dies führt nicht nur zu erheblichen Risiken für Verbraucher und Umwelt, sondern auch zu Wettbewerbsnachteilen für europäische Hersteller und Händler.

Thekla Walker MdL, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg: „Sanktionen müssen so hoch angesetzt werden, dass sie Abschreckungswirkung entfalten – bis hin zur Abschaltung von Shopping-Plattformen, die nicht gegen Betrüger vorgehen und damit Verbrauchern und einem fairen Wettbewerb schaden.“

Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle fordert Beschleunigung der Zollpolitik
Vor diesem Hintergrund forderte auch Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle im Rahmen der Podiumsdiskussion ein schnelles Handeln, um den Binnenmarkt zu schützen. „Wenn wir nicht jetzt mit der Abschaffung der 150 Euro Zollfreigrenze und der Einführung einer Handling Fees auf Pakete reagieren, haben wir 2028 den Wettbewerb verloren”, sagte Bodo Th. Bölzle, Präsident von Südwesttextil. Asiatische E-Commerce-Plattformen nutzen die Zollfreigrenze von 150 Euro beim Import in die EU, indem Bestellungen auf mehrere Pakete aufgeteilt werden. Die Abschaffung dieser Zollfreigrenze hat die EU-Kommission erst für die geplante EU-Zollreform ab März 2028 vorgesehen. Sie plant zudem eine Pauschalgebühr von 2 Euro auf kleine Pakete – mit dieser „Handling Fee“ sollen auch die erheblichen Kosten der Zollbehörden finanziert werden. Bodo Th. Bölzle schätzt dies allerdings noch zu niedrig ein: „Um die Paketflut effektiv einzudämmen, benötigen wir eine Gebühr, die wirklich weh tut, von mindestens 30 Euro pro Paket, zusammen mit vielfältigen weiteren Maßnahmen, die einen fairen Markt sichern.“

Europäisches Maßnahmenpaket muss regulatorische Lücken schließen
Südwesttextil fordert ein konsolidiertes europäisches Vorgehen. Nur so können regulatorische Lücken dauerhaft in allen Bereichen geschlossen werden. Neben der zeitnahen Änderung des Unionszollkodexes, müssen E-Commerce-Plattformen außerhalb der EU zukünftig haftbar gemacht werden können. Dafür ist erforderlich, dass ihre Pflichten auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet und ein entsprechender Sitz in der EU verifiziert wird. Ansonsten fordert Südwesttextil, dass eine entsprechende Kaution hinterlegt wird oder eine Versicherung in der EU existiert, damit deren Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien haftbar gemacht werden können. Insgesamt gilt es, die Kontrolldichte durch den Zoll zu erhöhen und eine Sanktionierung durchzusetzen. Dafür müssen die zuständigen Behörden besser ausgestattet, vernetzt und in einem EU-einheitlichen IT-System verbunden werden. Nichtsdestotrotz sieht Südwesttextil den Bedarf, als „Ultima Ratio“ die Rechtsgrundlage zur Abschaltung der Plattformen zu schaffen und stärker am Bewusstsein der Verbraucher zu arbeiten.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

30.09.2025

bvse: EU-Textilrichtlinie schnell umsetzen, Finanzierungsbrücken bis zum EPR-Start

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit den Weg für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor geebnet. Der bvse begrüßt dies grundsätzlich, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und 30 Monate, um Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einzurichten, in denen Hersteller, Importeure und Händler künftig die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling finanzieren müssen.

Ungeachtet der noch nicht feststehenden Ausgestaltung des EPR-Systems sieht der Verband angesichts der sehr langen Umsetzungsfrist eine sehr konkrete Gefahr für die Überlebensfähigkeit des derzeitigen Sammel- und Verwertungssystems für Alttextilien.

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit den Weg für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor geebnet. Der bvse begrüßt dies grundsätzlich, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und 30 Monate, um Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einzurichten, in denen Hersteller, Importeure und Händler künftig die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling finanzieren müssen.

Ungeachtet der noch nicht feststehenden Ausgestaltung des EPR-Systems sieht der Verband angesichts der sehr langen Umsetzungsfrist eine sehr konkrete Gefahr für die Überlebensfähigkeit des derzeitigen Sammel- und Verwertungssystems für Alttextilien.

„Das mittlerweile stark angegriffene deutsche Sammelsystem für Alttextilien ist einzigartig in Europa und ergibt eine Erfassungsquote, die kein alternatives System bieten kann. Derzeit diskutierte Alternativen, wie beispielsweise die Aufstellungen von Sammelbehältern in wenigen Betriebshöfen, können hier keine Alternative darstellen“, erklärt der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling Stefan Voigt.

bvse fordert kurzfristige Zwischenlösung
Daher sei bis zum Einsatz eines EPR-Systems eine kurzfristige Zwischenlösung umzusetzen, die das jetzige System stabilisiert und die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, der Bevölkerung weiterhin das etablierte Sammelsystem anbieten zu können. Zum Einsatz des EPR-Systems erklärt Stefan Voigt, Vorsitzender des Fachverbandes Textilrecycling im bvse:

„Die EPR ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Textilrecyclings. Sie hat die Aufgabe, Planungssicherheit der beauftragten Sammler sicherzustellen und die Finanzierung von Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling umzusetzen. Darüber hinaus soll sie für eine Förderung eines nachhaltigen Produktdesigns sorgen.“

Gleichzeitig warnt Voigt jedoch vor Problemen bei der Umsetzung: „Die Frist von 30 Monaten für die Einführung der EPR ist angesichts der aktuellen Krise im Verwertungsmarkt deutlich zu lang. Bis zum Start des Systems drohen Finanzierungslücken. Ohne Übergangsfinanzierung werden die bewährten Sammelstrukturen kollabieren. Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, die Richtlinie zügig umzusetzen und entstehende Finanzierungslücken bis zum Marktstart mit Brückenfinanzierung zu schließen.“

Transparente kostenbasierte Vergütungsmodelle gefordert
Auch bei der Vergütung sieht der Verband Klärungsbedarf: „Zwar ist die Kostenübernahme vorgesehen, doch es fehlt eine transparente Definition für angemessene Entgelte. Sammelunternehmen brauchen klare, kostenbasierte Vergütungsmodelle“, macht der Vizepräsident deutlich.

Umsetzung elementarer Grundanforderungen eines EPR-Systems
Ein EPR-System muss nach Ansicht des Verbandes bei der Ausgestaltung zwingend folgende Grundanforderungen erfüllen, erklärt Voigt, diese umfassen:

  • Keine Bevorteilung einzelner Akteure und Gruppen, weiterhin ausgewogene Beteiligung von gemeinnützigen, gewerblichen und kommunalen Sammlern.
  • Ausreichende Finanzierung der entstehenden Kosten für Sammlung, Verwertung und Entsorgung.
  • Sicherstellung und Fokussierung auf ein flächendeckendes Erfassungssystem mittels Container mit mindestens einem Container pro 1.500 Einwohner.
  • Sicherstellung des Eigentums an der gesammelten Ware für den Sammler und den Sortierer.
  • Kontrolle und Überwachung der gehandelten Mengenberichte und Wiegescheine.
  • Sicherstellung hochwertiger Standards, insbesondere bei den eingesetzten Sortierbetrieben. 
  • Fokussierung auf den Einsatz europäischer Sortier- und Verwertungsanlagen, möglicherweise durch ein Bonus-Malos-System. 
  • Festlegung von Mindestquoten für den Einsatz von textilen Recyclingfasern in Neuware.

Mehr Bürokratieentlastung für KMU
Zudem bleibt der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit den vorgesehenen Regelungen weiter unverhältnismäßig hoch. „Eine Vereinfachung der Meldeprozesse ist zwingend erforderlich, um unsere Unternehmen zu entlasten“, betont Voigt.

Breiter Dialog für nachhaltiges Textilrecycling
Gleichzeitig müsse ein breiter Dialog mit allen beteiligten Akteuren sichergestellt werden, ohne einzelne Interessen zu bevorzugen. „Nur durch konsequente Zusammenarbeit von Politik, Kommunen und Recyclingwirtschaft kann die Struktur des Textilrecyclings in Deutschland langfristig gesichert und ausgebaut werden“, macht der Textilrecyclingexperte und Vizepräsident im bvse deutlich.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

30.09.2025

Branchenverbände erarbeiten EPR-System für Textilien

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Konsumtextilien wird die Branche in den kommenden Jahren vor grundlegende Veränderungen stellen. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Frage, wie die Systemausgestaltung und Finanzierung, aber auch zentrale Zielsetzungen wie Ressourcenschonung, ökologische Wirksamkeit, praktikable Rücknahmestrukturen und ein funktionierendes Marktumfeld in Deutschland umgesetzt werden können.
 
Vor diesem Hintergrund hat sich der BTE zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (textil+mode), dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. sowie dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) entschlossen, gemeinsam an einem Konzept für ein zukünftiges EPR-System zu arbeiten. Dabei sehen sich die betroffenen Branchen in der Verantwortung, die Ausgestaltung dieses Systems aktiv und federführend mitzugestalten. 
 

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Konsumtextilien wird die Branche in den kommenden Jahren vor grundlegende Veränderungen stellen. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Frage, wie die Systemausgestaltung und Finanzierung, aber auch zentrale Zielsetzungen wie Ressourcenschonung, ökologische Wirksamkeit, praktikable Rücknahmestrukturen und ein funktionierendes Marktumfeld in Deutschland umgesetzt werden können.
 
Vor diesem Hintergrund hat sich der BTE zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (textil+mode), dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. sowie dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) entschlossen, gemeinsam an einem Konzept für ein zukünftiges EPR-System zu arbeiten. Dabei sehen sich die betroffenen Branchen in der Verantwortung, die Ausgestaltung dieses Systems aktiv und federführend mitzugestalten. 
 
Besonders wichtig ist den beteiligten Verbänden dabei, dass der spezifische Charakter der Materialströme im Bereich Textilien und Bekleidung bei der Ausarbeitung des Systems unbedingt berücksichtigt wird. Denn Textilien unterscheiden sich in ihren Materialeigenschaften, Nutzungsphasen und Rücknahmewegen deutlich von anderen Stoffströmen, wie sie aus bisherigen EPR-Systemen bekannt sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines differenzierten, branchenspezifischen Ansatzes.
 
In sechs Punkten haben die Verbände gemeinsame Positionen formuliert, die für die künftige Ausgestaltung eines nationalen EPR-Systems für Textilien maßgeblich sind und im weiteren Verlauf weiterentwickelt werden sollen. Auszug: 
 
1. Organisation des Systems - Die EPR-Organisation in Deutschland muss privatwirtschaftlich, wettbewerblich offen, ökologisch wirksam und zugleich einfach, effizient und bürokratiearm umgesetzt werden. Eine nicht gewinnorientierte und wettbewerbsneutrale Systemstruktur ist dabei anzustreben. Bei der Ausarbeitung eines Konzeptes ist es notwendig, alle beteiligten und betroffenen Akteure gleichberechtigt einzubinden. 
 
Ziel der Struktur eines künftigen EPR-Systems muss es sein, zentrale Abläufe fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig muss die effektive Verfolgung von Trittbrettfahrern, auch aus Nicht-EU-Staaten, gewährleistet werden. Über die nationale Implementierung hinaus muss eine europaweite Vereinheitlichung angestrebt werden, um Mehrfachregistrierungen und -lizensierung in einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden und EPR-Systeme insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitenden Warenverkehr zu harmonisieren. 
 
2. Rolle des Gesetzgebers - Vor der Umsetzung in die nationale Gesetzgebung muss ein enger Austausch zwischen Politik und Wirtschaft erfolgen. Alle relevanten Akteure sind in den Dialog einzubeziehen, um praxisgerechte und tragfähige Regelungen zu entwickeln. Die Umsetzung durch den Gesetzgeber muss sich auf die Erfüllung von Mindestanforderungen konzentrieren.
 
3. Marktüberwachung - Eine konsequente Marktüberwachung ist unerlässlich, insbesondere gegenüber Marktteilnehmern außerhalb der EU, um eine einheitliche, faire und durchsetzbare Umsetzung zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu verhindern. Diese Aufgabe muss von einer zuständigen Stelle auf Basis europäisch einheitlicher Regelungen sichergestellt werden. Für Drittstaaten ist ein System der Bevollmächtigten einzuführen, das wirksam kontrolliert wird, wobei die Industrie eine unterstützende Rolle übernehmen kann. 
 
Ebenso sind wirksame Sanktionsmechanismen notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Diese müssen auch ausländische Händler und elektronische Marktplätze einbeziehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure sicherzustellen. 
 
4. Umweltziele und Ökomodulation - Als ergänzende Ziel-Voraussetzung zu möglichen Sammelquoten sollte sich der Gesetzgeber für die Einführung ökologischer Produktanforderungen sowie einer europaweit einheitlichen und bürokratiearmen – d.h. praxisnah umsetzbaren und einfach nachweisbaren - Ökomodulation einsetzen. 
 
5. Verbraucherinformation und -kommunikation - Die Finanzierung möglicher Verbraucherkommunikation muss so geregelt werden, dass eine faire Belastung aller Beteiligten sichergestellt wird. Kampagnen sollen unter Einbezug aller Akteure entwickelt werden. Diese Verantwortung sollte durch flankierende Maßnahmen seitens der Politik und anderer Akteure ergänzt werden.
 
6. Sammlung & Recyclinginfrastruktur - Für den Aufbau eines funktionierenden EPR-Systems ist eine wirtschaftlich tragfähige, zukunftsfähige Sammlung- und Recyclinginfrastruktur entscheidend - nicht nur auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene. Freiwillige Sammlungen durch Hersteller oder den Handel sollten möglich bleiben und müssen in einem EPR-System honoriert werden. Gleichzeitig müssen bestehende, bereits bewährte Strukturen, sofern sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind, erhalten und weiterentwickelt werden. 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.09.2025

Textilrecycling: Lage ist desaströs

Die deutsche Wirtschaft steckt in einer tiefgreifenden Rezession. Bereits 2023 und 2024 war die Entwicklung rückläufig, und auch für 2025 sind keine Anzeichen einer nachhaltigen Besserung erkennbar. Diese Entwicklung trifft auch die Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft, machte Präsident Henry Forster auf der bvse-Jahrestagung in Bad Gögging deutlich.

Fachleute sprechen inzwischen von der längsten Rezession seit über zwei Jahrzehnten. Besonders die Industrieproduktion entwickelt sich schwach, aber auch der Groß- und Außenhandel leidet erheblich. Die Ursachen liegen sowohl in strukturellen Schwächen im Inland als auch in externen Belastungen – etwa durch die von den USA verhängten Trump-Zölle, die die exportorientierte deutsche Industrie empfindlich treffen.

Die deutsche Wirtschaft steckt in einer tiefgreifenden Rezession. Bereits 2023 und 2024 war die Entwicklung rückläufig, und auch für 2025 sind keine Anzeichen einer nachhaltigen Besserung erkennbar. Diese Entwicklung trifft auch die Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft, machte Präsident Henry Forster auf der bvse-Jahrestagung in Bad Gögging deutlich.

Fachleute sprechen inzwischen von der längsten Rezession seit über zwei Jahrzehnten. Besonders die Industrieproduktion entwickelt sich schwach, aber auch der Groß- und Außenhandel leidet erheblich. Die Ursachen liegen sowohl in strukturellen Schwächen im Inland als auch in externen Belastungen – etwa durch die von den USA verhängten Trump-Zölle, die die exportorientierte deutsche Industrie empfindlich treffen.

Die Recyclingwirtschaft kann sich den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen nicht entziehen, erfüllt jedoch weiterhin eine zentrale Aufgabe: die Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen. Forster betonte: „Unsere Unternehmen sammeln, bereiten auf, konfektionieren und transportieren. Damit stellen wir sicher, dass die Industrie die Sekundärrohstoffe in gewünschter Qualität und Quantität erhält. Das haben wir jahrzehntelang bewiesen – und das wird auch in Zukunft so sein.“

Notwendigkeit internationaler Märkte
Mit Nachdruck warnte der bvse-Präsident vor politischen Bestrebungen, den Export von Sekundärrohstoffen wie Altpapier oder Schrott einzuschränken. „Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz kennen keine Grenzen“, stellte Forster klar. Dennoch fordern Industrievertreter zunehmend, die Europäische Union müsse Grenzen schließen, um die heimische Industrie besser zu versorgen. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz: Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz sind keine nationalen Projekte, sondern können nur in internationalen Wertschöpfungsketten funktionieren.

Die Realität zeigt, dass die deutsche Industrie nicht immer alle angebotenen Mengen abnimmt und sich zum Teil im Ausland eindeckt. Gleichzeitig nimmt die europäische Papierindustrie jährlich rund sechs Millionen Tonnen Altpapier nicht ab. Ohne Exportmöglichkeiten müssten diese Mengen verbrannt werden – ein fundamentaler Widerspruch zu den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Exporte überschüssiger Mengen sind daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um weltweit CO₂-arme Produktionsprozesse zu unterstützen.

Große Sorge bereiten Henry Forster die zunehmenden Stilllegungen von Papierwerken, Stahlwerken, Kunststoffrecyclinganlagen und Glashütten in Deutschland. „Für die Zukunft ist entscheidend, dass der industrielle Kern der deutschen Volkswirtschaft erhalten bleibt.“ Deshalb müsse der Standort Deutschland dringend wiederbelebt werden.

bvse-Präsident Henry Forster: „Hohe Energiepreise sind Gift. Notwendige Reformen der Sozialsysteme müssen endlich angepackt werden. Bürokratieabbau darf nicht länger Phrase bleiben, sondern muss endlich Wirklichkeit werden. Wir müssen die Wirtschaft fit machen, damit unsere Industrien im immer schärfer werdenden internationalen Wettbewerb bestehen können.“

Sekundärrohstoffmärkte leiden unter Nachfrageschwäche
Die schwache Konjunktur wirkt sich unmittelbar auf die Recyclingwirtschaft aus. Sinkende industrielle Nachfrage und rückläufige Entsorgungsmengen verschärfen die Lage in mehreren Bereichen – besonders im Kunststoffrecycling. Die Nachfrage nach Rezyklaten ist seit zwei Jahren rückläufig, sowohl Neuware als auch Rezyklate verzeichnen deutliche Preisrückgänge.

Forster machte das Kernproblem klar: „Es fehlt am politischen Willen, den Einsatz von Rezyklaten strategisch zu fördern. Derzeit werden Rezyklate fast ausschließlich dann eingesetzt, wenn sie günstiger als Neuware sind – was selten der Fall ist.“ Hinzu kommen illegale Rezyklatimporte, die nicht europäischen Standards entsprechen und den Markt erheblich verzerren. Damit droht das Kunststoffrecycling ins Hintertreffen zu geraten. Will Deutschland die Transformation zur Kreislaufwirtschaft glaubwürdig gestalten, muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz von Rezyklaten verbindlich und attraktiv machen.

Textilrecycling: Lage ist desaströs
Ähnlich dramatisch stellt sich die Situation im Textilrecycling dar. Das über Jahrzehnte etablierte System hochwertiger Erfassung steht unter massivem Druck. Gründe sind die zunehmende Dominanz von Fast Fashion, Qualitätsverluste in der Sammelware, verunreinigte Textilien sowie wegbrechende Absatzmärkte infolge geopolitischer Krisen, insbesondere des russischen Angriffskrieges.

Die wirtschaftliche Lage ist prekär: Die Erlöse reichen nicht aus, um die Sammlungskosten zu decken, und Insolvenzen häufen sich. „Ein Zusammenbruch der Textilverwertung hätte gravierende Folgen“, warnte Forster. „Das System wäre kaum wiederaufzubauen, und große Mengen an Textilien müssten thermisch entsorgt werden – mit erheblichen ökologischen Nachteilen.“

Der bvse hat deshalb einen 7-Punkte-Plan vorgelegt, der praktikable Lösungen aufzeigt. Zentrale Forderung ist eine Brückenlösung bis zur Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. In dieser Übergangsphase müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorger Verantwortung übernehmen und die Leistungen der Unternehmen angemessen vergüten.

Zum Abschluss betonte Henry Forster die Bedeutung der Branche: „Die Recyclingwirtschaft ist stark, verlässlich und unverzichtbar. Wenn Politik, Industrie und Recyclingwirtschaft gemeinsam handeln, können wir die Krise überwinden – und Deutschland zu einem Vorreiter einer echten Kreislaufwirtschaft machen. „Bis die neue Bundesregierung Gesetze, Infrastrukturmaßnahmen und bessere Standortbedingungen tatsächlich ‚auf die Straße‘ bringt, werden aber noch Wochen, eher Monate vergehen. Es reicht also nicht, allein auf die Politik zu hoffen. Unsere Branche muss hart arbeiten, um sich in diesem schwierigen Umfeld behaupten zu können“, so der bvse-Präsident abschließend.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

26.09.2025

Reformen statt Schulden nötig, um Textilindustrie zu sichern

Südwesttextil warnt vor weiterem Stellenabbau und fordert dringend politische Reformen. Die Bundesregierung muss im angekündigten „Herbst der Reformen“ Bürokratie abbauen, das Sozialsystem zukunftsfähig gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg verzeichnet für die ersten sieben Monate des Jahres ein gemischtes Bild. Die Textilindustrie durchlebt weiterhin schwierige Zeiten – ihr Gesamtumsatz sank um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die Entwicklung des Arbeitsmarkts bereitet dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil große Sorgen – weiterhin werden in der Textilindustrie Stellen abgebaut. Die Beschäftigung ging um 6,7 Prozent zurück.

Südwesttextil warnt vor weiterem Stellenabbau und fordert dringend politische Reformen. Die Bundesregierung muss im angekündigten „Herbst der Reformen“ Bürokratie abbauen, das Sozialsystem zukunftsfähig gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg verzeichnet für die ersten sieben Monate des Jahres ein gemischtes Bild. Die Textilindustrie durchlebt weiterhin schwierige Zeiten – ihr Gesamtumsatz sank um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die Entwicklung des Arbeitsmarkts bereitet dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil große Sorgen – weiterhin werden in der Textilindustrie Stellen abgebaut. Die Beschäftigung ging um 6,7 Prozent zurück.

Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt unter Druck
Damit bewegt sich die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ebenso wie viele andere Branchen in einer anhaltend schwierigen Marktsituation. Politisch sieht Südwesttextil sowohl auf europäischer Ebene als in Deutschland, dass nach Ankündigungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, noch viel Potenzial in der Umsetzung bleibt. Insbesondere angesichts der hohen US-Zölle und der Flut an Produkten aus dem asiatischen Markt, gilt es auf EU-Ebene an einer starken Wettbewerbsagenda zu arbeiten.

Kritik an Haushaltsplänen der Bundesregierung zu Lasten zukünftiger Generationen
Die Bundesregierung wiederum muss sich darauf konzentrieren, im Herbst einen gemeinsamen Kurs im Sinne ihres Koalitionsvertrags und der Zukunft der deutschen Wirtschaft zu finden. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner sieht die Ausgangslage kritisch: „Wichtige Wahlversprechen und Reformen drohen aktuell auf der Strecke zu bleiben, während sich schon nach kürzester Zeit das abzeichnet, wovor die Wirtschaft eindringlich gewarnt hat”. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung bei der Planung des Haushalts 2026 gegen ihre Zusage handelt, über das Sondervermögen keine regulären bestehenden Investitionen zu finanzieren.

Mit dem Tariftreuegesetz und dem Rentenpaket hat die Bundesregierung bereits zwei Vorhaben beschlossen, die nicht auf die angekündigte Wirtschaftswende einzahlen. Das Tariftreuegesetz erhöht den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, statt ihn zu reduzieren, und das Rentenpaket verschärft die langfristigen Finanzierungslasten. Die Mütterrente und Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031 bleiben realitätsfern, statt Spielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Gleichzeitig verschafft sich die Bundesregierung für solche Vorhaben Luft, indem sie reguläre Ausgaben im Haushalt kürzt und über das Sondervermögen finanziert, statt echte Prioritäten im Haushalt zu setzen.

Koalitionsvertrag im „Herbst der Reformen“ einhalten: Bürokratieabbau und Zukunft des Sozialsystems sicherstellen
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband fordert daher von der Bundesregierung, die Versprechen des Koalitionsvertrags zu erfüllen. Sollte sich der Negativtrend im Bereich des Abbaus der Arbeitsplätze fortsetzen, sieht Südwesttextil die industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland stark gefährdet. Edina Brenner fasst zusammen: „Die Bundesregierung muss Ausgaben mit Reformen verbinden und dafür einen gemeinsamen Kurs bei Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und Sozialsystem beibehalten. Sonst wird das Sondervermögen eine Schuldenfalle ohne Wachstumspotenzial.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk Bild: bvse
v.l.n.r. Lara Pietrucha, Verena Hoffmann, Angela Hank
25.09.2025

Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Die neu gewählten Vorständinnen freuen sich auf die Zusammenarbeit und den Austausch mit allen interessierten Frauen aus dem bvse-Netzwerk beim nächsten Workshop des bvse-Frauennetzwerks am 20. November.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Waldlichtung Foto: Joe, Pixabay
24.09.2025

Südwesttextil fordert grundlegende Überarbeitung der EUDR

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss die Europäische Kommission die Verschiebung nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, mit dem Schutz der Wälder einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR sei in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik, da das Ziel in dieser praxisfernen Ausgestaltung nicht zu erreichen sei.

Beispiel Papieretikett: Bürokratie statt Praxisnähe 
Auch wenn die Textilindustrie nicht zu den Kernbranchen der EUDR zählt, ist sie in mehreren Bereichen mittelbar betroffen. Holz und Kautschuk werden vielfach in Zubehör und Hilfsmitteln eingesetzt – etwa für Etiketten, Verpackungen, Paletten, Kleiderbügel, Büroausstattung oder Schuhsohlen. Am Beispiel eines Papieretiketts wird deutlich, wie komplex und praxisfern die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist. Beim Import muss das Unternehmen nachweisen, dass das Produkt entwaldungsfrei ist, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurde und dies in einer Sorgfaltserklärung belegen. Zu den vorgeschriebenen, zu ermittelnden Informationen gehören unter anderem die Geolokalisierung sämtlicher Grundstücke bis auf die Parzelle per GPS, auf dem der dem nunmehrigen Papierbrei zugehörige Baum, der als Rohstoffquelle des späteren Etiketts dient, gewachsen ist. Diese Information ist überdies mit dem Herstellungszeitpunkt zu kombinieren und zu belegen. Diese Angaben sind insbesondere bei Produkten wie Papieretiketten, deren Rohstoff regelmäßig aus einer Mischung verschiedener Holzfasern, aus unterschiedlichen Bezugsquellen besteht, im Zweifelfall auch aus unterschiedlichen Ländern, nicht mehr rekonstruierbar, erst recht nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Fehlt der Nachweis, droht nach dem bisherigen Verordnungstext der Ausschluss vom EU-Markt.

Das Papieretikett verdeutlicht einen zentralen Punkt, an dem die Praxisferne der Verordnung besonders sichtbar wird: wenn das Papieretikett separat beschafft und in Europa angebracht wird, fällt es unter die Verordnung. Wird das Etikett aber bereits außerhalb der EU an einem Kleidungsstück befestigt, gilt es als Bestandteil des Produkts und unterliegt damit nicht den Anforderungen der bisherigen EUDR. So drohen langfristig Verlagerungseffekte in wenig regulierte Märkte mit niedrigeren Standards, während die EU an Attraktivität und Innovationskraft verliert.

Maßnahmen für eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige EUDR
Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst vor diesem Hintergrund zusammen: „Die EUDR ist in ihrer jetzigen Form in der Praxis kaum beziehungsweise nur unter extrem hohem Kostenaufwand umsetzbar. Soll sie ihre Wirkung entfalten, braucht sie eine grundlegende Überarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Systematik. Wenn man das eigentliche Ziel der EUDR – der Entwaldung vorzubeugen – erreichen will, darf die Risikoermittlung nicht allein auf die Unternehmen abgewälzt werden.”

Statt zahlreiche Akteure ohne einheitliche Vorgaben in die Pflicht zu nehmen, fordert Südwesttextil, dass in die zentrale Plattform „TRACES“ der EUDR, Tools zur Geolokalisierung und Decision Support Systems integriert werden. Auch darüber hinaus muss die EUDR grundlegend überarbeiten werden. Zentrale Begriffe müssen verbindlich und präzise definiert sein, so z. B. der Begriff „entwaldungsfrei“, bei dem es aktuell große Interpretationsspielräume gibt. Grundsätzlich sollten vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit Bagatellgrenzen für geringe Holzanteile festgelegt und Doppelbelastungen vermieden werden, indem die Harmonisierung mit anderen Regulierungen gewährleistet wird.

Wenn die EU keinen einheitlichen, faktenbasierten Bewertungsrahmen schaffen kann, schlägt Südwesttextil vor, über eine Systemumkehr nachzudenken. Staaten außerhalb der EU, die in die EU exportieren möchten, sollten nachweislich belegen, dass ihre Rohstoffe entwaldungsfrei sind, und den geltenden EU-Standards und Kriterien entsprechen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

22.09.2025

Südwesttextil: „EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten unverhältnismäßig
In Deutschland gelten mit dem Entgelttransparenzgesetz bereits umfangreiche Regelungen zur Förderung der Entgeltgleichheit, darunter individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte sowie Berichtspflichten. Die europäische Richtlinie erweitert diese nun: die Begrenzung des Auskunftsanspruchs auf Arbeitgeber mit über 200 Beschäftigten soll wegfallen. Für die Berichterstattung wird der Geltungsbereich von Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten auf 100 gesenkt und der Turnus deutlich verkürzt. Die Richtlinie sieht ebenso eine Verschärfung der Sanktionen sowie neue Kollektivklagemöglichkeiten vor. Auch die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerte, bewährte Beweislast für Entgeltdiskriminierungen will die Richtlinie umkehren, sodass zukünftig eine glaubhafte Darlegung des Arbeitnehmers ausreicht, um eine Diskriminierungsvermutung auszulösen. Südwesttextil warnt vor einem unverhältnismäßigen Organisations- und Dokumentationsaufwand und einer deutlichen Verschlechterung der prozessualen Ausgangslage für Unternehmen. 

Südwesttextil sieht Tarifautonomie in Gefahr und fordert Erhalt bewährter Systeme
In Deutschland gewährleisten Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft bereits ein hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung in der Entgeltfindung. Deshalb gilt für tarifgebundene oder -anwendende Unternehmen aktuell die sogenannte Angemessenheitsvermutung im Entgelttransparenzgesetz. Für die Bewertung gleicher oder gleichwertiger Arbeit wird der Vergleich auf die jeweilige tarifliche Entgeltgruppe begrenzt. Diese Privilegierung von tarifgebundenen oder -anwendenden Unternehmen entfällt in der Richtlinie ebenso wie der verlängerte Berichtszeitraum und die Befreiung von der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten. Die Richtlinie sieht damit eine nachträgliche Überprüfung bestehender tariflicher Bewertungssysteme vor und unterläuft den durch das Grundgesetz geschützten Gestaltungsspielraum der Tarifparteien. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Südwesttextil fordert, dass tarifliche Bewertungssysteme und Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie erhalten bleiben. 

Neue Kriterien für „Equal Pay“: Komplexität statt Klarheit?
Für den zentralen Anspruchs auf „Equal Pay“ etabliert die EU-Richtlinie vier neue Kriterien – Kompetenz, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen – sowie die Möglichkeit weiterer ergänzender Faktoren. Dies führt in der Praxis zu komplexeren Bewertungen von Tätigkeiten und Rechtsunsicherheit. Südwesttextil fordert daher für die nationale Umsetzung, dass die vier Faktoren nach Maßgabe ihrer Relevanz für den jeweiligen Arbeitsplatz gewichtet werden können. Ebenfalls sollte zukünftig möglich sein, dass Leistung und Erfahrung als Kriterien herangezogen werden können. 

Auch die Bildung von Vergleichsgruppen erweitert die Richtlinie. Als Vergleich können nicht nur wie bislang Beschäftigte beim selben Arbeitgeber, sondern ebenfalls sogenannte „einheitliche Quellen“, die Entgeltbedingungen festlegen, herangezogen werden. Die Richtlinie ermöglicht damit konzern- und unternehmensübergreifende Vergleiche ebenso wie den Bezug auf historische Gehälter oder hypothetische Vergleichspersonen. Die vorgesehene nahezu grenzenlose Vergleichbarkeit geht zu weit und ist praxisfremd. Es muss eine gesetzliche Klärung des Begriffs „einheitliche Quelle“ erfolgen und sichergestellt werden, dass unternehmens-, branchen- und regionalspezifische Unterschiede hinreichend berücksichtigt werden können.

Gehaltstransparenz in Stellenausschreibungen: Risiken für den Fachkräftemarkt
Die Richtlinie sieht zudem eine Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf Bewerbende vor, sodass bereits im Bewerbungsverfahren Informationen zum Gehalt veröffentlicht werden müssen. Der Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber, gehaltlich auf individuelle Bewerbende einzugehen, wird so erheblich eingeschränkt. Der ohnehin schon herausfordernde Wettbewerb um Fachkräfte wird verschärft, wenn Wettbewerber dank unmittelbarer Einblicke in Vergütungsstrukturen gezieltere Abwerbeversuche platzieren können. Südwesttextil fordert daher, dass bei der nationalen Umsetzung eine größtmögliche Flexibilität sicherzustellen ist. Arbeitgebern sollte es freigestellt bleiben, wie sie Bewerbenden die Informationen bereitstellen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

16.09.2025

BVMed: Administrativen Aufwand insbesondere für KMU verringern

Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. 

„Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. 

„Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In der BVMed-Stellungnahme begrüßt der BVMed das Ziel der Initiative der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand durch Umweltvorschriften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung zu verringern. Aus Sicht des BVMed hemmen nach wie vor regulatorische und administrative Hindernisse das allgemeine Funktionieren des Binnenmarkts. „Oberste Priorität sollte die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der EU sein. Diese sollte nicht durch überbordenden Verwaltungsaufwand gefährdet werden.“

Ein wichtiger Hebel zur Straffung von Berichterstattungs- und Meldepflichten könnte aus Sicht des deutschen Medizintechnik-Verbandes die Anhebung der allgemeinen KMU-Schwellenwerte sei. „Dies wäre eine vergleichsweise einfach umzusetzende Maßnahme, auch unter Berücksichtigung, dass die finanziellen Schwellenwerte seit der EU-weiten Festlegung inflationsbedingt immer strenger wurden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. 

Als aktuelles Beispiel, bei dem sehr hoher Arbeitsaufwand entsteht, nennt der BVMed die Meldepflichten mach der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). „Allgemein wäre ein ganzheitlicher Systemansatz anstatt vieler isolierter Einzelmaßnahmen wünschenswert, um den Aufwand im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung zu reduzieren“, so der MedTech-Verband. 

Weitere konkrete Beispiele aus der BVMed-Stellungnahme:

  • Der BVMed begrüßt die Abschaffung der SCIP-Datenbank („Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften in Produkten“) nach der Abfallrahmenrichtlinie, da hier viel Aufwand ohne realen Nutzen entsteht.
  • Der BVMed fordert eine konsequente Harmonisierung der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) und Erleichterung der EPR-Berichterstattung.
  • Der BVMed setzt sich außerdem für eine standardisierte und harmonisierte Abfrage von Nachhaltigkeitskriterien ein, um zu verhindern, dass jedes Krankenhaus, jede Region und jedes Land unterschiedliche Nachhaltigkeitsfragen an Lieferanten richten.

Weitere konkrete Vorschläge enthält das gemeinsame KMU-Positionspapier des BVMed mit dem Diagnostikaverband VDGH vom Juni 2025.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed 

10.09.2025

BVMed: „Gesundheit und MedTech stärker in den Fokus nehmen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert anlässlich der „State of the Union“-Rede von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnologien als Teil der Lösung. So fehle es in den Zollverhandlungen mit den USA nach wie vor an Ausnahmeregelungen für Medizinprodukte, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden. „Es ist richtig, einen Schwerpunkt auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa zu legen. Dafür muss die Medizintechnik als Leitbranche aber stärker einbezogen werden. Wir müssen den Innovationstransfer beschleunigen, KMU unterstützen, Bürokratie abbauen und die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) rasch verbessern“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Rede vor dem Europaparlament.

Medizintechnologien sind für Patient:innen und die Gesundheitssysteme unverzichtbar: Diagnose, Behandlung und Genesung hängen in hohem Maße von ihnen ab. Der Sektor ist auch ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Stärke und industrielle Widerstandsfähigkeit Europas. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert anlässlich der „State of the Union“-Rede von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnologien als Teil der Lösung. So fehle es in den Zollverhandlungen mit den USA nach wie vor an Ausnahmeregelungen für Medizinprodukte, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden. „Es ist richtig, einen Schwerpunkt auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa zu legen. Dafür muss die Medizintechnik als Leitbranche aber stärker einbezogen werden. Wir müssen den Innovationstransfer beschleunigen, KMU unterstützen, Bürokratie abbauen und die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) rasch verbessern“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Rede vor dem Europaparlament.

Medizintechnologien sind für Patient:innen und die Gesundheitssysteme unverzichtbar: Diagnose, Behandlung und Genesung hängen in hohem Maße von ihnen ab. Der Sektor ist auch ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Stärke und industrielle Widerstandsfähigkeit Europas. 

Die Forderungen des deutschen MedTech-Verbandes im Einzelnen:

  • Medizinprodukte müssen von jeglichen Handelszöllen oder Ausfuhrbeschränkungen ausgenommen werden, so wie es bislang aus humanitären Gründen gute Praxis war. Die EU muss mit den USA ein „Zero for Zero“-Zollabkommen zum Medizintechnik-Bereich verhandeln, um Patient:innen zu schützen und den Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitslösungen zu erhalten. Denn: Medizintechnologien sind von komplexen globalen Lieferketten und fortschrittlichen Materialwissenschaften abhängig. Einige Geräte erfordern bis zu tausend Komponenten aus verschiedenen Regionen, beispielsweise Patient:innen-Überwachungssysteme, Dialysesysteme, In-vitro-Diagnostikgeräte oder Magnetresonanztomographen. Rohstoffe und Halbfertigteile werden häufig zwischen internationalen Produktionsstätten transportiert, um dort einer speziellen Verarbeitung unterzogen zu werden. Zölle und weitere Handelsbeschränkungen stören diese komplexen Prozesse und schaden der Medizintechnikbranche in vielerlei Hinsicht.
  • Der BVMed unterstützt die Ankündigung der EU-Kommission, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und dabei einen speziellen Fokus auf KMU zu legen. Dafür benötigen wir gezielte Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen, etwa bei MDR-Zertifizierungsgebühren. Wir müssen KMU-Belange in europäischen Gesetzgebungsverfahren systematisch berücksichtigen. Denn: Der Mittelstand spielt in der MedTech-Branche eine tragende Rolle: Rund 93 Prozent der MedTech-Unternehmen sind KMU. Der BVMed hat gemeinsam mit dem Diagnostika-Verband VDGH im Sommer 2025 ein detailliertes Positionspapier zur besseren KMU-Unterstützung vorgelegt.
  • Der BVMed unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission, die MDR zu evaluieren und zu verbessern. Gleichzeitig sollten kurzfristige untergesetzliche Maßnahmen umgesetzt werden, um die Bürokratielast zu reduzieren, ohne die Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Produkte und die Sicherheit von Patient:innen zu beeinflussen. Dazu gehört die unbegrenzte Gültigkeit von MDR-Zertifikaten auf Basis des in die MDR integrierten Lebenszyklusansatzes. Vorschläge zur Verbesserung der MDR und der IVDR (In-vitro-Diagnostika-Verordnung) hat der BVMed in einem gemeinsamen Whitepaper mit dem VDGH bereits 2023 vorgelegt.
  • Der BVMed begrüßt, dass ein Schwerpunkt der EU-Lifescience-Strategie auf der Reform des regulatorischen Rahmens liegt. Ein moderner, innovationsfreundlicher und effizienter Rechtsrahmen ist für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medizintechnik-Branche von großer Bedeutung. Zu einer strukturellen Reform gehören aus BVMed-Sicht:
    o    Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren.
    o    Die Förderung von risikobasierten Ansätzen.
    o    Die Sicherstellung eines zeitnahen Zugangs der Patient:innen zu innovativen Technologien.
    o    Der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand.
    o    Die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).

Dr. Marc-Pierre Möll: „Europa steht in einem harten Wettbewerb um Investitionen und Top-Talente. Um Innovationen hier zu entwickeln, benötigen wir international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Medizintechnik als Leitwirtschaft müssen deshalb auf EU-Ebene im Fokus bleiben. Dazu gehört ein besonderer Blick auf die Unterstützung von KMU “

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

08.09.2025

HDE fordert ehrliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und der wirtschaftlichen Auswirkungen

Mit Blick auf die erste Sitzung der Corona-Enquete-Kommission am 8. September macht sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für eine umfassende und ehrliche Aufarbeitung der Zeit der Pandemie sowie der staatlichen Maßnahmen stark. Dabei müssten auch die bis heute spürbaren wirtschaftlichen Folgen im Einzelhandel eine Rolle spielen. Für kommende ähnliche Situationen gelte es, besser vorbereitet zu sein und künftig zielgenauer zu handeln.

„Die Pandemie war für die ganze Gesellschaft eine Stress- und Ausnahmesituation. Jetzt gilt es, die Folgen der nicht immer zielgenauen Maßnahmen schonungslos anzusprechen und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Sollte es ein nächstes Mal geben, müssen alle besser vorbereitet sein. Für viele Handelsunternehmen war die Zeit der Pandemie ein existenzbedrohendes Desaster. Die Ladenschließungen waren kein probates Mittel zur Eindämmung der Pandemie und wurden trotzdem wochenlang aufrechterhalten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch in Ausnahmesituationen müsse gelten, dass solch weitreichende Eingriffe gut begründet und nachgewiesenermaßen zielführend sein müssen. Da gebe es noch viel aufzuarbeiten.

Mit Blick auf die erste Sitzung der Corona-Enquete-Kommission am 8. September macht sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für eine umfassende und ehrliche Aufarbeitung der Zeit der Pandemie sowie der staatlichen Maßnahmen stark. Dabei müssten auch die bis heute spürbaren wirtschaftlichen Folgen im Einzelhandel eine Rolle spielen. Für kommende ähnliche Situationen gelte es, besser vorbereitet zu sein und künftig zielgenauer zu handeln.

„Die Pandemie war für die ganze Gesellschaft eine Stress- und Ausnahmesituation. Jetzt gilt es, die Folgen der nicht immer zielgenauen Maßnahmen schonungslos anzusprechen und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Sollte es ein nächstes Mal geben, müssen alle besser vorbereitet sein. Für viele Handelsunternehmen war die Zeit der Pandemie ein existenzbedrohendes Desaster. Die Ladenschließungen waren kein probates Mittel zur Eindämmung der Pandemie und wurden trotzdem wochenlang aufrechterhalten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch in Ausnahmesituationen müsse gelten, dass solch weitreichende Eingriffe gut begründet und nachgewiesenermaßen zielführend sein müssen. Da gebe es noch viel aufzuarbeiten.

„Der Einzelhandel spürt die Folgen der Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns bis heute. Die Konsumstimmung hat ihr Vor-Corona-Niveau seitdem nicht mehr erreicht. Verluste in Milliardenhöhe sorgten für tausende Schließungen in der Branche. Die staatlichen Hilfen reichten dabei nicht einmal ansatzweise, um die erlittenen Verluste wieder auszugleichen. Im internationalen Vergleich ist Deutschland zwar ganz gut durch die Pandemie gekommen, der Einzelhandel aber hat enorm gelitten“, so Genth weiter. Die Wirtschaft und insbesondere der Einzelhandel seien ein zentraler Teil der Gesellschaft. So sei mit der Schließung vieler Geschäfte auch die Verödung vieler Innenstädte enorm beschleunigt worden. Genth: „Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie-Maßnahmen treffen die gesamte Gesellschaft. Die Wirtschaft, das sind wir alle – ob als Arbeitgeber oder als Beschäftigte. Deshalb erwartet der Einzelhandel, dass die Enquete-Kommission ab heute auch ausführlich über die ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmen spricht. Es ist gut, dass dies nun in einem sachlichen Rahmen und ohne vorgegebene, das Ergebnis vorwegnehmende, Leitplanken geschehen kann.“ Der Handelsverband stehe der Kommission jederzeit für Gespräche und Einordnungen zum Thema zur Verfügung.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

05.09.2025

HDE: Änderung des Lieferkettengesetzes trägt zu Rechtssicherheit bei

Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.

Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.

„Die geplante Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist essenziell für eine wirksame Entlastung der Unternehmen und sorgt für die dringend notwendige Rechtssicherheit. Allerdings dürfen jetzt auch keine neuen Belastungen folgen, das würde das Bekenntnis der Bundesregierung zum Bürokratieabbau untergraben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Dass die Unternehmen rückwirkend für die vergangenen beiden Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssten, sei eine große Entlastung. Vor allem die Berichts- und Dokumentationspflichten hätten durch die EU-Nachhaltigkeitsregulatorik in den vergangenen Jahren ein sehr hohes Maß an Komplexität und Umfang erreicht. „Eine rechtssichere Umsetzung ist für Unternehmen nicht mehr ohne den enormen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen möglich. Volumen, Detailgrad sowie zahlreiche Unklarheiten bei der Auslegung von Rechtsbegriffen belasten die Händlerinnen und Händler“, betont Gerstein.

Der HDE fordert, dass das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ausführende Kontrollbehörde die Änderungen des LkSG zügig veröffentlicht, um in der Praxis für Rechtsklarheit zu sorgen. Zudem müssten die teilweise übermäßigen Auskunftsersuchen des BAFA auf ein vertretbares Maß reduziert werden, damit bei den Unternehmen eine bürokratische Entlastung auch tatsächlich ankomme. Von großer Bedeutung sei zudem das laufende, europäische Omnibus-1-Gesetzespaket, da es insgesamt die Reduktion administrativer Pflichten und die Vereinheitlichung der EU-Regulatorik im Nachhaltigkeitsbereich avisiere. „Die Bundesregierung sollte den Omnibus-1 unterstützen und die nationale Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ohne Gold-Plating so bürokratiearm wie möglich realisieren“, so Gerstein weiter.

Scharfe Kritik übt der HDE an der kurzen Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. „Mit solch kurzen Fristen senden die Ministerien ein fatales Signal an die Wirtschaft. Eine wirksame Beteiligung der Verbände ist so kaum möglich“, so Gerstein. Das müsse sich zwingend ändern. Im Koalitionsvertrag habe man sich schließlich auf angemessene Fristen von in der Regel vier Wochen geeinigt.