Digitaler Produktpass: Südwesttextil fordert überprüfbare Daten und fairen Vollzug
Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.
Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist.
„Der Digitale Produktpass kann die Stärken unserer Branche – Qualität, Langlebigkeit, Transparenz – sichtbar machen und ein echtes Differenzierungsmerkmal werden. Das gelingt aber nur, wenn die Daten überprüfbar sind und der Vollzug funktioniert. Ein Pass, der sich auf ungeprüfte Selbstauskünfte stützt, belastet die regelkonformen europäischen Hersteller und nützt am Ende denen, die schon heute EU-Regulatorik unterlaufen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.
Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Online-Handel: 2025 gelangten laut IW-Studie im Auftrag des Handelsverbands rund 12 Millionen Pakete aus Drittstaaten pro Tag in die EU. Bei dieser Ware wären grundsätzlich der Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigter zur Registrierung der Produkte verpflichtet. Die Wirksamkeit des Digitalen Produktpasses hängt jedoch entscheidend davon ab, dass die hinterlegten Informationen auch überprüft werden können. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stoßen aber schon jetzt angesichts der hohen Zahl importierter Produkte an ihre Grenzen, sodass derzeit unklar ist, wie viele der in den Verkehr gebrachten Güter europäische Standards unterlaufen. Die inhaltliche Prüfung von Millionen Produktpässen ist daher unrealistisch. Der DPP droht zur Bürokratielast für regelkonforme Hersteller zu werden.
Aus Perspektive von Südwesttextil muss der Digitale Produktpass daher von Beginn an mit Verifizierung und wirksamer Marktüberwachung verbunden werden, damit ungeprüfte Importe keinen leichteren Marktzugang erhalten als nachweislich konforme Produkte. Da die Textil- und Bekleidungsindustrie äußerst heterogen ist; von Mode über Berufsbekleidung bis hin zu Heimtextilien, sind die Anforderungen zudem nach Produktart und Geschäftsmodell zu differenzieren, schrittweise einzuführen und so auszugestalten, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sie umsetzen können.
Südwesttextil fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die in der Ökodesign-Verordnung vorgesehenen Folgenabschätzungen auch für den Digitalen Produktpass sorgfältig durchzuführen und die Branche frühzeitig in die Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts für Textilien einzubinden. Ziel sollte eine praxistaugliche Ausgestaltung sein, die den Digitalen Produktpass nicht inhaltlich überfrachtet, sondern auf das erforderliche Maß beschränkt und überprüfbar ausgestaltet.
Durchführungsverordnung digitaler Produktpass EU-Ökodesign-Verordnung Südwesttextil Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.
Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.
