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Medtech-Markt Grafik: Bundesverband Medizintechnologie BVMed
07.10.2025

BVMed-Herbstumfrage: Branchenstimmung leicht aufgehellt, Gewinne weiter unter starkem Druck

Die Stimmung in der Medizintechnik-Branche ist nach den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage 2025 leicht aufgehellt. Die 116 teilnehmenden Unternehmen von insgesamt 220 Mitgliedern erwarten einen Umsatzanstieg von rund 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und setzen darauf, dass die neue Bundesregierung die Standortbedingungen durch Bürokratieabbau, Mittelstandsförderung und eine eigenständige MedTech-Strategie verbessert. Zwar zeigt sich die Umsatzentwicklung leicht erholt, wird aber durch stark steigende Kosten für Bürokratie, Zertifizierungen, Personal, Logistik und Transport sowie Energie gedämpft. Mehr als die Hälfte der BVMed-Unternehmen gehen daher von einer Verschlechterung der Gewinnsituation gegenüber dem Vorjahr aus. KMU sind hiervon besonders betroffen. 

Die Stimmung in der Medizintechnik-Branche ist nach den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage 2025 leicht aufgehellt. Die 116 teilnehmenden Unternehmen von insgesamt 220 Mitgliedern erwarten einen Umsatzanstieg von rund 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und setzen darauf, dass die neue Bundesregierung die Standortbedingungen durch Bürokratieabbau, Mittelstandsförderung und eine eigenständige MedTech-Strategie verbessert. Zwar zeigt sich die Umsatzentwicklung leicht erholt, wird aber durch stark steigende Kosten für Bürokratie, Zertifizierungen, Personal, Logistik und Transport sowie Energie gedämpft. Mehr als die Hälfte der BVMed-Unternehmen gehen daher von einer Verschlechterung der Gewinnsituation gegenüber dem Vorjahr aus. KMU sind hiervon besonders betroffen. 

An der BVMed-Umfrage nahmen zu 78 Prozent Hersteller, zu 18 Prozent Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, zu 17 Prozent Fach- und Großhändler, zu 4 Prozent Zulieferer sowie zu jeweils 3 Prozent DiGA-Hersteller und Software- bzw. Datenservice-Unternehmen teil. Das zeigt die Vielfalt der Mitglieder und unserer MedTech-Branche. 
Die Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligten, haben ihren Hauptsitz zu 66 Prozent in Deutschland, zu 18 Prozent in den USA und zu 10 Prozent im europäischen Ausland. 

Der wichtigste Grund für die angespannte Geschäftssituation ist laut der BVMed-Umfrage der starke Kostenanstieg am Standort Deutschland. 80 Prozent der befragten BVMed-Unternehmen beklagen sich über den zunehmenden bürokratischen Aufwand als Kostentreiber. Darauf folgen mit 65 Prozent die gestiegenen Zertifizierungskosten durch die MDR-Implementierung und mit 64 Prozent die steigenden Personalkosten. Der zunehmende Druck auf die Gewinnsituation der Branche wirkt sich auch auf die Investitionen am Standort Deutschland aus. 22 Prozent der befragten BVMed-Unternehmen verringern ihre Investitionen gegenüber dem Vorjahr, 19 Prozent erhöhen ihre Investitionen. Knapp ein Drittel der befragten Unternehmen (31 Prozent) verlagern Investitionen ins Ausland, davon 15 Prozent ins EU-Ausland und 10 Prozent in die USA. 

Die Zeiten, in denen das europäische Regulierungssystem für Medizinprodukte (MDR) dem US-amerikanischen FDA-System überlegen war, sind lange vorbei. Das zeigt auch die BVMed-Herbstumfrage. Eine deutliche Mehrheit von 56 Prozent der Unternehmen präferieren das FDA-System. Nur 14 Prozent der BVMed-Mitglieder präferieren das MDR-System der EU. Die MDR muss also nach Meinung der BVMed-Unternehmen dringend weiterentwickelt und verbessert werden. 86 Prozent der Umfrage-Teilnehmenden wünschen sich dabei vor allem weniger Bürokratie. Dieser Wert ist gegenüber dem Vorjahr nochmals angestiegen. Wichtig sind den BVMed-Unternehmen zudem berechenbare Kosten, die Abschaffung der Re-Zertifizierung alle 5 Jahre sowie vorhersehbare und klare Fristen. 

„Die KMU-geprägte Branche erstickt unter Bürokratielasten und Berichtspflichten, ohne dass diese zu einer Verbesserung der Versorgung oder der Sicherheit von Patient:innen beitragen. Entsprechend steht die Forderung nach einem Bürokratieabbau durch ein Belastungsmoratorium für MedTech-Unternehmen mit weitem Abstand an der Spitze der politischen Forderungen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse auf der BVMed-Jahrespressekonferenz. Besonders wichtig ist den BVMed-Unternehmen zudem, dass die MDR schnellstmöglich verbessert, entbürokratisiert und transparenter gemacht wird. 

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation investiert die Branche weiter in Arbeitsplätze und Forschung. Ein Drittel der BVMed-Unternehmen erhöhen laut der Herbstumfrage die Zahl der Mitarbeitenden gegenüber dem Vorjahr, 51 Prozent halten die Zahl der Stellen stabil. Die Berufsaussichten für Fachkräfte in der MedTech-Branche sind weiter ausgezeichnet. Positiv ist auch die Entwicklung bei den Forschungsausgaben. Im Durchschnitt investieren die an derUmfrage teilnehmenden Unternehmen 9,2 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. 
Der Innovationsklima-Index des BVMed ist gegenüber dem Vorjahr von 3,6 auf 3,9 leicht gestiegen. 

Die Nutzung von KI-Lösungen ist in der MedTech-Branche auf dem Weg zum Standard. 91 Prozent der BVMed-Unternehmen, die sich an der Herbstumfrage 2025 beteiligten, verwenden in verschiedenen Unternehmensbereichen bereits künstliche Intelligenz zur Entwicklung von Lösungen und Unterstützung von Prozessen. Am häufigsten wird KI im Marketing genutzt, aber auch im Vertrieb oder in der Produktion.

Auch Nachhaltigkeits-bezogene Aktivitäten gewinnen in der MedTech-Branche weiter an Bedeutung. So gaben 63 Prozent der befragten BVMed-Mitglieder an, Aktivitäten zur Emissionsreduktion und Ressourcenschonung im Produktionsumfeld etabliert zu haben, um beispielsweise Wasserverbräuche zu senken, die Energieeffizienz zu steigern oder erneuerbare Energien besser zu nutzen. Bereits 62 Prozent der Mitgliedsunternehmen haben laut der BVMed-Umfrage eine nachhaltige Unternehmensführung etabliert.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

Foto andreas N, Pixabay
07.10.2025

PFAS: Südwesttextil fordert Differenzierung zwischen technischen Textilien und Konsumgütern

In sicherheitsrelevanten und technischen Textilanwendungen – etwa bei Schutzkleidung für Polizei, Feuerwehr oder Medizin – sind PFAS bislang technologisch unverzichtbar. Südwesttextil fordert daher Ausnahmeregelungen für kritische Anwendungen sowie angemessene Übergangsfristen, um die Entwicklung und Umsetzung sicherer Alternativen zu ermöglichen.

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer umfassenden Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Diese soll den Einsatz der Stoffgruppe deutlich reduzieren und langfristig vollständig verbieten.

Substitution von PFAS: Textil- und Bekleidungsindustrie geht voran
Als innovative Branche engagierte sich die Textil- und Bekleidungsindustrie frühzeitig dafür, PFAS in verschiedenen Anwendungsbereichen durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. In Konsumgütern wie Heimtextilien, Zelten, Outdoor- und Sportbekleidung kommen schon zunehmend PFAS-freie Alternativen zum Einsatz, die vergleichbare wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften aufweisen.

In sicherheitsrelevanten und technischen Textilanwendungen – etwa bei Schutzkleidung für Polizei, Feuerwehr oder Medizin – sind PFAS bislang technologisch unverzichtbar. Südwesttextil fordert daher Ausnahmeregelungen für kritische Anwendungen sowie angemessene Übergangsfristen, um die Entwicklung und Umsetzung sicherer Alternativen zu ermöglichen.

Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer umfassenden Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Diese soll den Einsatz der Stoffgruppe deutlich reduzieren und langfristig vollständig verbieten.

Substitution von PFAS: Textil- und Bekleidungsindustrie geht voran
Als innovative Branche engagierte sich die Textil- und Bekleidungsindustrie frühzeitig dafür, PFAS in verschiedenen Anwendungsbereichen durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. In Konsumgütern wie Heimtextilien, Zelten, Outdoor- und Sportbekleidung kommen schon zunehmend PFAS-freie Alternativen zum Einsatz, die vergleichbare wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften aufweisen.

Technische Textilien: PFAS bislang unverzichtbar
In anderen Bereichen sind PFAS bislang technologisch unverzichtbar, sodass die geplante Regulierung zu tiefgreifenden Auswirkungen führen würde. Bei Militär- und Polizeibekleidung gewährleisten insbesondere seitenkettenfluorierte Polymere (C6-Chemie), Polytetrafluorethylen (PTFE) eine extrem widerstandsfähige textile Schutzschicht. Ihre besondere Molekularstruktur sorgt dafür, dass Wasser, Öle und Chemikalien effektiv abgewiesen werden, ohne die Atmungsaktivität und den Tragekomfort der Kleidung zu beeinträchtigen. Gerade im Einsatz, wenn es um Schutz vor Gefahrstoffen, Körperflüssigkeiten, Ölen und Witterungseinflüssen geht, bewahren Textilien wie schusssichere Westen oder flammgeschützte Bekleidung für die Feuerwehr selbst nach vielfachem Waschen oder extremer Beanspruchung ihre Schutzfunktion. Andere Materialien wie silikonbasierte Imprägnierungen oder Wachsbeschichtungen bieten auf molekularer Ebene nicht die gleiche Kombination aus chemischer Beständigkeit und multifunktionalen Oberflächeneigenschaften.

Zu den weiteren Anwendungsbereichen, in denen PFAS unverzichtbar sind, zählen Medizintextilien wie Wundpflaster, Verbandsmaterialien oder Infektionsschutzausstattung, die nicht der EU-Medizin-Produkte-Verordnung unterliegen. Textilien, die vor Hochdruckstrahl oder Schnitten schützen stehen ebenso auf der Liste wie Fallschirme, Lawinen-Airbags oder Sicherungsseile. Die Stoffgruppe spielt außerdem eine wichtige Rolle im Bereich von Transport, Bau und Umweltschutz. So können PFAS in Feuerschutzvorhängen, ölabweisenden Druckausgleichsmembranen, textilen Elektroisolationsmaterialien oder Transportbändern mit hohen Hygieneanforderungen aktuell noch nicht substituiert werden.

Für wettbewerbsfähige Textilindustrie: Ausnahmen und Übergangsfristen gefordert
Vor diesem Hintergrund formuliert Südwesttextil für die EU-Regulierung zwei wesentliche Forderungen. Zum einen müssen die vielfältigen PFAS-Einsatzgebiete der Textilindustrie mit ihren spezifischen Funktionen und Risiken differenziert betrachtet werden. Dort, wo die einzigartigen chemisch-physikalischen Eigenschaften von PFAS in sicherheitsrelevanten und technischen Textilanwendungen unverzichtbar sind, gefährdet ein pauschales Verbot der Stoffgruppe die Aufrechterhaltung kritischer Versorgungssysteme, die Einhaltung von Standards und den Schutz von Menschenleben. Ein Verbot innerhalb der EU würde den Bezug von PFAS-haltigen Produkten auf Märkte außerhalb Europas mit weniger strengen Standards verlagern. Für diese Produktgruppen, in denen PFAS-bedingte Eigenschaften bislang technisch nicht ersetzbar sind, fordert Südwesttextil daher Ausnahmeregelungen.

Für eine wirksame Regulierung gilt es aus Perspektive von Südwesttextil, einheitliche Bewertungs- und Analyseverfahren sicherzustellen sowie eine Harmonisierung mit bestehenden Regulierungen durchzuführen. Weiterhin braucht es vor einer Substituierung für Südwesttextil angemessene Übergangsfristen, die die tatsächlichen technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche berücksichtigen. Die Entwicklung, Zulassung und industrielle Umsetzung von Alternativen erfordern umfangreiche Forschung, Entwicklung und Investitionen.

 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Grafik Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
06.10.2025

Onlinehandel: Moderates Wachstum im dritten Quartal 2025, Anbieter aus Asien deutlich stärker

Trotz der weiterhin schwachen Konsumstimmung haben Verbraucher zwischen Juli und September 2,8 Prozent mehr für Waren im E-Commerce ausgegeben als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt erreichten die Bestellungen im dritten Quartal einen Wert von 17.960 Mio. EUR (drittes Quartal 2024: 17.475 Mio. Euro). „Zwar ist das Wachstum gegenüber dem zweiten Quartal um einen Prozentpunkt zurückgegangen. Doch angesichts einer sinkenden Anschaffungsneigung ist dies ein robustes Ergebnis,“ so Martin Groß-Albenhausen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh).  
 
Onlinekäufe für täglichen Bedarf nehmen unvermindert stark zu 

Trotz der weiterhin schwachen Konsumstimmung haben Verbraucher zwischen Juli und September 2,8 Prozent mehr für Waren im E-Commerce ausgegeben als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt erreichten die Bestellungen im dritten Quartal einen Wert von 17.960 Mio. EUR (drittes Quartal 2024: 17.475 Mio. Euro). „Zwar ist das Wachstum gegenüber dem zweiten Quartal um einen Prozentpunkt zurückgegangen. Doch angesichts einer sinkenden Anschaffungsneigung ist dies ein robustes Ergebnis,“ so Martin Groß-Albenhausen, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh).  
 
Onlinekäufe für täglichen Bedarf nehmen unvermindert stark zu 
Güter des täglichen Bedarfs konnten mit einem Plus von 8,1 Prozent auf 2.196 Mio. Euro den größten Zuwachs verzeichnen. Drogerie- und Parfümeriesortimente legten dabei mit 11,1 Prozent am stärksten zu. Stetig wächst auch der Kauf von Medikamenten über das Internet. Im dritten Quartal erhöhte sich der Umsatz in dieser Warengruppe um 8,6 Prozent auf 474 Mio. Euro. “E-Commerce wächst gerade in den Kategorien, bei denen noch eine hohe Dichte an stationären Verkaufspunkten besteht. Das zeigt, dass die Verbraucher den Onlinehandel als gleichwertigen Versorger bei allen Produkten betrachten, die sie regelmäßig für den Lebensunterhalt benötigen,” so Groß-Albenhausen. “Verbote für bestimmte Kategorien, wie zuletzt erneut für verschreibungspflichtige Arzneimittel ins Gespräch gebracht, gehen völlig an dieser Realität vorbei.”  
 
Am schwächsten entwickelte sich hingegen der Umsatz mit Computern, Software, Spielen und PC-Zubehör: Hier gaben die Umsätze um 7,7 Prozent nach. Das Warengruppen-Cluster „Unterhaltung“, das neben solchen Artikeln auch Bücher, Medien, Unterhaltungselektronik und Telekommunikationsgeräte umfasst, gab mit -0,3 Prozent auf 5.023 Mio. Euro gegenüber dem dritten Quartal 2024 wieder leicht nach.  
 
Anbieter aus Asien erreichen fast 5 Prozent Umsatzanteil 
Eine Analyse der Herkunft der Anbieter zeigt, dass Unternehmen aus dem asiatischen Markt ihre Umsätze um sieben Prozent und damit mehr als doppelt so stark wie der Gesamtmarkt steigern konnten. Aufgelaufen über neun Monate haben sie ihr Volumen um etwa ein Viertel steigern können. Im dritten Quartal erreichten sie mit einem Anteil von 4,9 Prozent am gesamten E-Commerce-Volumen einen neuen Höchststand. „Dies ist ein Indikator für die anhaltende Sparneigung der Verbraucher, die wir auch in der deutlichen Zunahme der Bestellungen von gebrauchten Waren im Internet erkennen,“ führt Groß-Albenhausen weiter aus. Sogenannte Re-Commerce-Angebote haben im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 27,6 Prozent zugelegt, seit Jahresbeginn um 28,9 Prozent.  
 
Das starke Wachstum der asiatischen Plattformen macht sich auch in der Erfolgsbilanz der verschiedenen Geschäftsmodelle im E-Commerce bemerkbar. Auf Online-Marktplätzen kauften die Deutschen für insgesamt 9.785 Mio. Euro ein. Das ist ein Wachstum von 4,8 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2024 und bedeutet einen Marktanteil dieses Versendertyps von 54,4 Prozent. Demgegenüber mussten unabhängige Onlinehändler (Pureplayer) leichte Umsatzrückgänge hinnehmen. 
  
Deutlich mehr haben die Deutschen in den Sommermonaten für digital vermarktete Dienstleistungen ausgegeben. Der Onlineverkauf von Tickets, Reisen und anderen Erlebnissen erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 3.621 Mio. Euro. 

Weitere Informationen:
Onlinehandel
Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

06.10.2025

HDE-Konsumbarometer Oktober: Verbesserte Verbraucherstimmung, deutlicher Stimmungsschub bleibt aus

Nachdem sich die Verbraucherstimmung zuletzt erstmals seit Beginn des Jahres spürbar eingetrübt hatte, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober etwas optimistischer. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat geringfügig zu. Somit starten die Verbraucher zwar zuversichtlicher in das letzte Quartal des Jahres, doch ein klarer Stimmungsschub ist nicht zu erkennen.

Die leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung zeigt sich unter anderem in der etwas besseren Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihre Anschaffungsneigung erhöht sich gegenüber dem Vormonat, während ihre Sparneigung nahezu unverändert bleibt. Zu beobachten ist beim Ausgabeverhalten eine Verlagerung vom Sparen hin zum Konsumieren. Ein Konsumaufschwung ist dadurch allerdings noch nicht in Sicht. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums wird voraussichtlich frühestens im nächsten Jahr einsetzen. Möglicherweise steigt die Konsumlaune auch im Zuge des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts ein wenig.

Nachdem sich die Verbraucherstimmung zuletzt erstmals seit Beginn des Jahres spürbar eingetrübt hatte, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober etwas optimistischer. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat geringfügig zu. Somit starten die Verbraucher zwar zuversichtlicher in das letzte Quartal des Jahres, doch ein klarer Stimmungsschub ist nicht zu erkennen.

Die leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung zeigt sich unter anderem in der etwas besseren Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihre Anschaffungsneigung erhöht sich gegenüber dem Vormonat, während ihre Sparneigung nahezu unverändert bleibt. Zu beobachten ist beim Ausgabeverhalten eine Verlagerung vom Sparen hin zum Konsumieren. Ein Konsumaufschwung ist dadurch allerdings noch nicht in Sicht. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums wird voraussichtlich frühestens im nächsten Jahr einsetzen. Möglicherweise steigt die Konsumlaune auch im Zuge des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts ein wenig.

Dass sich hingegen die Hoffnung auf eine baldige konjunkturelle Erholung jüngst wieder eingetrübt hat, spiegelt sich auch in den Erwartungen der Verbraucher wider. Zuletzt wurden die Konjunkturprognosen vielfach nach unten korrigiert, auch die Stimmung in der Wirtschaft verschlechterte sich. Die Verbraucherinnen und Verbraucher blicken daher ebenfalls pessimistischer auf die weitere konjunkturelle Entwicklung. Ihre Konjunkturerwartungen sinken im Vergleich zum Vormonat. War mit dem Start der neuen Bundesregierung zunächst die Hoffnung auf ein gesamtwirtschaftliches Wachstum verbunden, schlagen die nicht erfüllten Erwartungen nun in Enttäuschung um. Allerdings beschränkt sich der Pessimismus der Verbraucher auf den konjunkturellen Ausblick, die Einkommenserwartungen steigen im Vormonatsvergleich.

Obwohl sich die Verbraucherstimmung in Deutschland nach dem größeren Rückgang im Vormonat wieder geringfügig verbessert, bleibt eine spürbare Erholung aus. Mit Blick auf die kommenden Monate zeigen sich die Verbraucher eher verhalten, weiterhin überwiegt die Konsumzurückhaltung. Frühestens im nächsten Jahr ist damit zu rechnen, dass sich der private Konsum als Basis für einen Wirtschaftsaufschwung erholen kann.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

Die finanzielle Zuwendung des Verbands fördert den Ausbau der modernen Infrastruktur im Bereich der virtuellen Produktentwicklung. Foto Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil
Die finanzielle Zuwendung des Verbands fördert den Ausbau der modernen Infrastruktur im Bereich der virtuellen Produktentwicklung.
06.10.2025

Digitale Infrastruktur: Südwesttextil sponsert Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil unterstützt die digitale Infrastruktur des Studiengangs der Textil- und Bekleidungstechnologie der Hochschule Albstadt-Sigmaringen mit einem großzügigen Sponsoring. 

Südwesttextil und die Hochschule Albstadt-Sigmaringen vereint nicht nur die fest verankerte textile DNA, sondern auch die strategische Ausrichtung auf Zukunftsthemen. Nathan Binkowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Südwesttextil, erklärt: „Unsere Branche braucht Talente und Nachwuchs mit Future Skills. In diesem Jahr sind wir nicht nur mit der innovativen texhub.world an den Start gegangen, sondern freuen uns, den Bereich Textil der Hochschule Albstadt-Sigmaringen mit einem Sponsoring unterstützen zu können.“

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil unterstützt die digitale Infrastruktur des Studiengangs der Textil- und Bekleidungstechnologie der Hochschule Albstadt-Sigmaringen mit einem großzügigen Sponsoring. 

Südwesttextil und die Hochschule Albstadt-Sigmaringen vereint nicht nur die fest verankerte textile DNA, sondern auch die strategische Ausrichtung auf Zukunftsthemen. Nathan Binkowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Südwesttextil, erklärt: „Unsere Branche braucht Talente und Nachwuchs mit Future Skills. In diesem Jahr sind wir nicht nur mit der innovativen texhub.world an den Start gegangen, sondern freuen uns, den Bereich Textil der Hochschule Albstadt-Sigmaringen mit einem Sponsoring unterstützen zu können.“

Die finanzielle Zuwendung des Verbands kommt am Standort Albstadt direkt der Lehre zugute – sie fördert den Ausbau der modernen Infrastruktur im Bereich der virtuellen Produktentwicklung. Im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie ist diese besonders komplex, da es darum geht, zweidimensionale Schnittkonstruktionen auf dreidimensionale Modelle zu übertragen und zu visualisieren. Die Simulation von Bekleidung oder anderen Textilien ist potenziell mit großen Einsparungen bei Ressourcen verbunden, erfordert aber zusätzliche digitale Kompetenzen und Erfahrungen. Vor diesem Hintergrund hebt Prof. Dr. Christian Kaiser, Prodekan an der Fakultät Engineering, die Bedeutung der Kooperation hervor: „Das Sponsoring von Südwesttextil sendet eine wichtige Botschaft für den Schulterschluss zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Gemeinsam gestalten wir die Branche und ihre Zukunft.“

Die enge Kooperation zwischen dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil und der Hochschule Albstadt-Sigmaringen spiegelt sich seit dem neuen Semester auch direkt am Hochschulstandort wider. Dort wo Studierende mit Cutting Edge Lösungen ihre Designs digital zum Leben erwecken, ist die Vielfalt der von Südwesttextil repräsentierten Mitglieder ebenso sichtbar wie die neue Südwesttextil-Imagekampagne unter dem Motto „Game on für Textil“. Im Rahmen des Branchenevents „Albstadt-ID“ der textilen Studiengänge am 30.09.2025 machten Hochschule Albstadt-Sigmaringen und Südwesttextil gemeinsam klar: „Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg eröffnet vielfältige Perspektiven. Wer in einer Branche mit Zukunft lernen oder arbeiten möchte, wird sowohl bei den zahlreichen Unternehmen als auch bei der Hochschule Albstadt-Sigmaringen fündig.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

Im Bild v.l. hintere Reihe: Michael Geimer (ETOS), Dr. Matthias Will (Horn-Company), Thomas Rosemann (ETOS), Uwe Elst (SABU), Patrick Abend (Wortmann), Sönke Padberg (BTE), Thorsten Fritsch (ECC), Patrick Weigang (Wortmann)  Vorne v.l.: Ronny Heinemann, Roman Degenhardt (beide Der Schuhladen) Es fehlt: Marcus Höhne (Schuhhaus Hittcher) Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Im Bild v.l. hintere Reihe: Michael Geimer (ETOS), Dr. Matthias Will (Horn-Company), Thomas Rosemann (ETOS), Uwe Elst (SABU), Patrick Abend (Wortmann), Sönke Padberg (BTE), Thorsten Fritsch (ECC), Patrick Weigang (Wortmann) Vorne v.l.: Ronny Heinemann, Roman Degenhardt (beide Der Schuhladen) Es fehlt: Marcus Höhne (Schuhhaus Hittcher)
06.10.2025

BTE-Arbeitsgruppe „Datenaustausch in der Schuhbranche“ setzt neue Standards

Die BTE-Arbeitsgruppe „Datenaustausch in der Schuhbranche“ traf sich Ende September beim BTE-Präsidiumsmitglied Roman Degenhardt („Der Schuhladen“, Bebra), um gemeinsam mit der Wortmann-Gruppe und dem WWS-Anbieter ETOS die Prozesse im Projekt „EDI End-to-End“ zu analysieren. Ziel ist eine verbindliche Soll-Prozess-Definition, die maximale Transparenz und hohe Verlässlichkeit für die gesamte Branche garantiert.
 
Dank der detaillierten Analyse der Arbeitsabläufe konnten bei Wortmann, dem ECC und bei ETOS bereits zahlreiche Quick Wins identifiziert und direkt allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. „Hohe und einheitliche Datenqualität ist heute die Basis für erfolgreiche Planung, effiziente Order und präzise Bewertung der Saisonverläufe. Das gilt mehr denn je auch für den Schuhhandel“, betont Sönke Padberg vom Handelsverband BTE.
 
Die neue Soll-Prozess-Guideline wird als praxisnaher Branchenstandard die Zusammenarbeit zwischen Lieferanten, Händlern und Dienstleistern nachhaltig stärken. „Normierte Daten bieten einen echten Mehrwert und machen Informationen zu einem zentralen Erfolgsfaktor“, erläutert Thorsten Fritsch vom ECC.
 

Die BTE-Arbeitsgruppe „Datenaustausch in der Schuhbranche“ traf sich Ende September beim BTE-Präsidiumsmitglied Roman Degenhardt („Der Schuhladen“, Bebra), um gemeinsam mit der Wortmann-Gruppe und dem WWS-Anbieter ETOS die Prozesse im Projekt „EDI End-to-End“ zu analysieren. Ziel ist eine verbindliche Soll-Prozess-Definition, die maximale Transparenz und hohe Verlässlichkeit für die gesamte Branche garantiert.
 
Dank der detaillierten Analyse der Arbeitsabläufe konnten bei Wortmann, dem ECC und bei ETOS bereits zahlreiche Quick Wins identifiziert und direkt allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. „Hohe und einheitliche Datenqualität ist heute die Basis für erfolgreiche Planung, effiziente Order und präzise Bewertung der Saisonverläufe. Das gilt mehr denn je auch für den Schuhhandel“, betont Sönke Padberg vom Handelsverband BTE.
 
Die neue Soll-Prozess-Guideline wird als praxisnaher Branchenstandard die Zusammenarbeit zwischen Lieferanten, Händlern und Dienstleistern nachhaltig stärken. „Normierte Daten bieten einen echten Mehrwert und machen Informationen zu einem zentralen Erfolgsfaktor“, erläutert Thorsten Fritsch vom ECC.
 
Mit fachkundiger Unterstützung durch ANWR und SABU erhält das Projekt weitere Impulse und sichert so die Umsetzung auf höchstem Niveau. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur technische Innovationen, sondern vor allem ein partnerschaftliches Miteinander. „Vertrauen und standardisierte Prozesse bilden das Fundament für dauerhaft erfolgreiche Geschäftsbeziehungen im Schuhhandel“, unterstreicht Roman Degenhardt abschließend.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.10.2025

Bürokratieabbau - „Herbst der Reformen“ muss messbar werden

Besonders wichtig für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie sind die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie ein spürbarer und schneller Bürokratieabbau. Die Agenda muss nun zügig umgesetzt werden. 

Die Bundesregierung hat die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung“ im Rahmen ihrer Kabinettsklausur als ressortübergreifenden Plan verabschiedet und einen unmittelbaren Beginn der ersten Umsetzungen angekündigt. Die Modernisierungsagenda setzt mit konkreten Zielen und Zeithorizonten in den fünf Handlungsfeldern „Spürbarer Bürokratieabbau“, „Bessere Rechtsetzung“, „Bürger- und unternehmenszentrierter Service“, „Zukunftsgerichtete Personalentwicklung“ und „Effiziente Bundesverwaltung“ an. 

Besonders wichtig für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie sind die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie ein spürbarer und schneller Bürokratieabbau. Die Agenda muss nun zügig umgesetzt werden. 

Die Bundesregierung hat die „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung“ im Rahmen ihrer Kabinettsklausur als ressortübergreifenden Plan verabschiedet und einen unmittelbaren Beginn der ersten Umsetzungen angekündigt. Die Modernisierungsagenda setzt mit konkreten Zielen und Zeithorizonten in den fünf Handlungsfeldern „Spürbarer Bürokratieabbau“, „Bessere Rechtsetzung“, „Bürger- und unternehmenszentrierter Service“, „Zukunftsgerichtete Personalentwicklung“ und „Effiziente Bundesverwaltung“ an. 

Fachkräfteeinwanderung und 24h-Gründungen: „Herbst der Reformen“ muss messbar werden
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt, dass die Modernisierungsagenda Maßnahmen des Koalitionsvertrags wie die „Work-and-stay-Agentur“ für den Abbau von bürokratischen Hürden bei der Fachkräfteeinwanderung oder die „24h-Gründungen“ durch ein zentrales Webportal konkretisiert. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die Maßnahmen des Koalitionsvertrags mit konkreten Zielvorgaben und Zeithorizonten ressortübergreifend zu planen ist ein wichtiger, wenn auch überfälliger Schritt. Jetzt braucht es eine transparente und schnelle Umsetzung, um, um den Standort Deutschland wieder nach vorne zu bringen.“ 

Entscheidend sind für die mittelständisch geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie ebenso die Beschleunigung und Digitalisierung von Prozessen. Vor diesem Hintergrund bewertet Südwesttextil den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung positiv. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir werden den Erfolg des Modernisierungsplans daran messen, ob der Bürokratieabbau bei den Unternehmen schnell und spürbar Wirkung zeigt. Dafür ist auch entscheidend, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für einen Rückbau von Doppel- und praxisfernen Regulierungen einsetzt und die Umsetzung in nationales Recht so bürokratiearm wie möglich gestaltet.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

Thekla Walker, baden-württembergische Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, mit Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle. © Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg/Zacarias Garcia
Thekla Walker, baden-württembergische Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, mit Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle.
30.09.2025

Asiatische E-Commerce Plattformen: Südwesttextil fordert in Brüssel EU-weites Maßnahmenpaket

Fehlende Konformität, Nichteinhaltung von EU-Regularien und exzessive Nutzung der Zollfreigrenze durch asiatische E-Commerce-Plattformen gefährden Verbraucher, die Wirtschaft und einen fairen Wettbewerb in Europa. Südwesttextil appelliert so an die EU, regulatorische Lücken zu schließen und die Plattformen zur Haftung zu verpflichten. Gefordert werden u. a. die Abschaffung der Zollfreigrenze, die Einführung einer Handling Fee, die Verifizierung eines EU-weit gültigen Sitzes für Bevollmächtigte, strengere Kontrollen durch den Zoll.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel betonte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle die Dringlichkeit eines konsolidierten europäischen Vorgehens im Zusammenhang mit asiatischen E-Commerce-Plattformen. Zur Veranstaltung unter dem Titel „Der Binnenmarkt unter Druck – Marktüberwachung im Onlinehandel für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz“ hatte Thekla Walker MdL, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der EU-Institutionen, Unternehmen und Verbände eingeladen. 

Fehlende Konformität, Nichteinhaltung von EU-Regularien und exzessive Nutzung der Zollfreigrenze durch asiatische E-Commerce-Plattformen gefährden Verbraucher, die Wirtschaft und einen fairen Wettbewerb in Europa. Südwesttextil appelliert so an die EU, regulatorische Lücken zu schließen und die Plattformen zur Haftung zu verpflichten. Gefordert werden u. a. die Abschaffung der Zollfreigrenze, die Einführung einer Handling Fee, die Verifizierung eines EU-weit gültigen Sitzes für Bevollmächtigte, strengere Kontrollen durch den Zoll.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel betonte Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle die Dringlichkeit eines konsolidierten europäischen Vorgehens im Zusammenhang mit asiatischen E-Commerce-Plattformen. Zur Veranstaltung unter dem Titel „Der Binnenmarkt unter Druck – Marktüberwachung im Onlinehandel für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz“ hatte Thekla Walker MdL, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der EU-Institutionen, Unternehmen und Verbände eingeladen. 

Mangelnde Kontrolle von Billigimporten gefährdet europäische Standards
Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie unterstützt Südwesttextil die Initiative der Ministerin für einen fairen und sicheren Binnenmarkt. Asiatische E-Commerce-Plattformen fluten den europäischen Markt mit teilweise minderwertiger, äußerst preisgünstiger Ware – dazu zählen Produkte der Branche wie Bekleidung, Heimtextilien oder Spielzeuge aus Textil. Während europäische Unternehmen strenge Standards im Bereich Produktsicherheit, Qualität, Chemikalieneinsatz, Umweltbilanz und Herkunft ihrer Produkte erfüllen, ist die Einhaltung dieser Regularien beim Import schon aufgrund der immensen Menge nicht kontrollierbar. Dies führt nicht nur zu erheblichen Risiken für Verbraucher und Umwelt, sondern auch zu Wettbewerbsnachteilen für europäische Hersteller und Händler.

Thekla Walker MdL, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg: „Sanktionen müssen so hoch angesetzt werden, dass sie Abschreckungswirkung entfalten – bis hin zur Abschaltung von Shopping-Plattformen, die nicht gegen Betrüger vorgehen und damit Verbrauchern und einem fairen Wettbewerb schaden.“

Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle fordert Beschleunigung der Zollpolitik
Vor diesem Hintergrund forderte auch Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle im Rahmen der Podiumsdiskussion ein schnelles Handeln, um den Binnenmarkt zu schützen. „Wenn wir nicht jetzt mit der Abschaffung der 150 Euro Zollfreigrenze und der Einführung einer Handling Fees auf Pakete reagieren, haben wir 2028 den Wettbewerb verloren”, sagte Bodo Th. Bölzle, Präsident von Südwesttextil. Asiatische E-Commerce-Plattformen nutzen die Zollfreigrenze von 150 Euro beim Import in die EU, indem Bestellungen auf mehrere Pakete aufgeteilt werden. Die Abschaffung dieser Zollfreigrenze hat die EU-Kommission erst für die geplante EU-Zollreform ab März 2028 vorgesehen. Sie plant zudem eine Pauschalgebühr von 2 Euro auf kleine Pakete – mit dieser „Handling Fee“ sollen auch die erheblichen Kosten der Zollbehörden finanziert werden. Bodo Th. Bölzle schätzt dies allerdings noch zu niedrig ein: „Um die Paketflut effektiv einzudämmen, benötigen wir eine Gebühr, die wirklich weh tut, von mindestens 30 Euro pro Paket, zusammen mit vielfältigen weiteren Maßnahmen, die einen fairen Markt sichern.“

Europäisches Maßnahmenpaket muss regulatorische Lücken schließen
Südwesttextil fordert ein konsolidiertes europäisches Vorgehen. Nur so können regulatorische Lücken dauerhaft in allen Bereichen geschlossen werden. Neben der zeitnahen Änderung des Unionszollkodexes, müssen E-Commerce-Plattformen außerhalb der EU zukünftig haftbar gemacht werden können. Dafür ist erforderlich, dass ihre Pflichten auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet und ein entsprechender Sitz in der EU verifiziert wird. Ansonsten fordert Südwesttextil, dass eine entsprechende Kaution hinterlegt wird oder eine Versicherung in der EU existiert, damit deren Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien haftbar gemacht werden können. Insgesamt gilt es, die Kontrolldichte durch den Zoll zu erhöhen und eine Sanktionierung durchzusetzen. Dafür müssen die zuständigen Behörden besser ausgestattet, vernetzt und in einem EU-einheitlichen IT-System verbunden werden. Nichtsdestotrotz sieht Südwesttextil den Bedarf, als „Ultima Ratio“ die Rechtsgrundlage zur Abschaltung der Plattformen zu schaffen und stärker am Bewusstsein der Verbraucher zu arbeiten.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

30.09.2025

bvse: EU-Textilrichtlinie schnell umsetzen, Finanzierungsbrücken bis zum EPR-Start

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit den Weg für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor geebnet. Der bvse begrüßt dies grundsätzlich, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und 30 Monate, um Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einzurichten, in denen Hersteller, Importeure und Händler künftig die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling finanzieren müssen.

Ungeachtet der noch nicht feststehenden Ausgestaltung des EPR-Systems sieht der Verband angesichts der sehr langen Umsetzungsfrist eine sehr konkrete Gefahr für die Überlebensfähigkeit des derzeitigen Sammel- und Verwertungssystems für Alttextilien.

Am 9. September 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie beschlossen und damit den Weg für die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Textilsektor geebnet. Der bvse begrüßt dies grundsätzlich, sieht jedoch dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.

Die Änderungsrichtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, und 30 Monate, um Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung einzurichten, in denen Hersteller, Importeure und Händler künftig die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling finanzieren müssen.

Ungeachtet der noch nicht feststehenden Ausgestaltung des EPR-Systems sieht der Verband angesichts der sehr langen Umsetzungsfrist eine sehr konkrete Gefahr für die Überlebensfähigkeit des derzeitigen Sammel- und Verwertungssystems für Alttextilien.

„Das mittlerweile stark angegriffene deutsche Sammelsystem für Alttextilien ist einzigartig in Europa und ergibt eine Erfassungsquote, die kein alternatives System bieten kann. Derzeit diskutierte Alternativen, wie beispielsweise die Aufstellungen von Sammelbehältern in wenigen Betriebshöfen, können hier keine Alternative darstellen“, erklärt der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling Stefan Voigt.

bvse fordert kurzfristige Zwischenlösung
Daher sei bis zum Einsatz eines EPR-Systems eine kurzfristige Zwischenlösung umzusetzen, die das jetzige System stabilisiert und die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, der Bevölkerung weiterhin das etablierte Sammelsystem anbieten zu können. Zum Einsatz des EPR-Systems erklärt Stefan Voigt, Vorsitzender des Fachverbandes Textilrecycling im bvse:

„Die EPR ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Textilrecyclings. Sie hat die Aufgabe, Planungssicherheit der beauftragten Sammler sicherzustellen und die Finanzierung von Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling umzusetzen. Darüber hinaus soll sie für eine Förderung eines nachhaltigen Produktdesigns sorgen.“

Gleichzeitig warnt Voigt jedoch vor Problemen bei der Umsetzung: „Die Frist von 30 Monaten für die Einführung der EPR ist angesichts der aktuellen Krise im Verwertungsmarkt deutlich zu lang. Bis zum Start des Systems drohen Finanzierungslücken. Ohne Übergangsfinanzierung werden die bewährten Sammelstrukturen kollabieren. Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, die Richtlinie zügig umzusetzen und entstehende Finanzierungslücken bis zum Marktstart mit Brückenfinanzierung zu schließen.“

Transparente kostenbasierte Vergütungsmodelle gefordert
Auch bei der Vergütung sieht der Verband Klärungsbedarf: „Zwar ist die Kostenübernahme vorgesehen, doch es fehlt eine transparente Definition für angemessene Entgelte. Sammelunternehmen brauchen klare, kostenbasierte Vergütungsmodelle“, macht der Vizepräsident deutlich.

Umsetzung elementarer Grundanforderungen eines EPR-Systems
Ein EPR-System muss nach Ansicht des Verbandes bei der Ausgestaltung zwingend folgende Grundanforderungen erfüllen, erklärt Voigt, diese umfassen:

  • Keine Bevorteilung einzelner Akteure und Gruppen, weiterhin ausgewogene Beteiligung von gemeinnützigen, gewerblichen und kommunalen Sammlern.
  • Ausreichende Finanzierung der entstehenden Kosten für Sammlung, Verwertung und Entsorgung.
  • Sicherstellung und Fokussierung auf ein flächendeckendes Erfassungssystem mittels Container mit mindestens einem Container pro 1.500 Einwohner.
  • Sicherstellung des Eigentums an der gesammelten Ware für den Sammler und den Sortierer.
  • Kontrolle und Überwachung der gehandelten Mengenberichte und Wiegescheine.
  • Sicherstellung hochwertiger Standards, insbesondere bei den eingesetzten Sortierbetrieben. 
  • Fokussierung auf den Einsatz europäischer Sortier- und Verwertungsanlagen, möglicherweise durch ein Bonus-Malos-System. 
  • Festlegung von Mindestquoten für den Einsatz von textilen Recyclingfasern in Neuware.

Mehr Bürokratieentlastung für KMU
Zudem bleibt der Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit den vorgesehenen Regelungen weiter unverhältnismäßig hoch. „Eine Vereinfachung der Meldeprozesse ist zwingend erforderlich, um unsere Unternehmen zu entlasten“, betont Voigt.

Breiter Dialog für nachhaltiges Textilrecycling
Gleichzeitig müsse ein breiter Dialog mit allen beteiligten Akteuren sichergestellt werden, ohne einzelne Interessen zu bevorzugen. „Nur durch konsequente Zusammenarbeit von Politik, Kommunen und Recyclingwirtschaft kann die Struktur des Textilrecyclings in Deutschland langfristig gesichert und ausgebaut werden“, macht der Textilrecyclingexperte und Vizepräsident im bvse deutlich.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

30.09.2025

Branchenverbände erarbeiten EPR-System für Textilien

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Konsumtextilien wird die Branche in den kommenden Jahren vor grundlegende Veränderungen stellen. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Frage, wie die Systemausgestaltung und Finanzierung, aber auch zentrale Zielsetzungen wie Ressourcenschonung, ökologische Wirksamkeit, praktikable Rücknahmestrukturen und ein funktionierendes Marktumfeld in Deutschland umgesetzt werden können.
 
Vor diesem Hintergrund hat sich der BTE zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (textil+mode), dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. sowie dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) entschlossen, gemeinsam an einem Konzept für ein zukünftiges EPR-System zu arbeiten. Dabei sehen sich die betroffenen Branchen in der Verantwortung, die Ausgestaltung dieses Systems aktiv und federführend mitzugestalten. 
 

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Konsumtextilien wird die Branche in den kommenden Jahren vor grundlegende Veränderungen stellen. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Frage, wie die Systemausgestaltung und Finanzierung, aber auch zentrale Zielsetzungen wie Ressourcenschonung, ökologische Wirksamkeit, praktikable Rücknahmestrukturen und ein funktionierendes Marktumfeld in Deutschland umgesetzt werden können.
 
Vor diesem Hintergrund hat sich der BTE zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. (textil+mode), dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. sowie dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) entschlossen, gemeinsam an einem Konzept für ein zukünftiges EPR-System zu arbeiten. Dabei sehen sich die betroffenen Branchen in der Verantwortung, die Ausgestaltung dieses Systems aktiv und federführend mitzugestalten. 
 
Besonders wichtig ist den beteiligten Verbänden dabei, dass der spezifische Charakter der Materialströme im Bereich Textilien und Bekleidung bei der Ausarbeitung des Systems unbedingt berücksichtigt wird. Denn Textilien unterscheiden sich in ihren Materialeigenschaften, Nutzungsphasen und Rücknahmewegen deutlich von anderen Stoffströmen, wie sie aus bisherigen EPR-Systemen bekannt sind. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines differenzierten, branchenspezifischen Ansatzes.
 
In sechs Punkten haben die Verbände gemeinsame Positionen formuliert, die für die künftige Ausgestaltung eines nationalen EPR-Systems für Textilien maßgeblich sind und im weiteren Verlauf weiterentwickelt werden sollen. Auszug: 
 
1. Organisation des Systems - Die EPR-Organisation in Deutschland muss privatwirtschaftlich, wettbewerblich offen, ökologisch wirksam und zugleich einfach, effizient und bürokratiearm umgesetzt werden. Eine nicht gewinnorientierte und wettbewerbsneutrale Systemstruktur ist dabei anzustreben. Bei der Ausarbeitung eines Konzeptes ist es notwendig, alle beteiligten und betroffenen Akteure gleichberechtigt einzubinden. 
 
Ziel der Struktur eines künftigen EPR-Systems muss es sein, zentrale Abläufe fair und transparent zu gestalten. Gleichzeitig muss die effektive Verfolgung von Trittbrettfahrern, auch aus Nicht-EU-Staaten, gewährleistet werden. Über die nationale Implementierung hinaus muss eine europaweite Vereinheitlichung angestrebt werden, um Mehrfachregistrierungen und -lizensierung in einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden und EPR-Systeme insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitenden Warenverkehr zu harmonisieren. 
 
2. Rolle des Gesetzgebers - Vor der Umsetzung in die nationale Gesetzgebung muss ein enger Austausch zwischen Politik und Wirtschaft erfolgen. Alle relevanten Akteure sind in den Dialog einzubeziehen, um praxisgerechte und tragfähige Regelungen zu entwickeln. Die Umsetzung durch den Gesetzgeber muss sich auf die Erfüllung von Mindestanforderungen konzentrieren.
 
3. Marktüberwachung - Eine konsequente Marktüberwachung ist unerlässlich, insbesondere gegenüber Marktteilnehmern außerhalb der EU, um eine einheitliche, faire und durchsetzbare Umsetzung zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu verhindern. Diese Aufgabe muss von einer zuständigen Stelle auf Basis europäisch einheitlicher Regelungen sichergestellt werden. Für Drittstaaten ist ein System der Bevollmächtigten einzuführen, das wirksam kontrolliert wird, wobei die Industrie eine unterstützende Rolle übernehmen kann. 
 
Ebenso sind wirksame Sanktionsmechanismen notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Diese müssen auch ausländische Händler und elektronische Marktplätze einbeziehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure sicherzustellen. 
 
4. Umweltziele und Ökomodulation - Als ergänzende Ziel-Voraussetzung zu möglichen Sammelquoten sollte sich der Gesetzgeber für die Einführung ökologischer Produktanforderungen sowie einer europaweit einheitlichen und bürokratiearmen – d.h. praxisnah umsetzbaren und einfach nachweisbaren - Ökomodulation einsetzen. 
 
5. Verbraucherinformation und -kommunikation - Die Finanzierung möglicher Verbraucherkommunikation muss so geregelt werden, dass eine faire Belastung aller Beteiligten sichergestellt wird. Kampagnen sollen unter Einbezug aller Akteure entwickelt werden. Diese Verantwortung sollte durch flankierende Maßnahmen seitens der Politik und anderer Akteure ergänzt werden.
 
6. Sammlung & Recyclinginfrastruktur - Für den Aufbau eines funktionierenden EPR-Systems ist eine wirtschaftlich tragfähige, zukunftsfähige Sammlung- und Recyclinginfrastruktur entscheidend - nicht nur auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene. Freiwillige Sammlungen durch Hersteller oder den Handel sollten möglich bleiben und müssen in einem EPR-System honoriert werden. Gleichzeitig müssen bestehende, bereits bewährte Strukturen, sofern sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind, erhalten und weiterentwickelt werden. 

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.09.2025

Textilrecycling: Lage ist desaströs

Die deutsche Wirtschaft steckt in einer tiefgreifenden Rezession. Bereits 2023 und 2024 war die Entwicklung rückläufig, und auch für 2025 sind keine Anzeichen einer nachhaltigen Besserung erkennbar. Diese Entwicklung trifft auch die Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft, machte Präsident Henry Forster auf der bvse-Jahrestagung in Bad Gögging deutlich.

Fachleute sprechen inzwischen von der längsten Rezession seit über zwei Jahrzehnten. Besonders die Industrieproduktion entwickelt sich schwach, aber auch der Groß- und Außenhandel leidet erheblich. Die Ursachen liegen sowohl in strukturellen Schwächen im Inland als auch in externen Belastungen – etwa durch die von den USA verhängten Trump-Zölle, die die exportorientierte deutsche Industrie empfindlich treffen.

Die deutsche Wirtschaft steckt in einer tiefgreifenden Rezession. Bereits 2023 und 2024 war die Entwicklung rückläufig, und auch für 2025 sind keine Anzeichen einer nachhaltigen Besserung erkennbar. Diese Entwicklung trifft auch die Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungswirtschaft, machte Präsident Henry Forster auf der bvse-Jahrestagung in Bad Gögging deutlich.

Fachleute sprechen inzwischen von der längsten Rezession seit über zwei Jahrzehnten. Besonders die Industrieproduktion entwickelt sich schwach, aber auch der Groß- und Außenhandel leidet erheblich. Die Ursachen liegen sowohl in strukturellen Schwächen im Inland als auch in externen Belastungen – etwa durch die von den USA verhängten Trump-Zölle, die die exportorientierte deutsche Industrie empfindlich treffen.

Die Recyclingwirtschaft kann sich den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen nicht entziehen, erfüllt jedoch weiterhin eine zentrale Aufgabe: die Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen. Forster betonte: „Unsere Unternehmen sammeln, bereiten auf, konfektionieren und transportieren. Damit stellen wir sicher, dass die Industrie die Sekundärrohstoffe in gewünschter Qualität und Quantität erhält. Das haben wir jahrzehntelang bewiesen – und das wird auch in Zukunft so sein.“

Notwendigkeit internationaler Märkte
Mit Nachdruck warnte der bvse-Präsident vor politischen Bestrebungen, den Export von Sekundärrohstoffen wie Altpapier oder Schrott einzuschränken. „Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz kennen keine Grenzen“, stellte Forster klar. Dennoch fordern Industrievertreter zunehmend, die Europäische Union müsse Grenzen schließen, um die heimische Industrie besser zu versorgen. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz: Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz sind keine nationalen Projekte, sondern können nur in internationalen Wertschöpfungsketten funktionieren.

Die Realität zeigt, dass die deutsche Industrie nicht immer alle angebotenen Mengen abnimmt und sich zum Teil im Ausland eindeckt. Gleichzeitig nimmt die europäische Papierindustrie jährlich rund sechs Millionen Tonnen Altpapier nicht ab. Ohne Exportmöglichkeiten müssten diese Mengen verbrannt werden – ein fundamentaler Widerspruch zu den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Exporte überschüssiger Mengen sind daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um weltweit CO₂-arme Produktionsprozesse zu unterstützen.

Große Sorge bereiten Henry Forster die zunehmenden Stilllegungen von Papierwerken, Stahlwerken, Kunststoffrecyclinganlagen und Glashütten in Deutschland. „Für die Zukunft ist entscheidend, dass der industrielle Kern der deutschen Volkswirtschaft erhalten bleibt.“ Deshalb müsse der Standort Deutschland dringend wiederbelebt werden.

bvse-Präsident Henry Forster: „Hohe Energiepreise sind Gift. Notwendige Reformen der Sozialsysteme müssen endlich angepackt werden. Bürokratieabbau darf nicht länger Phrase bleiben, sondern muss endlich Wirklichkeit werden. Wir müssen die Wirtschaft fit machen, damit unsere Industrien im immer schärfer werdenden internationalen Wettbewerb bestehen können.“

Sekundärrohstoffmärkte leiden unter Nachfrageschwäche
Die schwache Konjunktur wirkt sich unmittelbar auf die Recyclingwirtschaft aus. Sinkende industrielle Nachfrage und rückläufige Entsorgungsmengen verschärfen die Lage in mehreren Bereichen – besonders im Kunststoffrecycling. Die Nachfrage nach Rezyklaten ist seit zwei Jahren rückläufig, sowohl Neuware als auch Rezyklate verzeichnen deutliche Preisrückgänge.

Forster machte das Kernproblem klar: „Es fehlt am politischen Willen, den Einsatz von Rezyklaten strategisch zu fördern. Derzeit werden Rezyklate fast ausschließlich dann eingesetzt, wenn sie günstiger als Neuware sind – was selten der Fall ist.“ Hinzu kommen illegale Rezyklatimporte, die nicht europäischen Standards entsprechen und den Markt erheblich verzerren. Damit droht das Kunststoffrecycling ins Hintertreffen zu geraten. Will Deutschland die Transformation zur Kreislaufwirtschaft glaubwürdig gestalten, muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz von Rezyklaten verbindlich und attraktiv machen.

Textilrecycling: Lage ist desaströs
Ähnlich dramatisch stellt sich die Situation im Textilrecycling dar. Das über Jahrzehnte etablierte System hochwertiger Erfassung steht unter massivem Druck. Gründe sind die zunehmende Dominanz von Fast Fashion, Qualitätsverluste in der Sammelware, verunreinigte Textilien sowie wegbrechende Absatzmärkte infolge geopolitischer Krisen, insbesondere des russischen Angriffskrieges.

Die wirtschaftliche Lage ist prekär: Die Erlöse reichen nicht aus, um die Sammlungskosten zu decken, und Insolvenzen häufen sich. „Ein Zusammenbruch der Textilverwertung hätte gravierende Folgen“, warnte Forster. „Das System wäre kaum wiederaufzubauen, und große Mengen an Textilien müssten thermisch entsorgt werden – mit erheblichen ökologischen Nachteilen.“

Der bvse hat deshalb einen 7-Punkte-Plan vorgelegt, der praktikable Lösungen aufzeigt. Zentrale Forderung ist eine Brückenlösung bis zur Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. In dieser Übergangsphase müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorger Verantwortung übernehmen und die Leistungen der Unternehmen angemessen vergüten.

Zum Abschluss betonte Henry Forster die Bedeutung der Branche: „Die Recyclingwirtschaft ist stark, verlässlich und unverzichtbar. Wenn Politik, Industrie und Recyclingwirtschaft gemeinsam handeln, können wir die Krise überwinden – und Deutschland zu einem Vorreiter einer echten Kreislaufwirtschaft machen. „Bis die neue Bundesregierung Gesetze, Infrastrukturmaßnahmen und bessere Standortbedingungen tatsächlich ‚auf die Straße‘ bringt, werden aber noch Wochen, eher Monate vergehen. Es reicht also nicht, allein auf die Politik zu hoffen. Unsere Branche muss hart arbeiten, um sich in diesem schwierigen Umfeld behaupten zu können“, so der bvse-Präsident abschließend.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

26.09.2025

Reformen statt Schulden nötig, um Textilindustrie zu sichern

Südwesttextil warnt vor weiterem Stellenabbau und fordert dringend politische Reformen. Die Bundesregierung muss im angekündigten „Herbst der Reformen“ Bürokratie abbauen, das Sozialsystem zukunftsfähig gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg verzeichnet für die ersten sieben Monate des Jahres ein gemischtes Bild. Die Textilindustrie durchlebt weiterhin schwierige Zeiten – ihr Gesamtumsatz sank um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die Entwicklung des Arbeitsmarkts bereitet dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil große Sorgen – weiterhin werden in der Textilindustrie Stellen abgebaut. Die Beschäftigung ging um 6,7 Prozent zurück.

Südwesttextil warnt vor weiterem Stellenabbau und fordert dringend politische Reformen. Die Bundesregierung muss im angekündigten „Herbst der Reformen“ Bürokratie abbauen, das Sozialsystem zukunftsfähig gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg verzeichnet für die ersten sieben Monate des Jahres ein gemischtes Bild. Die Textilindustrie durchlebt weiterhin schwierige Zeiten – ihr Gesamtumsatz sank um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insbesondere die Entwicklung des Arbeitsmarkts bereitet dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil große Sorgen – weiterhin werden in der Textilindustrie Stellen abgebaut. Die Beschäftigung ging um 6,7 Prozent zurück.

Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt unter Druck
Damit bewegt sich die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ebenso wie viele andere Branchen in einer anhaltend schwierigen Marktsituation. Politisch sieht Südwesttextil sowohl auf europäischer Ebene als in Deutschland, dass nach Ankündigungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, noch viel Potenzial in der Umsetzung bleibt. Insbesondere angesichts der hohen US-Zölle und der Flut an Produkten aus dem asiatischen Markt, gilt es auf EU-Ebene an einer starken Wettbewerbsagenda zu arbeiten.

Kritik an Haushaltsplänen der Bundesregierung zu Lasten zukünftiger Generationen
Die Bundesregierung wiederum muss sich darauf konzentrieren, im Herbst einen gemeinsamen Kurs im Sinne ihres Koalitionsvertrags und der Zukunft der deutschen Wirtschaft zu finden. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner sieht die Ausgangslage kritisch: „Wichtige Wahlversprechen und Reformen drohen aktuell auf der Strecke zu bleiben, während sich schon nach kürzester Zeit das abzeichnet, wovor die Wirtschaft eindringlich gewarnt hat”. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung bei der Planung des Haushalts 2026 gegen ihre Zusage handelt, über das Sondervermögen keine regulären bestehenden Investitionen zu finanzieren.

Mit dem Tariftreuegesetz und dem Rentenpaket hat die Bundesregierung bereits zwei Vorhaben beschlossen, die nicht auf die angekündigte Wirtschaftswende einzahlen. Das Tariftreuegesetz erhöht den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, statt ihn zu reduzieren, und das Rentenpaket verschärft die langfristigen Finanzierungslasten. Die Mütterrente und Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031 bleiben realitätsfern, statt Spielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Gleichzeitig verschafft sich die Bundesregierung für solche Vorhaben Luft, indem sie reguläre Ausgaben im Haushalt kürzt und über das Sondervermögen finanziert, statt echte Prioritäten im Haushalt zu setzen.

Koalitionsvertrag im „Herbst der Reformen“ einhalten: Bürokratieabbau und Zukunft des Sozialsystems sicherstellen
Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband fordert daher von der Bundesregierung, die Versprechen des Koalitionsvertrags zu erfüllen. Sollte sich der Negativtrend im Bereich des Abbaus der Arbeitsplätze fortsetzen, sieht Südwesttextil die industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland stark gefährdet. Edina Brenner fasst zusammen: „Die Bundesregierung muss Ausgaben mit Reformen verbinden und dafür einen gemeinsamen Kurs bei Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und Sozialsystem beibehalten. Sonst wird das Sondervermögen eine Schuldenfalle ohne Wachstumspotenzial.“ 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk Bild: bvse
v.l.n.r. Lara Pietrucha, Verena Hoffmann, Angela Hank
25.09.2025

Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Die neu gewählten Vorständinnen freuen sich auf die Zusammenarbeit und den Austausch mit allen interessierten Frauen aus dem bvse-Netzwerk beim nächsten Workshop des bvse-Frauennetzwerks am 20. November.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Waldlichtung Foto: Joe, Pixabay
24.09.2025

Südwesttextil fordert grundlegende Überarbeitung der EUDR

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss die Europäische Kommission die Verschiebung nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, mit dem Schutz der Wälder einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR sei in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik, da das Ziel in dieser praxisfernen Ausgestaltung nicht zu erreichen sei.

Beispiel Papieretikett: Bürokratie statt Praxisnähe 
Auch wenn die Textilindustrie nicht zu den Kernbranchen der EUDR zählt, ist sie in mehreren Bereichen mittelbar betroffen. Holz und Kautschuk werden vielfach in Zubehör und Hilfsmitteln eingesetzt – etwa für Etiketten, Verpackungen, Paletten, Kleiderbügel, Büroausstattung oder Schuhsohlen. Am Beispiel eines Papieretiketts wird deutlich, wie komplex und praxisfern die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist. Beim Import muss das Unternehmen nachweisen, dass das Produkt entwaldungsfrei ist, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurde und dies in einer Sorgfaltserklärung belegen. Zu den vorgeschriebenen, zu ermittelnden Informationen gehören unter anderem die Geolokalisierung sämtlicher Grundstücke bis auf die Parzelle per GPS, auf dem der dem nunmehrigen Papierbrei zugehörige Baum, der als Rohstoffquelle des späteren Etiketts dient, gewachsen ist. Diese Information ist überdies mit dem Herstellungszeitpunkt zu kombinieren und zu belegen. Diese Angaben sind insbesondere bei Produkten wie Papieretiketten, deren Rohstoff regelmäßig aus einer Mischung verschiedener Holzfasern, aus unterschiedlichen Bezugsquellen besteht, im Zweifelfall auch aus unterschiedlichen Ländern, nicht mehr rekonstruierbar, erst recht nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Fehlt der Nachweis, droht nach dem bisherigen Verordnungstext der Ausschluss vom EU-Markt.

Das Papieretikett verdeutlicht einen zentralen Punkt, an dem die Praxisferne der Verordnung besonders sichtbar wird: wenn das Papieretikett separat beschafft und in Europa angebracht wird, fällt es unter die Verordnung. Wird das Etikett aber bereits außerhalb der EU an einem Kleidungsstück befestigt, gilt es als Bestandteil des Produkts und unterliegt damit nicht den Anforderungen der bisherigen EUDR. So drohen langfristig Verlagerungseffekte in wenig regulierte Märkte mit niedrigeren Standards, während die EU an Attraktivität und Innovationskraft verliert.

Maßnahmen für eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige EUDR
Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst vor diesem Hintergrund zusammen: „Die EUDR ist in ihrer jetzigen Form in der Praxis kaum beziehungsweise nur unter extrem hohem Kostenaufwand umsetzbar. Soll sie ihre Wirkung entfalten, braucht sie eine grundlegende Überarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Systematik. Wenn man das eigentliche Ziel der EUDR – der Entwaldung vorzubeugen – erreichen will, darf die Risikoermittlung nicht allein auf die Unternehmen abgewälzt werden.”

Statt zahlreiche Akteure ohne einheitliche Vorgaben in die Pflicht zu nehmen, fordert Südwesttextil, dass in die zentrale Plattform „TRACES“ der EUDR, Tools zur Geolokalisierung und Decision Support Systems integriert werden. Auch darüber hinaus muss die EUDR grundlegend überarbeiten werden. Zentrale Begriffe müssen verbindlich und präzise definiert sein, so z. B. der Begriff „entwaldungsfrei“, bei dem es aktuell große Interpretationsspielräume gibt. Grundsätzlich sollten vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit Bagatellgrenzen für geringe Holzanteile festgelegt und Doppelbelastungen vermieden werden, indem die Harmonisierung mit anderen Regulierungen gewährleistet wird.

Wenn die EU keinen einheitlichen, faktenbasierten Bewertungsrahmen schaffen kann, schlägt Südwesttextil vor, über eine Systemumkehr nachzudenken. Staaten außerhalb der EU, die in die EU exportieren möchten, sollten nachweislich belegen, dass ihre Rohstoffe entwaldungsfrei sind, und den geltenden EU-Standards und Kriterien entsprechen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

22.09.2025

Südwesttextil: „EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten unverhältnismäßig
In Deutschland gelten mit dem Entgelttransparenzgesetz bereits umfangreiche Regelungen zur Förderung der Entgeltgleichheit, darunter individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte sowie Berichtspflichten. Die europäische Richtlinie erweitert diese nun: die Begrenzung des Auskunftsanspruchs auf Arbeitgeber mit über 200 Beschäftigten soll wegfallen. Für die Berichterstattung wird der Geltungsbereich von Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten auf 100 gesenkt und der Turnus deutlich verkürzt. Die Richtlinie sieht ebenso eine Verschärfung der Sanktionen sowie neue Kollektivklagemöglichkeiten vor. Auch die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerte, bewährte Beweislast für Entgeltdiskriminierungen will die Richtlinie umkehren, sodass zukünftig eine glaubhafte Darlegung des Arbeitnehmers ausreicht, um eine Diskriminierungsvermutung auszulösen. Südwesttextil warnt vor einem unverhältnismäßigen Organisations- und Dokumentationsaufwand und einer deutlichen Verschlechterung der prozessualen Ausgangslage für Unternehmen. 

Südwesttextil sieht Tarifautonomie in Gefahr und fordert Erhalt bewährter Systeme
In Deutschland gewährleisten Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft bereits ein hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung in der Entgeltfindung. Deshalb gilt für tarifgebundene oder -anwendende Unternehmen aktuell die sogenannte Angemessenheitsvermutung im Entgelttransparenzgesetz. Für die Bewertung gleicher oder gleichwertiger Arbeit wird der Vergleich auf die jeweilige tarifliche Entgeltgruppe begrenzt. Diese Privilegierung von tarifgebundenen oder -anwendenden Unternehmen entfällt in der Richtlinie ebenso wie der verlängerte Berichtszeitraum und die Befreiung von der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten. Die Richtlinie sieht damit eine nachträgliche Überprüfung bestehender tariflicher Bewertungssysteme vor und unterläuft den durch das Grundgesetz geschützten Gestaltungsspielraum der Tarifparteien. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Südwesttextil fordert, dass tarifliche Bewertungssysteme und Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie erhalten bleiben. 

Neue Kriterien für „Equal Pay“: Komplexität statt Klarheit?
Für den zentralen Anspruchs auf „Equal Pay“ etabliert die EU-Richtlinie vier neue Kriterien – Kompetenz, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen – sowie die Möglichkeit weiterer ergänzender Faktoren. Dies führt in der Praxis zu komplexeren Bewertungen von Tätigkeiten und Rechtsunsicherheit. Südwesttextil fordert daher für die nationale Umsetzung, dass die vier Faktoren nach Maßgabe ihrer Relevanz für den jeweiligen Arbeitsplatz gewichtet werden können. Ebenfalls sollte zukünftig möglich sein, dass Leistung und Erfahrung als Kriterien herangezogen werden können. 

Auch die Bildung von Vergleichsgruppen erweitert die Richtlinie. Als Vergleich können nicht nur wie bislang Beschäftigte beim selben Arbeitgeber, sondern ebenfalls sogenannte „einheitliche Quellen“, die Entgeltbedingungen festlegen, herangezogen werden. Die Richtlinie ermöglicht damit konzern- und unternehmensübergreifende Vergleiche ebenso wie den Bezug auf historische Gehälter oder hypothetische Vergleichspersonen. Die vorgesehene nahezu grenzenlose Vergleichbarkeit geht zu weit und ist praxisfremd. Es muss eine gesetzliche Klärung des Begriffs „einheitliche Quelle“ erfolgen und sichergestellt werden, dass unternehmens-, branchen- und regionalspezifische Unterschiede hinreichend berücksichtigt werden können.

Gehaltstransparenz in Stellenausschreibungen: Risiken für den Fachkräftemarkt
Die Richtlinie sieht zudem eine Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf Bewerbende vor, sodass bereits im Bewerbungsverfahren Informationen zum Gehalt veröffentlicht werden müssen. Der Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber, gehaltlich auf individuelle Bewerbende einzugehen, wird so erheblich eingeschränkt. Der ohnehin schon herausfordernde Wettbewerb um Fachkräfte wird verschärft, wenn Wettbewerber dank unmittelbarer Einblicke in Vergütungsstrukturen gezieltere Abwerbeversuche platzieren können. Südwesttextil fordert daher, dass bei der nationalen Umsetzung eine größtmögliche Flexibilität sicherzustellen ist. Arbeitgebern sollte es freigestellt bleiben, wie sie Bewerbenden die Informationen bereitstellen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

16.09.2025

BVMed: Administrativen Aufwand insbesondere für KMU verringern

Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. 

„Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. 

„Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In der BVMed-Stellungnahme begrüßt der BVMed das Ziel der Initiative der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand durch Umweltvorschriften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung zu verringern. Aus Sicht des BVMed hemmen nach wie vor regulatorische und administrative Hindernisse das allgemeine Funktionieren des Binnenmarkts. „Oberste Priorität sollte die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der EU sein. Diese sollte nicht durch überbordenden Verwaltungsaufwand gefährdet werden.“

Ein wichtiger Hebel zur Straffung von Berichterstattungs- und Meldepflichten könnte aus Sicht des deutschen Medizintechnik-Verbandes die Anhebung der allgemeinen KMU-Schwellenwerte sei. „Dies wäre eine vergleichsweise einfach umzusetzende Maßnahme, auch unter Berücksichtigung, dass die finanziellen Schwellenwerte seit der EU-weiten Festlegung inflationsbedingt immer strenger wurden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. 

Als aktuelles Beispiel, bei dem sehr hoher Arbeitsaufwand entsteht, nennt der BVMed die Meldepflichten mach der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). „Allgemein wäre ein ganzheitlicher Systemansatz anstatt vieler isolierter Einzelmaßnahmen wünschenswert, um den Aufwand im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung zu reduzieren“, so der MedTech-Verband. 

Weitere konkrete Beispiele aus der BVMed-Stellungnahme:

  • Der BVMed begrüßt die Abschaffung der SCIP-Datenbank („Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften in Produkten“) nach der Abfallrahmenrichtlinie, da hier viel Aufwand ohne realen Nutzen entsteht.
  • Der BVMed fordert eine konsequente Harmonisierung der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) und Erleichterung der EPR-Berichterstattung.
  • Der BVMed setzt sich außerdem für eine standardisierte und harmonisierte Abfrage von Nachhaltigkeitskriterien ein, um zu verhindern, dass jedes Krankenhaus, jede Region und jedes Land unterschiedliche Nachhaltigkeitsfragen an Lieferanten richten.

Weitere konkrete Vorschläge enthält das gemeinsame KMU-Positionspapier des BVMed mit dem Diagnostikaverband VDGH vom Juni 2025.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed 

10.09.2025

BVMed: „Gesundheit und MedTech stärker in den Fokus nehmen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert anlässlich der „State of the Union“-Rede von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnologien als Teil der Lösung. So fehle es in den Zollverhandlungen mit den USA nach wie vor an Ausnahmeregelungen für Medizinprodukte, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden. „Es ist richtig, einen Schwerpunkt auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa zu legen. Dafür muss die Medizintechnik als Leitbranche aber stärker einbezogen werden. Wir müssen den Innovationstransfer beschleunigen, KMU unterstützen, Bürokratie abbauen und die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) rasch verbessern“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Rede vor dem Europaparlament.

Medizintechnologien sind für Patient:innen und die Gesundheitssysteme unverzichtbar: Diagnose, Behandlung und Genesung hängen in hohem Maße von ihnen ab. Der Sektor ist auch ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Stärke und industrielle Widerstandsfähigkeit Europas. 

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert anlässlich der „State of the Union“-Rede von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen stärkeren Fokus auf Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnologien als Teil der Lösung. So fehle es in den Zollverhandlungen mit den USA nach wie vor an Ausnahmeregelungen für Medizinprodukte, um die medizinische Versorgung nicht zu gefährden. „Es ist richtig, einen Schwerpunkt auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa zu legen. Dafür muss die Medizintechnik als Leitbranche aber stärker einbezogen werden. Wir müssen den Innovationstransfer beschleunigen, KMU unterstützen, Bürokratie abbauen und die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) rasch verbessern“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die Rede vor dem Europaparlament.

Medizintechnologien sind für Patient:innen und die Gesundheitssysteme unverzichtbar: Diagnose, Behandlung und Genesung hängen in hohem Maße von ihnen ab. Der Sektor ist auch ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Stärke und industrielle Widerstandsfähigkeit Europas. 

Die Forderungen des deutschen MedTech-Verbandes im Einzelnen:

  • Medizinprodukte müssen von jeglichen Handelszöllen oder Ausfuhrbeschränkungen ausgenommen werden, so wie es bislang aus humanitären Gründen gute Praxis war. Die EU muss mit den USA ein „Zero for Zero“-Zollabkommen zum Medizintechnik-Bereich verhandeln, um Patient:innen zu schützen und den Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitslösungen zu erhalten. Denn: Medizintechnologien sind von komplexen globalen Lieferketten und fortschrittlichen Materialwissenschaften abhängig. Einige Geräte erfordern bis zu tausend Komponenten aus verschiedenen Regionen, beispielsweise Patient:innen-Überwachungssysteme, Dialysesysteme, In-vitro-Diagnostikgeräte oder Magnetresonanztomographen. Rohstoffe und Halbfertigteile werden häufig zwischen internationalen Produktionsstätten transportiert, um dort einer speziellen Verarbeitung unterzogen zu werden. Zölle und weitere Handelsbeschränkungen stören diese komplexen Prozesse und schaden der Medizintechnikbranche in vielerlei Hinsicht.
  • Der BVMed unterstützt die Ankündigung der EU-Kommission, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken und dabei einen speziellen Fokus auf KMU zu legen. Dafür benötigen wir gezielte Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen, etwa bei MDR-Zertifizierungsgebühren. Wir müssen KMU-Belange in europäischen Gesetzgebungsverfahren systematisch berücksichtigen. Denn: Der Mittelstand spielt in der MedTech-Branche eine tragende Rolle: Rund 93 Prozent der MedTech-Unternehmen sind KMU. Der BVMed hat gemeinsam mit dem Diagnostika-Verband VDGH im Sommer 2025 ein detailliertes Positionspapier zur besseren KMU-Unterstützung vorgelegt.
  • Der BVMed unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission, die MDR zu evaluieren und zu verbessern. Gleichzeitig sollten kurzfristige untergesetzliche Maßnahmen umgesetzt werden, um die Bürokratielast zu reduzieren, ohne die Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Produkte und die Sicherheit von Patient:innen zu beeinflussen. Dazu gehört die unbegrenzte Gültigkeit von MDR-Zertifikaten auf Basis des in die MDR integrierten Lebenszyklusansatzes. Vorschläge zur Verbesserung der MDR und der IVDR (In-vitro-Diagnostika-Verordnung) hat der BVMed in einem gemeinsamen Whitepaper mit dem VDGH bereits 2023 vorgelegt.
  • Der BVMed begrüßt, dass ein Schwerpunkt der EU-Lifescience-Strategie auf der Reform des regulatorischen Rahmens liegt. Ein moderner, innovationsfreundlicher und effizienter Rechtsrahmen ist für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medizintechnik-Branche von großer Bedeutung. Zu einer strukturellen Reform gehören aus BVMed-Sicht:
    o    Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren.
    o    Die Förderung von risikobasierten Ansätzen.
    o    Die Sicherstellung eines zeitnahen Zugangs der Patient:innen zu innovativen Technologien.
    o    Der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand.
    o    Die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).

Dr. Marc-Pierre Möll: „Europa steht in einem harten Wettbewerb um Investitionen und Top-Talente. Um Innovationen hier zu entwickeln, benötigen wir international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Medizintechnik als Leitwirtschaft müssen deshalb auf EU-Ebene im Fokus bleiben. Dazu gehört ein besonderer Blick auf die Unterstützung von KMU “

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed