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Strukturen, Fasern, Maserungen und bewusst sichtbare Unregelmäßigkeiten ziehen bei diesen Leuchten alle Blicke auf sich . ©Lampenwelt.de
Strukturen, Fasern, Maserungen und bewusst sichtbare Unregelmäßigkeiten ziehen bei diesen Leuchten alle Blicke auf sich .
26.10.2026

Leinen, Baumwolle und textile Oberflächen prägen neue Leuchtenkonzepte

Textile Materialien gewinnen bei dekorativen Leuchten als sichtbare und haptische Gestaltungselemente an Bedeutung. In einer aktuellen Produkt- und Trendübersicht zeigt Lampenwelt.de Leuchtenschirme aus Leinen, Baumwolle, Bast sowie groberen Gewebestrukturen. Im Vordergrund stehen bewusst wahrnehmbare Fasern, Falten und unregelmäßige Oberflächen statt vollständig glatter Materialien.

Bei Pendelleuchten entstehen durch Kombinationen aus feinen und groben Geweben unterschiedliche Grade von Lichtstreuung und Materialpräsenz. Plissierte, gerippte oder cordartige textile Strukturen erzeugen an Deckenleuchten zusätzliche Schatteneffekte. Die Materialwahl beeinflusst damit nicht nur die ästhetische Wirkung, sondern auch die Wahrnehmung des ausgestrahlten Lichts im Raum.

Für Hersteller von Heim- und Objekttextilien ist diese Entwicklung als angrenzender Absatz- und Anwendungsmarkt interessant. Gefragt sind Gewebe, die Formstabilität, Oberflächencharakter und gewünschte Lichtdurchlässigkeit verbinden. Bei einem industriellen Einsatz wären darüber hinaus Brandschutz, Alterungsbeständigkeit, Reinigung und die Kompatibilität mit elektrischen Bauteilen zu prüfen.

Textile Materialien gewinnen bei dekorativen Leuchten als sichtbare und haptische Gestaltungselemente an Bedeutung. In einer aktuellen Produkt- und Trendübersicht zeigt Lampenwelt.de Leuchtenschirme aus Leinen, Baumwolle, Bast sowie groberen Gewebestrukturen. Im Vordergrund stehen bewusst wahrnehmbare Fasern, Falten und unregelmäßige Oberflächen statt vollständig glatter Materialien.

Bei Pendelleuchten entstehen durch Kombinationen aus feinen und groben Geweben unterschiedliche Grade von Lichtstreuung und Materialpräsenz. Plissierte, gerippte oder cordartige textile Strukturen erzeugen an Deckenleuchten zusätzliche Schatteneffekte. Die Materialwahl beeinflusst damit nicht nur die ästhetische Wirkung, sondern auch die Wahrnehmung des ausgestrahlten Lichts im Raum.

Für Hersteller von Heim- und Objekttextilien ist diese Entwicklung als angrenzender Absatz- und Anwendungsmarkt interessant. Gefragt sind Gewebe, die Formstabilität, Oberflächencharakter und gewünschte Lichtdurchlässigkeit verbinden. Bei einem industriellen Einsatz wären darüber hinaus Brandschutz, Alterungsbeständigkeit, Reinigung und die Kompatibilität mit elektrischen Bauteilen zu prüfen.

Die Unternehmensmitteilung beschreibt eine kuratierte Produktauswahl und liefert keine belastbaren Absatz- oder Marktwachstumszahlen. Sie ist daher als Design- und Materialtrend, nicht als quantitativer Branchenindikator einzuordnen.

26.10.2026

PFAS in Shein-Textilien: Umwelthilfe fordert schärfere Marktüberwachung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt nach eigenen Angaben Klage gegen die für den deutschen Onlineshop von Shein verantwortliche Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. Hintergrund ist die erneute Werbung für eine Bratpfanne mit der Aussage „PFOA-frei“. Die DUH sieht darin die irreführende Hervorhebung eines in der EU ohnehin geltenden gesetzlichen Mindeststandards. Die Gesellschaft habe erneut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, die geltend gemachte Vertragsstrafe aber nicht bezahlt. Über die Klage ist damit noch nicht entschieden.

Die aktuelle Auseinandersetzung betrifft unmittelbar ein Haushaltsprodukt. Branchenrelevant wird sie durch die parallel erhobenen Vorwürfe zu Textilien im Sortiment der Plattform. Nach Darstellung der DUH überschritten drei Viertel der von ihr auf PFAS untersuchten Textilprodukte die einschlägigen EU-Grenzwerte. Bei einer Kapuzenjacke für Jugendliche habe der Messwert sogar mehr als das 12.000-Fache des Grenzwerts betragen. Die Mitteilung nennt jedoch keine vollständige Stichprobengröße oder das gesamte Prüfprogramm; die Angaben sollten deshalb ausdrücklich als Untersuchungsergebnisse der DUH gekennzeichnet werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhebt nach eigenen Angaben Klage gegen die für den deutschen Onlineshop von Shein verantwortliche Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. Hintergrund ist die erneute Werbung für eine Bratpfanne mit der Aussage „PFOA-frei“. Die DUH sieht darin die irreführende Hervorhebung eines in der EU ohnehin geltenden gesetzlichen Mindeststandards. Die Gesellschaft habe erneut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, die geltend gemachte Vertragsstrafe aber nicht bezahlt. Über die Klage ist damit noch nicht entschieden.

Die aktuelle Auseinandersetzung betrifft unmittelbar ein Haushaltsprodukt. Branchenrelevant wird sie durch die parallel erhobenen Vorwürfe zu Textilien im Sortiment der Plattform. Nach Darstellung der DUH überschritten drei Viertel der von ihr auf PFAS untersuchten Textilprodukte die einschlägigen EU-Grenzwerte. Bei einer Kapuzenjacke für Jugendliche habe der Messwert sogar mehr als das 12.000-Fache des Grenzwerts betragen. Die Mitteilung nennt jedoch keine vollständige Stichprobengröße oder das gesamte Prüfprogramm; die Angaben sollten deshalb ausdrücklich als Untersuchungsergebnisse der DUH gekennzeichnet werden.

Die Organisation fordert wirksamere Kontrollen von Onlineimporten, Sanktionen gegen irreführende Umwelt- und Sicherheitswerbung sowie strengere Vorgaben für Schadstoffe in Textilien. Für Hersteller, Importeure und Handelsplattformen verdeutlicht der Fall die Bedeutung dokumentierter Materialprüfungen und rechtlich belastbarer Produktkommunikation. Dabei ist zwischen PFOA als spezifischer Stoffgruppe beziehungsweise Substanz und der wesentlich breiteren PFAS-Familie zu unterscheiden: Die Aussage „PFOA-frei“ bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt frei von sämtlichen PFAS ist.

Quelle:

Deutsche Umwelthilfe e.V.

26.10.2026

Trotz schwacher Konsumstimmung: Halloweengeschäft bleibt stabil

Auch in diesem Jahr kann sich der Einzelhandel in Deutschland zu Halloween wieder über deutlich mehr als 500 Millionen Euro zusätzlichen Umsatz freuen. Das zeigt die aktuelle Prognose des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Trotz der aktuell eher zurückhaltenden Konsumstimmung zeigt das Geschäft mit dem Gruselfest Stabilität. Im Vorjahresvergleich steigen die Umsätze sogar leicht um rund 3,3 Prozent.

„Halloween löst im Einzelhandel alles andere als Furcht aus, denn das Gruselfest bleibt für viele Handelsunternehmen ein wichtiger Umsatzimpuls. Die Umsätze werden 2026 voraussichtlich sogar etwas über dem Vorjahresniveau liegen, was angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für den Konsum durchaus überrascht und als positives Signal der Stabilität zu werten ist. Halloween hat sich längst einen festen Platz im Einzelhandelsjahr in Deutschland erarbeitet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Auch in diesem Jahr kann sich der Einzelhandel in Deutschland zu Halloween wieder über deutlich mehr als 500 Millionen Euro zusätzlichen Umsatz freuen. Das zeigt die aktuelle Prognose des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Trotz der aktuell eher zurückhaltenden Konsumstimmung zeigt das Geschäft mit dem Gruselfest Stabilität. Im Vorjahresvergleich steigen die Umsätze sogar leicht um rund 3,3 Prozent.

„Halloween löst im Einzelhandel alles andere als Furcht aus, denn das Gruselfest bleibt für viele Handelsunternehmen ein wichtiger Umsatzimpuls. Die Umsätze werden 2026 voraussichtlich sogar etwas über dem Vorjahresniveau liegen, was angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für den Konsum durchaus überrascht und als positives Signal der Stabilität zu werten ist. Halloween hat sich längst einen festen Platz im Einzelhandelsjahr in Deutschland erarbeitet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Insgesamt geht der Handelsverband für das Einzelhandelsgeschäft rund um das Kürbisfest in diesem Jahr von Umsätzen in Höhe von 537 Millionen Euro aus. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem Plus von rund 3,3 Prozent. Dabei geht die Zahl der Menschen, die Ausgaben zu Halloween plant, leicht zurück (2025: 15,2 Prozent, 2026: 14,9 Prozent). Insgesamt ist die Begeisterung für Halloween hierzulande in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das zeigt sich auch in den Ausgaben der Verbraucher für das Fest: So liegen die Umsätze in diesem Jahr voraussichtlich um 69 Prozent höher als noch 2019.
Auffällig ist in diesem Jahr: Nur bei Süßwaren und Schminke wollen die Verbraucher weniger Geld ausgeben als im Vorjahr. Vor allem Deko, sonstige Lebensmittel und Getränke dürfen 2026 in den Einkaufswagen wandern. Die Zutaten für eine rundum schaurig-schöne Halloween-Party sind also vorhanden und einer gelungenen Gruselnacht steht nichts im Wege.

Für die Untersuchung führte das IFH Köln im Auftrag des HDE im Oktober 2026 eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter mehr als 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren durch.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

21.10.2026

Nach EP-Vorstoß: bevh drängt zu One-Stop-Shop und Kleinstmengen-Ausnahme

Das Europäische Parlament hat sich im Rahmen des Environmental Omnibus dafür ausgesprochen, eine Regel wieder abzuschaffen, wonach kleine Händler beim Verkauf in andere EU-Staaten einen Bevollmächtigten benennen müssen. Die EPR-Pflicht soll dem Parlament zufolge ausgenommen werden bei Textilien, Batterien, Elektrogeräten, Verpackungen und Einwegkunststoffen. Für Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh, geht die Initiative noch nicht weit genug:  
 
„Für kleine Händler ist die geplante Erleichterung ein erster Lichtblick. Wir begrüßen, dass das Parlament unsere Stimme gehört hat, und hoffen auf eine schnelle Einigung in Brüssel. Die Zeit drängt, denn für viele Händler bedeutet die Bevollmächtigtenpflicht de facto ein Exportverbot. Die Aufhebung allein reicht jedoch nicht aus. Es braucht weitere Erleichterungen. Dazu gehört besonders die komplette Ausnahme für Kleinstmengen von sämtlichen EPR-Pflichten und die Einführung eines One Stop Shops für alle Meldepflichten.“ 

Das Europäische Parlament hat sich im Rahmen des Environmental Omnibus dafür ausgesprochen, eine Regel wieder abzuschaffen, wonach kleine Händler beim Verkauf in andere EU-Staaten einen Bevollmächtigten benennen müssen. Die EPR-Pflicht soll dem Parlament zufolge ausgenommen werden bei Textilien, Batterien, Elektrogeräten, Verpackungen und Einwegkunststoffen. Für Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh, geht die Initiative noch nicht weit genug:  
 
„Für kleine Händler ist die geplante Erleichterung ein erster Lichtblick. Wir begrüßen, dass das Parlament unsere Stimme gehört hat, und hoffen auf eine schnelle Einigung in Brüssel. Die Zeit drängt, denn für viele Händler bedeutet die Bevollmächtigtenpflicht de facto ein Exportverbot. Die Aufhebung allein reicht jedoch nicht aus. Es braucht weitere Erleichterungen. Dazu gehört besonders die komplette Ausnahme für Kleinstmengen von sämtlichen EPR-Pflichten und die Einführung eines One Stop Shops für alle Meldepflichten.“ 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh 

Foto Pixabay
16.10.2026

EU-Regeln erhöhen Nachweislast für Textilunternehmen

Mit neuen Anforderungen aus Verpackungsrecht, Ökodesign, Verbraucherinformation und Herstellerverantwortung wächst die Zahl der Nachweise, die Textil- und Modeunternehmen organisieren müssen. GESAMTMASCHE hat vier aktuelle Regelungsbereiche zusammengefasst und deren Auswirkungen auf betriebliche Abläufe beschrieben.

Bei der europäischen Verpackungsverordnung PPWR entstehen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten. Gleichzeitig sind einzelne Durchführungsdetails und künftige Kennzeichnungsvorgaben noch in Bewegung. Das erschwert die Planung von Verpackungen und IT-Systemen insbesondere bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.

Für die Produktkommunikation ist die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) relevant. Pauschale Umweltaussagen und Nachhaltigkeitszeichen stehen unter erhöhten rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen Claims auf Websites, Hangtags, Katalogen und Verpackungen prüfen und die jeweiligen Nachweise belastbar dokumentieren.

Mit neuen Anforderungen aus Verpackungsrecht, Ökodesign, Verbraucherinformation und Herstellerverantwortung wächst die Zahl der Nachweise, die Textil- und Modeunternehmen organisieren müssen. GESAMTMASCHE hat vier aktuelle Regelungsbereiche zusammengefasst und deren Auswirkungen auf betriebliche Abläufe beschrieben.

Bei der europäischen Verpackungsverordnung PPWR entstehen Registrierungs-, Melde- und EPR-Pflichten. Gleichzeitig sind einzelne Durchführungsdetails und künftige Kennzeichnungsvorgaben noch in Bewegung. Das erschwert die Planung von Verpackungen und IT-Systemen insbesondere bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.

Für die Produktkommunikation ist die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) relevant. Pauschale Umweltaussagen und Nachhaltigkeitszeichen stehen unter erhöhten rechtlichen Anforderungen. Unternehmen müssen Claims auf Websites, Hangtags, Katalogen und Verpackungen prüfen und die jeweiligen Nachweise belastbar dokumentieren.

Ein weiterer Komplex betrifft unverkaufte Waren: Nach der vom Verband beschriebenen ESPR-Regelung gelten seit Juli 2026 für große Unternehmen Einschränkungen bei der Vernichtung unverkaufter Bekleidung. Zulässige Ausnahmen erfordern Dokumentation. Schließlich bringt die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien nationale Registrierung und Finanzierungspflichten für Sammlung, Sortierung und Verwertung.

Der Verband kritisiert insbesondere die Vielzahl paralleler Systeme. Für die operative Umsetzung ist zwischen bereits geltenden Vorschriften, noch ausstehenden Detailregeln und erst künftig anzuwendenden Pflichten zu unterscheiden. Rechtsverbindliche Entscheidungen sollten anhand der jeweils aktuellen EU- und nationalen Normtexte getroffen werden.

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

16.10.2026

Usbekistan verlagert Textilexporte zu Fertigwaren

Usbekistan arbeitet daran, sich vom Baumwoll- und Garnexporteur zu einem Anbieter höher verarbeiteter Textil- und Bekleidungsprodukte zu entwickeln. Der deutsche Branchenverband GESAMTMASCHE beschreibt diesen Strukturwandel anhand aktueller Außenhandelsdaten und eines Kooperationsprogramms für Unternehmerinnen.

Noch 2020 lag der Wert der Baumwollgarnexporte mit 941 Millionen US-Dollar deutlich über den Exporten fertiger Textilerzeugnisse. Im ersten Halbjahr 2026 entfielen nach den vom Verband genannten Zahlen bereits 53 Prozent der Textilexporte auf Fertigwaren und nur noch 31 Prozent auf Garne. Bis 2030 will Usbekistan die Produktion von Fertigerzeugnissen auf 20 Milliarden US-Dollar verdreifachen.

Das Programm GUZ Partners soll Kontakte zwischen usbekischen und deutschen Unternehmen fördern. Eine Gruppe usbekischer Unternehmerinnen nimmt derzeit in Albstadt an einem Trainingsprogramm teil. Die Teilnehmerinnen sollen ihre Erfahrungen in Unternehmen einbringen, Investitionsentscheidungen unterstützen und längerfristige Geschäftsbeziehungen entwickeln. Für deutsche Hersteller und Beschaffer ist die Entwicklung vor allem aus zwei Gründen interessant. 

Usbekistan arbeitet daran, sich vom Baumwoll- und Garnexporteur zu einem Anbieter höher verarbeiteter Textil- und Bekleidungsprodukte zu entwickeln. Der deutsche Branchenverband GESAMTMASCHE beschreibt diesen Strukturwandel anhand aktueller Außenhandelsdaten und eines Kooperationsprogramms für Unternehmerinnen.

Noch 2020 lag der Wert der Baumwollgarnexporte mit 941 Millionen US-Dollar deutlich über den Exporten fertiger Textilerzeugnisse. Im ersten Halbjahr 2026 entfielen nach den vom Verband genannten Zahlen bereits 53 Prozent der Textilexporte auf Fertigwaren und nur noch 31 Prozent auf Garne. Bis 2030 will Usbekistan die Produktion von Fertigerzeugnissen auf 20 Milliarden US-Dollar verdreifachen.

Das Programm GUZ Partners soll Kontakte zwischen usbekischen und deutschen Unternehmen fördern. Eine Gruppe usbekischer Unternehmerinnen nimmt derzeit in Albstadt an einem Trainingsprogramm teil. Die Teilnehmerinnen sollen ihre Erfahrungen in Unternehmen einbringen, Investitionsentscheidungen unterstützen und längerfristige Geschäftsbeziehungen entwickeln. Für deutsche Hersteller und Beschaffer ist die Entwicklung vor allem aus zwei Gründen interessant. 

Zum einen entstehen zusätzliche potenzielle Lieferanten für weiterverarbeitete Produkte; zum anderen verändert sich die Wettbewerbsposition von Anbietern, die bislang überwiegend Garn oder Rohmaterial lieferten. GESAMTMASCHE verweist zudem auf die vorläufige Anwendung eines neuen EU-Usbekistan-Partnerschaftsabkommens seit März 2026 und den Ausbau des Transkaspischen Transportkorridors.

Wie schnell sich die angekündigten Produktionsziele realisieren lassen, hängt unter anderem von Qualifikation, Investitionen, Qualitätssicherung und zuverlässigen Transportverbindungen ab. Die genannten Ziele sind Planwerte und keine bereits erreichten Produktionsmengen.

 

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

16.10.2026

EU–Indien: Zollfreiheit trifft auf ungleiche Lieferketten

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien soll Zölle auf Textilien und Bekleidung weitgehend unmittelbar nach Inkrafttreten beseitigen. Der Branchenverband GESAMTMASCHE warnt jedoch davor, formale Zollgleichheit mit vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen gleichzusetzen.

Indien verfügt über eine weitgehend durchgängige textile Produktionskette vom Rohstoff bis zur Konfektion. Viele europäische Unternehmen organisieren dagegen einzelne Fertigungsstufen grenzüberschreitend und exportieren eher kleinere Mengen hochwertiger Spezialprodukte. Entsprechend ungleich sind die Handelsströme: Für 2024 nennt der Verband textile und bekleidungsbezogene EU-Importe aus Indien von knapp sieben Milliarden Euro, während die Exporte in die Gegenrichtung lediglich 366 Millionen Euro erreichten. Das entspricht ungefähr einem Verhältnis von 19 zu eins.

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien soll Zölle auf Textilien und Bekleidung weitgehend unmittelbar nach Inkrafttreten beseitigen. Der Branchenverband GESAMTMASCHE warnt jedoch davor, formale Zollgleichheit mit vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen gleichzusetzen.

Indien verfügt über eine weitgehend durchgängige textile Produktionskette vom Rohstoff bis zur Konfektion. Viele europäische Unternehmen organisieren dagegen einzelne Fertigungsstufen grenzüberschreitend und exportieren eher kleinere Mengen hochwertiger Spezialprodukte. Entsprechend ungleich sind die Handelsströme: Für 2024 nennt der Verband textile und bekleidungsbezogene EU-Importe aus Indien von knapp sieben Milliarden Euro, während die Exporte in die Gegenrichtung lediglich 366 Millionen Euro erreichten. Das entspricht ungefähr einem Verhältnis von 19 zu eins.

Die praktische Bedeutung des Abkommens entscheidet sich nicht allein am Zollsatz, sondern auch an den Ursprungsregeln. Präferenzvorteile erhalten nur Waren, die die vorgeschriebenen Verarbeitungsschritte erfüllen. Unternehmen mit international zugekauften Vormaterialien müssen deshalb prüfen, ob ihre Produkte tatsächlich präferenzberechtigt sind. GESAMTMASCHE verweist zudem auf einen speziellen digitalen Prozess: Die vom Exporteur erstellte Ursprungserklärung soll als separates Dokument über ein elektronisches Portal bereitgestellt werden.

Nach Angaben des Verbandes legte die Europäische Kommission am 11. September die detaillierten Zollabbaupläne vor. Eine Unterzeichnung und Ratifizierung wird für 2026 angestrebt, das Inkrafttreten für die erste Jahreshälfte 2027 erwartet. Erst dann beginnt der Zollabbau. Für Unternehmen bietet die Zwischenzeit Gelegenheit, ihre Stücklisten, Vormaterialursprünge und Lieferantenverträge zu überprüfen.

 

15.10.2026

EU öffnet Markt für Textilien und Bekleidung aus Armenien

Textilien und Bekleidung mit armenischem Ursprung können seit dem 10. Oktober 2026 vorübergehend zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2026/2269. Nach Angaben von Gesamtmasche werden damit rund 80 Prozent der armenischen Ausfuhren in die EU liberalisiert.

Für die Textil- und Bekleidungsbranche ist die Regelung vergleichsweise breit angelegt. Erfasst werden die Textil- und Bekleidungskapitel 50 bis 63 der Kombinierten Nomenklatur. Darüber hinaus fallen unter anderem Lederwaren, Pelzwaren, Schuhe und Kopfbedeckungen unter die neuen Präferenzen.

Entscheidend für Importeure ist jedoch nicht allein der Produktionsstandort. Die Zollfreiheit gilt nur für Waren, die die vorgeschriebenen Ursprungsregeln tatsächlich erfüllen. Bei Bekleidung reicht eine reine Konfektionierung aus importierten Drittlandsgeweben in vielen Fällen nicht aus. Typischerweise ist eine sogenannte doppelte Transformation erforderlich. Unternehmen, die Armenien als Beschaffungsstandort nutzen, müssen deshalb genau prüfen, wo Garne, Gewebe und weitere Vorprodukte ihren Ursprung haben und welche Verarbeitungsschritte in Armenien erfolgen.

Textilien und Bekleidung mit armenischem Ursprung können seit dem 10. Oktober 2026 vorübergehend zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2026/2269. Nach Angaben von Gesamtmasche werden damit rund 80 Prozent der armenischen Ausfuhren in die EU liberalisiert.

Für die Textil- und Bekleidungsbranche ist die Regelung vergleichsweise breit angelegt. Erfasst werden die Textil- und Bekleidungskapitel 50 bis 63 der Kombinierten Nomenklatur. Darüber hinaus fallen unter anderem Lederwaren, Pelzwaren, Schuhe und Kopfbedeckungen unter die neuen Präferenzen.

Entscheidend für Importeure ist jedoch nicht allein der Produktionsstandort. Die Zollfreiheit gilt nur für Waren, die die vorgeschriebenen Ursprungsregeln tatsächlich erfüllen. Bei Bekleidung reicht eine reine Konfektionierung aus importierten Drittlandsgeweben in vielen Fällen nicht aus. Typischerweise ist eine sogenannte doppelte Transformation erforderlich. Unternehmen, die Armenien als Beschaffungsstandort nutzen, müssen deshalb genau prüfen, wo Garne, Gewebe und weitere Vorprodukte ihren Ursprung haben und welche Verarbeitungsschritte in Armenien erfolgen.

Als Ursprungsnachweise kommen unter anderem die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 beziehungsweise entsprechende Ursprungserklärungen in Betracht. Für bestimmte Fälle spielt außerdem das System registrierter Ausführer REX eine Rolle. Die Präferenzregelung gilt vom 10. Oktober 2026 bis zum 11. Oktober 2028.

Für europäische Beschaffer eröffnet dies eine zusätzliche Sourcing-Option in geografischer Nähe zu Europa. Die praktische Attraktivität wird allerdings davon abhängen, ob armenische Anbieter nicht nur wettbewerbsfähige Konfektion, sondern auch ursprungsrechtlich geeignete textile Vorstufen anbieten oder beschaffen können. Für Unternehmen, die lediglich asiatische Gewebe nach Armenien liefern und dort vernähen lassen, kann der erhoffte Zollvorteil dagegen entfallen.

Die Teilnehmenden lassen vertraute Wellness-Routinen hinter sich und tauchen beim Mammut Unwellness Retreat in echte Bergerlebnisse ein. (c) Mammut Sports Group AG
12.10.2026

Mammut stellt mit „Unwellness Retreat“ klassische Wellness-Kommunikation auf den Kopf

Mammut startet mit „Unwellness Retreat“ eine globale Kampagne, die die verbreitete Wellness- und Selbstoptimierungslogik bewusst umkehrt. Statt kontrollierter Routinen und Komfort stellt die Bergsportmarke Kälte, Höhe, Unsicherheit und das Erlernen neuer Fähigkeiten in den Mittelpunkt.

Ein erster Retreat wurde in Chile mit Content Creators umgesetzt. Die Kampagne wird mit Filmformaten fortgeführt und in mehreren Märkten durch Aktivierungen ergänzt. In der Schweiz plant Mammut gemeinsam mit Handelspartnern unter anderem eine Übernachtung auf einem Portaledge an der Verzasca-Staumauer sowie Trainingseinheiten mit Bergführern.

Für die Outdoorbranche ist weniger der einzelne Event als die Positionierungsstrategie interessant: Mammut verknüpft Bekleidung und Ausrüstung mit einem anspruchsorientierten Markenerlebnis und grenzt sich damit bewusst von der stark gewachsenen Wellness-Kommunikation im Lifestyle- und Activewear-Markt ab.

Mammut startet mit „Unwellness Retreat“ eine globale Kampagne, die die verbreitete Wellness- und Selbstoptimierungslogik bewusst umkehrt. Statt kontrollierter Routinen und Komfort stellt die Bergsportmarke Kälte, Höhe, Unsicherheit und das Erlernen neuer Fähigkeiten in den Mittelpunkt.

Ein erster Retreat wurde in Chile mit Content Creators umgesetzt. Die Kampagne wird mit Filmformaten fortgeführt und in mehreren Märkten durch Aktivierungen ergänzt. In der Schweiz plant Mammut gemeinsam mit Handelspartnern unter anderem eine Übernachtung auf einem Portaledge an der Verzasca-Staumauer sowie Trainingseinheiten mit Bergführern.

Für die Outdoorbranche ist weniger der einzelne Event als die Positionierungsstrategie interessant: Mammut verknüpft Bekleidung und Ausrüstung mit einem anspruchsorientierten Markenerlebnis und grenzt sich damit bewusst von der stark gewachsenen Wellness-Kommunikation im Lifestyle- und Activewear-Markt ab.

Quelle:

Mammut Sports Group AG

04.10.2026

EmpCo: Last-Minute-Nachbesserung schafft keine echte Übergangsfrist

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Mit dem neu eingefügten § 15b UWG soll für Waren, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen künftig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. In die Bewertung sollen unter anderem bereits ergriffene Abhilfemaßnahmen, die Kosten einer Beseitigung sowie dadurch entstehende Umweltbelastungen einfließen. In der Praxis bedeutet das: Jede Ware, unabhängig davon, ob sie bereits im Laden liegt oder noch im Lager des Herstellers sowie alle Aussagen, mit denen Unternehmen ihre Produkte bewerben, etwa auf Etiketten und Hangtags, in Online-Shops, Newslettern oder auf Social Media müssen seit dem 27. September 2026 EmpCo-konform sein. Die Regelung ändert nichts an den materiellen Anforderungen. Sie räumt lediglich gewisse Hürden bei der Rechtsverfolgung und Gestaltungsspielräume bei der Nachweisbarkeit ein. Eine echte Entlastung für die Unternehmen bedeutet das jedoch nicht.

„Dass die Politik die Problematik bei bereits produzierten und in Verkehr gebrachten Waren anerkennt, ist grundsätzlich richtig. Dass eine solche Regelung aber erst wenige Tage vor dem Anwendungsbeginn auf den Weg gebracht wird, ist für Unternehmen nicht akzeptabel. Wer Produkte, Verpackungen und Kennzeichnungen mit langen Vorlaufzeiten plant, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, echte Erleichterungen und keine Korrekturen auf den letzten Metern, die in der Praxis keine wirkliche Entlastung mit sich bringen“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Südwesttextil kritisiert auch, dass die Neuregelung keine allgemeine Abverkaufs- oder Übergangsfrist vorsieht. Ohne eine solche Frist müssen jegliche, bereits produzierte Waren, Hangtags und Werbematerialien nachträglich geändert, überklebt oder – wenn eine Anpassung nicht möglich ist – im schlimmsten Fall vernichtet werden. Besonders betroffen sind Produkte mit langen Planungszyklen oder Waren, die aufgrund längerer Verkaufszeiträume noch auf Lager liegen. Die Umetikettierung und Vernichtung verursachen zusätzliche Kosten sowie Personalaufwand und laufen zugleich Nachhaltigkeitszielen zuwider.

Hinzu kommt: Die Sonderregelung beschränkt sich nach ihrem Wortlaut auf bereits in Verkehr gebrachte Waren. Für Werbeunterlagen, wie z.B. Kataloge, Plakate oder Banner am Point of Sale sowie Websites, Online-Shops, Newsletter und Social-Media-Auftritte gibt es keine vergleichbare Erleichterung. Gerade dort wäre eine Übergangsfrist auch notwendig, da Werbemittel häufig in großen Auflagen vorproduziert werden und digitale Inhalte über zahlreiche Seiten, Produktlisten und ältere Beiträge hinweg geprüft und angepasst werden müssen. Eine vollständige Anpassung sämtlicher Inhalte benötigt einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.

Für Südwesttextil steht die kurzfristige Nachbesserung damit beispielhaft für ein grundsätzliches Problem bei neuen regulatorischen Anforderungen: Praxistauglichkeit und realistische Umsetzungsfristen müssen bereits im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden – und nicht erst unmittelbar vor dem Stichtag.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.