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25.03.2024

Südwesttextil begrüßt Durchbruch beim Nachweisgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Textform als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug.

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und soll Entlastungen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr bewirken. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil hatte zuvor kritisiert, dass die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube im Nachweisgesetz auslässt, indem lediglich die elektronische Form nicht aber die Textform als Ersatz für die Schriftform vorgesehen war. Die elektronische Form ist aber keine wirkliche Entlastung für Unternehmen. Diese Neuregelung ging Südwesttextil insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels nicht weit genug.

Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner begrüßt den Durchbruch: „Die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform im Nachweisgesetz war überfällig und entspricht nun den digitalisierten Personalabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen.“ Die bürokratische Belastung für die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in vielen Bereichen hoch. Südwesttextil sieht daher weiterhin großen Bedarf für den Bürokratieabbau: „Wir nehmen Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beim Wort, dass auf das Bürokratieentlastungsgesetz weitere Schritte folgen.“

Quelle:

Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

17.01.2024

Südwesttextil beklagt zu wenig Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position des Verbands: „Im Arbeitsrecht lässt die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube der Bürokratieentlastung aus. Die praktische Reduktion des Aufwands durch die elektronische Form geht nicht weit genug und könnte durch die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform signifikant erhöht werden. Die Nachbesserung des Referentenentwurfs ist für einen echten Bürokratieabbau dringend geboten.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Vertragsunterzeichnung Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
15.12.2023

Südwesttextil fordert mehr Bürokratieentlastung

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV ist nunmehr vorgesehen, die Schriftform durch die digitale Form zu ersetzen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt den zeitgemäßen Schritt, bewertet die Bürokratieentlastung aber als noch nicht weitgehend genug. Im Ergebnis bedeute die Neuregelung keinen signifikanten praktischen Vorteil, da an die elektronische Signatur komplexe technische Anforderungen gestellt würden. Der Aufwand werde durch den Wegfall der postalischen Versendung zwar reduziert, Potenzial für eine echte Vereinfachung des Prozesses biete aber nur die Textform, die im Geschäftsverkehr heutzutage absolut üblich und anerkannt ist. Südwesttextil fordert daher, dass das Eckpunktepapier und der spätere Referentenentwurf dahingehend angepasst werden, dass die Textform ebenfalls zulässig ist, da diese einen signifikanten Bürokratieabbau bedeuten würde.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.