bluepass richtet sich auf EmpCo aus

Key Visual bluesign technologies ag
11.09.2026

bluepass richtet sich auf EmpCo aus

bluesign erläutert, wie das Zertifizierungssystem bluepass auf die ab 27. September 2026 durchsetzbaren Vorgaben der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo/ECGT) ausgerichtet werden soll. Die Richtlinie verschärft Anforderungen an Umwelt- und Sozialclaims sowie an die Systeme hinter verbrauchergerichteten Nachhaltigkeitslabels.

Nach bluesign umfasst das Modell eine unabhängige Produktzertifizierung durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nach ISO/IEC 17065, öffentlich zugängliche Kriterien, jährliche Überwachung einschließlich Produkttests sowie einheitliche Zugangsbedingungen. Die überarbeiteten Kriterien und das Scheme-Dokument sollen zur öffentlichen Konsultation gestellt werden.

Für bestehende Systempartner soll sich operativ zunächst wenig ändern. Bestehende Zertifizierungen und bluesign PRODUCT- bzw. APPROVED-Kennzeichnungen bleiben nach Darstellung des Unternehmens gültig; die Umstellung auf bluepass soll mit dem nächsten Label-Produktionszyklus erfolgen. Wichtig bleibt: Die Verantwortung für einen rechtskonformen Claim liegt beim Unternehmen, das das Produkt im EU-Markt anbietet.

bluesign erläutert, wie das Zertifizierungssystem bluepass auf die ab 27. September 2026 durchsetzbaren Vorgaben der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo/ECGT) ausgerichtet werden soll. Die Richtlinie verschärft Anforderungen an Umwelt- und Sozialclaims sowie an die Systeme hinter verbrauchergerichteten Nachhaltigkeitslabels.

Nach bluesign umfasst das Modell eine unabhängige Produktzertifizierung durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nach ISO/IEC 17065, öffentlich zugängliche Kriterien, jährliche Überwachung einschließlich Produkttests sowie einheitliche Zugangsbedingungen. Die überarbeiteten Kriterien und das Scheme-Dokument sollen zur öffentlichen Konsultation gestellt werden.

Für bestehende Systempartner soll sich operativ zunächst wenig ändern. Bestehende Zertifizierungen und bluesign PRODUCT- bzw. APPROVED-Kennzeichnungen bleiben nach Darstellung des Unternehmens gültig; die Umstellung auf bluepass soll mit dem nächsten Label-Produktionszyklus erfolgen. Wichtig bleibt: Die Verantwortung für einen rechtskonformen Claim liegt beim Unternehmen, das das Produkt im EU-Markt anbietet.

Source:

 bluesign technologies ag