bevh: Abschaffung der Zollfreigrenze nur erster Schritt

Zölle Pixabay, Yvonne Huijbens
13.11.2025

bevh: Abschaffung der Zollfreigrenze nur erster Schritt

Der EU-Ministerrat hat am 13. November beschlossen, ab 2028 auf Waren aus Drittstaaten unter einem Wert von 150 Euro Zölle zu erheben. Für Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) , ist das zu wenig und nicht schnell genug. Sie gab dazu folgendes Statement ab:
 
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert. Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken kann, sind daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.” 

Der EU-Ministerrat hat am 13. November beschlossen, ab 2028 auf Waren aus Drittstaaten unter einem Wert von 150 Euro Zölle zu erheben. Für Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) , ist das zu wenig und nicht schnell genug. Sie gab dazu folgendes Statement ab:
 
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert. Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken kann, sind daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.” 

Source:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh