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Bereits seit dem 12. August 2026 gelten die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Durchführungsgesetz (VerpackDG). BTE und etliche weitere Verbände haben daran kritisiert, dass sich jeder Händler bei der zuständigen Stelle im EU-Ausland registrieren und einen Bevollmächtigten beauftragen muss, wenn er Ware in das jeweilige Land direkt an den Endkunden versendet, da dort der Verpackungsabfall anfällt. Der damit verbundene Aufwand und die hohen Kosten sind gerade für kleinere Händler untragbar.
Nun hat das Europäische Parlament zum Teil eingelenkt. Die EU-Abgeordneten sprechen sich für eine Aussetzung der Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten aus. Sie soll jedoch ausschließlich für kleine und Kleinstunternehmen mit Sitz in der EU gelten. Betroffen wären Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter zehn Millionen Euro. Da die geplanten Erleichterungen politisch noch nicht umgesetzt sind, gelten weiterhin die aktuellen Bestimmungen der PPWR.
Zudem sind stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler weiterhin von der PPWR betroffen, wenn sie Ware direkt von einem ausländischen Hersteller, auch aus dem EU-Ausland, beziehen. Denn nach den aktuellen Anforderungen der PPWR gelten sie hinsichtlich der Verpackungen, anders als bei der Ware selbst, als Hersteller. Folglich sind sie für die entsprechenden EPR-Pflichten bei Transport-, Service- und Verkaufsverpackungen des ausländischen Herstellers verantwortlich. Dazu zählen beispielsweise Schuhkartons sowie Verpackungen von Hemden und Blusen, Kleintextilien, Bettwäsche und Bettwaren oder (Klein-)Lederwaren und Accessoires.
Das bedeutet: Jeder Händler sollte seine eigenen Pflichten bezüglich der PPWR identifizieren und sich ggf. beim Verpackungsregister registrieren. Bis Ende 2026 läuft noch eine Übergangsfrist, in der die Verpflichtung rund um die Verpackung vom ausländischen Lieferanten übernommen werden kann, ab 2027 ist aber das betroffene Handelsunternehmen selbst in der Pflicht.
Zur Information der Branche veranstaltet der BTE daher am 10. November 2026, von 10.00 bis 12.00 Uhr, ein kostenfreies Webinar zur PPWR. Annette Kahleyhs, Key Account Managerin der Interzero Circular Solution Germany GmbH (Köln) gibt dann einen Überblick über die neue EU-Verpackungsverordnung und das VerpackDG sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Sie informiert zudem
- über die wichtigsten Anforderungen, Zeitpläne und Umsetzungsfristen,
- über die Verpflichtungen für Hersteller, Lieferanten und Händler und
- über die Risiken bei einer Nichtbeachtung der PPWR.
Interessierte an dem BTE-Webinar können sich per E-Mail an Veranstaltungen@bte.de wenden. Sie erhalten anschließend einen TEAMS-Link zur Webinar-Teilnahme.
