Für die neue Norm gab es im Wesentlichen zwei Gründe:
- verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
- Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa
Die europäische Kennzeichnungsnorm EN 12934 entwickelte sich aus der unbefriedigenden Situation des Nebeneinanders verschiedener Kennzeichnungssysteme in Europa heraus.
Die RAL-Bestimmungen wurden wegen der Begrifflichkeiten bei der Füllungskennzeichnung, die immer wieder zu Missverständnissen führten, heftig kritisiert. Die europäischen Nachbarländer lösten sich allmählich von der RAL 092 A2 und erarbeiteten eigene Kennzeichnungssysteme. Dabei bezogen sie oftmals Verbraucherorganisationen und Vertreter des Handels ein.
In Europa entwickelten sich auf diese Weise verschiedene Kennzeichnungsregeln für das Füllmaterial Federn und Daunen; ihre Vielzahl erschwerte die Vergleichbarkeit der Produkte innerhalb Europas und war nicht verbraucherfreundlich.
Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen
Eine korrekte und verständliche Deklaration der Zusammensetzung des Füllmaterials ist deshalb so wichtig, weil der Anteil von Daunen z.B. in einer Zudecke eines der wichtigsten Kriterien zu ihrer Beurteilung darstellt. Dabei gilt die Formel: Je höher der Daunenanteil, desto leichter und isolierender ist die Füllung. Ist der Daunenanteil hoch, ist die Zudecke in der Regel wertvoller und teurer als bei einem niedrigeren Daunenanteil.
Der Verbraucher ist hier in ganz besonderem Maße auf eine verständliche Kennzeichnung angewiesen.
Die Güte- und Bezeichnungsvorschriften RAL 092 A2 von 1932, die mehrfach geringfügig überarbeitet wurden, orientierten sich in ihrem Grundprinzip daran, dass der Verkäufer dem Kunden Beispiele für Federn-/Daunen-Mischungen in Schaukästen zeigte. Dann konnten Kennzeichnungen wie z.B. Halbdaune im Einzelgespräch erläutert werden – dass es sich eben nicht um einen Anteil von 50 % Daunen, 50 % Federn handelte. Erst danach wurden die Decke und/oder das Kissen mit der Mischung gefüllt, die sich der Kunde ausgesucht hatte.
Bis Anfang der 50er-Jahre wurden rund 90 Prozent der federn- und daunengefüllten Bettwaren durch den selbst füllenden Fachhandel verkauft. Der Anteil ging seit dieser Zeit kontinuierlich zurück, inzwischen wird er mit rund 25 Prozent angenommen (Schätzungen des Verbandes der Deutschen Dau¬nen- und Federnindustrie e. V. 2005). Darüber hinaus verzichtet auch der Fachhandel immer mehr auf die Herstellung der Bettwaren vor Ort, sondern bezieht vermehrt fertig gefüllte Produkte.
In dieser Situation aber, bei fertigen Bettwaren, bei denen der Käufer die Füllung nicht mehr in Augenschein nehmen konnte, erwiesen sich die Angaben der bisherigen RAL 092 A2 als missverständlich und irritierend: So rechneten die Käufer beispielsweise bei der Halbdaune mit einem prozentualen Gewichtsanteil von 50 % Daunen, 50 % Federn, während diese in Wirklichkeit nur 15 % Daunen bei einem Anteil von 85 % Federn besaß. Ebenso brachte kaum ein Verbraucher den Begriff Original mit Neuware in Verbindung.
Die Grundstruktur der RAL baute zu einseitig auf der offenen Präsentation der Füllung auf, was nicht mehr der aktuellen Lage entsprach. Sie ließ sich von ihrer Struktur her nicht den aktuellen Erfordernissen anpassen.
Bereits Mitte der 80er-Jahre gab es in Deutschland Bestrebungen, die RAL-Vorschrift zu ändern und die Zusammensetzung der Füllung aus Daunen und Federn in Gewichtsprozenten anzugeben. Zu einer RAL-Novellierung kam es jedoch nicht mehr, da mit der Erarbeitung der EN 12934 begonnen wurde.
Mit dem Zusammenwachsen der europäischen Staaten wurden auch die verschiedenen Kennzeichnungssysteme für Füllungen aus Federn und Daunen insbesondere für die Verbraucher zu unübersichtlich. Anfang der 90er Jahre verlangte das Verbraucherschutzreferat der Europäischen Kommission eine Anpassung der Kennzeichnung des Füllmaterials Daunen und Federn an die europäische Textilkennzeichnungsrichtlinie.
Die Bestimmung der Faserzusammensetzung – wie man sie bei Textilien schon kannte, also etwa: 95 % Baumwolle, 5 % Polyester – sollte sinngemäß auf die Zusammensetzung des Füllmaterials Daunen und Federn übertragen werden. Auf dem Etikett sollte entsprechend eine Information über die Zusammensetzung in „x Prozent Daunen, y Prozent Federn“ erfolgen. Eine solche Angabe hatten insbesondere die Verbraucherverbände immer wieder gefordert.
Aus diesen Gründen – verschiedene Kennzeichnungssysteme in Europa, Missverständlichkeit der alten RAL-Bezeichnungen – musste eine völlig neue Kennzeichnungsnorm gefunden werden. Das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen europäischer Länder war die EN 12934, die seit Dezember 1999 gilt und das unübersichtliche Nebeneinander von verschiedenen Kennzeichnungssystemen in Europa beseitigte.
Die RAL-Kennzeichnung darf seit dem 1.1.2005 nicht mehr verwendet werden.