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19.04.2024

Rieter-Generalversammlung 2024

An der 133. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 17. April 2024 haben 312 Aktionärinnen und Aktionäre, die 68.7% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut:

  • Dividendenausschüttung von CHF 3.00 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2023 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neuer Verwaltungsratspräsident
  • Jennifer Maag neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 133. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 17. April 2024 haben 312 Aktionärinnen und Aktionäre, die 68.7% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut:

  • Dividendenausschüttung von CHF 3.00 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2023 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neuer Verwaltungsratspräsident
  • Jennifer Maag neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • Statutenrevision genehmigt
Quelle:

Rieter Management AG

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

21.04.2023

Rieter: Generalversammlung 2023

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung und Vergütungsbericht
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2022. Ausserdem erteilten sie dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr.

In einer Konsultativabstimmung hiessen sie auch den Vergütungsbericht 2022 gut.

Vergütung der Verwaltungsrats- und der Konzernleitungsmitglieder
In zwei getrennten bindenden Abstimmungen wurden die beantragten maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt.

Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi, Sarah Kreienbühl und Daniel Grieder wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt. Darüber hinaus wurde Thomas Oetterli für eine Amtsdauer neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – Hans-Peter Schwald, Bernhard Jucker und Sarah Kreienbühl – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Wahl der KPMG als Revisionsstelle
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch dem Antrag des Verwaltungsrats, die KPMG AG aus Zürich neu als Revisionsstelle für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr zu wählen, zu.

Statutenrevision
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch den Vorschlägen des Verwaltungsrats zur Statutenrevision der Rieter Holding AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Aktienrechts zugestimmt.

Quelle:

Rieter Holding Ltd.

24.03.2023

Autoneum: Alle Anträge bei Generalversammlung 2023 angenommen

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG haben ferner sämtlichen Mitgliedern der Konzernleitung und des Verwaltungsrats mit deutlicher Stimmenmehrheit Entlastung erteilt.

Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Liane Hirner, Norbert Indlekofer, Michael Pieper, Oliver Streuli und Ferdinand Stutz als Mitglieder des Verwaltungsrats für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Hans-Peter Schwald, Norbert Indlekofer, Ferdinand Stutz und Oliver Streuli wurden in den Vergütungsausschuss wiedergewählt.

Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022 erreichte eine Zustimmung von 85.55%. Die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023 sowie die übrigen Anträge wurden ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen.

Mit 99.03% hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre die Schaffung eines Kapitalbands für eine Kapitalerhöhung von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös genehmigt. Zweck der Kapitalerhöhung ist die teilweise Finanzierung des von Autoneum am 9. Januar 2023 angekündigten Erwerbs des Automotive-Geschäfts der Borgers Gruppe. Die Generalversammlung verabschiedete auch die weiteren Anträge des Verwaltungsrats auf partielle Statutenänderungen.

Rainer Schmückle stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Er war seit der Verselbständigung von Autoneum im Jahr 2011 Vizepräsident des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Revisionsausschusses und Mitglied des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses. Verabschiedet wurde auch CEO Matthias Holzammer, der Autoneum aus familiären Gründen verlassen wird.

Hans-Peter Schwald begrüßte gleichzeitig den neuen CEO Eelco Spoelder, der die Führung des Konzerns am 27. März 2023 von Matthias Holzammer übernehmen wird: «Mit Eelco Spoelder gewinnt Autoneum eine versierte Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung in der Automobilzulieferindustrie. Bei Faurecia und zuvor Continental hat Herr Spoelder erfolgreich bewiesen, dass er strategische Kontinuität und operative Exzellenz auch in einem schwierigen Marktumfeld sicherstellen kann. Ich und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats heissen Eelco Spoelder herzlich willkommen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.»

Quelle:

Autoneum Holding AG

22.06.2022

GOTS Standard revision process enters next phase

The ongoing revision process to the GOTS Standard document and supporting Manual for Implementation garnered a robust response during its first public comment period, which ended on June 13 and elicited over 300 inputs. Of that, about 60 percent of comments were related to technical criteria such as ecology, chemical inputs, and material quality; and around 30 percent concerned GOTS social criteria. The Standard sets forth the requirements for organic textiles throughout the entire processing chain. GOTS’s commitment to making every version stronger ensures that the Standard continues to be a dynamic and evolving document and remain at the forefront as the most recognized and respected global standard for textiles.

The first draft of the revised standard, GOTS version 7.0, was made available for an initial 60-day comment period. Stakeholders, associations, organisations, companies and individuals were encouraged to contribute to the revision of the Standard during this timeframe. The Standard is updated every three years, ensuring that GOTS keeps up with advances in the industry and developments in the science and technology of textile processing.

The ongoing revision process to the GOTS Standard document and supporting Manual for Implementation garnered a robust response during its first public comment period, which ended on June 13 and elicited over 300 inputs. Of that, about 60 percent of comments were related to technical criteria such as ecology, chemical inputs, and material quality; and around 30 percent concerned GOTS social criteria. The Standard sets forth the requirements for organic textiles throughout the entire processing chain. GOTS’s commitment to making every version stronger ensures that the Standard continues to be a dynamic and evolving document and remain at the forefront as the most recognized and respected global standard for textiles.

The first draft of the revised standard, GOTS version 7.0, was made available for an initial 60-day comment period. Stakeholders, associations, organisations, companies and individuals were encouraged to contribute to the revision of the Standard during this timeframe. The Standard is updated every three years, ensuring that GOTS keeps up with advances in the industry and developments in the science and technology of textile processing.

Beginning in 2022, the GOTS revision process is following a newly developed and more inclusive Standard Setting Procedure, which includes oversight of the process by a Standard Revision Committee (SRC). The SRC consists of experts from different stakeholder groups, including scientists, textile industry professionals, sustainability, sourcing and human rights specialists and others. Members work together throughout the entire revision process to establish terms of reference and make decisions on any changes.

The comments received are being compiled and will be available for viewing on the GOTS website shortly. For the next stage of the revision process, the SRC will deliberate all comments, and a second draft of the revision will be released for a second and final 30-day period of public input in September 2022, which will be announced on the GOTS website and social media. The final version of the revised standard, GOTS version 7.0 will be released in March 2023, and will come into effect one year later.

Weitere Informationen:
GOTS revision
Quelle:

GOTS

25.04.2022

Global Organic Textile Standard (GOTS) seeks public input for standard revision

The worldwide leading textile processing standard for organic fibres, Global Organic Textile Standard (GOTS), seeks public input as it begins the revision process for GOTS standard version 7.0.

As a solution for sustainability-related challenges in textile processing, GOTS sets strict and binding requirements regarding ecological and social parameters. These are updated every three years in an open and transparent revision process which fosters constant progress towards the development of better textile processing methods. In this process of continuous improvement, GOTS collaborates with all relevant international stakeholders, including the textile and apparel industry, chemical suppliers, organic farming and environmental organisations, workers' rights groups and labour unions, to ensure ongoing relevance and account for changes in the industry.

The initial period of public input runs from 14 April through 12 June. During this phase, all interested parties, including industry representatives, NGO’s and consumers, are encouraged to participate by submitting comments, feedback, and ideas through GOTS’s online portal.

The worldwide leading textile processing standard for organic fibres, Global Organic Textile Standard (GOTS), seeks public input as it begins the revision process for GOTS standard version 7.0.

As a solution for sustainability-related challenges in textile processing, GOTS sets strict and binding requirements regarding ecological and social parameters. These are updated every three years in an open and transparent revision process which fosters constant progress towards the development of better textile processing methods. In this process of continuous improvement, GOTS collaborates with all relevant international stakeholders, including the textile and apparel industry, chemical suppliers, organic farming and environmental organisations, workers' rights groups and labour unions, to ensure ongoing relevance and account for changes in the industry.

The initial period of public input runs from 14 April through 12 June. During this phase, all interested parties, including industry representatives, NGO’s and consumers, are encouraged to participate by submitting comments, feedback, and ideas through GOTS’s online portal.

“We are looking forward to receiving input from stakeholders around the world for GOTS version 7.0. This open call for feedback is part of what keeps our certification requirements up-to-date with the most cutting-edge developments in the industry,” says GOTS Managing Director Rahul Bhajekar.

Beginning in 2022, the revision process will follow the newly developed Standard Setting Procedure, which provides for the constitution of a Standard Revision Committee (SRC) for each revision. This group will serve as the pivotal force behind decisions about the revisions. The SRC consists of experts from different stakeholder groups, including associations, organisations, companies and individuals. All input received by June 12 will be carefully considered by the SRC as well as compiled and made public for an additional 30-day consultation period later this year. All drafts of the standard will also be made public. GOTS standard version 7.0 will be finalised in early 2023, and will be available on the GOTS website.

The timeline for the revision to GOTS version 7.0 is as follows:

  1. Constitution of GOTS SRC- April 2022
  2. Release of first revision draft for public consultation - 14 April 2022
  3. First public consultation period - 60 days (April 14 to June 12)
  4. Deliberations by the SRC on input received - May to August 2022
  5. Release of second revision draft for public consultation - September 2022
  6. Second public consultation period - 30 days from release
  7. Deliberations by the SRC on input received - October to November 2022
  8. Finalisation of GOTS version 7.0 - February 2023
  9. Release of GOTS version 7.0 - March 2023
Weitere Informationen:
GOTS revision stakeholder
Quelle:

GOTS

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.