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21.06.2022

BVMed veröffentlicht Positionspapier zum neuen Paragrafen 374a SGB V

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim neu eingeführten § 374a SGB V zur Integration von offenen und standardisierten Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten für eine Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch „zahlreiche offene Fragen und unklare Prozesse“. Die im Gesetz vorgesehene Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 bezeichnet der BVMed aus Herstellersicht als „nicht fristgerecht umsetzbar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. In einem detaillierten Positionspapier spricht sich der deutsche MedTech-Verband dafür aus, dass die gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Überprüfung auf Lücken und Verzögerungen unterzogen werden und die gesetzlichen Fristen entsprechend angepasst werden.

In sieben Punkten führt der BVMed in seinem Positionspapier die Hürden zur Umsetzung des § 374a SGB V auf und formuliert entsprechenden Änderungsbedarf. Die offenen Punkte in der Übersicht:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim neu eingeführten § 374a SGB V zur Integration von offenen und standardisierten Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten für eine Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch „zahlreiche offene Fragen und unklare Prozesse“. Die im Gesetz vorgesehene Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 bezeichnet der BVMed aus Herstellersicht als „nicht fristgerecht umsetzbar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. In einem detaillierten Positionspapier spricht sich der deutsche MedTech-Verband dafür aus, dass die gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Überprüfung auf Lücken und Verzögerungen unterzogen werden und die gesetzlichen Fristen entsprechend angepasst werden.

In sieben Punkten führt der BVMed in seinem Positionspapier die Hürden zur Umsetzung des § 374a SGB V auf und formuliert entsprechenden Änderungsbedarf. Die offenen Punkte in der Übersicht:

  1. Das Prüfungsverfahren zur Berechtigung der Nutzung von Daten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist bis heute nicht klar.
  2. Nicht jedes Medizinprodukt „kennt“ den Versicherten, der es nutzt. Vor der Übermittlung von Daten muss die sichere Identifikation geklärt werden.
  3. Wesentliche Änderungen an Implantaten und Hilfsmitteln können Re-Zertifizierungen erforderlich machen.
  4. Mögliche konkrete Anwendungsfälle sind nicht mit den Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR) vereinbar.
  5. Das MIO DiGA Device Toolkit begrenzt die Möglichkeiten zum Austausch von Daten.
  6. Nur durch eine konsequente Nutzung von internationalen Standards kann das Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden.
  7. Aktuelle Verzögerungen im Zeitplan des Rollouts verschiedener TI-Komponenten – wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder digitaler Identitäten – verringern zusätzlich die Planungssicherheit für die Hersteller.
16.07.2018

BTE - Influencer-Werbung nutzen?

  • Auch für mittelständische Modehäuser praktikabel

In den letzten Jahren hat sich Influencer-Werbung in der Modebranche stark ausgebreitet. Viele bekannte Marken und auch etliche große Modehändler arbeiten mittlerweile mit populären Bloggern, You Tubern oder Instagrammern zusammen, um ihre Kollektionen bzw. Sortimente über deren Beiträge bekannt zu machen. Influencer mit einer sechs- bis siebenstelligen Zahl von Followern verlangen dafür allerdings mittlerweile nicht selten vier- bis fünfstellige Beträge.

Trotzdem können auch mittelständische Modehäuser diese Art von Werbung für ihre Zwecke nutzen. Denn praktisch in jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile eine ansehnliche Zahl von Influencern im Bereich Mode und Lifestyle, über die man mindestens eine hohe vierstellige Zahl von Mode-Interessierten erreichen kann. Speziell bei den Instagrammern handelt es sich meist um Schüler oder Studenten, vereinzelt „jobben“ sie aber sogar im Modehandel.

  • Auch für mittelständische Modehäuser praktikabel

In den letzten Jahren hat sich Influencer-Werbung in der Modebranche stark ausgebreitet. Viele bekannte Marken und auch etliche große Modehändler arbeiten mittlerweile mit populären Bloggern, You Tubern oder Instagrammern zusammen, um ihre Kollektionen bzw. Sortimente über deren Beiträge bekannt zu machen. Influencer mit einer sechs- bis siebenstelligen Zahl von Followern verlangen dafür allerdings mittlerweile nicht selten vier- bis fünfstellige Beträge.

Trotzdem können auch mittelständische Modehäuser diese Art von Werbung für ihre Zwecke nutzen. Denn praktisch in jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile eine ansehnliche Zahl von Influencern im Bereich Mode und Lifestyle, über die man mindestens eine hohe vierstellige Zahl von Mode-Interessierten erreichen kann. Speziell bei den Instagrammern handelt es sich meist um Schüler oder Studenten, vereinzelt „jobben“ sie aber sogar im Modehandel.

Hochinteressant ist Influencer-Marketing vor allem für den jüngeren Markt, da weit mehr als 80 Prozent der Instagram-Nutzer 39 Jahre und jünger sind (Stand 2017). Im Folgenden daher drei Beispiele, wie mittelständische Modehändler solche Werbung in der Praxis organisiert und umgesetzt haben:

  • Ein höhergenriges Modehaus hat mittlerweile schon drei Handelsfachwirte eingestellt, die laut Stellenausschreibung auch als Influencer/in bzw. Model für das Geschäft tätig sind. Dies hat auch die Attraktivität des Ausbildungsplatzes erhöht und gute Abiturienten/innen angelockt, die sich häufig nicht für eine Ausbildung im Modehandel interessieren. Die Beiträge werden dann auch für die Website (Blog) und die Facebook-Seite verwendet, daher werden für die Shootings (auch) professionelle Fotografen eingesetzt.
  • Ein mittelständischer Filialist hat drei Influencer aus der Region gewonnen, indem er Instagrammer angesprochen hat, die bisher schon Posts des Unternehmens geliked bzw. geteilt hatten. Die Zusammenarbeit ist preisgünstig und beschränkt sich auf moderate Rabatte und gelegentliche kostenfreie Teile. Die Kosten liegen um den Faktor fünf bis zehn günstiger als Printwerbung. Der Zeitaufwand für Planung und Kontrolle ist gering.
  • Ein anderes Modehaus ermutigt seine (jüngeren) Mitarbeiter, aktiv bei Instagram, Snapchat oder Facebook Mode-Posts über ihre privaten Accounts zu versenden.

Auch andere Beispiele zeigen, dass Influencer-Werbung auch für mittelständische Unternehmen eine sinnvolle Alternative sein kann. Der damit verbundene (zeitliche) Aufwand ist allerdings sehr unterschiedlich und hängt davon ab, inwieweit das Unternehmen die Inhalte steuern will.

Weitere Informationen:
Influencer Social Media BTE
Quelle:

BTE/BLE/VDB