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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

10.01.2023

BTE-Taschenbuch 2023 erschienen

Daten und Informationen für die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche
 
Soeben ist das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023“ erschienen. Auf insgesamt 140 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

Daten und Informationen für die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche
 
Soeben ist das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023“ erschienen. Auf insgesamt 140 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

  • In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der zuletzt erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2020“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren- und Online-Handel veröffentlicht.
  • Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
  • Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
  • Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.
 
Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch für 25 Euro plus MwSt. und Versandkosten beziehen beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise.

Weitere Informationen:
BTE-Taschenbuch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren