Aus der Branche

Zurücksetzen
13 Ergebnisse
06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

(c) Gesamtmasche
26.07.2021

Maschenbranche leicht erholt

  • Lockdown-Folgen und kühles Konsumklima belasten das Geschäft  

Nach einem halben Jahr im Lockdown befindet sich die deutsche Maschenindustrie auf vorsichtigem Erholungskurs. Der Geschäftsklimaindex der Branche tendiert zum 3. Quartal 2021 nach dramatischen Einbrüchen der letzten neun Monate wieder positiv.

„Die wirtschaftlichen Schäden durch die langen Schließungen sind enorm. Das wird uns für Jahre belasten“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Der Konsum entwickelt sich nur zaghaft. Gleichzeitig stellen uns die überschießenden Rohstoff- und Frachtpreise vor große Herausforderungen.“   

  • Lockdown-Folgen und kühles Konsumklima belasten das Geschäft  

Nach einem halben Jahr im Lockdown befindet sich die deutsche Maschenindustrie auf vorsichtigem Erholungskurs. Der Geschäftsklimaindex der Branche tendiert zum 3. Quartal 2021 nach dramatischen Einbrüchen der letzten neun Monate wieder positiv.

„Die wirtschaftlichen Schäden durch die langen Schließungen sind enorm. Das wird uns für Jahre belasten“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Der Konsum entwickelt sich nur zaghaft. Gleichzeitig stellen uns die überschießenden Rohstoff- und Frachtpreise vor große Herausforderungen.“   

Der Geschäftsklimaindex zum 3. Quartal spiegelt mit 16,93 Indexpunkten den Erholungskurs wider (Indexwert zum 2. Quartal: -19,3) Der Erwartungsindex für die kommenden drei Monate unterstreicht mit 23,13 Punkten die Hoffnung auf weitere Stabilisierung. Rund ein Drittel der Hersteller vermeldet wieder gute bis befriedigende Kapazitätsauslastungen. Allerdings vermeldet ein Drittel der Firmen fallende Erträge. Jedes zehnte Unternehmen erwartet, in den kommenden Monaten Personal reduzieren zu müssen. Das vermeldeten im letzten Quartal noch über 30 Prozent der Betriebe.

Verbandspräsidentin Martina Bandte sieht die Gefahr, dass steigende Kosten für Beschaffung und Energie die Margen drücken könnten. „Diese Kosten lassen sich derzeit kaum weiterreichen. Viele Verbraucher machen sich Sorgen um die Zukunft und sind deswegen noch sparsamer in ihren Ausgaben. Qualitätsprodukte und nachhaltig hergestellte Textilien, für die der textile Mittelstand in Deutschland steht, haben es in diesem Umfeld schwer.“

Daneben machen der Branche neue bürokratische Auflagen durch das im Juni beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu schaffen, das Anfang 2023 in Kraft tritt. „Viele Unternehmen starten jetzt in die Entwicklung der Frühjahr-/Sommerkollektion 2023. Große Kunden verlangen bereits jetzt ein umfassendes Reporting ihrer Lieferanten zu den Sorgfaltspflichten.“ Die Konsumenten sind hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kostenstruktur für nachhaltige Produkte aber immer noch wenig sensibilisiert. Laut einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode im Juni schätzen ca. zwei Drittel der Textil- und Modeunternehmen die Zahlungsbereitschaft der Endkunden in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte als „eher niedrig“ ein.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e.V.

25.03.2021

SGL Carbon Coronajahr 2020

SGL Carbon reagiert mit konsequenten Gegenmaßnahmen auf die Krise und stößt umfangreiche Transformation an – stabiles EBIT vor Sondereinflüssen und deutlich positiver Free Cashflow im schwierigen Coronajahr 2020

SGL Carbon reagiert mit konsequenten Gegenmaßnahmen auf die Krise und stößt umfangreiche Transformation an – stabiles EBIT vor Sondereinflüssen und deutlich positiver Free Cashflow im schwierigen Coronajahr 2020

  • Konzernumsatz 2020 bei 919,4 Mio. € und damit um 15 % unter dem Vorjahresniveau
  • Nettoergebnis wegen Wertminderung bei CFM und Restrukturierungsaufwendungen bei minus 132,2 Mio. € (Vorjahr: -90,0 Mio. €)
  • EBIT vor Sondereinflüssen mit 50,2 Mio. € leicht über Vorjahr (48,4 Mio. €)
  • Operatives EBIT vor Sondereinflüssen und Einmaleffekten mit 19,5 Mio. € leicht über den Erwartungen
  • Free Cashflow mithilfe von strengen Investitions- und Ausgabenbegrenzungen sowie Einmaleffekten deutlich gesteigert um 91,0 Mio. € auf 73,7 Mio. €
  • Nettofinanzschulden trotz Kaufpreiszahlung für Carbonfaserwerk in Moses Lake geringfügig reduziert auf 286,6 Mio. €
  • Restrukturierungs- und Transformationsprogramm: bis 2023 jährlich wiederkehrende Einsparungen in Höhe von mehr als 100 Mio. € avisiert, davon bereits 40 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 erzielt
  • Prognose für 2021: Umsatzerlöse zwischen 920 und 970 Mio. €, bereinigtes EBITDA bei 100 bis 120 Mio. € (2020: 92,8 Mio. €)

Die Corona-Pandemie hatte im Geschäftsjahr 2020 einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der SGL Carbon. Auch wenn die Produktion bei der SGL Carbon dank effektiver Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt heruntergefahren werden musste, war das Unternehmen mit einer deutlich reduzierten Nachfrage konfrontiert. Während für das Berichtssegment Composites – Fibers & Materials (CFM) eine Nachfrageerholung zum Jahresende festzustellen war, hat sich die Nachfrage im Berichtssegment Graphite Materials & Systems (GMS) bis zum Jahresende nur wenig belebt. Der Konzernumsatz lag 2020 bei 919,4 Mio. € und damit um 15 % unter dem Vorjahresniveau (2019: 1.086,7 Mio. €). Wegen einer Wertminderung bei CFM sowie durch Restrukturierungsaufwendungen betrug zudem das Nettoergebnis minus 132,2 Mio. € nach minus 90,0 Mio. € im Vorjahr.

Prognose: Entwicklung des Konzerns

Nach dem starken wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 gehen wir davon aus, dass das Geschäftsjahr 2021 von einer moderaten Erholung geprägt sein wird. Die Umsatzerlöse sollten über dem Vorjahresniveau (2020: 919,4 Mio. €) in der Spanne zwischen 920 und 970 Mio. € liegen. Für das bereinigte EBITDA erwarten wir eine Verbesserung auf 100 bis 120 Mio. € (2020: 92,8 Mio. €). Hier werden sich insbesondere Einsparungen aus den eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen positiv widerspiegeln. Nach einem Konzern-Jahresfehlbetrag der fortgeführten Aktivitäten von 132,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2020, der primär auf Wertminderungen bei CFM und die Restrukturierungsaufwendungen zurückzuführen ist, dürfte sich das Nettoergebnis (fortgeführte Aktivitäten) im Jahr 2021 deutlich verbessern und im Bereich zwischen minus 20 Mio. € und einem ausgeglichenen Ergebnis liegen.

Weitere Informationen:
SGL Carbon SE Geschäftsjahr 2020
Quelle:

SGL CARBON SE

30.10.2020

SGL Carbon SE: Vorstand beschließt Restrukturierungsprogramm

  • Auf Basis des aktuellen Stands der neuen 5-Jahresplanung ergibt sich Notwendigkeit einer Wertminderung

(Market Abuse Regulation N° 596/2014)
•    Wertminderungsbedarf in Höhe von 80-100 Mio. € im vierten Quartal 2020 im Geschäftsbereich CFM
•    Restrukturierungsprogramm beschlossen mit Einsparziel von über 100 Mio. € bis zum Jahr 2023
•    Prognose 2020 für Konzernumsatz und operatives Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen bestätigt
•    Prognose 2020 für Konzernergebnis reduziert auf minus 130-150 Mio. €

  • Auf Basis des aktuellen Stands der neuen 5-Jahresplanung ergibt sich Notwendigkeit einer Wertminderung

(Market Abuse Regulation N° 596/2014)
•    Wertminderungsbedarf in Höhe von 80-100 Mio. € im vierten Quartal 2020 im Geschäftsbereich CFM
•    Restrukturierungsprogramm beschlossen mit Einsparziel von über 100 Mio. € bis zum Jahr 2023
•    Prognose 2020 für Konzernumsatz und operatives Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen bestätigt
•    Prognose 2020 für Konzernergebnis reduziert auf minus 130-150 Mio. €

Im aktuellen Stand der 5-Jahresplanung, die sich derzeit in der Erstellung befindet, zeichnen sich bereits heute signifikante Abweichungen vor allem in den Marktsegmenten Automobil, Luftfahrt und Windenergie im Geschäftsbereich Composites – Fibers & Materials (CFM) ab. Die Entwicklung bei Automobil und Luftfahrt wird auch pandemiebedingt niedriger als im letzten 5-Jahresplan erwartet. Dagegen wächst das Geschäft mit der Windenergie deutlich stärker als antizipiert. Diese Veränderung im Produktmix führt zu einem niedrigeren mittelfristigen Ergebnis bei CFM im Vergleich zur alten 5-Jahresplanung. Aufgrund dieser Abweichungen zum letzten 5-Jahresplan wurde eine anlassbezogene Werthaltigkeitsüberprüfung durchgeführt. Daraus zeichnet sich ein nicht zahlungswirksamer Wertminderungsaufwand von 80-100 Mio. € ab, der im vierten Quartal 2020 gebucht wird.

Der Vorstand der SGL Carbon SE hat heute auch entschieden, ein Restrukturierungsprogramm umzusetzen, mit dem das Unternehmen Einsparungen in Höhe von mehr als 100 Mio. € bis zum Jahr 2023 (gegenüber dem Basisjahr 2019) avisiert. Diese Einsparungen setzen sich zusammen aus einem geplanten sozialverträglichen Personalabbau von über 500 Mitarbeitern und umfangreichen Sachkosteneinsparungen vor allem in den Bereichen Reisekosten, Beraterkosten sowie externe Dienstleistungen. Zur Umsetzung dieses Restrukturierungsprogramms werden insgesamt Kosten in Höhe von etwa 40 Mio. € erwartet. Etwas mehr als die Hälfte hiervon wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 aufwandswirksam gebucht, wogegen die dazugehörigen Auszahlungen im Wesentlichen erst im Jahr 2021 erwartet werden.

Damit wird eine teilweise Anpassung der Prognose für 2020 erforderlich. Die solide operative Entwicklung im dritten Quartal 2020 mit zwischen 220 bis 230 Mio. € im Konzernumsatz und zwischen 13 und 15 Mio. € im operativen Konzern-EBIT1 vor Sondereinflüssen (zuzüglich rund 9 Mio. positive Einmaleffekte) liegt im Rahmen der Einschätzung für das Gesamtjahr 2020. Allerdings dürfte sich das Konzernergebnis nun aufgrund der Rückstellungen für die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms sowie der Wertminderung unter dem Vorjahresergebnis von minus 90 Mio. € und in etwa zwischen minus 130 und 150 Mio. € entwickeln (bisherige Prognose: Verbesserung auf einen negativen niedrigen zweistelligen Mio. €-Betrag).

Mit einer Liquidität von 167 Mio. € zum 30. September 2020 (gegenüber 137 Mio. € zum Jahresende 2019) und weiteren im vierten Quartal 2020 erwarteten Mittelzuflüssen aus erfolgreich umgesetzten Maßnahmen zur Generierung von zusätzlichen Finanzmitteln ist das Unternehmen solide aufgestellt. Damit ist die Liquidität mehr als ausreichend für die Ende 2020 geplante Kaufpreiszahlung für SGL Composites USA in Höhe von 62 Mio. USD sowie die erwarteten Auszahlungen für das Restrukturierungsprogramm vor allem im Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus besteht weiterhin Zugang zum syndizierten Kredit über 175 Mio. €, der unverändert nicht gezogen ist.

Die Quartalsmitteilung zum 30. September 2020 wird wie geplant am 12. November 2020 veröffentlicht.

Weitere Details zum neuen 5-Jahresplan sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Vorlage des Geschäftsberichts 2020 am 25. März 2021 veröffentlicht.

*Die Verwendung von Kennzahlen in dieser Mitteilung erfolgt analog der Definition im Geschäftsbericht 2019 und im Zwischenbericht zum 30. Juni 2020. Es gab gegenüber der ursprünglichen Prognose keine Veränderungen im Konsolidierungskreis bzw. Bilanzierungsmethode.

Weitere Informationen:
SGL Carbon Composites Fibers
Quelle:

SGL CARBON SE

17.08.2020

Handelsverbände fordern mehr Unterstützung für den stationären Modehandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten - von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.

Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander gegangen“.

Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.

Quelle:

BTE / BDSE / BLE

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
30.04.2020

Textile Dienstleistungsbranche durch Corona-Krise unter Druck

Die Stimmung in der textilen Dienstleistungsbranche schlecht. Das zeigt die Blitz-Geschäftsklimaumfrage des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Wäschereien und Reinigungen sehen sich mit massiven Umsatz- und Auftragseinbrüchen konfrontiert. Besonders hart trifft es das Privatkundengeschäft und Betriebe mit dem Schwerpunkt auf Hotellerie- und Gastronomiewäsche. So bewerten 80% der Befragten die Umsatzentwicklung als „schlecht“ und weitere 18% als „leicht negativ“. Ähnlich die Gewinnerwartungen: 84% beurteilen die Gewinnentwicklung als „schlecht“ und 13% als „leicht negativ“.  

Keine Betriebsform bleibt verschont
Neben dem Privatkundengeschäft sind Betriebe, die Ihre Umsätze vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie erzielen, besonders massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, weil ihre Kunden aus Hotellerie und Gastronomie entweder geschlossen oder zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen.

Die Stimmung in der textilen Dienstleistungsbranche schlecht. Das zeigt die Blitz-Geschäftsklimaumfrage des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Wäschereien und Reinigungen sehen sich mit massiven Umsatz- und Auftragseinbrüchen konfrontiert. Besonders hart trifft es das Privatkundengeschäft und Betriebe mit dem Schwerpunkt auf Hotellerie- und Gastronomiewäsche. So bewerten 80% der Befragten die Umsatzentwicklung als „schlecht“ und weitere 18% als „leicht negativ“. Ähnlich die Gewinnerwartungen: 84% beurteilen die Gewinnentwicklung als „schlecht“ und 13% als „leicht negativ“.  

Keine Betriebsform bleibt verschont
Neben dem Privatkundengeschäft sind Betriebe, die Ihre Umsätze vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie erzielen, besonders massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, weil ihre Kunden aus Hotellerie und Gastronomie entweder geschlossen oder zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen.

Auch Betriebe, die Mietberufskleidung anbieten, sind aufgrund von Kurzarbeit und möglichem Stellenabbau bei den Kunden stark betroffen. Die Anbieter von Mietberufskleidung verzeichnen derzeit Umsatzeinbrüche da weniger Mitarbeiter und damit Nutzer von Berufskleidung in den Kundenunternehmen arbeiten.  

85 Prozent der Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet
Die gesunkene Nachfrage bei 92% der befragten Wäschereien und Reinigungen hat weitreichende Folgen auch für deren Belegschaft. So haben 85% der befragten Betriebe Kurzarbeit eingeführt. 68% der Betriebe haben als Folge der Corona-Krise ihre Investitionen zurückgefahren. Fast die Hälfte der Befragten beklagen Liquidationsengpässe (49%). 16% berichten von einer drohenden Insolvenz.  

Über die Hälfte der Betriebe kann maximal noch 3 Monate durchhalten
Viele Wäscherei- und Reinigungsbetriebe sehen sich bereits jetzt in ihrer Existenz bedroht. 8% der Befragten geht davon aus, die aktuelle Situation noch maximal 4 Wochen lang durchhalten zu können. Weitere 18% glauben, die Krise noch 5 bis 8 Wochen durchzustehen. Und 28% hoffen, noch 9 bis 12 Wochen durchhalten zu können.

Weitere Informationen:
Textlserviceunternehmen
Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

24.04.2020

Kontaktlose Bezahlmöglichkeiten für Abhol- und Lieferdienste

  • Wirecard übernimmt für Bezahlplattform stampayGO die Abwicklung mobiler und Zahlungsarten

Wirecard, Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie, und das auf mobile Zahlungen spezialisierte Technologieunternehmen Stampay unterstützen Restaurants und Einzelhändler dabei, ihr Serviceangebot schnell und unkompliziert um bargeldlose Liefer- und Abholoptionen zu erweitern. Die von Wirecard angebotenen kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten über die mobile Bezahlplattform stampayGO helfen kleinen und mittleren Unternehmen, ihren Kunden unter anderem während der Corona-Pandemie einfach und schnell hygienische Abhol- und Lieferdienste anzubieten. Durch die integrierte Finanztechnologie von Wirecard können die Kunden unabhängig von Ort und Gerät kontaktlose Zahlungen durchführen.
 

  • Wirecard übernimmt für Bezahlplattform stampayGO die Abwicklung mobiler und Zahlungsarten

Wirecard, Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie, und das auf mobile Zahlungen spezialisierte Technologieunternehmen Stampay unterstützen Restaurants und Einzelhändler dabei, ihr Serviceangebot schnell und unkompliziert um bargeldlose Liefer- und Abholoptionen zu erweitern. Die von Wirecard angebotenen kontaktlosen Zahlungsmöglichkeiten über die mobile Bezahlplattform stampayGO helfen kleinen und mittleren Unternehmen, ihren Kunden unter anderem während der Corona-Pandemie einfach und schnell hygienische Abhol- und Lieferdienste anzubieten. Durch die integrierte Finanztechnologie von Wirecard können die Kunden unabhängig von Ort und Gerät kontaktlose Zahlungen durchführen.
 
Es bieten sich für die Kunden zwei Möglichkeiten, die Zahlungen zu initiieren und abzuwickeln. Die erste Möglichkeit ist das sogenannte Pay-by-Link-Verfahren (Click&Pay), das einen wichtigen Bestandteil der internationalen COVID-19-Initiative von Wirecard darstellt. Der Händler sendet dem Kunden nach Eingang der Bestellung einen Link zu. Dies ist über weit verbreitete Kanäle wie WhatsApp, SMS, E-Mail oder Social Media möglich. Per Klick auf den Link gelangen die Kunden auf eine sichere Bezahlseite, die von Wirecard gehostet wird.
 
Dort können die Kunden per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder weiteren attraktiven Zahlarten sofort bezahlen. Apple Pay und Google Pay ermöglichen zudem, die Zahlungen in einem Schritt per Finger- oder Gesichtserkennung zu autorisieren. Die Händler erhalten so ihr Geld noch vor der Auslieferung.
 
Alternativ können die Kunden ihre Bestellung bei Abholung im Restaurant oder beim Fahrer an der Haustür bezahlen. In diesem Fall scannt der Kunde einen QR-Code ab (Scan&Pay), der auf dem Smartphone des Servicepersonals generiert wurde. Unter Einhaltung der nötigen Distanz kann die Zahlung der Bestellung direkt am eigenen Smartphone abgewickelt werden. Händler und Kunden erhalten zeitgleich eine Web-App-Benachrichtigung über die Bestätigung der Zahlung – sowohl bei der Zahlung per Link (Click&Pay) als auch bei der Zahlung per Scan (Scan&Pay).
 
Für Händler ist das Zahlungssystem einfach zu installieren, sie benötigen keine neuen Zahlungsterminals, Kassensysteme oder eine Website. Mit der integrierten Technologie von Wirecard lässt sich stampayGO mit jedem Smartphone einrichten.

Weitere Informationen:
Wirecard stampayGO
Quelle:

Stampay GmbH  

16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Öffnungszeiten
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas (c) Südwesttextil
03.04.2020

Corona-Hilfe: Zinslose Kredite für Mittelstand geplant

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die geplante Nachbesserung des Rettungsschirms des Wirtschaftsministeriums für den Mittelstand im Land, mit dem auch Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigen in der Corona-Krise massiv unter die Arme gegriffen werden soll. Vorgesehen ist eine Unterstützung mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 750 000 Euro je Unternehmen. Die Kredite sollen für drei Monate fließen und ab Anfang Mai bereitstehen, vorausgesetzt, dass die Landesregierung und der Landtag zustimmen. Bisher gab es kein Soforthilfeprogramm des Landes für diese Unternehmensgröße.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die geplante Nachbesserung des Rettungsschirms des Wirtschaftsministeriums für den Mittelstand im Land, mit dem auch Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigen in der Corona-Krise massiv unter die Arme gegriffen werden soll. Vorgesehen ist eine Unterstützung mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 750 000 Euro je Unternehmen. Die Kredite sollen für drei Monate fließen und ab Anfang Mai bereitstehen, vorausgesetzt, dass die Landesregierung und der Landtag zustimmen. Bisher gab es kein Soforthilfeprogramm des Landes für diese Unternehmensgröße.

„Es ist allerhöchste Zeit für diesen guten Vorschlag der Wirtschaftsministerin. Wir danken Frau Hoffmeister-Kraut, dass sie unsere dringenden Appelle erhört hat und unsere große Sorge um die hoch innovative Textil- und Bekleidungsindustrie teilt. Unseren Vorschlag einer ‚Mittelstandsbrücke‘ finden wir im Konzept der Liquiditäts-brücke weitestgehend wieder“, kommentierte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. „Die Herzkammer unserer Wirtschaft, der industrielle Mittelstand, steht im Feuer. Deshalb ist es wichtig, dass das Konzept des Wirtschaftsministeriums jetzt schnell, das heißt in der nächsten Woche, zum Tragen kommt und das Geld auch gerne noch vor Mai an die ersten Firmen fließt,“ so Haas weiter.

Südwesttextil hatte Anfang März nach den ersten Ankündigungen des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, darauf hingewiesen, dass es nicht nur Darlehen und Steuerstundungen brauche, sondern dringend auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachgedacht werden müsse. Vor allem für Betriebe, deren Beschäftigtenzahl im oberen zweistelligen oder unteren dreistelligen Bereich liegt und die gegenwärtig die massivsten Liquiditätsengpässe haben. In Betrieben mit Belegschaften zwischen 50 und 250 Mitarbeitern arbeiten in Baden-Württemberg genauso viele Menschen wie in den Betrieben bis 50 Mitarbeiter (jeweils ein Drittel aller Beschäftigten).

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

16.03.2020

Textilarbeitgeber begrüßen Krisenmanagement

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Weiter sei die Ankündigung des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, ein wichtiges, vermutlich aber nicht ausreichendes Signal: „Es braucht nicht nur Darlehen und Steuerstundungen. Wir werden auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachdenken müssen. Und: Das Geld muss dann auch rechtzeitig ankommen“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Puffer verleihe die Ankündigung der Justizministerin, die Insolvenzantragspflicht bis Ende September auszusetzen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist sei in der derzeitigen Lage viel zu kurz. Der geplante Shutdown mit Schließung aller Geschäfte bis auf Supermärkte würde die Lage der Bekleidungshersteller noch weiter dramatisieren. Die angekündigten Schließungen von Autofabriken wäre für viele textile Zulieferer im Südwesten eine Hiobsbotschaft. „Wir brauchen jetzt unbürokratische Hilfe und ich kann nur hoffen, dass der Staat solche Abläufe unter dem Druck der Ereignisse organisieren kann“, so Haas. Er wünsche sich von den Bundes- und Landeseinrichtungen jetzt eine Fähigkeit zum Krisenmanagement, wie sie auch von vielen Betrieben derzeit bewiesen werde.

Zur Arbeit des Verbands sagte Haas: „Die Lage verändert sich gerade stündlich. Unser Team ist im Homeoffice, aber vollumfänglich arbeitsfähig. Unsere Juristen beraten unsere Mitglieder seit heute Morgen ununterbrochen. Die digital vernetzte Geschäftsstelle von Südwesttextil funktioniert. Und wir bereiten weitere, auch Live-Kommunikationsplattformen zur tagesaktuellen Information unserer Mitglieder vor.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.