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Hochschule Niederrhein: Preisgeld für Textil-Absolventinnen Foto: Hochschule Niederrhein
Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink (von links), Prof. Dr. Lutz Vossebein und Prof. Dr. Anne Schwarz-Pfeiffer (rechts) gratulierten Tabea Hofemeister (3. von links) und Franziska Guth (2. von rechts).
30.06.2023

Hochschule Niederrhein: Preisgeld für Textil-Absolventinnen

Für zwei Absolventinnen des Master-Studiengangs Textile Produkte der Hochschule Niederrhein gab es gleich doppelten Grund zur Freude: Sie feierten zusammen mit ihren ehemaligen Kommiliton:innen des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik nicht nur ihren Abschluss, sondern erhielten auch eine ganz besondere Auszeichnung: Sie nahmen je 1500 Euro Preisgeld für ihre herausragenden Abschlussarbeiten entgegen.

Das Textile and Fashion Network (TFN, der Förderverein des Fachbereichs) unterstützt Franziska Guth, die anderen 1500 Euro stiftet der Verband der Rheinischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. an Tabea Hofemeister.

Für zwei Absolventinnen des Master-Studiengangs Textile Produkte der Hochschule Niederrhein gab es gleich doppelten Grund zur Freude: Sie feierten zusammen mit ihren ehemaligen Kommiliton:innen des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik nicht nur ihren Abschluss, sondern erhielten auch eine ganz besondere Auszeichnung: Sie nahmen je 1500 Euro Preisgeld für ihre herausragenden Abschlussarbeiten entgegen.

Das Textile and Fashion Network (TFN, der Förderverein des Fachbereichs) unterstützt Franziska Guth, die anderen 1500 Euro stiftet der Verband der Rheinischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. an Tabea Hofemeister.

Preisträgerin Franziska Guth hat ihre Arbeit zusammen mit der KARL MAYER GROUP erstellt. Darin befasste sie sich mit den strategischen Herausforderungen von Smarten Textilien. Franziska Guth hat einen kettengewirkten (Maschenware bestehend aus mehreren senkrecht laufenden Fäden) Smart Textile Demonstrator entwickelt. Konkret geht es um einen berührungslosen Bewegungssensor zur Gestenerkennung aus einem Abstandsgewirke mit leitfähigem Garn, der als Steuerungstool für unterschiedliche Anwendungen wie im Automobil-Interieur verwendet werden kann. Er wurde schon 2022 auf der Techtextil in Frankfurt präsentiert. Mit ihrem innovativen Ansatz und ihrem eigens konzipierten Sensor leistete sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Smart Textiles auf Wirkmaschinen.
Guth arbeitet mittlerweile bei der KARL MAYER GROUP als textile Produktentwicklerin und feilt dort weiter an innovativen textilen Strukturen, die sich auf Wirkmaschinen herstellen lassen.

Das Ziel der Masterarbeit von Tabea Hofemeister war es, Methoden einzuführen, mit denen sich die Chemikaliendichtigkeit persönlicher Schutzausrüstung prüfen lässt. Diese fehlten bislang im Bestand der Öffentlichen Prüfstelle für das Textilwesen der Hochschule Niederrhein. Mithilfe des Abrinntests überprüfte sie, ob Flüssigkeit in das Material gelangt oder daran gehindert wird. Zum anderen untersuchte sie, wie beständig die Schutzkleidung gegen das Durchdringen von Chemikalien im Spraytest ist. Auf Basis technischer Anforderungen ermittelte sie verschiedene Optionen für eine Konstruktion der Prüfeinrichtungen und führte sie in das bestehende Qualitätsmanagementsystem ein.
Hofemeister ist derzeit Doktorandin in der Fahrzeugsicherheit bei Volkswagen in Wolfsburg.

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

(c) Optima
19.06.2023

Brandon Hall ist neuer Director Consumer bei der Optima Machinery Corporation

Brandon Hall ist seit Mitte Juni neuer Director Consumer bei der Optima Tochtergesellschaft Optima Machinery Corporation in Green Bay (Wisconsin, USA). Optima stärkt damit den Vertrieb von Abfüll- und Verpackungsanlagen für den Konsumgüter-Markt in Nordamerika und trägt dem positiven Wachstum im Geschäftsbereich Consumer Rechnung.

Hall bringt mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Fertigung, Technik, Produktdesign und Geschäftsentwicklung mit. Bevor er zu Optima kam, war Hall Strategic Business Unit Manager bei einem der weltweit größten System- und Komponentenlieferanten für die Lebensmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie. Er hat mehrere Studienabschlüsse in Betriebswirtschaft und Maschinenbau. „Ich freue mich sehr auf Optima und die Möglichkeit, das Wachstum des Geschäftsbereichs Consumer weiter voranzutreiben”, sagt Hall über seine neue Aufgabe.

Brandon Hall ist seit Mitte Juni neuer Director Consumer bei der Optima Tochtergesellschaft Optima Machinery Corporation in Green Bay (Wisconsin, USA). Optima stärkt damit den Vertrieb von Abfüll- und Verpackungsanlagen für den Konsumgüter-Markt in Nordamerika und trägt dem positiven Wachstum im Geschäftsbereich Consumer Rechnung.

Hall bringt mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Fertigung, Technik, Produktdesign und Geschäftsentwicklung mit. Bevor er zu Optima kam, war Hall Strategic Business Unit Manager bei einem der weltweit größten System- und Komponentenlieferanten für die Lebensmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie. Er hat mehrere Studienabschlüsse in Betriebswirtschaft und Maschinenbau. „Ich freue mich sehr auf Optima und die Möglichkeit, das Wachstum des Geschäftsbereichs Consumer weiter voranzutreiben”, sagt Hall über seine neue Aufgabe.

Quelle:

OPTIMA packaging group GmbH

Dr. Dietmar Hietel, Fraunhofer ITWM, Giovanni Di Lorenzo, Siriotek, und Giovanni Bettarini, bematic © Fraunhofer ITWM
Dr. Dietmar Hietel, Fraunhofer ITWM, Giovanni Di Lorenzo, Siriotek, und Giovanni Bettarini, bematic
05.06.2023

Fraunhofer ITWM, Siriotek und bematic bündeln Vliesstoff-Expertise

Vliesstoffe spielen in verschiednen Branchen eine zentrale Rolle, so in der Automobilindustrie, dem Gesundheitswesen, der Medizin, dem Bauwesen oder der Filtration. Da die Nachfrage nach diesen Materialien weiter steigt, schließen sich Bettarini & Serafini S.r.l bematic, Siriotek und das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM zusammen, um die Air-Lay-Technologie weiterzuentwickeln. Auf der ITMA, der Fachmesse für Textilien, Bekleidung und Innovation, stellen die drei Partner erstmals gemeinsam das Projekt vor.

Vliesstoffe spielen in verschiednen Branchen eine zentrale Rolle, so in der Automobilindustrie, dem Gesundheitswesen, der Medizin, dem Bauwesen oder der Filtration. Da die Nachfrage nach diesen Materialien weiter steigt, schließen sich Bettarini & Serafini S.r.l bematic, Siriotek und das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik ITWM zusammen, um die Air-Lay-Technologie weiterzuentwickeln. Auf der ITMA, der Fachmesse für Textilien, Bekleidung und Innovation, stellen die drei Partner erstmals gemeinsam das Projekt vor.

Seit fast 50 Jahren ist die italienische Firma bematic in der Vliesstoffproduktion tätig. Die Entwicklung von fortschrittlicher Air-Lay-Produktionsprozesse steht bei dem Unternehmen im Fokus sowie die Konstruktion, Herstellung und Prüfung von Hochleistungskardieranlagen für Vliesstoffe. Die Ingenieure des Schweizer Unternehmens Siriotek konzentrieren sich auf Simulationen und Tests, die die praktische Problemlösung unterstützen. Das Fraunhofer ITWM bringt sowohl Wissen als auch Erfahrung in der Textiltechnik und der Prozessoptimierung ein und steuert Know-how in der mathematischen Modellierung sowie Charakterisierung von Air-Lay-Prozessen für Stapelfasern bei.

Die drei Partner wollen gemeinsam die nächste Generation von Krempelmaschinen entwickeln, die Leistung und Qualität bei der Air-Lay-Verarbeitung mit Stapelfasern gewährleisten und gleichzeitig Energieverbrauch, Abfallerzeugung und Kohlenstoffemissionen reduzieren. Die Zusammenarbeit bündelt das Fachwissen und die Innovationskraft der Dreien in ihren jeweiligen Bereichen.
 
Schneller, dichter, effizienter
Air-Lay-Technologien sorgen für die thermische, mechanische und chemische Vliesverfestigung. Hierbei wird das Rohmaterial geöffnet und mit einer Walze in einen Luftstrom eingebracht. Dieses Luft-Faser-Gemisch landet auf einem Band und wird dort durch Absaugung verdichtet. »Durch einen gemeinschaftlichen Ansatz erweitern wir die Grenzen der Air-Lay-Technologie, um höhere Produktionsgeschwindigkeiten, eine bessere Gleichmäßigkeit des Vlieses und eine bessere Faserausnutzung zu erreichen sowie letztendlich Lösungen zu liefern, die vollständig auf die individuellen Produktionsanforderungen zugeschnitten sind«, erklärt Giovanni Di Lorenzo, Gründer und Chefingenieur von Siriotek.
 
Zusätzlich minimiert das Projekt so den ökologischen Fußabdruck, ohne dabei die Leistung zu beeinträchtigen. »Wir treiben den Fortschritt voran, verbessern die Produktionsqualität und tragen zu einem nachhaltigeren sowie effizienteren Ökosystem in der Textilindustrie bei«, ergänzt Dietmar Hietel, Leiter der Abteilung »Transportprozesse« am Fraunhofer ITWM. Auch Giovanni Bettarini, Partner und kaufmännischer Leiter bei bematic, ist vom Projekt überzeugt: »Durch diese Zusammenarbeit werden wir in der Lage sein, unseren Kunden Fertigungslösungen für verschiedene Anwendungen in den Bereichen Automobil, Bau, Filtration und Geotextilien anzubieten.«

Quelle:

Fraunhofer ITWM

Freude am TEXOVERSUM: Der Studiengang International Fashion Business erneut erfolgreich im CHE Hochschulranking. Quelle: Hochschule Reutlingen
12.05.2023

Studiengang International Fashion Business topplatziert im CHE Hochschulranking 2023

Der Bachelorstudiengang International Fashion Business der TEXOVERSUM Fakultät Textil der Hochschule Reutlingen belegt im kürzlich veröffentlichten CHE Hochschulranking Spitzenplatzierungen. Nach 2017 und 2020 bewerteten Studierende den betriebswirtschaftlichen Studiengang bereits zum dritten Mal und sorgten mit ihrem Urteil für Höchstwerte.

Wie gut ist das Studium organisiert? Wie praxisnah sind die Lehrinhalte? Die befragten Studierenden der TEXOVERSUM Fakultät Textil bewerteten diese und viele andere Fragen zu ihrem Studiengang International Fashion Business (IFB) mit Höchstwerten. Der Studiengang misst sich mit seiner gezielten Ausrichtung auf die Textilbranche dabei mit klassischen BWL-Studiengängen anderer Hochschulen. Mit ihrem Urteil sorgten die Studierenden erneut für exzellente Bewertungen. Unter anderem in den Bereichen „Studienorganisation“, „Allgemeine Studiensituation“, „Praxisorientierung der Lehre“ sowie „Lehrangebot“ gelang die Platzierung in der Spitzengruppe.

Der Bachelorstudiengang International Fashion Business der TEXOVERSUM Fakultät Textil der Hochschule Reutlingen belegt im kürzlich veröffentlichten CHE Hochschulranking Spitzenplatzierungen. Nach 2017 und 2020 bewerteten Studierende den betriebswirtschaftlichen Studiengang bereits zum dritten Mal und sorgten mit ihrem Urteil für Höchstwerte.

Wie gut ist das Studium organisiert? Wie praxisnah sind die Lehrinhalte? Die befragten Studierenden der TEXOVERSUM Fakultät Textil bewerteten diese und viele andere Fragen zu ihrem Studiengang International Fashion Business (IFB) mit Höchstwerten. Der Studiengang misst sich mit seiner gezielten Ausrichtung auf die Textilbranche dabei mit klassischen BWL-Studiengängen anderer Hochschulen. Mit ihrem Urteil sorgten die Studierenden erneut für exzellente Bewertungen. Unter anderem in den Bereichen „Studienorganisation“, „Allgemeine Studiensituation“, „Praxisorientierung der Lehre“ sowie „Lehrangebot“ gelang die Platzierung in der Spitzengruppe.

Erstmals konnten die Studierenden ihre Bewertung anhand einer Skala von bis zu fünf Sternen als bestmögliche Wertungsmöglichkeit ausdrücken. Mit im Schnitt 4,4 von 5 Sternen sind IFB-Studierende der TEXOVERSUM Fakultät Textil überdurchschnittlich zufrieden mit ihrem Studium. Die beste Einzelbewertung erhielt das Kriterium „Studienorganisation“ mit 4,8 von 5 Sternen, direkt gefolgt von „Praxisorientierung der Lehre“ mit 4,7 von 5 Sternen.

97% der befragten Studierenden beurteilen die Berufsfeldrelevanz der vermittelten Kompetenzen als sehr gut oder gut. Der Dekan der TEXOVERSUM Fakultät Textil, Prof. Dr. Jochen Strähle: „Insbesondere über die Spitzenplatzierung im Bereich „Praxisorientierung der Lehre“ und beim Faktenindikator „Angebote zur Berufsorientierung“ freue ich mich sehr. Mit einem so ausgerichteten Studium haben unsere Absolvierenden ausgezeichnete Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt - und das nicht nur in der Textilbranche.“

Studiengänge anderer Fakultäten der Hochschule wurden ebenfalls bewertet und erzielten ebenso exzellente Ergebnisse. Damit zählt die Hochschule Reutlingen in den Bachelorstudiengängen der Fachbereiche BWL, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik wiederholt zu den führenden Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bundesweit.

Weitere Informationen:
Texoversum Hochschule Reutlingen
Quelle:

Hochschule Reutlingen

(c) ANDRITZ
05.05.2023

Neue ANDRITZ-Partnerschaft im Bereich industrielle Recycling-Technologie

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ ist eine Partnerschaft mit Pellenc ST und Nouvelles Fibres Textiles eingegangen, um die erste industrielle automatische Textilsortierlinie in Frankreich zu errichten, die automatisierte Sortiertechnik und Recyclingtechnik kombiniert.

Die Partner verfügen über Expertenwissen in den Bereichen Sortiertechnologien (Pellenc ST), Textilmaschinen und -prozesse (ANDRITZ) sowie Post-Consumer-Textilwertschöpfungsketten von der Sortierung bis zur Produktion (Nouvelles Fibres Textiles, neu gegründet von Les Tissages de Charlieu und Synergies TLC).

Die neue Textilsortierlinie wird die erste sein, die automatisierte Sortiertechnologien von Pellenc ST mit Recyclingtechnologien von ANDRITZ kombiniert. Sie wird Post-Consumer-Textilabfälle zu Recyclingfasern für die Verspinnung, die Vliesstoff- und die Verbundwerkstoffindustrie verarbeiten. Nach der Inbetriebnahme Mitte 2023 wird sie vielseitig eingesetzt werden – als Produktionsanlage für Nouvelles Fibres Textiles, als F&E-Linie für die drei Partner sowie als Test- und Demoanlage für deren Kunden.

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ ist eine Partnerschaft mit Pellenc ST und Nouvelles Fibres Textiles eingegangen, um die erste industrielle automatische Textilsortierlinie in Frankreich zu errichten, die automatisierte Sortiertechnik und Recyclingtechnik kombiniert.

Die Partner verfügen über Expertenwissen in den Bereichen Sortiertechnologien (Pellenc ST), Textilmaschinen und -prozesse (ANDRITZ) sowie Post-Consumer-Textilwertschöpfungsketten von der Sortierung bis zur Produktion (Nouvelles Fibres Textiles, neu gegründet von Les Tissages de Charlieu und Synergies TLC).

Die neue Textilsortierlinie wird die erste sein, die automatisierte Sortiertechnologien von Pellenc ST mit Recyclingtechnologien von ANDRITZ kombiniert. Sie wird Post-Consumer-Textilabfälle zu Recyclingfasern für die Verspinnung, die Vliesstoff- und die Verbundwerkstoffindustrie verarbeiten. Nach der Inbetriebnahme Mitte 2023 wird sie vielseitig eingesetzt werden – als Produktionsanlage für Nouvelles Fibres Textiles, als F&E-Linie für die drei Partner sowie als Test- und Demoanlage für deren Kunden.

Nouvelles Fibres Textiles hat sich zum Ziel gesetzt, durch Verwendung innovativer Technologien zur Fremdkörper-Abscheidung, die reine Fasern, selektive Farben und differenzierte Fasertypen liefern, zu einer Referenz sowohl in der industriellen Materialproduktion als auch in der industriellen Sortierung von Post-Consumer-Textilien zu werden.

Die Partner von Nouvelles Fibres Textiles arbeiten auch in der Forschung und Entwicklung in den Technikzentren von ANDRITZ Laroche und Pellenc ST eng zusammen, um die technischen Grenzen immer weiter zu verschieben.

05.05.2023

SGL Carbon: Geschäftsentwicklung im 1. Quartal 2023

  • Umsatzanstieg im 1. Quartal 2023 um 4,7 % auf 283,7 Mio. €
  • Bereinigtes EBITDA verbessert sich um 9,0 % auf 40,1 Mio. €
  • Wachstum basiert insbesondere auf starker Nachfrage aus der Halbleiterindustrie

Die SGL Carbon hat im 1. Quartal 2023 einen Konzernumsatz in Höhe von 283,7 Mio. € erzielt (Q1 2022: 270,9 Mio. €). Dies entspricht einer Steigerung von 12,8 Mio. €. oder 4,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zum erfreulichen Umsatzplus hat insbesondere die gestiegene Nachfrage nach Spezialgraphitkomponenten für die Halbleiterindustrie des Geschäftsbereichs Graphite Solutions beigetragen. Aber auch die Geschäftsbereiche Process Technology und Composite Solutions setzten ihre positive Geschäftsentwicklung fort.

Entsprechend verbesserte sich das bereinigte EBITDA (EBITDApre) um 9,0 % auf 40,1 Mio. € im Berichtszeitraum (Q1 2022: 36,8 Mio. €).

  • Umsatzanstieg im 1. Quartal 2023 um 4,7 % auf 283,7 Mio. €
  • Bereinigtes EBITDA verbessert sich um 9,0 % auf 40,1 Mio. €
  • Wachstum basiert insbesondere auf starker Nachfrage aus der Halbleiterindustrie

Die SGL Carbon hat im 1. Quartal 2023 einen Konzernumsatz in Höhe von 283,7 Mio. € erzielt (Q1 2022: 270,9 Mio. €). Dies entspricht einer Steigerung von 12,8 Mio. €. oder 4,7 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zum erfreulichen Umsatzplus hat insbesondere die gestiegene Nachfrage nach Spezialgraphitkomponenten für die Halbleiterindustrie des Geschäftsbereichs Graphite Solutions beigetragen. Aber auch die Geschäftsbereiche Process Technology und Composite Solutions setzten ihre positive Geschäftsentwicklung fort.

Entsprechend verbesserte sich das bereinigte EBITDA (EBITDApre) um 9,0 % auf 40,1 Mio. € im Berichtszeitraum (Q1 2022: 36,8 Mio. €).

Umsatzentwicklung
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2023 war der Geschäftsbereich Graphite Solutions mit einem Umsatzanstieg von 21,3 Mio. € oder 17,8 % der wesentliche Treiber des Wachstums der SGL Carbon. Dies ist auf die Reallokation von Produktionskapazitäten vom Marktsegment Solar- hin zur Halbleiterindustrie zurückzuführen. Die Geschäftsbereiche Process Technology (+6,6 Mio. €) und Composite Solutions (+4,0 Mio. €) trugen ebenfalls zum Umsatzanstieg bei.

Der Geschäftsbereich Carbon Fibers (CF) verzeichnete  im Berichtszeitraum einen Umsatzrückgang von 24,0 Mio. €. Der Rückgang beruht auf dem planmäßigen Auslaufen des attraktiven Liefervertrags für den BMW i3 Mitte letzten Jahres. Frei gewordene Produktionskapazitäten wurden ab dem 2. Halbjahr 2022 durch Aufträge aus der Windindustrie kompensiert. Jedoch stockt derzeit der notwendige Bau von Windkrafträdern in Europa. Geringe Baugenehmigungen und hohe Herstellungskosten hemmen temporär den Neu- und Ausbau von Windparks und damit die notwendige Zunahme von erneuerbarer Energie.

Ergebnisentwicklung
Entsprechend der Umsatzentwicklung verbunden mit einer höheren Kapazitätsauslastung sowie positiven Produktmixeffekten verbesserte sich das bereinigte EBITDA (EBITDApre) von 36,8 Mio. € auf 40,1 Mio. € im 1. Quartal 2023. Im Quartalsvergleich entspricht dies einem Anstieg von 9,0 %.

Unter Berücksichtigung von Abschreibungen von 14,3 Mio. € (Q1 2022: 14,1 Mio. €) und Einmaleffekten und Sondereinflüssen von minus 0,1 Mio. € betrug das EBIT im Berichtszeitraum 25,7 Mio. € (Q1 2022: 31,2 Mio. €). Dabei ist zu beachten, dass das 1. Quartal des Vorjahres von Einmaleffekten und Sondereinflüssen in Höhe von 8,5 Mio. € positiv beeinflusst wurde. Entsprechend fiel mit 15,3 Mio. € das Periodenergebnis niedriger aus als im Vergleichsquartal (21,5 Mio. €).

Verschuldung, Eigenkapital und Investitionen
Die Nettofinanzschulden erhöhten sich zum 31. März 2023 geringfügig auf 174,2 Mio. € (31.12.2022: 170,8 Mio. €). Der Verschuldungsfaktor bleibt unverändert bei 1.0. Aufgrund des positiven Konzernergebnisses erhöhte sich die Eigenkapitalquote im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2022 nochmals leicht auf 39,5 % (31.12.2022: 38,5 %).

Betrachtet man das Investitionsvolumen des 1. Quartals 2023, so betrug dieses 19,0 Mio. € und liegt damit deutlich über den Durchschnittswerten der Vorquartale. „Bereits Anfang 2023 hatten wir die Ausweitung unserer Investitionstätigkeit zum Ausbau der Produktionskapazitäten im Geschäftsbereich Graphite Solutions angekündigt. In den vergangenen Jahren entsprach unser Investitionsvolumen den Abschreibungen. Zusätzlich zu diesen rund 60 Mio. € werden wir in 2023 weitere 20 bis 30 Mio. Euro investieren, die durch Anzahlungen im Rahmen langfristiger Lieferverträge von unseren Kunden aus der Halbleiterindustrie finanziert werden. Unsere Halbleiterkunden sichern sich somit zukünftige Produktionskapazitäten für Graphitkomponenten, die zum eigenen Wachstum benötigt werden. Im Gegenzug ermöglichen die langfristigen Lieferverträge der SGL Carbon zukünftiges, profitables Wachstum“, führt Dr. Torsten Derr, CEO der SGL Carbon, aus.

Ausblick
Entsprechend des Geschäftsverlaufs in den ersten drei Monaten 2023 bestätigt das Unternehmen die am 23. März 2023 gegebene Umsatz- und Ergebnisprognose.

Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Konzernumsatz auf Vorjahresniveau und ein EBITDApre zwischen 160 – 180 Mio. € erwartet. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen wird ein EBITpre zwischen 100 – 120 Mio. € prognostiziert. Ferner wird davon ausgegangen, dass der Free Cashflow am Ende des Geschäftsjahres 2023 auf Vorjahresniveau und die Kapitalrendite (ROCE) zwischen 10 % und 12 % liegen wird.

Quelle:

SGL CARBON SE

(c) Mayer & Cie.
Das Batliboi-Team auf der ITME 2022, gemeinsam mit einigen Kollegen von Mayer & Cie.
03.05.2023

Neues Set-up der Mayer & Cie. Vertretungen in Bangladesch und Nepal

Seit 01. April 2023 stehen Vertrieb und Service von Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. in Bangladesch und Nepal unter neuer Leitung: Ein neues Team “Mayer Bangladesch” ist entstanden. Die langjährige indische Vertretung von Mayer & Cie., Batliboi, nimmt sich seit Monatsbeginn der Geschäfte in Bangladesch an. Unterstützt wird Batliboi von der bisherigen Vertretung Brady Services sowie Almani Biz.

Mit Batliboi hat Mayer & Cie. einen jahrzehntelangen Geschäftspartner als Vertreter in Bangladesch eingesetzt: Seit rund vier Jahrzehnten kümmert sich das Unternehmen mit Hauptsitz in Mumbai um Vertrieb und Service der Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. in Indien. Abhay Sidham leitet den entsprechenden Geschäftsbereich, die Textile and Machinery Group bei Batliboi. Er und sein Team bringen langjährige Erfahrung im Bereich des strategischen Marketings mit. Die Umsetzung der Themen Nachhaltigkeit und Verarbeitung recycelter Rohmaterialien sind Teil der Batliboi-Expertise.

Seit 01. April 2023 stehen Vertrieb und Service von Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. in Bangladesch und Nepal unter neuer Leitung: Ein neues Team “Mayer Bangladesch” ist entstanden. Die langjährige indische Vertretung von Mayer & Cie., Batliboi, nimmt sich seit Monatsbeginn der Geschäfte in Bangladesch an. Unterstützt wird Batliboi von der bisherigen Vertretung Brady Services sowie Almani Biz.

Mit Batliboi hat Mayer & Cie. einen jahrzehntelangen Geschäftspartner als Vertreter in Bangladesch eingesetzt: Seit rund vier Jahrzehnten kümmert sich das Unternehmen mit Hauptsitz in Mumbai um Vertrieb und Service der Rundstrickmaschinen von Mayer & Cie. in Indien. Abhay Sidham leitet den entsprechenden Geschäftsbereich, die Textile and Machinery Group bei Batliboi. Er und sein Team bringen langjährige Erfahrung im Bereich des strategischen Marketings mit. Die Umsetzung der Themen Nachhaltigkeit und Verarbeitung recycelter Rohmaterialien sind Teil der Batliboi-Expertise.

Diese Kompetenzen sind im Markt in Bangladesch relevant, denn: „Wir haben hier einen starken Wettbewerb durch Hersteller aus dem asiatischen Raum“, erklärt Wolfgang Müller, Vertriebsleiter bei Mayer & Cie. Man beobachte, dass der Premiummarkt kleiner werde, während der Trend Richtung Spezialitäten gehe, also ‚Value Added fabrics‘, Abstandsgestrick sowie Athleisure mit hohem Elasthanteil. Mayer & Cie. sieht in diesen Anforderungen deutliches Potential für seine Maschinen – und in Batliboi einen Partner, der aufgrund seiner Erfahrungen in der Lage ist, diese optimal zu nutzen.

Ein Baustein im Vertreter Set-up bleibt unverändert: Brady Services wird unter Batliboi-Leitung weiterhin seine engen Kontakte in den lokalen Markt einbringen. Eine größere Anzahl Bestandskunden wird weiterhin direkt durch Brady Services bedient.

Der zweite – neue – Untervertreter des “Mayer Bangladesch”-Teams ist Almani Biz mit Sitz in Dhaka. Als Händler für Öle für Rundstrickmaschinen ist Almani Biz in der Rundstrick-Welt in Bangladesch gut vernetzt.

Mayer & Cie. fühlt sich mit diesem Set-up gut aufgestellt. Wolfgang Müller: „Wir sind der Meinung, dass der Markt für Textilmaschinen in Bangladesch in Zukunft wachsen wird. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit der Verstärkung unseres Teams für Sales, Service und Marketing diese Chance für uns nutzen können.“

Schon in der Vergangenheit sorgten Kunden aus Bangladesch für umfangreiche Aufträge. Der jüngste, abgeschlossen im Januar, umfasste mehrere Dutzend Maschinen, die im Herbst ausgeliefert werden. Weitere Aufträge von Apex sowie von BEXIMCO (Bangladesch Export Import Company) sollen ebenfalls im zweiten Halbjahr 2023 geliefert werden.

Im Zuge der Neuorganisation des Vertreter Set-Ups in Bangladesch hat Batliboi auch die Mayer & Cie.-Vertretung in Nepal übernommen. Bisher gab es keine eigene Vertretung vor Ort. Gefragt sind Basismaschinen für gängige Gestricke wie Interlock, 8-Schloss und Single Jersey – wobei sich die Absatzzahlen im Land noch im einstelligen Bereich bewegen.

Quelle:

Mayer & Cie.

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

(c) Freudenberg Performance Materials Holding GmbH
28.04.2023

Freudenberg präsentiert Superabsorber und Schaumauflagen auf EWMA 2023

Freudenberg Performance Materials (Freudenberg) erweitert sein Portfolio um eine elastische Variante seiner flexiblen Superabsorber für Wundverbände. Sie sorgen dafür, dass die Wundverbände für Patienten komfortabler sind und länger getragen werden können. Letzteres führt dazu, dass die Wundverbände weniger oft gewechselt werden müssen. Weitere Highlights sind Komponenten für eine nachhaltigere Wundversorgung, PU-Schäume mit direkt aufgetragenen Silikon-Adhäsiven, antimikrobielle Systeme und ein innovativer hydrophiler Debridement-Schaum. Der Hersteller begrüßt seine Gäste vom 3. bis 5. Mai auf der EWMA 2023.

Bei der Herstellung der elastischen Superabsorber setzt Freudenberg eine neue Technologie ein. Im Gegensatz zu anderen Verfahren kommt diese ohne Perforation oder Schlitzen des Materials aus, was ein hohes Maß an durchgängiger Elastizität bewirkt. Zudem bindet die Freudenberg-Technologie die superabsorbierenden Fasern besser in das Material ein. Das führt zu einer besseren Integrität dieser Lage im Wundverband.

Freudenberg Performance Materials (Freudenberg) erweitert sein Portfolio um eine elastische Variante seiner flexiblen Superabsorber für Wundverbände. Sie sorgen dafür, dass die Wundverbände für Patienten komfortabler sind und länger getragen werden können. Letzteres führt dazu, dass die Wundverbände weniger oft gewechselt werden müssen. Weitere Highlights sind Komponenten für eine nachhaltigere Wundversorgung, PU-Schäume mit direkt aufgetragenen Silikon-Adhäsiven, antimikrobielle Systeme und ein innovativer hydrophiler Debridement-Schaum. Der Hersteller begrüßt seine Gäste vom 3. bis 5. Mai auf der EWMA 2023.

Bei der Herstellung der elastischen Superabsorber setzt Freudenberg eine neue Technologie ein. Im Gegensatz zu anderen Verfahren kommt diese ohne Perforation oder Schlitzen des Materials aus, was ein hohes Maß an durchgängiger Elastizität bewirkt. Zudem bindet die Freudenberg-Technologie die superabsorbierenden Fasern besser in das Material ein. Das führt zu einer besseren Integrität dieser Lage im Wundverband.

Weitere Highlights
Mit der Komponente M 1714 für Wundpflaster präsentiert Freudenberg ein Beispiel für eine leistungsstarke und gleichzeitig nachhaltige Lösung.  Das Material besteht aus biobasierten Fasern, die eine glatte Wundkontaktschicht bilden. M 1714 wurde auf industrielle Kompostierbarkeit geprüft und ist konform zu ISO 13432. Das erleichtert die Anwendung von Zertifikaten zur biologischen Abbaubarkeit des Produkts. Darüber hinaus werden Materialsysteme für anti-mikrobielle Behandlung chronischer Wunden vorgestellt, u.a. auch ohne die Verwendung von aktiven Substanzen.

Wundauflage mit Silikonhaftrand
Mit den silikonbeschichteten Schäumen von Freudenberg können Hersteller die Anzahl der Prozessstufen reduzieren, so Abfall vermeiden, Energie sparen und die Lieferkette vereinfachen. Im Vergleich zu herkömmlichen Schaumverbänden bietet der Schaum von Freudenberg zudem höhere Flexibilität für eine optimale Wundbettkonturierung und er reduziert das Infektionsrisiko durch Vermeidung von Exsudat-Pooling. Freudenberg zeigt den Prototypen einer silikonbeschichteten Wundauflage mit Silikonhaftrand (Border Dressing). Die Variante mit stark haftendem Silikon am Rand ermöglicht zudem längere Tragezeiten bei gleichzeitig minimaler Anhaftung an neu gebildeter Haut am Wundrand.

Effektivere Wundreinigung und höheren Patientenkomfort
Freudenberg präsentiert zudem einen innovativen hydrophilen Debridement-Schaum. Er ist bestens für die Anwendung in Wundhöhlen geeignet bietet ein besseres Reinigungsergebnis und geringeres Risiko sowie höheren Patientenkomfort.

Quelle:

Freudenberg Performance Materials Holding GmbH

28.04.2023

BVMed kritisiert GKV-Vertragsentwurf zu Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Die eigentlichen Hürden ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgung und Abrechnung dieser Produkte.

Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 daher „umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen“, erläutert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sprach sich der BVMed für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens und die Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung

Der am 5. April 2023 vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Pflegehilfsmittel-Vertragsentwurf ist aus Sicht der BVMed-Expertin vor dem Hintergrund einer notwendigen Entbürokratisierung und Digitalisierung dagegen eine einzige Enttäuschung. „Er erhöht die teilweise analogen Dokumentationspflichten, hält an analogen Prozessen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung fest oder fordert sogar neue Dokumente in Papierform, bläht Prozesse damit auf und verursacht damit vermeidbare Aufwände und ökologische Kosten auf Seiten der Leistungserbringer und der Pflegekassen“, so Pohl. „Wir brauchen endlich auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen ermöglichen und einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert der BVMed

 

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

21.04.2023

Rieter: Generalversammlung 2023

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung und Vergütungsbericht
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2022. Ausserdem erteilten sie dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr.

In einer Konsultativabstimmung hiessen sie auch den Vergütungsbericht 2022 gut.

Vergütung der Verwaltungsrats- und der Konzernleitungsmitglieder
In zwei getrennten bindenden Abstimmungen wurden die beantragten maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt.

Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi, Sarah Kreienbühl und Daniel Grieder wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt. Darüber hinaus wurde Thomas Oetterli für eine Amtsdauer neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – Hans-Peter Schwald, Bernhard Jucker und Sarah Kreienbühl – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Wahl der KPMG als Revisionsstelle
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch dem Antrag des Verwaltungsrats, die KPMG AG aus Zürich neu als Revisionsstelle für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr zu wählen, zu.

Statutenrevision
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch den Vorschlägen des Verwaltungsrats zur Statutenrevision der Rieter Holding AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Aktienrechts zugestimmt.

Quelle:

Rieter Holding Ltd.

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

24.03.2023

adidas: Ergebnisse des Geschäftsjahres 2022 und Ausblick für 2023

Entwicklungen im Geschäftsjahr 2022

  • Währungsbereinigter Umsatz steigt um 1 % aufgrund von Zuwächsen in allen Märkten mit Ausnahme von China
  • Zweistelliges Wachstum in Nordamerika und Lateinamerika; EMEA mit Anstieg im hohen einstelligen Bereich
  • Bruttomarge verringert sich auf 47,3 % aufgrund stark gestiegener Kosten in der Lieferkette und höherer Rabatte
  • Betriebsergebnis in Höhe von 669 Mio. € enthält Einmalkosten in Höhe von 312 Mio. €
  • Operative Marge geht auf 3,0 % zurück
  • Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 254 Mio. € enthält 350 Mio. € Einmalkosten
  • Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenzahlung in Höhe von 0,70 € je Aktie vor

Wichtige Entwicklungen im vierten Quartal 2022

Entwicklungen im Geschäftsjahr 2022

  • Währungsbereinigter Umsatz steigt um 1 % aufgrund von Zuwächsen in allen Märkten mit Ausnahme von China
  • Zweistelliges Wachstum in Nordamerika und Lateinamerika; EMEA mit Anstieg im hohen einstelligen Bereich
  • Bruttomarge verringert sich auf 47,3 % aufgrund stark gestiegener Kosten in der Lieferkette und höherer Rabatte
  • Betriebsergebnis in Höhe von 669 Mio. € enthält Einmalkosten in Höhe von 312 Mio. €
  • Operative Marge geht auf 3,0 % zurück
  • Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 254 Mio. € enthält 350 Mio. € Einmalkosten
  • Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Dividendenzahlung in Höhe von 0,70 € je Aktie vor

Wichtige Entwicklungen im vierten Quartal 2022

  • Währungsbereinigter Umsatz geht um 1 % zurück, belastet durch die Beendigung der Yeezy Partnerschaft
  • Bruttomarge in Höhe von 39,1 % spiegelt gestiegene Kosten in der Lieferkette und höhere Rabatte wider
  • Negatives Betriebsergebnis in Höhe von 724 Mio. €
  • Verlust aus fortgeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 482 Mio. €

Ausblick 2023
Zugrunde liegendes Betriebsergebnis in etwa auf Break-Even-Niveau erwartet
Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet adidas in Anbetracht anhaltender makroökonomischer Herausforderungen und geopolitischer Spannungen einen Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes im hohen einstelligen Prozentbereich. Erhöhte Risiken einer Rezession in Europa und Nordamerika sowie Unsicherheiten in Bezug auf die Erholung in China bleiben bestehen. Die Umsatzentwicklung des Unternehmens wird auch durch die Initiativen zur deutlichen Reduzierung der hohen Vorratsbestände belastet werden. Auch wenn adidas weiterhin verschiedene Optionen zur künftigen Nutzung seines Bestands an Yeezy Produkten prüft, berücksichtigt diese Prognose bereits die Umsatzeinbußen in Höhe von rund 1,2 Mrd. € aus einem potenziellen ausbleibenden Verkauf des Bestands. Unter Berücksichtigung der entsprechenden negativen Effekte auf das Betriebsergebnis in Höhe von rund 500 Mio. € prognostiziert das Unternehmen für 2023 ein zugrunde liegendes Betriebsergebnis in etwa auf Break-Even-Niveau.

Berichtetes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 700 Mio. € erwartet
Sollte das Unternehmen unwiderruflich beschließen, seinen aktuellen Bestand an Yeezy Produkten nicht zu verwenden, würde dies die potenzielle Abschreibung des Yeezy Bestands nach sich ziehen und das Betriebsergebnis des Unternehmens in diesem Jahr um weitere 500 Mio. € reduzieren. Des Weiteren erwartet adidas für 2023 Einmalkosten in Höhe von bis zu 200 Mio. €. Diese Kosten sind Teil einer strategischen Prüfung, die das Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt unternimmt, um ab 2024 wieder auf einen profitablen Wachstumspfad zurückzukehren. Für den Fall, dass all diese Effekte eintreten, geht das Unternehmen davon aus, für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 700 Mio. € zu berichten.

Quelle:

adidas AG

24.03.2023

Autoneum: Alle Anträge bei Generalversammlung 2023 angenommen

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

An der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG am 23.03.2023 hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre der Schaffung eines Kapitalbands im Umfang von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös zur Finanzierung der Akquisition von Borgers Automotive zugestimmt. Ebenfalls angenommen wurde der Antrag, angesichts des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten. Verabschiedet wurde neben Verwaltungsrat Rainer Schmückle auch CEO Matthias Holzammer.

221 Aktionärinnen und Aktionäre haben heute an der ordentlichen Generalversammlung der Autoneum Holding AG in Winterthur teilgenommen. Insgesamt waren 66.48 Prozent des Aktienkapitals durch die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2022 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Der Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund des niedrigeren Konzernergebnisses auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2022 zu verzichten, wurde von der Generalversammlung ebenfalls angenommen.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG haben ferner sämtlichen Mitgliedern der Konzernleitung und des Verwaltungsrats mit deutlicher Stimmenmehrheit Entlastung erteilt.

Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Liane Hirner, Norbert Indlekofer, Michael Pieper, Oliver Streuli und Ferdinand Stutz als Mitglieder des Verwaltungsrats für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt. Hans-Peter Schwald, Norbert Indlekofer, Ferdinand Stutz und Oliver Streuli wurden in den Vergütungsausschuss wiedergewählt.

Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022 erreichte eine Zustimmung von 85.55%. Die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023 sowie die übrigen Anträge wurden ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen.

Mit 99.03% hat eine deutliche Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre die Schaffung eines Kapitalbands für eine Kapitalerhöhung von rund 100 Mio. CHF Netto-Erlös genehmigt. Zweck der Kapitalerhöhung ist die teilweise Finanzierung des von Autoneum am 9. Januar 2023 angekündigten Erwerbs des Automotive-Geschäfts der Borgers Gruppe. Die Generalversammlung verabschiedete auch die weiteren Anträge des Verwaltungsrats auf partielle Statutenänderungen.

Rainer Schmückle stellte sich nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Er war seit der Verselbständigung von Autoneum im Jahr 2011 Vizepräsident des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Revisionsausschusses und Mitglied des Strategie- und Nachhaltigkeitsausschusses. Verabschiedet wurde auch CEO Matthias Holzammer, der Autoneum aus familiären Gründen verlassen wird.

Hans-Peter Schwald begrüßte gleichzeitig den neuen CEO Eelco Spoelder, der die Führung des Konzerns am 27. März 2023 von Matthias Holzammer übernehmen wird: «Mit Eelco Spoelder gewinnt Autoneum eine versierte Führungspersönlichkeit mit langjähriger Erfahrung in der Automobilzulieferindustrie. Bei Faurecia und zuvor Continental hat Herr Spoelder erfolgreich bewiesen, dass er strategische Kontinuität und operative Exzellenz auch in einem schwierigen Marktumfeld sicherstellen kann. Ich und die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats heissen Eelco Spoelder herzlich willkommen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit.»

Quelle:

Autoneum Holding AG