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05.05.2023

BVMed drängt auf Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Besonders wichtig sind nach Ansicht des Medizintechnik-Branchenverbandes der verbesserte Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen, die einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb.

„Gleichzeitig vermissen wir einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur“, so Gladkov. Bei der Ausweitung des „Fast Track“- Verfahrens für DiGA sollte zudem ein schnellerer Zugang von digitalen Medizinprodukten aller Risikoklassen – also auch Klasse III-Medizinprodukte – in die Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Insgesamt berührt die Digitalisierungsstrategie sehr viele verschiedene Punkte, „kratzt jedoch häufig nur an der Oberfläche“, so der BVMed. In den meisten Fällen fehle es an ausführlichen Erläuterungen, wie die Vorhaben konkret umgesetzt werden sollen. Dazu zählt der BVMed beispielsweise den Einsatz von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, der im Strategiepapier nur kurz erwähnt wird. Außerdem sollten telemedizinische Anwendungen generell gestärkt und gefördert werden, da nur damit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann.

„Wichtig ist es deshalb, dass die Maßnahmen nun rasch in Gesetzgebungsverfahren münden und umgesetzt werden“, so die BVMed Digitalexpertin. Zudem sollte die Expertise der MedTech-Unternehmen bei spezifischen Themen stärker hinzugezogen werden, beispielsweise bei den Projektvorhaben der Digitalen Gesundheitsagentur.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wir dürfen nicht länger Zeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege sowie bei der Eröffnung der Möglichkeiten bei der Datennutzung verlieren.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

03.05.2023

Lenzing: Ausblick für 2023

  • Umsatzerlöse auf EUR 623,1 Mio. gesteigert – Faserverkäufe erholten sich im Quartalsverlauf
  • EBITDA und Periodenergebnis im Vergleich zum ersten Quartal 2022 rückläufig
  • Kosteneinsparungsprogramm in Höhe von mehr als EUR 70 Mio. planmäßig in Umsetzung
  • Produktion von Modalfasern der Marke TENCEL™ in China erfolgreich gestartet
  • Lenzing bestätigt Ausblick für 2023

Die Geschäftsentwicklung der Lenzing Gruppe spiegelte im ersten Quartal 2023 die aktuellen Marktentwicklungen weitgehend wider. Nachdem sich das Marktumfeld im dritten und vierten Quartal des Vorjahres deutlich verschlechtert hatte, waren während des ersten Quartals aber sowohl bei der Nachfrage als auch bei den Rohstoff- und Energiekosten Anzeichen der Erholung erkennbar. Textilfasern verzeichneten eine verhaltene, aber sich stetig verbessernde Nachfrage. Das Geschäft mit Fasern für Vliesstoffe und mit Faserzellstoff entwickelte sich besser als erwartet. Die Rohstoff- und Energiekosten bewegten sich noch auf einem erhöhten, aber sinkenden Niveau.

  • Umsatzerlöse auf EUR 623,1 Mio. gesteigert – Faserverkäufe erholten sich im Quartalsverlauf
  • EBITDA und Periodenergebnis im Vergleich zum ersten Quartal 2022 rückläufig
  • Kosteneinsparungsprogramm in Höhe von mehr als EUR 70 Mio. planmäßig in Umsetzung
  • Produktion von Modalfasern der Marke TENCEL™ in China erfolgreich gestartet
  • Lenzing bestätigt Ausblick für 2023

Die Geschäftsentwicklung der Lenzing Gruppe spiegelte im ersten Quartal 2023 die aktuellen Marktentwicklungen weitgehend wider. Nachdem sich das Marktumfeld im dritten und vierten Quartal des Vorjahres deutlich verschlechtert hatte, waren während des ersten Quartals aber sowohl bei der Nachfrage als auch bei den Rohstoff- und Energiekosten Anzeichen der Erholung erkennbar. Textilfasern verzeichneten eine verhaltene, aber sich stetig verbessernde Nachfrage. Das Geschäft mit Fasern für Vliesstoffe und mit Faserzellstoff entwickelte sich besser als erwartet. Die Rohstoff- und Energiekosten bewegten sich noch auf einem erhöhten, aber sinkenden Niveau.

Ausblick
Der Krieg in der Ukraine und die restriktivere Geldpolitik vieler Notenbanken zur Bekämpfung der Inflation werden das weltweite wirtschaftliche Geschehen voraussichtlich weiterhin beeinflussen. Der IWF warnt davor, dass die Risiken insgesamt erhöht bleiben, und geht für 2023 und 2024 von einem Wachstum von 2,8 bzw. 3 Prozent aus. Das Wechselkursumfeld bleibt in den für Lenzing wichtigen Regionen voraussichtlich volatil.

Dieses Marktumfeld belastet auch weiterhin das Konsumklima und die Stimmung in den für Lenzing relevanten Industrien. Zuletzt hellte sich der Ausblick allerdings etwas auf.

Nach dem Chinesischen Neujahrsfest zog die Nachfrage spürbar an. Sowohl bei den Viscoseherstellern als auch auf den nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette verbesserte sich dadurch die Kapazitätsauslastung und die Lagerstände reduzierten sich weiter.

Im richtungsweisenden Markt für Baumwolle zeichnet sich in der laufenden Erntesaison 2022/23 ein weiterer Lageraufbau ab. Erste Prognosen für 2023/24 lassen ein ausgeglicheneres Verhältnis von Angebot und Nachfrage erwarten.

Trotz Anzeichen der Erholung sowohl bei der Nachfrage als auch bei den Rohstoff- und Energiekosten bleibt die Ergebnisvisibilität allerdings insgesamt eingeschränkt.

Lenzing ist mit der Umsetzung des Programmes zur Reorganisation und Kostensenkung voll im Plan. Diese und weitere Maßnahmen haben das Ziel, Lenzing für die erwartete Markterholung bestmöglich zu positionieren.

Strukturell geht Lenzing unverändert von einem steigenden Bedarf an umweltverträglichen Fasern für die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Hygiene- und Medizinbranchen aus. Lenzing ist daher mit ihrer „Better Growth“ Strategie sehr gut positioniert und plant sowohl das Wachstum mit Spezialfasern als auch ihre Nachhaltigkeitsziele einschließlich der Transformation von einem linearen zu einem Modell der Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben.

Die erfolgreiche Umsetzung der Schlüsselprojekte in Thailand und Brasilien sowie die Investitionsprojekte in China und Indonesien werden die Positionierung der Lenzing dahingehend weiter stärken.

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren und unter der Voraussetzung einer weiteren Markterholung im laufenden Geschäftsjahr geht die Lenzing Gruppe für 2023 unverändert von einem EBITDA in einer Bandbreite von EUR 320 Mio. bis EUR 420 Mio. aus.

Quelle:

Lenzing AG

(c) Epson
Michael Rabbe, Country Manager der Epson Deutschland GmbH
03.05.2023

Michael Rabbe ist Country Manager der Epson Deutschland GmbH

Michael Rabbe hat am 1. April 2023 als Country Manager der Epson Deutschland GmbH die Gesamtverantwortung Vertrieb für alle Produktbereiche des Unternehmens in Deutschland, Österreich und der Schweiz übernommen. Der 48-Jährige berichtet in dieser Funktion an den Geschäftsführer der Epson Deutschland GmbH, Henning Ohlsson.

Rabbe ist bereits seit 14 Jahren bei Epson tätig und hat verschiedene Bereiche des Unternehmens geführt. Er begann als Vertriebsleiter Business Systems. 2016 übernahm er als Head of Business Sales die Leitung des Fachhandelsvertriebs für Epson Business Drucker, Scanner und Projektionslösungen. In dieser Funktion legte er in den folgenden Jahren die Basis für die erfolgreiche Platzierung energieeffizienter Epson Business Tintenstrahldrucker in Büros als Alternative zum Laserdrucker. Darüber hinaus wird Michael Rabbe den Vertrieb von Projektoren in den nordischen Ländern weiter verantworten.

Michael Rabbe hat am 1. April 2023 als Country Manager der Epson Deutschland GmbH die Gesamtverantwortung Vertrieb für alle Produktbereiche des Unternehmens in Deutschland, Österreich und der Schweiz übernommen. Der 48-Jährige berichtet in dieser Funktion an den Geschäftsführer der Epson Deutschland GmbH, Henning Ohlsson.

Rabbe ist bereits seit 14 Jahren bei Epson tätig und hat verschiedene Bereiche des Unternehmens geführt. Er begann als Vertriebsleiter Business Systems. 2016 übernahm er als Head of Business Sales die Leitung des Fachhandelsvertriebs für Epson Business Drucker, Scanner und Projektionslösungen. In dieser Funktion legte er in den folgenden Jahren die Basis für die erfolgreiche Platzierung energieeffizienter Epson Business Tintenstrahldrucker in Büros als Alternative zum Laserdrucker. Darüber hinaus wird Michael Rabbe den Vertrieb von Projektoren in den nordischen Ländern weiter verantworten.

„Epson ist mit seinen Technologien zukunftsfähig aufgestellt und kann mit einem sehr breiten, überzeugenden Portfolio punkten. Die Märkte verändern sich aktuell mehr als je zuvor. Wir unterstützen unsere Kunden:innen dabei, nachhaltig zu arbeiten und mit der Digitalisierung Schritt zu halten“, sagt Michael Rabbe. „Der Technologiewechsel betrifft alle Bereiche und wir nutzen unsere Expertise auch, um unsere Kunden:innen gesamtheitlich zu beraten. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und bin überzeugt, dass wir alle gemeinsam als Team für unsere Kunden:innen optimale Ergebnisse erreichen: durch exzellente Produkte und eine klare Orientierung an den Kundenbedürfnissen.“

Quelle:

Epson Deutschland GmbH

(c) Hojabr Riahi/Breuninger
David Zimmermann u. Andreas Rebbelmund (GF Dus), Christian Witt (Director Corporate Communication u. Sustainability)
28.04.2023

Breuninger: Re-Opening des Groundfloors in Düsseldorf

Ab sofort präsentiert das Fashion- und Lifestyle-Unternehmen Breuninger Düsseldorf die neu gestaltete Luxus- & Beautyfläche im Erdgeschoss. Mit 30 Prozent Zuwachs lädt die neue Etage nun auf insgesamt 1.800 Quadratmetern Verkaufsfläche zum Shoppen der aktuellen Looks für die Frühjahr-/Sommer-Saison 2023 ein. Unter anderem können Saint Laurent und Celine ihre Kollektionen nun auf der doppelten Fläche zeigen und auch Givenchy, Valentino, Rimowa, MCM, Dolce & Gabbana sowie Chloé stellen ihre aktuellen Trends in neuem Ambiente vor. Innovative Konzepte wie der Etropía Pop-Up von Etro sind ebenfalls zu entdecken. Als Highlight ist die spanische Luxusmarke LOEWE als Neuzugang dabei.

Verändert hat sich ebenso die Beauty-Fläche im Erdgeschoss. Besucher:innen können sich jetzt auf einer Fläche von insgesamt 1.200 Quadratmetern, also 20 Prozent mehr, rund um das Thema Schönheit beraten lassen. Neue Shops gibt es auch hier: Tom Ford, La Prairie, Sensai, Diptyque, Byredo, Aqua di Parma, MFK, Creed, Amouage, Rituals sowie Le Labo präsentieren sich im modernen Design.

Ab sofort präsentiert das Fashion- und Lifestyle-Unternehmen Breuninger Düsseldorf die neu gestaltete Luxus- & Beautyfläche im Erdgeschoss. Mit 30 Prozent Zuwachs lädt die neue Etage nun auf insgesamt 1.800 Quadratmetern Verkaufsfläche zum Shoppen der aktuellen Looks für die Frühjahr-/Sommer-Saison 2023 ein. Unter anderem können Saint Laurent und Celine ihre Kollektionen nun auf der doppelten Fläche zeigen und auch Givenchy, Valentino, Rimowa, MCM, Dolce & Gabbana sowie Chloé stellen ihre aktuellen Trends in neuem Ambiente vor. Innovative Konzepte wie der Etropía Pop-Up von Etro sind ebenfalls zu entdecken. Als Highlight ist die spanische Luxusmarke LOEWE als Neuzugang dabei.

Verändert hat sich ebenso die Beauty-Fläche im Erdgeschoss. Besucher:innen können sich jetzt auf einer Fläche von insgesamt 1.200 Quadratmetern, also 20 Prozent mehr, rund um das Thema Schönheit beraten lassen. Neue Shops gibt es auch hier: Tom Ford, La Prairie, Sensai, Diptyque, Byredo, Aqua di Parma, MFK, Creed, Amouage, Rituals sowie Le Labo präsentieren sich im modernen Design.

„Die Investitionen in die Luxus- & Beautyflächen in unserem Flagship-Store in Düsseldorf sind gleichzeitig auch ein Invest und ein Bekenntnis zur Zukunft des stationären Handels. Kern unseres Geschäftsmodells ist die umfassende Omnichannel-Ausrichtung und der Anspruch, unsere Position im Premium- und Luxussegment kontinuierlich auszubauen. Mit einem kuratierten Angebot an Premium- und Luxusmarken und mithilfe inspirierender Einkaufserlebnisse in unseren Häusern werden wir auch künftig unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig für Breuninger begeistern“, sagt Breuninger CEO Holger Blecker.

Weitere Informationen:
Breuninger Breuninger, Mode, Düsseldorf
Quelle:

Breuninger / PR + Presseagentur textschwester GmbH & Co. KG

28.04.2023

ANDRITZ: Ausblick für das Gesamtjahr 2023

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ ist trotz abflauenderWeltkonjunktur mit unverändert hoher Wachstumsdynamik in das Geschäftsjahr 2023 gestartet. Umsatz und operatives Ergebnis legten im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres mit jeweils weit über 20 Prozent deutlich zu. Das Konzernergebnis verbesserte sich um fast 50 Prozent auf 104,5 Millionen Euro (MEUR). Der Auftragseingang erreichte mit 2,4 Milliarden Euro ein erfreuliches Niveau, lag allerdings 6,5 Prozent unter dem Wert im ersten Quartal 2022, als die Verbuchung von zwei Großaufträgen für einen Spitzenwert gesorgt hatte.

Die wesentlichen Finanzkennzahlen entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ ist trotz abflauenderWeltkonjunktur mit unverändert hoher Wachstumsdynamik in das Geschäftsjahr 2023 gestartet. Umsatz und operatives Ergebnis legten im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres mit jeweils weit über 20 Prozent deutlich zu. Das Konzernergebnis verbesserte sich um fast 50 Prozent auf 104,5 Millionen Euro (MEUR). Der Auftragseingang erreichte mit 2,4 Milliarden Euro ein erfreuliches Niveau, lag allerdings 6,5 Prozent unter dem Wert im ersten Quartal 2022, als die Verbuchung von zwei Großaufträgen für einen Spitzenwert gesorgt hatte.

Die wesentlichen Finanzkennzahlen entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:

  • Der Auftragseingang betrug 2.420,2 MEUR und lag damit um 6,5% unter dem hohen Wert im Vorjahresvergleichsquartal (Q1 2022: 2.588,6 MEUR), in dem zwei Großaufträge verbucht wurden. Der Geschäftsbereich Metals konnte im Quartalsvergleich den Auftragseingang deutlich erhöhen.
  • Der Auftragsstand per 31. März 2023 betrug 10.407,8 MEUR und ist damit gegenüber 2022 (31. Dezember 2022: 9.976,5 MEUR) angestiegen.
  • Der Umsatz lag mit 1.962,6 MEUR um 28,5% über dem Wert des Vorjahresvergleichsquartals (Q1 2022: 1.526,9 MEUR). Alle vier Geschäftsbereiche konnten den Umsatz im Jahresvergleich deutlich steigern.
  • Das operative Ergebnis (EBITA) erhöhte sich im Gleichschritt mit dem Umsatz und erreichte im ersten Quartal 2023 mit 158,5 MEUR ein sehr erfreuliches Niveau (+29,6% versus Q1 2022: 122,3 MEUR). Die Rentabilität der Gruppe (EBITA-Marge) erhöhte sich leicht auf 8,1% (Q1 2022: 8,0%).
  • Das Konzernergebnis (nach Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) erhöhte sich deutlich auf 104,5 MEUR (Q1 2022: 71,5 MEUR).

ANDRITZ bestätigt nach dem erfolgreichen ersten Quartal den bereits veröffentlichten Ausblick für das Gesamtjahr 2023. Sowohl Umsatz als auch Ergebnis sollen im Gesamtjahr über dem Niveau von 2022 liegen.

Weitere Informationen:
Andritz Geschäftsjahr 2023
Quelle:

ANDRITZ AG

Foto: EREMA/Wakolbinger
Manfred Hackl, CEO EREMA Group GmbH
28.04.2023

EREMA Gruppe schließt Geschäftsjahr 2022/23 ab

Rund 355 Mio. Euro Gesamtumsatz, 350 ausgelieferte Extruder und damit eine zusätzlich geschaffene Recyclingkapazität von insgesamt 1,6 Mio. Tonnen Regranulat – mit diesen Zahlen konnte die EREMA Gruppe im März das Geschäftsjahr 2022/23 beenden.

„Bei anhaltend hoher Nachfrage nach recycelten Kunststoffen mussten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mit sehr herausfordernden Begleitumständen zurechtkommen“, sagt Manfred Hackl, CEO der EREMA Group GmbH. Gemeint sind damit anhaltende Verzögerungen in der Lieferkette sowie ungeplante Ausfälle von Lieferanten. Logistik- und Produktionsprozesse mussten deshalb mehrmals adaptiert werden. Die Lage hat sich aufgrund dieser Maßnahmen und stabilerer Lieferketten inzwischen wieder deutlich verbessert.

Rund 355 Mio. Euro Gesamtumsatz, 350 ausgelieferte Extruder und damit eine zusätzlich geschaffene Recyclingkapazität von insgesamt 1,6 Mio. Tonnen Regranulat – mit diesen Zahlen konnte die EREMA Gruppe im März das Geschäftsjahr 2022/23 beenden.

„Bei anhaltend hoher Nachfrage nach recycelten Kunststoffen mussten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mit sehr herausfordernden Begleitumständen zurechtkommen“, sagt Manfred Hackl, CEO der EREMA Group GmbH. Gemeint sind damit anhaltende Verzögerungen in der Lieferkette sowie ungeplante Ausfälle von Lieferanten. Logistik- und Produktionsprozesse mussten deshalb mehrmals adaptiert werden. Die Lage hat sich aufgrund dieser Maßnahmen und stabilerer Lieferketten inzwischen wieder deutlich verbessert.

In den Produktionsstandorten in Österreich wurden 270 Extruder gefertigt und an Kunden rund um den Globus ausgeliefert. Konzernweit betrachtet steigt diese Zahl inklusive der Extruder von PLASMAC, dem italienischen Tochterunternehmen, auf 350 Stück. Die Regranulat-Produktionskapazität aller im Geschäftsjahr 2022/23 ausgelieferten Extrusionssysteme beläuft sich auf 1,6 Millionen Tonnen jährlich. Dazu kommen in der Bilanz noch rund 130 Einzelkomponenten und Module wie Filtersysteme oder die ReFresher Anti-Geruch-Technologie.

Recyclinginnovationen für hochwertiges Regranulat
Das Veranstaltungshighlight des abgelaufenen Geschäftsjahres - die K 2022 - nutzte die EREMA Gruppe für die Markteinführung von sieben neuen Recyclingsystemen und Komponenten. Dazu zählten u.a. die neue INTAREMA® TVEplus® DuaFil® Compact Recyclinganlage sowie die ebenfalls neu entwickelte EcoGentle® Plastifiziereinheit. Beide Extrusions-Innovationen erzielen dank schonender Polymerbehandlung und wesentlich geringerer Massetemperatur effektive Vorteile für die Qualität von Schmelze, Regranulat und Endprodukt und bestechen in den Anwendungsbereichen Post Consumer und PET-Recycling auch in punkto Energie-Effizienz. Die Bedeutung dieser Neuheiten für das Kunststoffrecycling wird durch die Nominierung der DuaFil® Compact Technologie für einen der diesjährigen Plastics Recycling Awards Europe in der Kategorie Recycling Machinery Innovation of the Year untermauert.
Gleiches gilt für die auf Lager produzierte READYMAC 1109 TVE Maschine der EREMA Group Tochter UMAC, sowie im Inhouse Recycling Segment für die neue ALPHA XS Randstreifen-Recyclingmaschine von PLASMAC. Erfolgreich verlief auch die Markteinführung der auf der K vom EREMA Gruppe Unternehmen KEYCYLCE präsentierten Deinking-Anlage mit einer Durchsatzleistung von 1.200 Kilogramm pro Stunde und der Inbetriebnahme einer weiteren an eine Folienhersteller verkauften Anlage.

40 Jahre EREMA
Der Beginn des neuen Geschäftsjahres fällt fast auf den Tag genau auf den 40. Geburtstag des Recyclingmaschinenherstellers. Am 14. April 1983 gründeten Helmut Bacher, Helmuth Schulz und Georg Wendelin die EREMA Engineering Recycling Maschinen und Anlagen GesmbH und legten damit den Grundstein für die 40-jährige Erfolgsgeschichte. EREMA lädt so am 1. Juni zum Discovery Day in die Firmenzentrale ein. Im Zuge dieser Infoveranstaltung mit Live-Einblicken in die neuersten Post Consumer und PET Recycling Technologien wird auch das neu errichtete Forschungs- und Entwicklungszentrum eröffnet.

Quelle:

EREMA Group GmbH

(c) MKW
Gruppenfoto der Netzwerkpartner:innen und Ministerin Brandes
28.04.2023

Hochschule Niederrhein: Kooperationsplattform für nachhaltige Textilwirtschaft startet

Kleidung, Schuhe, Möbel - der Konsum von Textilien steigt in der Europäischen Union kontinuierlich. Mit ihm gehen Auswirkungen auf das Klima, den Wasser- und Energieverbrauch sowie die Umwelt einher. Unter der Leitung der Hochschule Niederrhein (HSNR) starten ab Mai 2023 die Projektpartner HSNR, DWI - Leibniz-Institut für Interaktive Materialien und das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT eine Kooperationsplattform: Mit dem Projekt „KlarTEXt“ wollen sie die Hindernisse für eine nachhaltige und umweltfreundliche Textilwirtschaft überwinden. Das Projekt wird über vier Jahre mit rund zwei Millionen Euro vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) gefördert.

Kleidung, Schuhe, Möbel - der Konsum von Textilien steigt in der Europäischen Union kontinuierlich. Mit ihm gehen Auswirkungen auf das Klima, den Wasser- und Energieverbrauch sowie die Umwelt einher. Unter der Leitung der Hochschule Niederrhein (HSNR) starten ab Mai 2023 die Projektpartner HSNR, DWI - Leibniz-Institut für Interaktive Materialien und das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT eine Kooperationsplattform: Mit dem Projekt „KlarTEXt“ wollen sie die Hindernisse für eine nachhaltige und umweltfreundliche Textilwirtschaft überwinden. Das Projekt wird über vier Jahre mit rund zwei Millionen Euro vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) gefördert.

Zwei bis zehn Prozent der EU-Umweltbelastung beruhen auf Kleidungskonsum. Damit stellt der steigende Verbrauch von Textilien über den gesamten Lebenszyklus der Produkte durchschnittlich die viertgrößte Quelle negativer Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel in der Europäischen Union dar. Mit ihrer Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien stößt die EU nun die Transformation der Textilwirtschaft an: Dabei sollen zum einen die Nutzung und Entsorgung textiler Produkte verbessert und zum anderen der Austrag faserigen Mikroplastiks minimiert werden.

Die 1400 deutschen, überwiegend mittelständischen Unternehmen der Branche stellt diese erforderliche Transformation vor große Herausforderungen. Allein für Ökodesignanforderungen (z. B. Ressourceneffizienz oder Recycling) existieren bislang weder Vorgaben noch überzeugende Lösungen. Viele der Unternehmen benötigen dazu starke Partnerschaften.

Austausch von Expertise
Genau hier setzt die Kooperationsplattform „KlarTEXt“ an: Material, Funktion, Zirkularität sowie Ressourceneffizienz sind omnipräsente Themen der Wissenschaft und Industrie mit großem Entwicklungspotenzial für die Gesellschaft. Das MKW finanziert die Entwicklung und Gründung der Plattform, die zugleich den Innovationsbedarf der Gesellschaft und Unternehmen bündeln sowie in wissenschaftliche Aktivitäten und Lehrformate überführen wird.

Mithilfe der Kooperationsplattform möchten die kooperierenden Forschenden Hindernisse für eine nachhaltige Textilindustrie ausmachen, Maßnahmen für ihre Überwindung definieren und an den Stellschrauben für eine sozial und ökologisch nachhaltige Textilwirtschaft arbeiten. „KlarTEXt“ hat zum Ziel, die gemeinsamen Forschungsfelder textile Materialien, Funktionen, Zirkularität sowie Ressourceneffizienz für erhöhte Innovationskraft in Unternehmen zu transferieren. Des Weiteren sollen die Forschungsthemen in verständlicher Sprache mit der Gesellschaft geteilt werden. Durch diese wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe werden so unter anderem Zukunftsinnovationen aus den Bereichen Biopolymere und Biotechnologie für die Textilwirtschaft mit Relevanz versehen.

Bereits Interessierte für die Vernetzung
Unterstützer der ersten Stunde und weitere Kooperationspartner sind das Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie (WI), das Nova-Institut, die Gemeinschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), das Cluster industrieller Biotechnologie (CLIB) und Die C&A’s FIT GmbH sowie zahlreiche weitere Unternehmen aus dem Textilsektor.  Mithilfe der digitalen Vernetzungsplattform sowie den verschiedenen interaktiven Veranstaltungsangeboten und -formaten möchten die Projektpartner Voraussetzungen schaffen, die Zukunft einer nachhaltigen Textilwirtschaft zu gestalten.

Dies gilt sowohl für Vertreter und Vertreterinnen aus Industrie und Akademia als auch Menschen der allgemeinen Bevölkerung. „Mit ‚KlarTEXt‘ möchten wir die Lücke zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft mit Fokus auf die Textil- und Bekleidungswirtschaft schließen. In partizipativen Formaten wird der Austausch zwischen Bürger:innen und Unternehmen zu den Forschungsfeldern und gesellschaftlichen Fragestellungen zu wichtigen Themen der Textilindustrie wie beispielsweise technische Innovationen, Reparierbarkeit, ökologische Materialien, Fast und Fair Fashion ermöglicht“, erläutert Professorin Maike Rabe. Bürgerinnen und Bürger dürfen sich unter anderem auf Angebote zur textilen Nachhaltigkeit im OecherLab (Aachen), der Junior-Uni (Mönchengladbach), im Supermarkt der Ideen (Oberhausen) und in dem Dezentrale BioLab (Dortmund) freuen.

Quelle:

Hochschule Niederrhein

(c) Yoonaverse
26.04.2023

Förderung für Yoonaverse® zur Fashion Week im Juli

Das Yoonaverse® Event wird mit einem Preisgeld von 100.000 Euro im Rahmen des Wettbewerbs "Innovative Formate der Kreativ- und Medienwirtschaft" vom Berliner Senat gefördert. Die Veranstaltung, die im Juli 2023 zur Fashion Week Berlin zurückkehrt, überzeugte die Jury mit ihrem Konzept, das Design und Technologie zusammenführt und sowohl physisch in Berlin als auch im Metaverse erlebbar macht.

Aus 42 Einreichungen wählte die aus Branchenexpert*innen bestehende Jury insgesamt 11 Veranstaltungskonzepte für die kommende Fashion Week aus, die mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 750.000 Euro unterstützt werden. Der Wettbewerb wurde von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe organisiert und zielt darauf ab, die Hauptstadt als Standort der Kreativ- und Medienwirtschaft mit neuen Formaten in den Fokus zu rücken.

Das Yoonaverse® Event wird mit einem Preisgeld von 100.000 Euro im Rahmen des Wettbewerbs "Innovative Formate der Kreativ- und Medienwirtschaft" vom Berliner Senat gefördert. Die Veranstaltung, die im Juli 2023 zur Fashion Week Berlin zurückkehrt, überzeugte die Jury mit ihrem Konzept, das Design und Technologie zusammenführt und sowohl physisch in Berlin als auch im Metaverse erlebbar macht.

Aus 42 Einreichungen wählte die aus Branchenexpert*innen bestehende Jury insgesamt 11 Veranstaltungskonzepte für die kommende Fashion Week aus, die mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 750.000 Euro unterstützt werden. Der Wettbewerb wurde von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe organisiert und zielt darauf ab, die Hauptstadt als Standort der Kreativ- und Medienwirtschaft mit neuen Formaten in den Fokus zu rücken.

In der 4. Ausgabe des Yoonaverse®, die am 11. Juli 2023 beginnt, erwartet die Besucher ein umfangreiches Programm mit Akteuren aus der Mode- und Techbranche, die wichtige Innovationen vorstellen werden. Fachleute, Designer*innen, Kreative und Branchenführer*innen werden dabei nicht nur ihre Expertise und Erfahrungen mit den Teilnehmer*innen teilen, um die Zukunft der nachhaltigen Designindustrie gemeinsam zu gestalten, sondern auch in Workshops gemeinsam mit den Gäst*innen innovative Lösungen für eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Branche entwickeln, um einen positiven Wandel voranzutreiben.

Ausgewählte Designs teilnehmender Brands werden physisch wie auch im Metaverse – und damit weltweit erlebbar sein. Das eigens für die Veranstaltung konzipierte Metaversum vereint Erlebnis, Ausstellung, Konferenz & Shopping-Raum – und macht, durch eigene Metaverse-FashionWeek-Reporter, sogar den “Besuch” der Shows möglich, da diese auf Videoscreens im Metaverse gezeigt werden.

Bis einschließlich Freitag, 14. Juli 2023 dürfen sich Besucher*innen auf ein inspirierendes Programm freuen. Vor Ort stehen am Dienstag, 11. Juli 2023, neuste Technologien zur Verfügung – so können sich Fachbesucher*innen von der digitalen Anprobe, über das Gestalten vom eigenen Avatar bis hin zur Kreation von den innovativsten Start-Ups der Szene begleiten lassen.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.04.2023

Südwesttextil kritisiert Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz als rückschrittlich

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Koalitionsvertrag sieht Flexibilisierungen der Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor - der neue Referentenentwurf zum ArbeitsZG, vorgelegt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, genau das Gegenteil: neue, bürokratielastige Regulierungen, darunter eine Pflicht zur elektronischen und taggenauen Aufzeichnung der Arbeitszeiten, nicht nur im Fall von vereinbarter Vertrauensarbeitszeit, sondern auch im Rahmen des mobilen Arbeitens. Dies ist weder von der europäischen Arbeitszeit- oder Arbeitsschutzrichtlinie vorgesehen, noch entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Der Verband erwartet von der Bundesregierung eine moderne und zeitgemäße Arbeitszeitpolitik. Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, kommentiert: „Statt neuer Bürokratieauflagen, sollte die Bundesregierung lieber ein Zeichen setzen und die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und der ununterbrochenen Ruhezeit flexibilisieren. Eine pauschale Verpflichtung zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit widerspricht den Modernisierungsgedanken und geht unnötig weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen sind gesetzliche Spielräume, um bestehende und funktionierende Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) CWS International GmbH
21.04.2023

CWS digitalisiert den Waschraum

Als Anbieter von Waschraumlösungen arbeitet CWS an der Entwicklung des Waschraums der Zukunft. Die neueste Innovation: eine IoT-basierte Lösung für die Waschraumserie PureLine, die die Wartung von Waschräumen effizienter macht und somit für höheren Komfort und Hygiene sorgt – sowohl bei Anwendern als auch bei Waschraumbetreibern.

Die neue IoT-Lösung namens smartMate ermöglicht es Gebäudebetreibenden, Waschräume mit PureLine-Spendern in Echtzeit zu überwachen und zu warten. Über das Webportal von smartMate erhalten Kunden Informationen und Datenanalysen, die ihnen helfen, Stoßzeiten vorauszusehen und leere Spender zu vermeiden. Eine Standortanzeige der betroffenen Spender hilft ihnen dabei, den entsprechenden Waschraum gezielt aufsuchen zu können.

Als Anbieter von Waschraumlösungen arbeitet CWS an der Entwicklung des Waschraums der Zukunft. Die neueste Innovation: eine IoT-basierte Lösung für die Waschraumserie PureLine, die die Wartung von Waschräumen effizienter macht und somit für höheren Komfort und Hygiene sorgt – sowohl bei Anwendern als auch bei Waschraumbetreibern.

Die neue IoT-Lösung namens smartMate ermöglicht es Gebäudebetreibenden, Waschräume mit PureLine-Spendern in Echtzeit zu überwachen und zu warten. Über das Webportal von smartMate erhalten Kunden Informationen und Datenanalysen, die ihnen helfen, Stoßzeiten vorauszusehen und leere Spender zu vermeiden. Eine Standortanzeige der betroffenen Spender hilft ihnen dabei, den entsprechenden Waschraum gezielt aufsuchen zu können.

Mit der smartMate-App können Kunden auch unterwegs auf die Echtzeit-Informationen zugreifen. Dazu gehören Batteriestatus, Verbrauchsmaterialstatus und Online-Status. Das entsprechende Webportal ermöglicht auch eine umfassende Datenanalyse. Anhand Statistiken, wie der Gesamtzahl der ausgegebenen Portionen und der Anzahl der Nachfüllungen, erkennt smartMate Spitzenzeiten und demonstriert diese im benutzerfreundlichen Dashboard. Dies führt zu einer schnelleren Reaktionszeit bei der Planung und einer besseren Bestandsverwaltung.

Die smartMate-Lösung von CWS basiert auf neuester IoT-Technologie (= Internet of Things, zu Deutsch „Internet der Dinge“), mit der physische Objekte wie Seifenspender, Handtuchspender und Toilettenpapierhalter mit Sensoren und Software über das Internet verbunden werden. Auf diese Weise können Daten mit anderen Geräten und Systemen ausgetauscht werden. Für die CWS PureLine bedeutet die Ausstattung mit IoT-Lösungen, dass die Effizienz und die Hygiene der Waschräume verbessert und letztendlich das Erlebnis der Nutzenden optimiert wird.

Die Kunden können die Verbrauchsmaterialien auffüllen, kurz bevor sie aufgebraucht sind, und vermeiden so unnötigen Abfall. In der Nachhaltigkeitsoptimierung ist smartMate also eine wichtige Stütze, um die Verschwendung von Verbrauchsmaterialien zu reduzieren, indem der Verbrauch überwacht und die Nachfüllpläne optimiert werden. Zudem können die Abgabemengen der Spender so angepasst werden, dass mehr Nutzungen pro Füllung möglich sind.

Quelle:

CWS International GmbH

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

21.04.2023

Rieter: Generalversammlung 2023

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Aktionärinnen und Aktionäre heissen alle Anträge des Verwaltungsrats gut

  • Dividendenausschüttung von CHF 1.50 je Aktie genehmigt
  • Vergütungsbericht 2022 sowie künftige Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung genehmigt
  • Alle Verwaltungsräte, die sich zur Wiederwahl stellten, wurden gewählt
  • Thomas Oetterli neu in den Verwaltungsrat gewählt
  • KPMG neu als Revisionsstelle gewählt
  • Statutenrevision genehmigt

An der 132. ordentlichen Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 20. April 2023 haben 325 Aktionärinnen und Aktionäre, die 66.2% des Aktienkapitals vertreten, teilgenommen.

Dividende
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 1.50 CHF pro Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt am 24. April 2023.

Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Konzernrechnung und Vergütungsbericht
Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2022. Ausserdem erteilten sie dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr.

In einer Konsultativabstimmung hiessen sie auch den Vergütungsbericht 2022 gut.

Vergütung der Verwaltungsrats- und der Konzernleitungsmitglieder
In zwei getrennten bindenden Abstimmungen wurden die beantragten maximalen Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2024 genehmigt.

Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi, Sarah Kreienbühl und Daniel Grieder wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt. Darüber hinaus wurde Thomas Oetterli für eine Amtsdauer neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – Hans-Peter Schwald, Bernhard Jucker und Sarah Kreienbühl – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Wahl der KPMG als Revisionsstelle
Die Aktionärinnen und Aktionäre stimmten auch dem Antrag des Verwaltungsrats, die KPMG AG aus Zürich neu als Revisionsstelle für das am 1. Januar 2023 begonnene Geschäftsjahr zu wählen, zu.

Statutenrevision
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben auch den Vorschlägen des Verwaltungsrats zur Statutenrevision der Rieter Holding AG zur Umsetzung der Anforderungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reform des Schweizer Aktienrechts zugestimmt.

Quelle:

Rieter Holding Ltd.

BTE Umsatzsteuerstatistik BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
20.04.2023

Großbetriebe im Textil- und Outfithandel gewinnen 2021 wieder Marktanteile hinzu

Im Jahre 2020 stoppte die Corona-Pandemie die jahrelange Konzentrations-Entwicklung im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, die im Jahr 2019 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte. Doch in 2021 hat sich diese Tendenz wieder umgekehrt, die Großbetriebe gewannen wieder Marktanteile hinzu.
 
Laut der unlängst für 2021 veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik ist der Umsatz-Anteil der vorwiegend stationären Bekleidungshändler in der Größenklasse ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz wieder um 1,2 Prozentpunkte auf 59,3 Prozent gestiegen. Das entspricht ungefähr dem Wert von 2016. Vom 2019er-Rekordwert in Höhe von 61,4 Prozent ist die Modebranche allerdings noch ein gutes Stück entfernt.
 

Im Jahre 2020 stoppte die Corona-Pandemie die jahrelange Konzentrations-Entwicklung im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel, die im Jahr 2019 einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte. Doch in 2021 hat sich diese Tendenz wieder umgekehrt, die Großbetriebe gewannen wieder Marktanteile hinzu.
 
Laut der unlängst für 2021 veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik ist der Umsatz-Anteil der vorwiegend stationären Bekleidungshändler in der Größenklasse ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz wieder um 1,2 Prozentpunkte auf 59,3 Prozent gestiegen. Das entspricht ungefähr dem Wert von 2016. Vom 2019er-Rekordwert in Höhe von 61,4 Prozent ist die Modebranche allerdings noch ein gutes Stück entfernt.
 
Ähnlich waren die Konzentrationstendenzen in der Schuh- und Lederwarenbranche, wo die höchste auswertbare Größenklasse allerdings bereits ab einem Nettoumsatz von 10 Mio. Euro startet. Im vorwiegend stationären Schuhhandel stieg deren Anteil in 2021 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 69,3 Prozent; der Rekordwert lag hier mit 71,0 Prozent bereits im Jahr 2016. Im vorwiegend stationären Lederwarenhandel legte der Anteil der Unternehmen in der größten Umsatzklasse in 2021 sogar um 4,8 Prozentpunkte auf einen neuen Rekordwert von 61,2 Prozent zu. Dies dürfte auf die starken Zuwächse der großen Luxusmarkenunternehmen in den letzten Jahren zurückzuführen sein.
 
Ansonsten ist ein Aufholprozess der Großbetriebe im zweiten Corona-Jahr der Hauptgrund für die wieder zunehmende Marktkonzentration. So musste in 2020 z.B. der gesamte stationäre Bekleidungshandel laut Umsatzsteuerstatistik einen starken Umsatzverlust in Höhe von 19,4 Prozent bzw. mehr als sechs Milliarden Euro verkraften, wobei große Flächen oft in besonderem Maße unter den Verkaufsbeschränkungen von Bund und Ländern litten. So fiel der Umsatz der Großunternehmen ab 100 Mio. Euro Netto-Umsatz im ersten Pandemie-Jahr überdurchschnittlich um 23,8 Prozent. In 2021 war diese „Ungleichbehandlung“ kaum noch gegeben, zudem hatten sich viele Großunternehmen besser auf die Beschränkungen eingestellt. Als Folge ist der Umsatz der Mode-Großbetriebe in 2021 um 2,3 Prozent gewachsen, während der gesamte stationäre Bekleidungshandel lediglich minimal um 0,2 Prozent wuchs.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) PrimaLoft
19.04.2023

PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic aus gesammeltem Plastik

PrimaLoft, Inc., ein Unternehmen für Materialtechnologie, macht mit der Einführung von PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic einen weiteren wichtigen Schritt in seiner Relentlessly Responsible™ Mission. Die Innovation verwendet Plastik, das in Küstennähe gesammelt wird, um Hochleistungsisolationsfasern herzustellen. So wird verhindert, dass weiterer Plastikmüll ins Meer gelangt. Helly Hansen und Isbjörn of Sweden sind die ersten Marken, welche die neue Isolation in ihren Herbst/Winter 2023 Kollektionen verwenden.

PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic ist eine leistungsstarke Isolation, die zu 100 Prozent aus recyceltem Material besteht, wovon 60 Prozent aus Plastikflaschen stammen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern um Küstengebiete gesammelt wurden. Da das Plastik noch vor dem Erreichen des Meers abgefangen wird, kann es zur Verarbeitung der hochwertigen PrimaLoft-Isolation genutzt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Weltmeere weiter verschmutzt werden.

PrimaLoft, Inc., ein Unternehmen für Materialtechnologie, macht mit der Einführung von PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic einen weiteren wichtigen Schritt in seiner Relentlessly Responsible™ Mission. Die Innovation verwendet Plastik, das in Küstennähe gesammelt wird, um Hochleistungsisolationsfasern herzustellen. So wird verhindert, dass weiterer Plastikmüll ins Meer gelangt. Helly Hansen und Isbjörn of Sweden sind die ersten Marken, welche die neue Isolation in ihren Herbst/Winter 2023 Kollektionen verwenden.

PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic ist eine leistungsstarke Isolation, die zu 100 Prozent aus recyceltem Material besteht, wovon 60 Prozent aus Plastikflaschen stammen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern um Küstengebiete gesammelt wurden. Da das Plastik noch vor dem Erreichen des Meers abgefangen wird, kann es zur Verarbeitung der hochwertigen PrimaLoft-Isolation genutzt werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass die Weltmeere weiter verschmutzt werden.

Das Verfahren ist von OceanCycle zertifiziert, einem sozialen Unternehmen, das sich darauf fokussiert, die Verschmutzung der Ozeane durch Plastik zu verhindern und die Lebensbedingungen in Küstengemeinden durch Zertifizierung und direkte soziale Maßnahmen zu verbessern. Die unabhängige OceanCycle-Zertifizierung stellt sicher, dass das Material auch wirklich aus Küstennähe stammt, die Beschaffung ethisch-korrekt und die Rückverfolgbarkeit lückenlose ist. Zudem gewährleistet sie eine lückenlose Dokumentation von der Sammlung bis zur Herstellung.

Umwandlung von Ocean Bound Plastik in PrimaLoft-Material
Die Relentlessly Responsible™ Mission von PrimaLoft hat zum Ziel, durch Innovation sowohl Leistung als auch Nachhaltigkeit seiner Produkte immer weiter zu steigern. „Unsere neueste Entwicklung ist eine wichtige Lösung sowohl für die Umwelt, als auch für die Recycling-Lieferkette“, sagt Tara Maurer-Mackay, Senior Vice President, Product Strategy. „Die Qualität von Kunststoffen verschlechtert sich schnell, sobald sie den Elementen im Meerwasser länger ausgesetzt sind, was sie für die meisten Recyclingmaßnahmen unbrauchbar macht. Indem wir Kunststoffabfälle auffangen, bevor sie ins Meer gelangen können, sind wir in der Lage, das Material zur Herstellung unserer hochwertigen Produkten zu verwenden, und damit unseren Markenpartnern und Verbrauchern eine perfekte Mischung aus Leistung und Vielseitigkeit bei geringerer Umweltbelastung zu bieten." PrimaLoft® Insulation with Ocean Bound Plastic besitzt alle Leistungsvorteile, für die PrimaLoft bekannt ist, darunter leichtgewichtige Wärmeleistung sowohl bei trockenen als auch bei nassen Bedingungen, praktische Packbarkeit und lange Haltbarkeit.

Quelle:

PrimaLoft

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Paul Leibinger GmbH & Co. KG
Christophe Lopez wird Chief Commercial Officer bei LEIBINGER
14.04.2023

LEIBINGER ernennt Christophe Lopez zum Chief Commercial Officer

LEIBINGER, ein weltweit tätiges deutsches Familienunternehmen für Kennzeichnungssystemen, hat sein Top-Management erweitert und Christophe Lopez zum Chief Commercial Officer ernannt.

Christophe Lopez bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Kennzeichnungsindustrie mit, in denen er zahlreiche Führungspositionen mit Vertriebs- und Marketingverantwortung bekleidete. In der Position als Chief Commercial Officer bei LEIBINGER wird Lopez die kommerzielle Entwicklung des Unternehmens verantworten und den Ausbau der globalen Vertriebs- und Marketingaktivitäten vorantreiben.

Lopez hat einen Abschluss der Ingenieurshochschule INSA Rennes und einen Executive MBA mit höchster Auszeichnung der Management-Universität HEC Paris. Er war langjähriges Mitglied des Executive Committee beim Wettbewerber Markem-Imaje, wo er diverse globale Führungspositionen, unter anderem mit globaler Gesamtverantwortung für den Vertrieb und das Marketing, übernahm und zuletzt als Président des Hauptstandorts in Frankreich über 600 Mitarbeiter führte. Zudem baute er das E-Commerce-Geschäft erfolgreich auf einen Umsatz von über 100 Millionen US-Dollar aus.

LEIBINGER, ein weltweit tätiges deutsches Familienunternehmen für Kennzeichnungssystemen, hat sein Top-Management erweitert und Christophe Lopez zum Chief Commercial Officer ernannt.

Christophe Lopez bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Kennzeichnungsindustrie mit, in denen er zahlreiche Führungspositionen mit Vertriebs- und Marketingverantwortung bekleidete. In der Position als Chief Commercial Officer bei LEIBINGER wird Lopez die kommerzielle Entwicklung des Unternehmens verantworten und den Ausbau der globalen Vertriebs- und Marketingaktivitäten vorantreiben.

Lopez hat einen Abschluss der Ingenieurshochschule INSA Rennes und einen Executive MBA mit höchster Auszeichnung der Management-Universität HEC Paris. Er war langjähriges Mitglied des Executive Committee beim Wettbewerber Markem-Imaje, wo er diverse globale Führungspositionen, unter anderem mit globaler Gesamtverantwortung für den Vertrieb und das Marketing, übernahm und zuletzt als Président des Hauptstandorts in Frankreich über 600 Mitarbeiter führte. Zudem baute er das E-Commerce-Geschäft erfolgreich auf einen Umsatz von über 100 Millionen US-Dollar aus.

Quelle:

Paul Leibinger GmbH & Co. KG