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13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

04.02.2019

EU-Produktpolitik: Auch Textilien im Fokus

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

  • BTE beteiligt sich an öffentlicher Konsultation

2015 verabschiedete die EU den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Eine Maßnahme dieses Plans ist die Analyse des bestehenden Rahmens der EU-Produktpolitik. Die breite Palette von Produkten im EU Binnenmarkt unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher EU-Politiken, die sich in Bezug auf Anwendungsbereich, Art und Ansatz voneinander unterscheiden.

Diese Politiken umfassen verschiedene Formen von Rechtsvorschriften, Leitlinien sowie finanzielle und/oder Marktanreize. Sie verfolgen verschiedene politische Ziele, wie die Gewährleistung der Sicherheit von Menschen, die die Produkte nutzen oder verbrauchen, die Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt, Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz und die Förderung nachhaltigerer Produkte. Diese Ziele stehen im Allgemeinen in Einklang mit einer Kreislaufwirtschaft. Die politischen Instrumente wurden jedoch in ihrem jeweiligen spezifischen Kontext entwickelt, ohne dabei notwendigerweise den Übergang der EU zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Dies soll sich nach Auffassung der EU zukünftig ändern. Um Änderungen in diesem Bereich vorzunehmen, wurde von Ende November 2018 bis zum 24. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Abfrage konzentrierte sich auf Produktkategorien mit nachweislich hohem Potential für die Kreislaufwirtschaft.

Im Fokus standen die Produktkategorien Elektro- und Elektronik-Geräte, Möbel, Textilien (Kleidung, Schuhwerk, Teppiche usw.) und Spielzeug. Der BTE hat über den HDE an der Konsultation teilgenommen und für den Bereich Textilien auf die derzeitigen, bestehenden Regelwerke (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, ProduktsicherheitsVO, REACH, EU-Umweltzeichen, Abfallrahmenrichtlinie) hingewiesen.

Der BTE erachtet die bestehenden Regelwerke als völlig ausreichend, da sie den o.g. Zielen bereits schon heute gerecht werden. Der BTE hat darauf hingewiesen, dass weitere, schärfere Vorschriften und Regelwerke unverhältnismäßig sind und zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen würden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre auch mit zusätzlichen Kosten für die jeweiligen Branchen zu rechnen.

Die Kommission wird die Beiträge der Konsultation zur Ausarbeitung einer Arbeitsunterlage verwenden, in der analysiert wird, inwiefern die Instrumente der EU-Produktpolitik den Übergang zur Kreislaufwirtschaft fördern und welche möglichen Lücken oder Hindernisse der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

 

Weitere Informationen:
BTE Kreislaufwirtschaft
Quelle:

BTE/BLE/VDB

17.01.2019

DBU: zentraler Förderer für Öko-Innovation stärkt Förderbreite und nimmt Digitalisierung in den Blick

Stiftung passt Förderleitlinien an – Innovatoren in Firmen, Forschung, Verbänden im Fokus – Umweltbildung wichtig

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) passt ihre Förderleitlinien an. Sie stärkt ihre bisherige Ausrichtung als breit aufgestellter Förderer für Öko-Innovationen und nimmt das Querschnittsthema Digitalisierung stärker in den Fokus. Ihm misst die DBU zentrale Bedeutung bei, um die großen politischen und gesellschaftlichen Umweltziele umzusetzen. Darüber hinaus bleibt die DBU weiterhin der zentrale Förderer für modellhafte, innovative und umweltentlastende Ideen mittelständischer Firmen, Forschungseinrichtungen und Verbände.

Stiftung passt Förderleitlinien an – Innovatoren in Firmen, Forschung, Verbänden im Fokus – Umweltbildung wichtig

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) passt ihre Förderleitlinien an. Sie stärkt ihre bisherige Ausrichtung als breit aufgestellter Förderer für Öko-Innovationen und nimmt das Querschnittsthema Digitalisierung stärker in den Fokus. Ihm misst die DBU zentrale Bedeutung bei, um die großen politischen und gesellschaftlichen Umweltziele umzusetzen. Darüber hinaus bleibt die DBU weiterhin der zentrale Förderer für modellhafte, innovative und umweltentlastende Ideen mittelständischer Firmen, Forschungseinrichtungen und Verbände.

Mittelstand entscheidendes Element für Wirtschaft in Deutschland
Die Förderleitlinien der DBU knüpfen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über die planetaren Belastungsgrenzen und die von den Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) an. „Wir sind offen für alle innovativen und modellhaften Projektideen zum Schutz der Umwelt. Ob Energiewende, Ressourceneffizienz, Bauen, Kreislaufwirtschaft, Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeitsbilanzierung, Umweltbildung oder Natur- und Gewässerschutz: die Vielfalt von umweltrelevanten Ideen gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen ist unglaublich groß. Der deutsche Mittelstand zeichnet sich durch hoch spezialisierte und innovative Firmen aus. Er ist ein entscheidendes Element für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Deutschland, insbesondere auch in der nachhaltigen Entwicklung“, betont Generalsekretär Alexander Bonde. Die Förderleitlinien seien dabei eher ein Orientierungsrahmen, auf welche Themen die DBU aktuell besonderes Augenmerk richte – ohne andere deshalb auszuschließen. Über die, in den DBU-Förderrichtlinien ebenfalls gestärkte, Umweltbildung etwa sollten auch Kinder und Jugendliche weiter stark gemacht werden, in einer immer komplexeren Welt den Umweltschutz als Kompass für ihr Leben nicht aus den Augen zu verlieren.

Weitere Informationen:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt DBU
Quelle:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Wirtex e.V. Wirtschaftsverband Textil Service - WIRTEX e.V.
Wirtex e.V.
15.05.2017

Nachhaltigkeit als Chance für Textilien erkennen

Unter dem Thema „Nachhaltigkeit als Chance für den Textilservice, seine Lieferanten und Kunden“ hatten die Vereinigung MaxTex und der Wirtschaftsverband Textil Service (WIRTEX) das 3. MaxTex Forum in Berlin organisiert. Auch der Deutsche Textil Reinigungsverband (DTV) hatte seine Mitglieder zu diesem hochkarätigen Tag im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingeladen. Die Teilnehmer im vollbesetzten großen Saal des Ministeriums erlebten eine spannende Reise von textilen Rohstoffen bis zum Endkunden und - für einige überraschend - zurück zum Rohstoff. Kreislaufwirtschaft par exellence.

Rückenwind aus dem Ministerium

Unter dem Thema „Nachhaltigkeit als Chance für den Textilservice, seine Lieferanten und Kunden“ hatten die Vereinigung MaxTex und der Wirtschaftsverband Textil Service (WIRTEX) das 3. MaxTex Forum in Berlin organisiert. Auch der Deutsche Textil Reinigungsverband (DTV) hatte seine Mitglieder zu diesem hochkarätigen Tag im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingeladen. Die Teilnehmer im vollbesetzten großen Saal des Ministeriums erlebten eine spannende Reise von textilen Rohstoffen bis zum Endkunden und - für einige überraschend - zurück zum Rohstoff. Kreislaufwirtschaft par exellence.

Rückenwind aus dem Ministerium
Gerhard Becker, MaxTex-Geschäftsführer, und Dr. Andreas Marek, Geschäftsführer von WIRTEX, eröffneten die Veranstaltung. „Gastgeber“ Hans-Joachim Fuchtel, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dankte den Verbänden für ihr Engagement und stärkte den Rücken der Unternehmen aus der Textilwirtschaft, die sich Ihrer Verantwortung bewusst seien und sich für eine transparente und nachhaltige Entwicklung einsetzen. Er unterstrich, dass 90 % der finanziellen Mittel im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit aus dem privaten Sektor kämen.

Weitere Informationen:
Nachhaltigkeit, Wirtex, MaxTex
Quelle:

Wirtschaftsverband Textil Service - WIRTEX e.V.