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Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Quelle: Wolfgang Schmidt
Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
12.04.2024

Nord-Ostdeutscher Textil- und Bekleidungsverband fordert mittelständische Wirtschaftspolitik

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie ist klein und mittelständisch strukturiert. Über 70 Prozent der produzierenden Unternehmen des Verbandes haben weniger als 50, nur 18 Prozent mehr als 100 Mitarbeiter. Neue bzw. erweiterte Regulierungen mit umfangreichen Nachweispflichten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Lieferkettenrichtlinie der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie oder die in Arbeit befindliche EU-Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten, überfordern die Unternehmen oder können aufgrund fehlender Ressourcen schlichtweg nicht geleistet werden, so der Verband. Beteuerungen der Politik, dass ja nur große Unternehmen davon betroffen seien, wären, wie die Praxis zeige, falsch.     

Ohne eine auf den Mittelstand ausgerichtete Wirtschaftspolitik bestehe die Gefahr des Rückgangs und des Verlusts der industriellen Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Der zunehmende Bürokratieaufwand und Nachweispflichten müssten auf ein absolut notwendiges und für den Mittelstand ertragbares Maß reduziert werden.   

Umsätze / Konjunktur
Die meisten der Verbandsmitglieder klagen über sinkende Umsätze und rückläufige Auftragseingänge.  

Die puren Umsatzzahlen bildeten die reale Situation in den Unternehmen nicht mehr ab. Durch den Einfluss der Inflation in Form gestiegener Kosten in allen Bereichen, wüchsen zwar die Umsätze, jedoch die Erträge schmelzen. Zu den Kostentreibern zählen Energie (sowohl Strom als auch Gas), Rohstoffe, Aufwendungen für Logistik und Transport und die Arbeitskosten.

Zwar sind nach teils massiven Kostensteigerungen der Rohstoffe in 2022/2023 diese wieder auf niedrigere Niveaus gesunken, die Energiepreise bleiben jedoch auf einem historisch hohen und nicht wettbewerbsfähigen Niveau. Damit ist insbesondere die Textilindustrie im Nordosten mit einem Exportanteil von 48 Prozent zunehmend gefährdet.

Die Umsätze der ostdeutschen Textilindustrie (> 50 MA) sind nach einem relativ stabilen Jahr 2023 zum Jahresende deutlich weggebrochen. Der Dezember-Umsatz verlor zum Dezember 2022 ca. 9 Prozent. Besonders die Bekleidungsindustrie geriet 2023 unter extremen Druck. Geradezu dramatisch präsentierte sich für beide Sparten der Januar 2024: Textil verlor 10 Prozent, die Bekleidung 10,9 Prozent.  

Im Jahresvergleich 2023 zu 2022 stieg der Umsatz im Textilbereich um 5 Prozent, er sank bei der Bekleidung um 16,7 Prozent. In der Gesamtbetrachtung wuchsen Textil und Bekleidung um 4,2 Prozent.
Insbesondere die Entwicklung zum Jahresende und im Januar lassen die Hoffnungen auf eine Erholung der Branche im neuen Jahr sinken.  

Wirtschaftliche Lage
In der Auswertung einer von der IG Metall durchgeführten Befragung von bundesweit über 2.500 Arbeitnehmervertretern im Februar/März 2024 warnt auch die Gewerkschaft vor verstärkter Abwanderung der Produktion ins Ausland. Über 30 Prozent der befragten Betriebe berichten von einem hohen bis sehr hohen Verlagerungsrisiko insbesondere der Produktionsbereiche. 63 Prozent der Betriebe haben noch im Herbst 2022 von einer guten bis sehr guten Lage berichtet. Im Frühjahr 2024 waren das nur noch 51 Prozent.  
 
Auch Textilunternehmen des nord-ostdeutschen Verbandsgebietes haben bereits in Produktionsstätten im Ausland investiert. Viele Betriebe lassen Produktionsschritte im osteuropäischen Ausland durchführen oder importieren Vorprodukte, die in Europa nicht mehr produziert werden. Solche Entscheidungen werden stets durch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Wettbewerbsfähige Kostenstrukturen für Energie und Rohstoffe, Rücknahme des politischen Einflusses auf die Entwicklung der Arbeitskosten und die Beachtung der regionalen Produktion insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung können dazu beitragen, auch weiterhin Wertschöpfung durch Industrieproduktion in Deutschland möglich zu machen. 

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.

Vertragsunterzeichnung Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
15.12.2023

Südwesttextil fordert mehr Bürokratieentlastung

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV ist nunmehr vorgesehen, die Schriftform durch die digitale Form zu ersetzen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt den zeitgemäßen Schritt, bewertet die Bürokratieentlastung aber als noch nicht weitgehend genug. Im Ergebnis bedeute die Neuregelung keinen signifikanten praktischen Vorteil, da an die elektronische Signatur komplexe technische Anforderungen gestellt würden. Der Aufwand werde durch den Wegfall der postalischen Versendung zwar reduziert, Potenzial für eine echte Vereinfachung des Prozesses biete aber nur die Textform, die im Geschäftsverkehr heutzutage absolut üblich und anerkannt ist. Südwesttextil fordert daher, dass das Eckpunktepapier und der spätere Referentenentwurf dahingehend angepasst werden, dass die Textform ebenfalls zulässig ist, da diese einen signifikanten Bürokratieabbau bedeuten würde.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling

MHK (c) dfv Conference Group GmbH
15.10.2020

Modehandels-Kongress 2020: Die Branche trifft sich digital

Der Modehandels-Kongress wird dieses Jahr live aus Frankfurt übertragen. Anders als ursprünglich geplant, trifft sich die Branche nicht Ende Oktober in Düsseldorf, sondern diskutiert am 25. und 26. November digital über die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Branche.

Für die Modebranche war 2020 ein Jahr mit nie zuvor dagewesenen Herausforderungen. Nichts ist, wie es war. Monate voller Unwägbarkeiten. Leere Läden. Kaum verlässliche Abverkaufszahlen, volle Läger, rote Preise. Kunden, die nicht wiederzuerkennen sind. Andererseits ist auch so manches in Bewegung gekommen in diesem Jahr, gerade im Digitalen. E-Commerce und Social Selling boomen mehr denn je. Neue Vertriebswege wurden erschlossen. Und langsam kehrt bei den Kunden die Kauflust zurück. Ist das jetzt die „neue Normalität“? Und welche weiteren Herausforderungen bringt 2021?

Der Modehandels-Kongress wird dieses Jahr live aus Frankfurt übertragen. Anders als ursprünglich geplant, trifft sich die Branche nicht Ende Oktober in Düsseldorf, sondern diskutiert am 25. und 26. November digital über die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Branche.

Für die Modebranche war 2020 ein Jahr mit nie zuvor dagewesenen Herausforderungen. Nichts ist, wie es war. Monate voller Unwägbarkeiten. Leere Läden. Kaum verlässliche Abverkaufszahlen, volle Läger, rote Preise. Kunden, die nicht wiederzuerkennen sind. Andererseits ist auch so manches in Bewegung gekommen in diesem Jahr, gerade im Digitalen. E-Commerce und Social Selling boomen mehr denn je. Neue Vertriebswege wurden erschlossen. Und langsam kehrt bei den Kunden die Kauflust zurück. Ist das jetzt die „neue Normalität“? Und welche weiteren Herausforderungen bringt 2021?

Der diesjährige Modehandels-Kongress – vom BTE und der TW erstmals als zweitägige Digital Conference veranstaltet – gibt Antworten. Und blickt weit über das nächste Jahr hinaus. „The New Retail“ lautet das Motto in diesem Jahr. Im Fokus: Strategien, die Modeanbietern langfristig eine Perspektive bieten und die Position am Markt festigen. Die Kunden der Zukunft. Die neuen Wege zu ihnen. Neue Handelskonzepte aus dem In- und Ausland. Ein genauer Blick auf alte und neue Standorte, Vertriebsformate und auf die Innenstädte.

Weitere Informationen und Anmeldung über diese Website.

Weitere Informationen:
Modehandel Kongress BTE-Kongress digital
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

20.07.2018

Sensationssommer für Hüte und Mützen

Der Hutfacheinzelhandel ist angesichts des Jahrhundertsommers zufrieden mit der bisherigen Geschäftsentwicklung 2018: Hüte und Mützen sind modische Accessoires, Kopfbedeckungen bieten Schutz vor zu viel Sonne und werden immer wichtiger mit zertifizierter UV-Schutzfunktion.

Der Hutfacheinzelhandel ist angesichts des Jahrhundertsommers zufrieden mit der bisherigen Geschäftsentwicklung 2018: Hüte und Mützen sind modische Accessoires, Kopfbedeckungen bieten Schutz vor zu viel Sonne und werden immer wichtiger mit zertifizierter UV-Schutzfunktion.

Accessoires sind weiter im Aufwind. Das belegen die Zahlen der Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH). Der spezialisierte Hutfacheinzelhandel, von Norderney bis München, konnte auch im ersten Halbjahr 2018 ein Umsatzplus in Höhe von knapp 2 Prozent erwirtschaften - und das nach drei erfolgreichen Jahren (2017: +4,0 %; 2016: +1,6 %; 2015: +3%). Es hat zwei Gründe, warum das Wachstum trotz Sensationssommer gebremst war. Zum einen war der März zu kalt, sodass der Saisonstart für die gesamte Modebranche einen Monat später anfing, zum zweiten gab es Lieferprobleme. Wichtige Lieferanten konnten nicht schnell genug die angesagten weichen, Strohhüte oder trendigen Mützen liefern. "Wir als Fachgeschäfte haben eine große Marken- und Produktauswahl plus exzellenter Fachberatung und können als Spezialisten schneller und gezielt mit Unwägbarkeiten umgehen", erläutert Andreas Voigtländer das Erfolgsrezept, Vorsitzender des Hutverbandes GDH.

Kopfbedeckung sind ein Mode-Statement. Und sie bieten mehr: UV-Schutz! Die ultravioletten Strahlen sind für die Haut purer Stress. Hüte und Mützen aus pflanzlichen Fasern und Funktionsstoffen mit speziellem UV-Schutzbeschichtung erlauben einen 20- bis 80-mal längeren Aufenthalt in der Sonne. Aufgrund der höherwertigeren Qualitäten und Materialien mit Gütesiegel ist der Durchschnittspreis für Kopfbedeckungen im Jahr 2017 von 60 auf 66 Euro gestiegen. Die GDH klärt mit einem Flyer und Plakat sowie im Web über Risiken und die richtigen Maßnahmen zum Sonnenschutz auf. Die Kampagne wurde 2018 in Zusammenarbeit mit den Partnern der GDH - Balke Fashion, Faustmann, Fiebig, Gebeana, Göttmann, Mayser und McBurn - neu aufgelegt. Weitere Aktionen werden realisiert, wie die gemeinsame Nominierung "Hutträger des Jahres".

Wer wird „Hutträger/in des Jahres 2018“?
Der größte Event der Hutbranche ist der `Tag des Hutes´ am 25. November. Dann wird der Titel `Hutträger des Jahres´ an eine prominente Persönlichkeit verliehen. 2017 ging der goldene Hut-Award an Singer/Songwriter Gregor Meyle; 2016 wurde die Auszeichnung an Jan Josef Liefers verliehen. Wer Hutträger/in des Jahres 2018 wird? Der Name wird am 25. November vorgestellt.

Die Hutträger des Jahres im Überblick:
Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. nominiert seit 2013 prominente Persönlichkeiten, die gerne und stilsicher Kopfbedeckungen tragen.

  • (2013) Fußball-Keeperin Nadine Angerer
  • (2014) Schauspieler Andreas Hoppe
  • (2015) Jazzmusiker Roger Cicero, verstorben 2016
  • (2016) Schauspieler und Sänger Jan Josef Liefers
  • (2017) Singer/Songwriter Gregor Meyle
Weitere Informationen:
Huteinzelhandel
Quelle:

Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH), Köln

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln