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16.05.2023

Nachhaltige Textilbeschaffung durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und regelt verbindlich für in Deutschland ansässige Unternehmen, wie Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten zu schützen sind. Doch nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Auftraggeber in Deutschland tragen Verantwortung, um Lieferketten nachhaltig zu gestalten.

Konkrete Schritte zu einer nachhaltigeren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung hat die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 festgehalten. Das Maßnahmenprogramm soll das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung auch im Verwaltungshandeln verankern. Darin hat sie sich unter anderem dazu verpflichtet, 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) nachhaltig zu beschaffen und zur Umsetzung dieses 50-Prozent-Ziels einen Stufenplan zu erarbeiten.

Der „Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung“ ist zum 15.03.2023 in Kraft getreten. Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.

Die Bundesregierung verankert mit dem Stufenplan erstmals jährliche Steigerungsziele zur nachhaltigen Textilbeschaffung. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für eine nachhaltige Beschaffung im Textilbereich und trägt dazu bei, dass Nachhaltigkeit in der Auftragsvergabe zum Standard wird.


Der Stufenplan setzt als handlungsleitendes, politisches Dokument die Ziele und den Organisationsrahmen, in dem die Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung stattfinden soll.

  • Das Dokument richtet sich grundsätzlich an alle Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltung (entsprechend des Geltungsbereichs des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit).
  • Der Anteil nachhaltig beschaffter Textilien (außer Sondertextilien) soll sukzessive gesteigert und bis 2026 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden.
  • „Nachhaltige Textilien“ müssen die im „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definierten sozialen und ökologischen Anforderungen entlang der Textillieferkette erfüllen. Dies umfasst Anforderungen an die Eigenschaften und Qualitäten des Endprodukts, an den Herstellungsprozess und an die Rohfaserherstellung.
  • Der Stufenplan sieht zahlreiche Unterstützungsangebote vor, um die Behörden und Einrichtung der Bundesverwaltung bei der Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Schulungs- und Beratungsangebote sowie Austauschformate.
  • Der Stufenplan sieht auch die stärkere Verankerung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der öffentlichen Textilbeschaffung vor. Dazu sind im Stufenplan entsprechende Pilotprojekte vereinbart worden.
  • Ein jährliches Monitoring stellt die Fortschrittsmessung bei der Steigerung der nachhaltigen Textilbeschaffung sicher und gibt Hinweise auf Optimierungspotentiale.

Weiterführende Links:

Stufenplan zur Steigerung der nachhaltigen Beschaffung von Textilien durch Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung

Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung

Quelle:

Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

22.01.2021

Blauer Engel stärkt nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesregierung

Das staatliche Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, den Anteil nachhaltig produzierter Textilien in der öffentlichen Beschaffung deutlich zu erhöhen. Der 2023 aktualisierte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert klare soziale und ökologische Kriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Als vergaberechtskonformes Gütezeichen erleichtert der Blaue Engel Beschaffungsstellen des Bundes, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen bietet der Blaue Engel für Textilien damit klare Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.

Für Unternehmen und Brands ist die Zertifizierung ihrer Produkte mit dem Blauen Engel ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie sich auf öffentliche Ausschreibungen im Textilbereich bewerben. Dies ergibt sich aus dem neuen Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung.

Das staatliche Umweltzeichen Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) trägt zum Ziel der Bundesregierung bei, den Anteil nachhaltig produzierter Textilien in der öffentlichen Beschaffung deutlich zu erhöhen. Der 2023 aktualisierte „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ definiert klare soziale und ökologische Kriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Als vergaberechtskonformes Gütezeichen erleichtert der Blaue Engel Beschaffungsstellen des Bundes, die Vorgaben zu erfüllen. Unternehmen bietet der Blaue Engel für Textilien damit klare Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen.

Für Unternehmen und Brands ist die Zertifizierung ihrer Produkte mit dem Blauen Engel ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie sich auf öffentliche Ausschreibungen im Textilbereich bewerben. Dies ergibt sich aus dem neuen Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung.

Der Leitfaden ist ein Ergebnis des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung. Er adressiert alle Ebenen des Vergabeverfahrens: Eignungskriterien, Ausschluss- und Zuschlagskriterien sowie Ausführungsbedingungen. Indem er neben ökologischen auch soziale Kriterien aufstellt, ist er ein Novum. Adressiert werden drei Produktgruppen: Bekleidungstextilien, Bettwaren und Bettwäsche sowie Matratzen. Für die Bundesverwaltung gelten somit klar definierte und verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für die Textilbeschaffung.  

Die Blauer Engel-Kriterien bilden die Grundlage bei der Herleitung der Umweltverträglichkeit von Textilien, die die Bundesverwaltung bestellt. Öffentliche Beschafferinnen und Beschaffer können pauschal auf den Blauen Engel verweisen, da der Blaue Engel für Textilen ein vergaberechtskonformes Gütezeichen ist. Alternativ können die einzelnen Kriterien einschließlich Nachweise als Ausschluss- oder Zuschlagskriterien genutzt werden.

Der Blaue Engel ist zudem auch als Voraussetzung für die Zertifizierung mit dem Grünen Knopf, dem Textilsiegel des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) anerkannt – seit 2021 sowohl im ökologischen als auch im sozialen Bereich.

Der Leitfaden wird den Beschaffungsstellen des Bundes Anfang 2021 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

 

Quelle:

Blauer Engel / Kohl PR & Partner