Aus der Branche

Zurücksetzen
3 Ergebnisse
Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

25.03.2020

Coronakrise:Verbände sehen Fashion-Branche vor dem Kollaps

In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sich die Verbände BTE und GermanFashion zur aktuellen Situation der Modebranche:

Alle Textil- und Schuhgeschäfte sind geschlossen, der Umsatz ist auf Null gesunken. Das Coronavirus hat die Fashion-Branche genauso heftig getroffen wie Gastronomie und Kultureinrichtungen. Tausende Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser und damit ihre Lieferanten stehen vor dem Aus.

Die Fashion-Branche leidet aufgrund ihrer saisonalen Produkte extrem stark unter den Auswirkungen der Coronakrise. Nahrungsmittel sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Sommer kaum noch verkaufen“, schildert BTE-Präsident Steffen Jost. „Insofern kann man Mode gut als ‚verderbliche Ware‘ bezeichnen.“

In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sich die Verbände BTE und GermanFashion zur aktuellen Situation der Modebranche:

Alle Textil- und Schuhgeschäfte sind geschlossen, der Umsatz ist auf Null gesunken. Das Coronavirus hat die Fashion-Branche genauso heftig getroffen wie Gastronomie und Kultureinrichtungen. Tausende Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser und damit ihre Lieferanten stehen vor dem Aus.

Die Fashion-Branche leidet aufgrund ihrer saisonalen Produkte extrem stark unter den Auswirkungen der Coronakrise. Nahrungsmittel sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Sommer kaum noch verkaufen“, schildert BTE-Präsident Steffen Jost. „Insofern kann man Mode gut als ‚verderbliche Ware‘ bezeichnen.“

Ein großes Problem der Fashionbranche ist zudem die lange, internationale Lieferkette. Selbst während der erzwungenen Ladenschließung wird neue Ware angeliefert, die bereits vor Monaten bei den Lieferanten bestellt wurde und trotz fehlender Einnahmen angenommen und bezahlt werden muss. Eine Aussetzung der Belieferung ist schwierig, da die Industrie bei ihren Vorlieferanten in der gleichen Situation ist.

Partnerschaftliche Lösungen werden zwar diskutiert, sie verschieben das Problem aber lediglich. „Die Produzenten stehen vor großen Herausforderungen, weil bereits die Beschaffung für die Herbstmode läuft und kostenintensive Verpflichtungen bestehen“, erklärt Gerd Oliver Seidensticker, Präsident des deutschen Modeverbandes GermanFashion.

Aufgrund dieser speziellen Situation steht eine ganze Branche mit Hunderttausenden von Arbeitsplätzen in Handel und Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April werden zu zahlreichen Insolvenzen führen. „Wenn nicht spätestens im Mai die Geschäfte wieder öffnen, droht eine noch nie dagewesene Insolvenzwelle speziell von mittelständischen Händlern und Lieferanten“, warnen Jost und Seidensticker.

Dramatisch werden die Folgen für die Innenstädte und Shoppinglagen. Wenn neben der Gastronomie Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser für immer ihre Türen schließen, werden die Lebensqualität und das Gewerbesteueraufkommen in den Städten und Gemeinden massiv sinken. „Der Internethandel kann diese Lücke nicht einmal in Ansätzen schließen“, mahnt Jost.

Die Verbände BTE und GermanFashion fordern daher rasche Hilfen von der Politik. Ein finanzieller Schutzschirm wäre die beste Lösung. Nach Ende der erzwungenen Ladenschließung wären ebenso neue unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen eine echte Hilfe. „Der stationäre Handel braucht jede sich bietende Gelegenheit zum Verkauf seiner Produkte, damit er auch künftig noch am Standort bestehen und Arbeitsplätze in Handel und Industrie sichern kann!“, fordert der BTE-Präsident. Die Verbände werden mit einem konkreten Maßnahmenkatalog auf die Politik zugehen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V. und GermanFashion Modeverband Deutschland e.V.

30.09.2019

FOC: BTE fordert faire Wettbewerbs-bedingungen

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 

  • Sonderöffnungszeiten im Fokus

Die zunehmende Verbreitung von FOC wird vom betroffenen Einzelhandel sehr kritisch gesehen. Das Problem: Solange sich Genehmigung und Betrieb der FOC an geltende gesetzliche Bestimmungen halten, lässt sich mit rechtlichen Mitteln kaum dagegen vorgehen.
 
Besonders ärgerlich wird ein FOC zudem, wenn diesem im Wettbewerb unfaire Sonderöffnungszeiten (Sonntagsöffnungen) zugestanden werden, die keinen sachlich gerechtfertigten Bezug (mehr) haben. Dies dürfte z.B. im Fall Zweibrücken gegeben sein, da der Regelungsanlass „Flugplatz Zweibrücken“ kein Verkehrsflughafen mit einem regelmäßigen Linienverkehr und entsprechendem Verkehrsaufkommen mehr ist.
 
Ähnlich verhält es sich bei den Begründungen der Sonderöffnungszeiten der „Schuhmeile Hauenstein“ sowie die öffentlich kolportierten Überlegungen zu Sonntagöffnungen des geplanten Schuh-FOCs „Schuhfachmarktzentrum Pirmasens“. Beide sind aus Sicht des BTE und des Handelsverbands Schuhe BDSE problematisch.
 
Vor diesem Hintergrund hat der BTE, gemeinsam mit den Schwesterverbänden BDSE und BLE, eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz eingereicht und um Überprüfung des Sachverhalts gebeten. Parallel holten die drei Bundesfachverbände eine wettbewerbsrechtliche Expertise dazu ein. Erste Ergebnisse liegen bereits vor, die Prüfungen sind in die Wege geleitet.

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB