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12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.03.2022

Umsatz mit Bekleidung und Textilien steigt 2021 auf 64 Mrd. Euro

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der gesamte Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund fünf Prozent bzw. drei Milliarden Euro auf rund 64 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Zwar sanken die Umsätze fast aller stationären Vertriebsformate - nach dem bereits hohen Einbruch um fast ein Viertel in 2020 - im letzten Jahr aufgrund des langen Lockdowns erneut, die Zuwächse im Onlinehandel konnten dies aber mehr als ausgleichen. Der Umsatz des Vor-Corona-Jahres 2019 in Höhe von 67 Mrd. Euro wurde aber deutlich verfehlt.
 
Die Umsätze speziell des stationären Textilfachhandels (inkl. Haus- und Heimtextilien) sanken im vergangenen Jahr um etwa fünf Prozent auf rund 29 Milliarden Euro. Die Textil- und Bekleidungsumsätze von Warenhäusern, Lebensmitteldiscountern und anderer stationärer Geschäfte ohne textilen Schwerpunkt fielen nach BTE-Schätzungen ebenfalls um einen einstelligen Prozentsatz auf rund 14 Milliarden Euro. Um fast ein Viertel auf ca. 21 Mrd. Euro zugelegt hat dagegen der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels, wodurch dessen Marktanteil in 2021 auf rund 33 Prozent stieg.
 

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der gesamte Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund fünf Prozent bzw. drei Milliarden Euro auf rund 64 Milliarden Euro (inkl. MwSt.) gestiegen. Zwar sanken die Umsätze fast aller stationären Vertriebsformate - nach dem bereits hohen Einbruch um fast ein Viertel in 2020 - im letzten Jahr aufgrund des langen Lockdowns erneut, die Zuwächse im Onlinehandel konnten dies aber mehr als ausgleichen. Der Umsatz des Vor-Corona-Jahres 2019 in Höhe von 67 Mrd. Euro wurde aber deutlich verfehlt.
 
Die Umsätze speziell des stationären Textilfachhandels (inkl. Haus- und Heimtextilien) sanken im vergangenen Jahr um etwa fünf Prozent auf rund 29 Milliarden Euro. Die Textil- und Bekleidungsumsätze von Warenhäusern, Lebensmitteldiscountern und anderer stationärer Geschäfte ohne textilen Schwerpunkt fielen nach BTE-Schätzungen ebenfalls um einen einstelligen Prozentsatz auf rund 14 Milliarden Euro. Um fast ein Viertel auf ca. 21 Mrd. Euro zugelegt hat dagegen der Umsatz des Versand- bzw. Onlinehandels, wodurch dessen Marktanteil in 2021 auf rund 33 Prozent stieg.
 
Für das laufende Jahr erhofft sich vor allem der stationäre Textil- und Modehandel eine Belebung der Kundennachfrage, die aktuell allerdings durch die hohen Inzidenzen und nicht zuletzt den Krieg in der Ukraine und dessen Folgen deutlich beeinträchtigt wird. Zwar hat es in den letzten Wochen immer wieder Tage mit erfreulicher Resonanz gegeben, die Umsätze und vor allem die Kundenfrequenzen liegen aber in der Regel immer noch deutlich unter Vor-Corona-Niveau. Die stationären Modegeschäfte brauchen daher weiterhin staatliche Unterstützung, die unbedingt auch unterhalb der bisherigen Schwelle von 30 Prozent Umsatzverlust bei den Überbrückungshilfen einsetzen muss.
 
Unabdingbar für das Überleben tausender Textil-, Schuh- und Modegeschäfte sind zudem Investitionen in die Innenstädte. Nach einer aktuellen BTE-Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen ist der Einkauf unverändert das meistgenannte Motiv für einen Innenstadt-Besuch. Der Modehandel wurde dabei von zwei Drittel der Befragten als Ziel angegeben. Der BTE rief daher alle Modehändler, Immobilieneigentümer und nicht zuletzt Bund, Länder und Kommunen dazu auf, gemeinsam die Attraktivität der Innenstädte zu steigern. So wünschen die Kunden in den Geschäften und Innenstädten vor allem mehr Sitzgelegenheiten, schöner gestaltete Plätze mit mehr Grün und Wasser, eine bessere Erreichbarkeit sowie mehr Aktivitäten bzw. Events. Mehr als ein Drittel der Befragten wünscht zudem die Möglichkeit für Shopping am Sonntag.

 

Weitere Informationen:
Onlinehandel Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

27.11.2020

BTE Eilmeldung: Novemberhilfen wohl ab 40 Prozent Umsatzrückgang

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB